231204-01 · Mitteilungsvorlage
Aufwertung der Unterführung Gerhardstraße, Ergebnis Ortstermin unter Bezug auf DS 231204
Kerndaten
- Nummer
- 231204-01
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 06.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Gerhardstraße Hauptort
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231204-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. I Aufwertung der Unterführung Gerhardstraße, Ergebnis Ortstermin unter Bezug auf DS 231204 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Bezirksbürgermeister Beuel hat im Dezember 2024 einen Ortstermin mit der Deutschen Bahn und Verwaltung zur Aufwertung bzw. Begrünung der Bahnunterführung Gerhardstraße durchgeführt. Die Ergebnisse lauten wie folgt: 1.) Zuständigkeit Die Bahn ist für den gesamten inneren Bereich unterhalb der Bahnstrecke (zwischen den Lärmschutzwänden) baulich zuständig. Die restlichen Zufahrten, Aufgänge, Wände, Gitter, Treppen, usw. sind Eigentum der Stadt, vertreten durch das Tiefbauamt. 2.) Was erlaubt die Bahn für ihrem Bereich? Für die Grundstücke der Deutschen Bahn gilt, dass ein Bemalen „fast“ immer möglich ist. Bauliche Veränderungen (darunter fallen Verkleidungen, Aufsätzen, Spiegel aber auch Begrünung) sind nie erlaubt, da dadurch die technische Instandhaltung und Erreichbarkeit der Bauelemente bei regelmäßigen Prüfungen und Wartungen behindert wird bzw. nicht erfolgen kann. Die Deutsche Bahn würde eine Verschönerung/Bemalung der Unterführung durch die Stadt begrüßen und ihr sehr wahrscheinlich uneingeschränkt zustimmen. Die Funktionalität darf nicht eingeschränkt werden. Die Bahn kann diese aus eigenen Mitteln nur in Ausnahmenfällen finanzieren. Beim Ausbau der S13 ist der Bund als Auftraggeber und Geldgeber beteiligt, das erschwert eine mögliche Förderung. 3.) Weiteres Vorgehen Klärung mit den beteiligten Ämtern der Verwaltung, ob eine Bemalung für die Flächen im städtischen Eigentum umgesetzt werden kann. Ebenso muss die Fachverwaltung prüfen, in welchem Rahmen und unter welchen Bedingungen (auch zur Finanzierung) eine Umsetzung in Form einer Bemalung der Flächen an der Bahnunterführung Gerhardstraße möglich ist. Anlage/nSeite 1 von 3 Seite 2 1 Anlage Luftbild zu DS 252418 (öffentlich)Seite 2 von 3 Anlage Luftbild zu DS 252418 Blaue Markierung = städtisches Eigentum Rote Markierung = Eigentum Deutsche Bahn AGSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de