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231209-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Umwandlung der Weinheimstraße in eine Anliegerstraße

Nummer
231209-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.04.2024
Letzte Änderung
22.10.2026
  • Löwenburgstraße Straße· Holtorf, Beuel Hauptort
  • Saynstraße Straße· Holzlar, Beuel
  • Weinheimstraße Straße· Holtorf, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231209 Bürgerantrag: Umwandlung der Weinheimstraße in eine Anliegerstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231209-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Umwandlung der Weinheimstraße in
eine Anliegerstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 05.06.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat am 18.03.2024 den beschlossenen Ortstermin mit der
Bezirksvertretung und betroffenen Bürger*innen durchgeführt.
Die Verwaltung erläuterte dabei nochmals die Rechtslage und weshalb aus
ihrer Sicht die komplette Sperrung der Weinheimstraße mit Ausnahme der
Anlieger nicht mehr möglich ist.
Weiterhin wies die Verwaltung auf ein laufenden Klageverfahren in der
Angelegenheit hin. Aufgrund dieser Tatsache wurde durch Herrn
Bezirksbürgermeister Pfeiffer vorgeschlagen, keine weitere Bewertung in ein
laufenden Klageverfahren einzubringen.
In erster Linie wurde von den Bürger*innen mehrheitlich die angespannte
Parksituation, insbesondere Probleme bei der Ein- und Ausfahrt,
angesprochen. Auch beobachtete man vermehrte
Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Die Verwaltung hat auf Wunsch der Bezirksvertretung SDR Messungen in der
Weinheimstraße durchgeführt.
Im Bereich zwischen Löwenburgstraße und Saynstraße lag die
Überschreitungsquote im Querschnitt bei moderaten 5 %, bei einer
Durchschnittsgeschwindigkeit von 27 km/h., so dass zunächst keine weiteren
geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen erforderlich erscheinen.
Zur Ordnung der Parkvorgänge im Eingangsbereich der Weinheimstraße
(insbesondere vor/neben den Grundstückszufahrten) schlägt die Verwaltung
vor, mittels großzügigen Grenzmarkierungen (Zeichen 299 der StVO) für
Klarheit zu sorgen. Sofern die Bezirksvertretung dieser Maßnahme zustimmt,
wird die Verwaltung die Markierungen umsetzen.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Beuel:
Dem Bürgerantrag wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung entsprochen. Mit diesem positiven Votum der Bezirksvertretung
Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von BürgeranträgenSeite 1 von 2
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vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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