231208 · Mitteilungsvorlage
Vermögensanlagen der Bundesstadt Bonn - Finanzanlagenbericht 2022
Kerndaten
- Nummer
- 231208
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 13.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231208 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Vermögensanlagen der Bundesstadt Bonn - Finanzanlagenbericht 2022 Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 15.08.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 16.08.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe sowie dem Rechnungsprüfungsausschuss mit Ablauf eines jeden Jahres über den aktuellen Stand der Vermögensanlagen der Bundesstadt Bonn. Mit Vorlage des beigefügten Finanzanlagenberichtes wird über den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 berichtet. Anlage/n 1 2022-Finanzanlagenbericht (öffentlich)Seite 1 von 29 Bericht über die Finanzanlagen der Bundesstadt Bonn 2022 Quelle: PixabaySeite 2 von 29 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. DIE FINANZANLAGEN DER BUNDESSTADT BONN .................................................................... 3 2. MARKTUMFELD 2022 ............................................................................................................ 4 3. AUSBLICK 2023...................................................................................................................... 6 4. DIE FINANZANLAGEN IM EINZELNEN ...................................................................................... 7 4.1. Stiftungen ............................................................................................................................ 7 4.1.1. Vermögensverwaltungsaufträge der rechtlich unselbständigen Stiftungen......................... 7 4.1.1.1. Weitergehende Überlegungen zu den Vermögensverwaltungsmandaten ................... 8 4.1.1.2. Vermögensverwaltungsauftrag Tranche 1 (VVA1) ......................................................... 9 4.1.1.3. Vermögensverwaltungsauftrag Tranche 2 (VVA2) ....................................................... 10 4.1.2. Rücklagevermögen der ruStiftungen, Termingelder und Stiftungsfonds ....................... 11 4.2. Spezialfonds WorldCCBonn (WCCB) ........................................................................................ 13 4.3. Spezialfonds Rheinischer-Versorgungs-Rücklage-Fonds (RVR-Fonds)..................................... 15 4.4. Sparbrief................................................................................................................................... 16 4.5. Fazit zu den einzelnen Finanzanlagen ..................................................................................... 16 5. RECHTSGRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN ........................................................... 17 5.1. Gesetze, Verordnungen und Satzungen .................................................................................. 17 5.2. Erlasse und Richtlinien weisungsberechtigter Stellen ............................................................. 17 5.3. Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn ................................................... 18 6. ANLAGENRICHTLINIE DER BUNDESSTADT BONN .................................................................. 19 6.1. Einhaltung der Anlagenrichtlinie ............................................................................................. 19 6.1.1. Mischungsquoten (Anlageklassen).................................................................................. 19 6.1.2. Streuungsquoten (Schuldner/Emittenten) ...................................................................... 19 7. NACHHALTIGKEITSANSATZ FINANZANLAGEN DER BUNDESSTADT BONN .............................. 20 8. AKTUELLE NACHHALTIGKEITSKRITERIEN / NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE .............................. 22 9. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN INTERNATIONALEN NACHHALTIGKEITSKRITERIEN ........................ 24 9.1. ESG Kriterien (Environment-Social-Governance) ................................................................... 24 9.2. SDG-Ziele ................................................................................................................................ 25 9.3. United Nations Global Compact ............................................................................................. 27 10. GLOSSAR............................................................................................................................. 28Seite 3 von 29 3 1. DIE FINANZANLAGEN DER BUNDESSTADT BONN Der Bericht bezieht sich auf den Zeitraum zwischen dem 01.01.2022 und dem 31.12.2022, wobei auch auf die aktuelle Entwicklung in 2023 eingegangen wird. Die Stadtkämmerei der Bundesstadt Bonn betreute zum Stichtag 31.12.2022 insgesamt sieben verschiedene Finanzanlagen in den Bereichen Festgeld- und Wertpapieranlagen. Die Mittel umfassen dabei ein Gesamtvolumen von rd. 100,63 Mio. Euro und stammen aus folgenden Bereichen: - Rücklage- und Kapitalvermögen der rechtlich unselbständigen Stiftungen (ruStiftungen) - Rücklagenmittel des World Conference Centers Bonn (WCCB) - Rücklagenmittel aus dem ehem. Cross-Border-Leasing (US-Leasing) - Mittel für Pensionsrückstellungen Ebenfalls durch die Kämmerei betreut werden die Rücklagenmittel und das Kapitalvermögen der rechtlich selbständigen Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der Bundesstadt Bonn, deren Anlagegeschäft die Stadtkämmerei gem. § 1 der Vereinbarung zwischen der Beethoven- stiftung und der Bundesstadt Bonn vom 10.06.2005 umsetzt. Daneben werden für die rechtlich selbständige Hoesch-Stiftung die Jahresabschlüsse zur Vor- lage bei der Stiftungsaufsicht durch die Stadtkämmerei erstellt und das Anlagegeschäft be- treut. Auf diese Geldanlagen wird in diesem Bericht nicht näher eingegangen, da die Bundesstadt Bonn hier keine unmittelbare Entscheidungsbefugnis besitzt und die Anlagen sowie die Geld- bewegungen nicht im städtischen Haushalt gebucht und dargestellt werden. Übersicht über die Geldanlagen zum 31.12.2022 Bezeichnung Bilanzwert Kurswert* davon liquide Mittel Termingeld Stiftung BN Altenhilfe 853.416,29 € liquide Rücklagen und Kapitalvermögen der Stiftungen Jahresabschlüsse 2016 - 2022 (Kassenbestand) 3.210.949,82 € 3.210.949,82 € Vermögensverwaltung Stiftungen1 6.474.470,02 € 6.026.440,85 € 33.933,52 € Vermögensverwaltung Stiftungen1 4.677.991,62 € 4.334.219,69 € 31.685,05 € Stiftungsfonds Rücklagen Stiftungen 1.099.434,15 € 935.032,15 € Spezialfonds WCCB 72.512.856,67 € 66.815.379,74 € Sparbrief 2.209.155,86 € Spezialfonds Pensionsrückstellungen 9.454.966,09 € 10.806.090,84 € *Der Kurswert unterliegt Wertschwankungen. 1 Betrag beinhaltet bereits ausgeschüttete Wertpapiererträge, wie Dividendenausschüttungen und Zinserträge.Seite 4 von 29 4 2. MARKTUMFELD 2022 Die ersten Monate des Jahres 2022 waren von vorsichtigem Optimismus geprägt. Zu Jahresbeginn hielt Corona die westliche Welt fest im Griff. Die hochgradig ansteckende Omikron-Variante breitete sich schnell aus und ließ die Fallzahlen in die Höhe schnellen. Mit Blick nach vorne wurde dennoch ein wirtschaftlich solides Jahr erwartet. Es wurde davon ausgegangen, dass die Lockdowns zu einem Ende kommen und damit vor allem im Dienstleis- tungsbereich eine deutliche Erholung auslösen würden. Lieferketten funktionierten wieder besser, die Knappheiten bei Rohstoffen und vielen Vorleistungsgütern lösten sich langsam aber stetig auf. Am 24. Februar verändert sich das Umfeld radikal. Der Einmarsch Russlands in die Ukraine kam völlig überraschend. Das Zusammenziehen russischer Truppen an der Grenze zur Ukraine hatte vorab zwar schon Sorgen bereitet und die Marktunsicherheit verstärkt, aber an den Fi- nanzmärkten ging man lediglich von Drohgebärden aus. Als der Krieg dann begann, kamen vor allem die europäischen Finanzmärkte unter Druck. Der DAX verlor in den folgenden Tagen mehr als 10 % an Wert. Deutliche Preisschübe an den Enegiemärkten folgten. Der Preis für ein Fass Brent-Öl stieg An- fang März auf fast 130 USD. Noch deutlicher waren die Preisbewegungen bei Gas: Zunächst Anfang März, dann aber vor allem im Sommer, als nach Alternativen für Russland als Gaslie- ferant gesucht und global Gas eingekauft wurde, stiegen die Preise jenseits aller bis dahin ge- sehenen Niveaus. Die Auswirkungen des Krieges waren aber nicht nur an den Energiemärkten zu spüren – auch viele andere Rohstoffe und Agrargüter waren betroffen. All dies führte zu einem anhaltenden Preisschub in sämtlichen Güterkategorien. Die ohnehin schon hohen Inflationsraten stiegen über den Sommer weiter deutlich an. Als Reaktion auf die hohe Inflationsdynamik vollzogen die Zentralbanken eine Kehrtwende und starteten einen Zinserhöhungszyklus. Das Jahre 2022 war durch eine hohe Volatilität über fast alle Anlageklassen hinweg geprägt.Seite 5 von 29 5 Exemplarisch werden in der untenstehenden Grafik die Kursverluste des DAX 40, einer Bun- desanleihe mit einer Laufzeit bis 2028 und eine Bundesanleihe mit einer Laufzeit bis 2050 dar- gestellt. Es wird ersichtlich, dass die Kursverluste in 2022 sowohl die Aktien- als auch die Anleihenseite betrafen. Die Kursverluste beider Anlagenklassen ist ungewöhnlich, da sich die Anlagenklas- sen in normalen Marktjahren konträr zueinander entwickeln. Zusammenfassend geht das Jahr 2022 als eines der schlechtesten Wirtschaftsjahre in die Geschichte ein und bescherte jedem Anleger negative Renditen.Seite 6 von 29 6 3. AUSBLICK 2023 Belastbare Aussagen über die wirtschaftliche Entwicklung in den kommenden Monaten lassen sich nur schwer treffen. Größter Einflussfaktor wird weiterhin die Inflationsentwicklung bleiben. Der Höhepunkt der Inflationswelle dürfte mittlerweile erreicht sein, wobei die gemessene In- flation von den staatlichen Preisbremsen für Strom und Gas zunächst gedämpft wird. Ein merklicher Rückgang der Kerninflation wird durch das stetige Lohnwachstum gebremst. Weitere Leitzinserhöhungen der Zentralbanken sind daher zu erwarten. Auch das Rezessionsrisiko ist nicht zu unterschätzen. Die deutsche Wirtschaft ist in 2022/2023 das zweite Quartal in Folge geschrumpft und damit in eine Rezession gerutscht, das heißt, das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen im Vergleich zum Vor- jahreszeitraum zurückgegangen, man spricht von einer technischen Rezession. Das IfO-Institut rechnet in einer Prognose vom 21. Juni 2023 mit einem Rückgang der Wirt- schaftsleistung um 0,4 Prozent, wogegen das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,2 Prozent prognostiziert. Das Ifo-Institut führte weiter aus, dass sich die Stimmung in der deutschen Wirtschaft merklich eingetrübt hat. Der ifo Geschäftsklima-Index ist im Juni 2023 auf 88,5 Punkte gefallen, nach 91,5 Punkten im Mai. Die Erwartungen fielen deutlich pessimistischer aus. Die Unternehmen bewerten zudem ihre aktuelle Lage schlechter. Vor allem die Schwäche der Industrie bringt die deutsche Konjunktur in schwieriges Fahrwasser. Für das Jahr 2024 sei laut Ifo-Institut und Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung mit einem Wirtschaftswachstum von 1,5 Prozent zu rechnen, was zu einer breiten Erholung bei- tragen sollte. Im Jahr 2023 ist Geduld gefragt. Die derzeitige Entwicklung der Kapitalmärkte bis Ende Juni verläuft durchaus vielversprechend und könnte die in 2022 gemachten Verluste, zu einem Teil wieder ausgleichen.Seite 7 von 29 7 4. DIE FINANZANLAGEN IM EINZELNEN 4.1. Stiftungen 4.1.1. Vermögensverwaltungsaufträge der rechtlich unselbständigen Stiftungen (Kapitalvermögen) Das Kapitalvermögen der rechtlich unselbständigen Stiftungen wurde in einer langfristigen Finanzanlage in Form eines Vermögensverwaltungsmandates in zwei Tranchen (VVA1 und VVA2) im Jahr 2016 angelegt. Das folgende Diagramm spiegelt die Entwicklung des Kapitalvermögens der rechtlich unselb- ständigen Stiftungen seit Anlage in den Vermögensverwaltungsmandaten wieder. Beide Vermögensverwaltungsmandate werden mit der gleichen, konservativen Anlagestruk- tur gemanagt. Die Anlagen dürfen maximal 30 Prozent Aktien und sollen mindestens 70 Pro- zent Rentenpapiere enthalten. Die Einhaltung der vereinbarten Bonner Nachhaltigkeitskriterien (siehe ab Seite 22) wird quar- talsweise durch die Bank bestätigt. 4.000.000,00 € 5.000.000,00 € 6.000.000,00 € 7.000.000,00 € Entwicklung Kapitalvermögen der ruStiftungen VVA1 VVA2Seite 8 von 29 8 Bedingt durch die oben dargestellte nega- tive Entwicklung am Kapitalmarkt weisen die Vermögensverwaltungsmandate einen Wert unter dem damaligen Anlagewert aus. Die seit 2016 erwirtschafteten Erträge wurden im Jahr 2022 gänzlich aufgezehrt. Die dargestellte positive Gesamtrendite ergibt sich aus nicht entnommenen, aber den Stiftun- gen durch die Stadt Bonn bereitgestellten Gelder. Hätte man diese Gelder zum 31.12.2022 entnommen, hätte sich die Gesamtrendite seit 2016 aufgrund der Entwicklung in 2022 im VVA1 auf minus 7,28 Prozent und im VVA2 auf minus 7,66 Prozent belaufen. Bei einer Entnahme der Gelder zum 29.06.2023 hätte sich die Gesamtrendite seit 2016 im VVA1 auf minus 3,90 Prozent und im VVA2 auf minus 4,59 Prozent belaufen. Die negative Entwicklung der Vermögensverwaltungsmandate stellen nicht realisierte Kurs- verluste dar. Aufgrund von Wertpapiererträgen, wie Dividendenausschüttungen und Zinser- trägen konnte den Stiftungen dennoch ein Ertrag zur Verfügung gestellt werden, der durch den Haushalt vorfinanziert wurde, da die Gelder noch nicht aus der Kapitalanlage entnommen wurden. 4.1.1.1. Weitergehende Überlegungen zu den Vermögensverwaltungsmandaten Im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 wurde die Überlegung skizziert, das Stammkapital der rechtlich unselbständigen Stiftungen, welches derzeit in zwei Vermögensverwaltungsmanda- ten2 angelegt ist, wegen einer fehlenden Einlagensicherung der liquiden Mittel in den städti- schen Spezialfonds BNIK15 zu überführen, um auch die Sicherheit der liquiden Mittel zu 100% sicher zu stellen (siehe Finanzanlagenbericht 2021 Seite 17). Aufgrund der o.g. Turbulenzen an den Kapitalmärkten wurde in 2022 auf eine Überführung der Vermögensverwaltungsmandate in den Spezialfonds verzichtet um die massiven Kursver- luste nicht realisieren zu müssen. Eine Reaktion der Zentralbanken auf die steigende Inflation war die stufenweise Anhebung des Leitzinssatzes, so dass derzeit überlegt wird, die Mittel der Vermögensverwaltungsman- date nicht in den Spezialfonds der Stadt zu überführen, sondern in einem Termingeld mit ga- rantiertem Zinssatz anzulegen. Dies vor dem Hintergrund, dass es wieder Zinsen am Markt gibt und damit auch das Gesamtportfolio in Bezug auf unterschiedliche Kapitalanlageklassen diversifiziert wird. 2 Die Stiftungsgelder wurden 2016 in zwei Vermögensverwaltungsmandaten angelegt, da nach damals gelten- dem Steuerrecht nur die öffentlich-rechtlich unselbständigen Stiftungen gebündelt angelegt werden durften. Erst eine Gesetzesänderung durch das Bundesfinanzministerium erreichte, dass dann auch die privatrechtlichen unselbständigen Stiftungen gebündelt angelegt werden konnten. (siehe Finanzanlagenbericht 2015 und 2016) Gesamtperformance* seit Auflegung 2022 VVA1 2,39% -12,22% VVA2 0,07% -12,56% *Darin enthalten ist die realisierte Rendite, die eine Forderung der Stadt Bonn gegen die Stiftungen dar- stellt. Die Performance wird nach Steuern & Kosten ausge- wiesen.Seite 9 von 29 9 Derzeit (Juni 2023) kann ein Termingeld in der anzulegenden Höhe eine jährliche Rendite in Höhe von etwa 3,5 bis 4 Prozent erzielen und würde damit über den erwirtschafteten Rendi- ten der Vermögensverwaltungsmandate der Vorjahre liegen. Die Vermögensverwaltungsmandate waren im Jahr 2016 aus damaliger Sicht die richtige Ka- pitalanlageentscheidung, da zu diesem Zeitpunkt Termingeldanlagen keine Rendite brachten, da die Verzinsung von null bis in den negativen Bereich reichte. 4.1.1.2. Vermögensverwaltungsauftrag Tranche 1 (VVA1) Stiftung Anlagebetrag in 2016 2022 Zinsen & Dividenden sonst. Erträge 2022 Aufwand 2022 Nettoertrag Stiftung Adenauer 4.939,42 € 152,05 € 110,15 € 41,90 € Stiftung BN Altenhilfe 5.859.770,13 € 180.370,36 € 130.653,92 € 49.716,44 € Stiftung Magnus 21.215,03 € 653,02 € 473,03 € 179,99 € Summe 5.885.924,58 € 181.175,43 € 121.514,43 € 49.938,33 € Realisierte Rendite im Vermögensverwaltungsauftrag Tranche 1: 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 -0,29% 1,95% 1,07% 2,69% 0,94% 2,47% 0,85% -17.304,13 € 114.505,67 € 62.770,64 € 158.428,09 € 55.514,98 € 145.395,63 € 49.938,33 € realisierter Gesamtertrag 2016 bis 2022: 569.249,21 € Aufteilung des Portfolios VVA1 auf Anlageklassen zum 31.12.2022:Seite 10 von 29 10 4.1.1.3. Vermögensverwaltungsauftrag Tranche 2 (VVA2) Stiftung Anlagebetrag 2022 Zinsen & Dividenden sonst. Erträge 2022 Aufwand 2022 Nettoertrag Stiftung Oebeke 18.057,02 € 588,45 € 459,44 € 129,01 € Stiftung Hansen 73.523,60 € 2.395,99 € 1.870,70 € 525,29 € Stiftung Kemper 57.490,93 € 1.873,51 € 1.462,79 € 410,72 € Stiftung Kaiser 158.302,55 € 5.158,75 € 4.027,82 € 1.130,93 € Stiftung Borchert 102.258,38 € 3.332,38 € 2.601,83 € 730,55 € Stiftung Flerus 35.790,15 € 1.166,33 € 910,63 € 255,70 € Stiftung Lübke 88.584,64 € 2.886,79 € 2.253,93 € 632,86 € Stiftung Augusta 1.167.632,75 € 38.050,72 € 29.708,98 € 8.341,74 € Stiftung Konvente 45.425,90 € 1.480,33 € 1.155,82 € 324,51 € Stiftung Adrian 80.219,03 € 2.614,17 € 2.041,08 € 573,09 € Stiftung Becker 6.639,83 € 216,38 € 168,94 € 47,44 € Stiftung Arme im Allg. 194.821,42 € 6.348,82 € 4.957,00 € 1.391,82 € Stiftung Lohé 1.517.436,83 € 49.450,10 € 38.609,33 € 10.840,77 € Stiftung Barthels 636.234,63 € 20.733,55 € 16.188,21 € 4.545,34 € Stiftung Kirstein 127.726,82 € 4.162,35 € 3.249,85 € 912,50 € Stiftung Feuerwehr 21.253,21 € 692,60 € 540,74 € 151,86 € Summe: 4.331.397,69 € 141.151,22 € 110.207,09 € 30.944,13 € Realisierte Rendite im Vermögensverwaltungsauftrag Tranche 2: 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 -0,80% 1,27 % 0,67% 2,33% 1,14% 2,40% 0,71% -34.816,15 € 55.198,02 € 29.076,12 € 101.038,51 € 49.593,36 € 103.788,38 € 30.944,13 € realisierter Gesamtertrag 2016 bis 2022 334.822,37 € Aufteilung des Portfolios VVA2 auf Anlageklassen zum 31.12.2022:Seite 11 von 29 11 4.1.2. Rücklagevermögen der ruStiftungen, Termingelder und Stiftungsfonds Das Rücklagevermögen der rechtlich unselbständigen Stiftungen beläuft sich zum 31.12.2022 auf rund 4,77 Millionen Euro, davon waren in 2022 folgende Beträge angelegt: Bank Anlagebetrag Laufzeit Zinssatz Ausschüttung 2022 Zinsertrag 2022 1. Stiftungsfonds ruStiftungen3 1.099.434,15 € ab 04.10.2019 unbefristet eine jährliche Ausschüttung 23.491,00 € 2. Termingeld Stiftung Bonner Altenhilfe 853.416,29 € (davon 300.000,00 € Kapitalvermögen) ab 01.01.2019 0,05% ab 01.10.22 0,25% 848,69 € 3. Abgelaufene Termingeldan- lage 1.124.000,00 € im Mai 2022 aufgelöste Termingeldanlage, liegt in der Kassenliquidität 4. Rücklagemittel der rechtlich unselbständigen Stiftungen aus Jahresabschlüssen ab 2019 2.000.260,43 € die Rücklagemittel aus den Jahresabschlüssen lie- gen in der Kassenliquidität. 1. Bereits Mitte des Jahres 2019 wurde ein Betrag von rund 1,1 Mio. Euro in einem kon- servativen Stiftungsfonds angelegt, der sowohl die geforderten Nachhaltigkeitskrite- rien als auch die Kriterien der Anlagerichtlinie berücksichtigt. Im Jahr 2022 wurde, wie bereits im Jahr 2021, ein Betrag in Höhe von 23.491,00 Euro brutto ausgeschüttet, dies entspricht einer Rendite von rund 2,1 Prozent. 2. Der in einem Termingeld angelegte Betrag der Stiftung Bonner Altenhilfe wurde bis zum 30. September 2022 mit einem Zinssatz von 0,05 Prozent verzinst, seitdem wurde der Zinssatz durch die Bank in mehreren Schritten bis auf 2,35 Prozent ab dem 01. April 2023 angehoben. Die Laufzeit des Termingeldes ist unbefristet, jedoch mit der Möglichkeit der jederzei- tigen Kündigung. Der angelegte Betrag setzt sich aus Rücklagevermögen und Kapital- vermögen der Stiftung Bonner Altenhilfe zusammen. Das Kapitalvermögen in Höhe von 300.000 Euro wurde seinerzeit in einem Termingeld angelegt, weil beabsichtigt ist, davon eine Unternehmensbeteiligung mit Bezug zur Al- tenhilfe zu erwerben. Der Stiftungsvorstand der Stiftung Bonner Altenhilfe hat in sei- ner Kuratoriumssitzung am 21. Juni 2022 über eine Unternehmensbeteiligung bei der Amaryllis eG beraten. Derzeit ist das Projekt Amaryllis eG jedoch noch nicht erweitert worden, da nach einem passenden Objekt bzw. Grundstück für die Umsetzung gesucht wird. 3 rechtlich unselbständige Stiftungen der Stadt BonnSeite 12 von 29 12 3. Der Betrag in Höhe von 1,124 Mio. Euro der im Mai 2022 aus einer Termingeldanlage zurückgeflossen ist, sollte in 2022 ebenfalls im o.g. Stiftungsfonds angelegt werden. Aufgrund der instabilen Marktlage wurde in 2022 von einer Anlage der Mittel abgese- hen, da die Entwicklungen auf den Märkten nicht einschätzbar waren und die Wertpa- pierkurse massiv eingebrochen sind. Derzeit sind, analog zu den Vermögensverwaltungsmandaten, Überlegungen im Gange, die in 2022 aus der Termingeldanlage zurückgeflossenen Mittel wieder in ei- nem Termingeld anzulegen. 4. Dass aus den Jahresabschlüssen ab 2019 stammende Rücklagevermögen, das derzeit in der Kassenliquidität liegt, soll teilweise, zusammen mit den aus Nr. 3 zurückgeflos- senen Mitteln in Höhe von 1,124 Mio. Euro in einem Termingeld angelegt werden. Für laufende und geplante Sanierungsarbeiten an Immobilien der rechtlich unselbstän- digen Stiftungen wird jedoch ein Betrag von rund 1 Mio. Euro in der Kassenliquidität verbleiben, um die laufenden Kosten zu decken.Seite 13 von 29 13 4.2. Spezialfonds WorldCCBonn (WCCB) Zur Neuausrichtung der Geldanlagen für die Rücklagemittel des WCCB wurde im März 2017 eine Ausschreibung mit der Vorgabe einer Anlagestruktur von mind. 70 Prozent Rentenpapieren und max. 30 Prozent Aktienanteil auf den Weg gebracht. Nach Abschluss eines sehr umfassenden Auswahlverfahrens wurde der Spezialfonds im März 2018 aufgelegt. Bei der gewählten Anlageform werden die rechtlichen Vorgaben für kommunale Kapitalanla- gen nach dem Runderlass „Kommunale Kapitalanlagen“ des Finanzministeriums NRW und die restriktive städtische Anlagenrichtlinie, unter Berücksichtigung von ethischen und ökologi- schen Nachhaltigkeitskriterien, erfüllt. Angestrebt ist eine jährliche Rendite von 2 Prozent nach Kosten. Der Spezialfonds besteht aus drei Segmenten die jeweils von unterschiedlichen Vermögens- verwaltern (Assetmanagern) in Zusammenarbeit mit Nachhaltigkeitsresearchinstituten be- treut werden. Das zum 31.12.2022 im Spezialfonds BNIK15 angelegte Rücklagevermögen beläuft sich auf ei- nen bilanziellen Wert von 72.512.856,67 Euro und beinhaltet 723.604 Anteile. Der Kurswert des angelegten Rücklagevermögens belief sich zum 31.12.2022 auf einen Betrag von 66.815.379,74 Euro, je Anteil 92,34 Euro. Der Anfangsbestand zum 01.01.2022 betrug 77.511.803,23 Euro, je Anteil 107,12 Euro. Es ist ein Kursverlust in Höhe von 13,8 Prozent im Jahr 2022 zu verzeichnen, was einem Ver- mögensverlust von 10.696.423,49 Euro entspricht. Der Wert liegt somit um 5.697.476,93 Euro unter dem bilanziellen Wert. Der Kurswert zum 20.06.2023 beläuft sich auf 95,82 Euro je Anteil und 69.334.410,18 Euro für das gesamte Rücklagevermögen, so dass derzeit noch ein nicht realisierter Vermögensverlust aufgrund der Marktturbulenzen von 3,1 Mio. Euro zu verzeichnen ist. Zu berücksichtigen ist, dass in den Jahren 2019 bis 2021 (siehe untenstehende Tabelle) ein Betrag in Höhe von 2,45 Mio. Euro ausgeschüttet wurde, so dass rein rechnerisch ein nicht realisierter Vermögensverlust gegenüber dem Bilanzwert von rund 650.000 Euro verbleibt. Übersicht der realisierten Rendite im Spezialfonds in den einzelnen Jahren: 2019 2020 2021 realisierte Gesamtrendite bezogen auf den Bilanzwert 0,90% 1,16 % 1,32 % 3,38 % 650.000,00 € 840.000,00 € 960.000,00 € 2.450.000,00 € In den ersten Anlageausschusssitzungen mit den drei Assetmanagern des Spezialfonds wurde zwar keine Euphorie kommuniziert, jedoch gehen die Assetmanager bis Ende des Jahres von einer weiteren Verbesserung des Kurswertes aus. Jedoch wurde darauf hingewiesen, dass das Jahr 2023 ein Übergangsjahr sein wird, der Verlauf des Jahres 2024 wird jedoch durchweg positiv bewertet.Seite 14 von 29 14 Wertentwicklung des Spezialfonds im Jahr 2022 Das vorstehende Diagramm verdeutlicht, dass die Marktentwicklung in 2022 aufgrund der oben genannten unvorhersehbaren Ereignisse massiv eingebrochen ist. Mit einem Kurswert von 92,34 Euro schloss der Spezialfonds im Jahr 2022 mit dem schlech- testen Ergebnis seit Auflegung im Jahr 2018 ab. Wert je Anteil zum 31.12. 2018 2019 2020 2021 2022 95,81 € 103,73 € 104,58 € 107,12 € 92,34 € Im Vergleich zu den oben dargestellten Entwicklungen auf den Märkten (siehe Marktumfeld 2022, Aktien und Renten), hat der Spezialfonds mit einem prozentualen Kursverlust von 13,8 Prozent in 2022 leicht besser abgeschnitten. Der Spezialfonds setzt sich zu maximal 30 Prozent aus Aktien und 70 Prozent Rentenpapieren zusammen. Vergleichsweise für die Aktien hat der DAX 40 mit einem Minus von 12,17 Prozent abgeschlos- sen und eine Bundesanleihe von 2018 mit einer Laufzeit bis 2028 mit einem Minus von 15,13 Prozent (siehe Diagramm Seite 5). Bei einem Verhältnis 30/70 ergibt sich für DAX und Bundesanleihe ein rechnerisches Minus von 14,24 Prozent.Seite 15 von 29 15 4.3. Spezialfonds Rheinischer-Versorgungs-Rücklage-Fonds (RVR- Fonds) Die Bundesstadt Bonn war bis zur Einführung des Neues Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in 2005 gesetzlich dazu verpflichtet, einen Teil ihrer zu bildenden Pensionsverpflichtun- gen in einer ertragsorientieren Finanzanlage anzulegen. Mit der Aufstellung der Eröffnungsbi- lanz zum 01.01.2008 und der Verpflichtung zur Ausweisung der Pensionsrückstellungen auf der Passivseite der städtischen Bilanz ist diese Verpflichtung entfallen. Zwischen 1999 und 2008 hat die Bundesstadt Bonn mit 17 weiteren Gebietskörperschaften jährlich Anteile an dem RVR-Fonds erworben. In der obigen Grafik wird auf der linken Achse der prozentuale Vermögenszuwachs seit Aufle- gung des RVR-Fonds abgebildet. Die rechte Achse zeigt den Euro-Wert eines Anteils. Der RVR-Fonds hatte im Jahr 2022 einen Verlust in Höhe von 14,24% zu verzeichnen und ist auf einen Kurswert zum 31.12.2022 von 10.806.090,84 Euro gefallen. Seit Auflegung des Fonds wurde somit bis zum Stichtag 31.12.2022 eine Wertentwicklung von rund 1 % per anno generiert. Vor dem Hintergrund der aktuellen Marktsituation, sowie der Überlegung von drei weiteren Mitgliedskörperschaften aus dem RVR-Fonds auszusteigen, wurde die Entscheidung getrof- fen, die Mittel nicht weiter im RVR-Fonds anzulegen. Zur weiteren Verwendung der Mittel laufen derzeit Beratungen in der Verwaltung. Der RVR-Fonds wurde zum 06.06.2023 zu einem Kurswert von 11.073.625,92 Euro aufgelöst. Es wurde somit ein Betrag in Höhe von 1.618.659,83 Euro über dem SAP-Buchwert erzielt. Im Rahmen der Einführung von NKF und der SAP-Buchführungssoftware wurde in der Eröff- nungsbilanz im Jahr 2008 der RVR-Fonds mit seinem Kurswert zum 31.12.2007 in Höhe von 9.454.966,09 Euro bilanziert. Das in den Jahren 1999 bis 2008 investierte Kapital beläuft sich auf 8.252.498,67 €.Seite 16 von 29 16 4.4. Sparbrief Mit Ratsbeschluss vom 27.05.2010 (Drucksachen-Nr. 1011714) wurden die bestehenden Cross-Border-Leasingverträge aufgelöst. Der in diesem Zusammenhang noch bestehende Sparbrief hätte aufgrund seines Konstrukts nicht ohne negative Abschläge aufgelöst werden können. Daher wurde entschieden, die Anlage bis zum Laufzeitende in 2026 beizubehalten. Gegenstand des Sparbriefes ist ein konstanter Einzahlungsbetrag in Höhe von 727.825 Euro, den die Bundesstadt Bonn jährlich im Dezember gutgeschrieben bekommt. Dieser teilt sich jährlich in einen Zinsertrag für die Bundesstadt Bonn und einen sog. Tilgungsanteil auf. „Til- gungsanteil“ ist in diesem Zusammenhang als Rückzahlung des ursprünglich investierten An- lagebetrages in den Sparbrief zu verstehen. Der Sparbrief löst sich zugunsten des allgemeinen Haushalts bis 2026 auf. In 2022 betrugen der Zinsanteil 153.668,86 Euro und der „Tilgungsanteil“ 574.156,14 Euro. 4.5. Fazit zu den einzelnen Finanzanlagen Die Vermögensverwaltungsmandate, in denen das Stammkapital der rechtlich unselbständi- gen Stiftungen angelegt ist, werden aufgelöst und als Termingeld angelegt. Der Spezialfonds WorldCCBonn (WCCB) wird in der bisherigen Form als konservativer Fonds mit drei Segmenten fortgeführt. Der RVR-Fonds ist im Juni 2023 aufgelöst worden und verstärkt derzeit die Kassenliquidität. Zielsetzung ist das Portfolio der Stadt aufgrund der positiven Zinsmärkte für Geldanlagen wieder diversifizierter aufzustellen und gleichzeitig die Chancen auf den Aktien- und Ren- tenmärken nutzen zu können.Seite 17 von 29 17 5. RECHTSGRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN Für das Finanzanlagenmanagement der Bundesstadt Bonn gelten verschiedene Rechtsgrund- lagen und Rahmenbedingungen. 5.1. Gesetze, Verordnungen und Satzungen Das primäre Ziel der kommunalen Haushaltswirtschaft stellt die Sicherstellung kommuna- ler Aufgaben und der Leistungsfähigkeit der Gemeinde dar. Hieraus ergibt sich der Grund- satz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der öffentlichen Haushaltsführung. Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt dies im „8. Teil – Haushaltswirtschaft“ mit den Paragraphen 75 bis 96, die somit auch Grundlage für das Finanzanlagenmanagement der Bundesstadt Bonn sind. Bei Kapitalanlagen ist gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 GO NRW auf eine ausreichende Sicherheit und einen angemessenen Ertrag zu achten. In der Abwägung zwischen den Aspekten Si- cherheit und Ertrag wird der Sicherheit die höhere Priorität eingeräumt. Sicherheit bedeu- tet, dass die Kapitalanlage nur in solchen Bereichen erfolgen darf, in denen eine Rückzah- lung des gesamten nominalen Kapitals gewährleistet werden kann. § 90 Abs. 3 Satz 1 GO NRW regelt zudem, dass eine Kapitalanlage nur erfolgen darf, wenn das Kapital zur Erfül- lung der kommunalen Aufgaben in absehbarer Zeit nicht benötigt wird. 5.2. Erlasse und Richtlinien weisungsberechtigter Stellen Neben den oben genannten rechtlichen Normen haben Richtlinien und Erlasse des Minis- teriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW und der Bezirks- regierung Köln einen Weisungscharakter im Sinne einer aufsichtsrechtlichen Weisung an nachgeordnete Stellen (Kommunen und Kreise). Solche Weisungen sind zwingend zu be- achten. Der „Erlass zur Anlage von Kapital durch Gemeinden und Gemeindeverbände“ („Runderlass Kommunale Kapitalanlagen“) des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleich- stellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.12.2012 – 34 – 48.01.01/16 – 416/12 (MBl. NRW. S. 744) SMBl. NRW 641, geändert durch Änderungsrunderlass vom 19.12.2017 (MBl. NRW. S. 1057) bildet einen weiteren Rahmen für die Kapitalanlagen. Der Erlass „Kommunale Geldanlagen“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 11. Dezember 2012 verweist auf § 90 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW): „Bei Geld- anlagen ist auf eine ausreichende Sicherheit zu achten; sie sollen einen angemessenen Er- trag erbringen.“ Mit diesem Erlass sind auch die Anlagemöglichkeiten für längerfristiger anzulegendes Kapi- tal erweitert worden, um dem in der GO aufgezeigten Gedanken der Sicherheit durch eine Diversifizierung des Vermögens Rechnung tragen zu können. Danach sind alle Anlagefor- men zulässig, die von den kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen in NRW nach § 16 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zu- satzversorgungskassen im Lande NRW (VKZVKG) genutzt werden dürfen. § 16 Abs. 2Seite 18 von 29 18 VKZVKG verweist in diesem Zusammenhang auf § 215 Absätze 1 und 2 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) sowie die Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versiche- rungsunternehmen (Anlageverordnung – AnlV). Mit diesen in § 215 Abs. 2 VAG aufgezeig- ten Kapitalanlagen soll nach § 16 Abs. 1 VKZVKG gewährleistet sein, dass Wertbeständig- keit, Liquidität und ein möglichst hoher Ertrag gesichert sind. Aktien sind nach § 215 Abs. 2 Nr. 3 VAG eine zulässige Anlageform, die dem in § 215 Abs. 1 geforderten Grundsatz entspricht, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei je- derzeitiger Liquidität unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung erreicht wer- den. Als angemessene Beimischung von Aktien lässt § 3 Abs. 3 AnlV eine Aktienquote von bis zu 35 % zu. 5.3. Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn Konkretisiert wird das Handeln der Bundesstadt Bonn durch die interne Dienstanordnung Geldanlagen (DA 20.02), die Anlagerichtlinie, sowie die Nachhaltigkeitskriterien (siehe Seite 22). Gem. dem oben genannten Runderlass „Kommunale Kapitalanlagen“ wird u. a. empfohlen, dass die Kommunen eigenverantwortlich Anlagerichtlinien erstellen sollen, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen des Runderlasses sowie den individuellen Bedürfnissen und der Risikobereitschaft der jeweiligen Kommune Rechnung tragen. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 15.04.2015 erstmalig die Anlagen- richtlinie für die Kommunalen Kapitalanlagen (Drucksachen-Nr. 1411139) beschlossen. Die- ser Beschluss beinhaltete u.a., dass bei der Finanzanlage ethische und ökologische Grundsätze einzuhalten sind. Bonner Geld soll den Wandel hin zu einer nachhaltigen Ent- wicklung unterstützen. Das bedeutet, dass die Neuanlage von Geldern nur noch unter Be- rücksichtigung festgelegter Nachhaltigkeitskriterien erfolgt, diese werden auf Seite 22 wei- terführend beschrieben. In der Sitzung des Rates vom 04.07.2019 wurde die Änderung der Anlagenrichtlinie (Druck- sachen-Nr. 1910495) mit der Anpassung an die geänderten Rahmenbedingungen bei der Einlagensicherung der Privatbanken ergänzt. Nach Abschaffung der Einlagensicherung des Bundesverbandes Deutscher Banken für die Geldanlagen von Kommunen wurde der Erlass in Bezug auf diese Anlageform ergänzt; Anlagen bei privaten Banken sind demnach noch möglich aber wegen der Risiken sehr stark begrenzt. Zudem wurde die Erweiterung der Nachhaltigkeitskriterien um die Punkte Atomenergie und fossile Energien beschlossen. Im Oktober 2021 (DS-Nr. 210086) wurde die Anlagerichtlinie durch Beschluss des Rates um das Thema der Möglichkeit der Anlage in Fremdwährung ergänzt.Seite 19 von 29 19 6. ANLAGENRICHTLINIE DER BUNDESSTADT BONN 6.1. Einhaltung der Anlagenrichtlinie Da Risiken bei Geldanlagen grundsätzlich nicht vollständig auszuschließen sind, wird über ver- schiedene strategische Maßnahmen das Risiko auf ein Mindestmaß reduziert. Neben der sorg- fältigen Auswahl des Schuldners sieht der Runderlass bzw. die Anlagerichtlinie u.a. eine Be- grenzung des Volumens auf ein und denselben Schuldner vor (Streuung). Die Mischung der Vermögensanlagen auf verschiedene Anlageklassen soll durch einen Risiko- ausgleich zwischen den verschiedenen Anlageformen anlagetypische Risiken begrenzen und so die Sicherheit des gesamten Bestandes gewährleisten. Die Einhaltung der in der Anlagenrichtlinie vorgegebenen Mischungs- und Streuungsquoten werden vor jedem Vertragsabschluss geprüft. Die für die jeweiligen Emittenten erfassten Ra- tingstufen und Einlagensicherungsgrenzen werden regelmäßig auf ihre Aktualität hin über- prüft und bei Bedarf angepasst. 6.1.1. Mischungsquoten (Anlageklassen) In der folgenden Grafik werden die Mischungsquoten zum Stichtag 31.12.2022 ausgewiesen. In Spalte 2 werden die laut Anlagenrichtlinie zulässigen Quoten der Stufen 1 und 2 aufgeführt. In Spalte 3 steht diesen die tatsächliche im gesamtstädtischen Portfolio enthaltene Mi- schungsquote gegenüber. Überschreitungen liegen nicht vor. 6.1.2. Streuungsquoten (Schuldner/Emittenten) Um eine noch breitere Diversifizierung des städtischen Portfolios zu erreichen, ist als eine weitere Stufe zur Risikominimierung die Verteilung auf die Schuldner (Geschäftspartner) in die Anlageentscheidungen einzubeziehen. Ausschlaggebend für die Höhe der Streuungsquote ist das Rating des Unternehmens.MQ absolut in % MQ absolut in % - IST MQ absolut in € - IST Staatsanleihen StAnl 90% 2,71% 2.729.213,06 € Staa ts a nleihen BRD iStAnl 90% 0,66% 663.060,05 € Staa ts a nleihen a ndere aStAnl 50% 2,05% 2.066.153,01 € SV/Anleihe SA 20% 6,03% 6.072.732,52 € Schuldvers chreibungen SV 20% 0,00% - € Anleihen Anl 20% 6,03% 6.072.732,52 € Pfandbriefe Pf 60% 0,00% - € Öffentlicher Pfa ndbrief öPf 60% 0,00% - € Pfa ndbrief (dinglich) dPf 48% 0,00% - € Fonds F 90% 82,55% 83.067.256,91 € Aktien A 15% 2,27% 2.284.897,50 € Mischungsquoten Stufe 1 + 2 31.12.2022 Anlageklasse gesamtSeite 20 von 29 20 7. NACHHALTIGKEITSANSATZ FINANZANLAGEN DER BUNDESSTADT BONN Die Nachhaltigkeitsstrategie der Bonner Kapitalanlagen bilden ethische, soziale und ökologi- sche Standards ab und lässt sich wie folgt beschreiben: Neben der Festlegung von Ausschlüssen, mit denen alle Unternehmen und Staaten aus dem Anlagenuniversum herausfallen, die den Bonner Ausschlusskriterien widersprechen, werden ESG-Kriterien berücksichtigt, wobei die Abkürzung ESG für „Environment – Social – Gover- nance“ (siehe Seite 24) steht und bedeutet, dass diese drei Nachhaltigkeitsaspekte – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung – bei der Auswahl der Investments berücksichtigt wer- den. Der ESG-Filter gibt vor, dass im Portfolio ein bestimmter ESG-Punktwert erreicht werden muss, sodass eine aktive Entscheidung für Unternehmen getroffen wird, die gute ökologische und soziale Aspekte sowie Governance-Attribute aufweisen. Aktuell wurde seitens der Ver- waltung ein Punktwert von durchschnittlich 40 Punkten vorgegeben und zuletzt um 5 Punkte im Herbst 2020 nach oben angepasst. Zur Einordnung dieses Wertes muss man wissen, dass die besten von Researchinstituten bewerteten Unternehmen bezüglich der ESG-Kriterien ei- nen Wert knapp unter 80 von maximal 100 Punkten aufweisen. Insgesamt liegt der aktuelle Punktwert des Bonner Portfolios im Durchschnitt bei über 50 Punkten. Mit den Vermögensverwaltern wurde Ende 2020 festgelegt, dass die Finanzanlagen der Stadt auch einen direkten Beitrag zur Erreichung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele, der sog. Social De- velopment Goals (siehe Seite 25) leisten sollen. Dieser zusätzliche SDG-Filter identifiziert Un- ternehmen, die tatsächlich gesellschaftliche oder ökologische Probleme positiv beeinflussen. Hier wurde eine Kombination aus ESG-Score und Umsatzanteil positiver Produkte und Dienst- leistungen (SDGs) umgesetzt, wobei Unternehmen mit einem nicht-nachhaltigen Geschäfts- modell bzw. nicht nachhaltigen Produkten nicht benachteiligt werden, wenn Sie eine Mindest- leistung im Nachhaltigkeitsmanagement (ESG) vorweisen. Letztlich ist die Kombination der Filter für Bonn ausschlaggebend. Es geht nicht nur darum, heikle Branchen auszuschließen und Verstöße gegen internationale Normen zu berücksichti- gen, sondern vereinfacht darum, „wie“ die Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen herstellen und „ob“ mit diesen Produkten und Dienstleistungen eine Wirkung zur Erreichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung erzielt werden kann. Die Finanzanlagen werden im Zusammenhang mit Anlagensicherheit, Klimaschutz und ethi- scher Verantwortung eine immer wichtigere Rolle spielen. Daher verfolgt die Stadt Bonn als Sitz zahlreicher UN-Organisationen mit ihrer Strategie bereits einen ganzheitlichen Ansatz, der stetig ausgebaut und überprüft wird. Aktuell werden folgende Standards erfüllt: UN Global Compact (wird erfüllt): Der United Nations Global Compact ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Auf der Grundlage 10 universeller Prinzipien und der Sustainable Development Goals (siehe Seite 27) verfolgt er die Vision einer inklusiven und nachhaltigen Weltwirtschaft zum Nutzen aller Menschen, Gemeinschaften und Märkte, heute und in Zukunft.Seite 21 von 29 21 Mindestausschlussanforderungen gemäß FNG-Siegel (angelehnt): Die Bundesstadt Bonn orientiert sich an den Mindestausschlusskriterien für Emittenten des FNG-Siegels und entwickelt ihren Ansatz gemäß des Stufenkonzeptes des FNG weiter. Das FNG (Fo- rum Nachhaltige Geldanlagen) ist seit 2001 der Fachverband für Nachhaltige Geldan- lagen in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz. Rechtliche Veränderungen: Auf Basis der EU-Offenlegungsverordnung (Verordnung 2019/2088, englisch SFDR) und der EU-Taxonomieverordnung (Verordnung 2020/852), ergeben sich neue Transparenzpflichten für Finanzmarktteilnehmer. Der wesentliche Unterschied, der sich durch die SFDR zieht, findet sich in der unterschiedli- chen Betrachtung zwischen Unternehmensebene (u.a. Art. 3, 4) und Produktebene (u.a. Art. 6, 8, 9). Besondere Aufmerksamkeit kommt der Produktebene zu, denn die SFDR enthält un- terschiedliche Produktkategorien samt unterschiedlicher Transparenzverpflichtungen im Sinne der Art. 6, 8 und 9 mit folgenden Merkmalen: Nicht nachhaltige Produkte im Sinne der SFDR: Art. 6 SFDR: Hierbei handelt sich nicht um Produkte im Sinne der SFDR, es werden die Voraussetzungen zur Einstufung nach Art. 8 oder Art. 9 SFDR nicht erfüllt. D.h. es werden keine oder nur in geringem Umfang Nachhaltigkeitskriterien berück- sichtigt. ESG-Basic-Merkmale, wie etwa Mindestausschlüsse, können jedoch enthalten sein. Nachhaltige Produkte im Sinne der SFDR: Art. 8 SFDR: Produkt folgt dezidierter ESG-Strategie und muss mindestens 50 % nach- haltiges Fondsvolumen enthalten. Art. 9 SFDR: Auswirkungsbezogene Investments mit 100 % nachhaltigem Fondsvolu- men. Die Vermögensverwaltungsmandate der Stadt bzw. die Stiftungsfonds erfüllen den Art. 8, wo- bei im Spezialfonds der WCCB-Anlage wie in der Strategie oben beschrieben, bereits nachhal- tige Produkte und Dienstleistungen berücksichtigt werden und dieser Ansatz fortentwickelt wird. Vor dem Hintergrund eines Wechsels der Kapitalverwaltungsgesellschaft wurde der Spezial- fonds auf Artikel 6 der EU-Taxonomie-Verordnung eingestuft und es besteht die Notwendig- keit einer neuen Einstufung des Spezialfonds. Ein finales Umstellungsdatum kann aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands auf Seiten der Assetmanager, Verwahrstelle und Kapitalver- waltungsgesellschaft und hinzukommenden fehlenden Personalressourcen am Markt, noch nicht genannt werden. Darüber hinaus wird mit weiteren regulatorischen Änderungen durch die BaFin gerechnet, so dass ein mehrfacher Umstellungsaufwand vermieden werden soll. Die Assetmanager sind wei- terhin gehalten die Portfolios als Artikel 8 Fonds umzusetzen.Seite 22 von 29 22 8. AKTUELLE NACHHALTIGKEITSKRITERIEN / NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE DER BUNDESSTADT BONN Stand: Oktober 2021 1. Ausschlüsse (Responsible Investments) Unternehmen Staaten Unternehmen, die eines oder mehrere der 12 gefährlichsten Chemikalien (dirty dozen) oder persistente Schadstoffe herstellen Staaten, in denen die Todesstrafe lt. Amnesty International nicht gänzlich abge- schafft wurde. Unternehmen, die Medien mit pornografischen Inhalten herstellen Staaten, die laut Freedom House nicht als „frei“ eingestuft werden. Unternehmen, deren Hauptzweck in der Produktion von Tabakwaren oder dem Betreiben von Glücksspielstätten besteht Staaten, die vom „Corruption Perceptions Index“ der Transparency International auf einer Skala von 0 bis 100 einen Wert von < 60 aufweisen Unternehmen, die Patente auf Gene von Pflanzen und Tieren halten oder anstre- ben Waffen/Militär: - Militärische Umsätze: 5% - zivile Handfeuerwaffen und Rüstungsgüter: 5% - Munition und Waffenträgersysteme (Kontroverse Waffen): 0%, Schlüsselkompo- nenten (Kontroverse Waffen): 5% - Produzenten von Antipersonenminen und Streubomben (inkl. Schlüsselkompo- nenten): 0% Staaten, die die Ottawa-Konvention über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, Herstellung, Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung nicht unterzeichnet haben Produzenten von transgenem und genverändertem Saatgut und von entsprechen- der Züchtung von Tieren Unternehmen, die Tierversuche durchführen, ohne dass eine gesetzliche Notwen- digkeit dafür besteht Staaten, die das Kyoto-Protokoll (Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen) zum Klimaschutz nicht unterzeichnet haben bzw. nicht bei- getreten sind Unternehmen, die selbst oder durch Zulieferer/Subunternehmer massiv gegen grundlegende Prinzipien der ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work zu Kinderarbeit verstoßen Staaten, in denen grundlegende Menschenrechte regelmäßig massiv verletzt wer- den Unternehmen, die selbst oder durch Zulieferer/Subunternehmer massiv gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen Staaten, in denen es in großem Umfang zu Kinderarbeit kommt. Atomenergie: Ausschluss von Unternehme mit einem Umsatzanteil - Erzeugung > 10% - Handel > 10% - Verkauf Komponenten oder Dienstleistungen > 10% - Betrieb von Atomkraftwerken (> 0%) - Betrieb von Uranmienen (> 0%) Atomenergie: Ausschluss von Staaten bei einer Deckung von mehr als 25% des Energieverbrauchs aus Kernenergie, wobei Deutsche Staatsanleihen, sowie Bundesländeranleihen auf- grund von Sicherheitsaspekten unabhängig von ethisch-nachhaltigen Kriterien ein- setzbar sein sollen.Seite 23 von 29 23 Fossile Energien: Ausschluss von Unternehmen - mit Aktivitäten rund um die Exploration fossiler Brennstoffe (z.B. Ölboh- rungen) > 0% - aus dem Bereich Kraftwerkskohle und Kohleenergieerzeugung mit einer Umsatzschwelle > 10% - die Umsätze mit der Gewinnung von Teersanden und Schieferöl oder da- mit verbundener Dienstleistungen machen > 0% Fossile Energien: Im Bereich der Staaten liegen aktuell keine soliden auswertbaren Kriterien für fos- sile Energien vor. Im kommenden Jahr soll hier nochmals geprüft werden, ob eine erweiterte Datenbasis der Researchinstitute vorliegt. Deutsche Staatsanleihen, so- wie Bundesländeranleihen sollen aufgrund von Sicherheitsaspekten unabhängig von ethisch-nachhaltigen Kriterien einsetzbar sein. 1.1 Normbasiertes Screening: - Berücksichtigung UN Global Compact, IlO Kernarbeitsnormen (Kriterien Umwelt und Korruption wurden geschärft zur Erfüllung der internationalen Richtlinien) 2. Positives Screening / Integration von ESG-Kriterien (Sustainable Investments) - Investitionen in Unternehmen mit höherem ESG-Scoring Vorgabe: Durchschnittlicher ESG-Score von mindestens 40 Scorepunkten ist im Portfolio zu erreichen (regelmäßige Überprüfung auf Anhebung der Vorgabe). - Systematische Berücksichtigung von ESG Faktoren bei der Berücksichtigung bei der konventionellen Finanzanalyse und dem Investmententscheidungsprozess 3. SDG (Impactful Investments) - Integration von Unternehmen, die nachhaltige Produkte und Dienstleistungen anbieten (Matrix Kombination ESG-Score / Umsätze nachhaltige Produkte und Dienstleistungen wurde gemeinsam mit Nachhaltigkeitsresearchinstitut entwickelt)Seite 24 von 29 24 9. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN INTERNATIONALEN NACHHALTIGKEITSKRITERIEN 9.1. ESG Kriterien (Environment-Social-Governance)4 Als Standard nachhaltiger Anlagen hat sich, neben dem Begriff „CSR“ (Corporate Social Responsibility = unternehmerische Sozialverantwortung) die Begrifflichkeit „ESG“ etabliert. Diese drei Buchstaben beschreiben drei nachhaltigkeitsbezogenen Verantwortungsbereiche von Unternehmen. 1. Das „E“ für Environment (Umwelt) steht hierbei z. B. für Umweltverschmutzung oder –gefährdung, Treibhausgasemissionen oder Engergieeffizienzthemen wie Klima, Res- sourcenknappheit, Wasser oder Artenvielfalt. 2. Social („S“ = Soziales) beinhaltet Aspekte wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Diversity oder gesellschaftliches Engagement. Es umfasst die Mitarbeiter, Sicherheit und Gesundheit, demografischer Wandel oder Ernährungssicherheit. 3. Unter Governance („G“ = Aufsichtsstrukturen) wird eine nachhaltige Unternehmens- führung verstanden. Hierzu zählen z. B. Themen wie Unternehmenswerte oder Steue- rungs- und Kontrollprozesse. Risiko- und Reputationsmanagement, Aufsichtsstruktu- ren, Compliance oder Korruption sind beispielhafte Punkte die bewertet werden. Quelle: Pixabay 4 Quelle: Gablers Wirtschaftslexikon (online)Seite 25 von 29 25 9.2. SDG-Ziele5 Am 25. September 2015 wurden auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 2015 am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York die 17 „Ziele für nachhaltige Entwicklung“ von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Agenda 2030 (englisch Transforming our World: The 2030 Agenda for Sustainalble Deve- lopment) besteht aus folgenden Elementen: Einer Präambel, einer politischen Deklaration, den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (als das Kernstück der Agenda 2030), einem Ab- schnitt zu Umsetzungsmitteln und zur globalen Partnerschaft sowie einem Abschnitt zur Fort- schreibung und Überprüfung. Primär bezieht sich die Agenda 2030 auf die Ebene der Natio- nalstaaten; relevant ist die Agenda 2030 jedoch auch für die regionale und lokale Ebene. Kom- munen entwickeln im Rahmen der Agenda 2030 anhand der SDGs Lokale Nachhaltigkeitsstra- tegien. Zur Umsetzung der Agenda 2030 in Kommunen ist ein indikatorengestütztes Monito- ring vorgesehen, um anhand von Messzahlen die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele abzubil- den und zu überprüfen. Die 17 Ziele im Einzelnen: 1. Armut beenden – Armut in all ihren Formen und überall beenden 2. Ernährung sichern – den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Er- nährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern 3. Gesundes Leben für alle – ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewähr- leisten und ihr Wohlergehen fördern 4. Bildung für alle – inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Mög- lichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern 5. Gleichstellung der Geschlechter – Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen 6. Wasser und Sanitärversorgung für alle – Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaf- tung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten 7. Nachhaltige und moderne Energie für alle – Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nach- haltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern 8. Nachhaltiges Wirtschaftswachstum und menschenwürdige Arbeit für alle – dauerhaf- tes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbe- schäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern 9. Widerstandsfähige Infrastruktur und nachhaltige Industrialisierung – eine wider- standsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisie- rung fördern und Innovationen unterstützen 10. Ungleichheit verringern – Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern 11. Nachhaltige Städte und Siedlungen – Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, wider- standsfähig und nachhaltig gestalten 5 Quelle: WikipediaSeite 26 von 29 26 12. Nachhaltige Konsum- und Produktionsweisen – nachhaltige Konsum- und Produktions- muster sicherstellen 13. Sofortmaßnahmen ergreifen, um den Klimawandel und seine Auswirkungen zu be- kämpfen 14. Bewahrung und nachhaltige Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen 15. Landökosysteme schützen – Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung be- kämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologi- schen Vielfalt ein Ende setzen 16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen. Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zum Recht ermögli- chen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen 17. Umsetzungsmittel und globale Partnerschaft stärken – Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben füllen Zur Konkretisierung der 17 Ziele wurde ein Katalog von 169 Zielvorgaben verabschiedet, da- runter unter anderem das Auslaufen der Subventionen für fossile Energien und für Agrar-Ex- portsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung. Die 169 Zielvorgaben lassen sich unterteilen in 107 inhaltliche Ziele, die für die SDGs 1 bis 16 mit arabischen Ziffern gekennzeichnet sind und in 62 Umsetzungs-Maßnahmen (engl.: Means of Implementation) mit denen meist finanzielle oder institutionelle Strukturen beschrieben werden. SDG 17 ent- hält ausschließlich Umsetzungsmaßnahmen. Quelle für die Grafik: UNDP - https://www.undp.org/content/undp/en/home/sustainable-development-goals.html, Gemeinfrei, https://commons.wiki- media.org/w/index.php?curid=52672594Seite 27 von 29 27 9.3. United Nations Global Compact Global Compact oder auch United Nations Global Compact ist der englische Name für einen weltweiten Pakt (deutsch: Globaler Pakt der Vereinten Nationen), der zwischen Unternehmen und der UNO geschlossen wird, um die Globalisierung sozialer und ökologischer zu gestalten. Verwechslungsgefahr besteht mit dem Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migra- tion und mit dem UNGlobal Compact on Refugees. Am 31. Januar 1999 wurde der Pakt offiziell von UN-Generalsekretär Kofi Annan in einer Rede anlässlich des Weltwirtschaftsforums in Davos allen interessierten Unternehmensführern an- geboten. Die Internationale Handelskammer (ICC) war nicht nur der erste, sondern lange Zeit auch der einzige Ansprechpartner aus der Wirtschaft, der diese Initiative aufgriff. Im Juli 1999 vereinbarten die ICC und Kofi Annan eine enge Zusammenarbeit. Die ICC gewann die ersten 50 multinationalen Unternehmen. Am 26. Juli 2000 wurde in New York die operative Phase gestartet. Die Prinzipien des UN-Global Compact: Die Teilnahme am UN-Global Compact wird durch einen kurzen Brief an den UN-Generalsek- retär begründet. Darin erklärt ein Unternehmen seinen Willen, sich darum zu bemühen, in Zukunft bestimmte soziale und ökologische Mindeststandards einzuhalten. Diese Grundsätze sind in zehn Prinzipien gefasst, die hier sinngemäß wiedergegeben werden. Unternehmen, die den UN-Global Compact unterschreiben, sollen … 1. die international verkündeten Menschenrechte respektieren und ihre Einhaltung in- nerhalb ihrer Einflusssphäre fördern. 2. sicherstellen, dass sie nicht bei Menschenrechtsverletzungen mitwirken. 3. die Rechte ihrer Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu betätigen, respektieren so- wie deren Recht auf Kollektivverhandlungen effektiv anerkennen. 4. alle Formen von Zwangsarbeit bzw. erzwungener Arbeit ausschließen. 5. an der Abschaffung von Kinderarbeit mitwirken. 6. jede Diskriminierung in Bezug auf Beschäftigung und Beruf ausschließen. 7. eine vorsorgende Haltung gegenüber Umweltgefährdungen einnehmen. 8. Initiativen zur Förderung größeren Umweltbewusstseins ergreifen. 9. die Entwicklung und die Verbreitung umweltfreundlicher Technologien ermutigen. 10. gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung. Die Korruptionsbekämpfung wurde nachträglich aufgenommen. Die unterzeichnenden Unternehmen sollen einen jährlichen Bericht darüber verfassen.Seite 28 von 29 28 10. GLOSSAR Ratings Die Ratings der führenden drei Ratingagenturen für den langfristigen Bereich (Long Term): BONITÄT STANDARD & POORS (S&P) MOODY’S FITCH INVESTMENT-GRADE Exzellent AAA Aaa AAA Sehr gut AA+ Aa1 AA+ AA Aa2 AA AA- Aa3 AA- Gut A+ A1 A+ A A2 A A- A3 A- Befriedigend BBB+ Baa1 BBB+ BBB Baa2 BBB BBB- Baa3 BBB- NON-INVESTMENT-GRADE Spekulativ BB+ Ba1 BB+ BB Ba2 BB BB- Ba3 BB- Extrem spekulativ B+ B1 B+ B B2 B B- B3 B- Verzug/Ausfall CCC - C und schlechter Caa - C und schlechter CCC – C und schlechterSeite 29 von 29
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