231209-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Umwandlung der Weinheimstraße in eine Anliegerstraße
Kerndaten
- Nummer
- 231209-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 12.04.2024
- Letzte Änderung
- 22.10.2026
Orte
- Löwenburgstraße Hauptort
- Saynstraße
- Weinheimstraße
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231209-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Umwandlung der Weinheimstraße in eine Anliegerstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat am 18.03.2024 den beschlossenen Ortstermin mit der Bezirksvertretung und betroffenen Bürger*innen durchgeführt. Die Verwaltung erläuterte dabei nochmals die Rechtslage und weshalb aus ihrer Sicht die komplette Sperrung der Weinheimstraße mit Ausnahme der Anlieger nicht mehr möglich ist. Weiterhin wies die Verwaltung auf ein laufenden Klageverfahren in der Angelegenheit hin. Aufgrund dieser Tatsache wurde durch Herrn Bezirksbürgermeister Pfeiffer vorgeschlagen, keine weitere Bewertung in ein laufenden Klageverfahren einzubringen. In erster Linie wurde von den Bürger*innen mehrheitlich die angespannte Parksituation, insbesondere Probleme bei der Ein- und Ausfahrt, angesprochen. Auch beobachtete man vermehrte Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Verwaltung hat auf Wunsch der Bezirksvertretung SDR Messungen in der Weinheimstraße durchgeführt. Im Bereich zwischen Löwenburgstraße und Saynstraße lag die Überschreitungsquote im Querschnitt bei moderaten 5 %, bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 27 km/h., so dass zunächst keine weiteren geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen erforderlich erscheinen. Zur Ordnung der Parkvorgänge im Eingangsbereich der Weinheimstraße (insbesondere vor/neben den Grundstückszufahrten) schlägt die Verwaltung vor, mittels großzügigen Grenzmarkierungen (Zeichen 299 der StVO) für Klarheit zu sorgen. Sofern die Bezirksvertretung dieser Maßnahme zustimmt, wird die Verwaltung die Markierungen umsetzen. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel: Dem Bürgerantrag wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung entsprochen. Mit diesem positiven Votum der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von BürgeranträgenSeite 1 von 2 Seite 2 vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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