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231204-01 · Mitteilungsvorlage

Aufwertung der Unterführung Gerhardstraße, Ergebnis Ortstermin unter Bezug auf DS 231204

Nummer
231204-01
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
06.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Gerhardstraße Straße· Vilich, Beuel Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231204 Aufwertung der Unterführung Gerhardstraße

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231204-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Beuel
Dezernat:
Dez. I
Aufwertung der Unterführung Gerhardstraße,
Ergebnis Ortstermin unter Bezug auf DS 231204
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Bezirksbürgermeister Beuel hat im Dezember 2024 einen Ortstermin mit
der Deutschen Bahn und Verwaltung zur Aufwertung bzw. Begrünung der
Bahnunterführung Gerhardstraße durchgeführt.
Die Ergebnisse lauten wie folgt:
1.) Zuständigkeit
Die Bahn ist für den gesamten inneren Bereich unterhalb der Bahnstrecke
(zwischen den Lärmschutzwänden) baulich zuständig.
Die restlichen Zufahrten, Aufgänge, Wände, Gitter, Treppen, usw. sind
Eigentum der Stadt, vertreten durch das Tiefbauamt.
2.) Was erlaubt die Bahn für ihrem Bereich?
Für die Grundstücke der Deutschen Bahn gilt, dass ein Bemalen „fast“ immer
möglich ist. Bauliche Veränderungen (darunter fallen Verkleidungen, Aufsätzen,
Spiegel aber auch Begrünung) sind nie erlaubt, da dadurch die technische
Instandhaltung und Erreichbarkeit der Bauelemente bei regelmäßigen
Prüfungen und Wartungen behindert wird bzw. nicht erfolgen kann.
Die Deutsche Bahn würde eine Verschönerung/Bemalung der Unterführung
durch die Stadt begrüßen und ihr sehr wahrscheinlich uneingeschränkt
zustimmen. Die Funktionalität darf nicht eingeschränkt werden. Die Bahn kann
diese aus eigenen Mitteln nur in Ausnahmenfällen finanzieren. Beim Ausbau
der S13 ist der Bund als Auftraggeber und Geldgeber beteiligt, das erschwert
eine mögliche Förderung.
3.) Weiteres Vorgehen
Klärung mit den beteiligten Ämtern der Verwaltung, ob eine Bemalung für die
Flächen im städtischen Eigentum umgesetzt werden kann.
Ebenso muss die Fachverwaltung prüfen, in welchem Rahmen und unter
welchen Bedingungen (auch zur Finanzierung) eine Umsetzung in Form einer
Bemalung der Flächen an der Bahnunterführung Gerhardstraße möglich ist.
Anlage/nSeite 1 von 3
Seite 2
1 Anlage Luftbild zu DS 252418 (öffentlich)Seite 2 von 3
Anlage Luftbild zu DS 252418
Blaue Markierung = städtisches Eigentum
Rote Markierung = Eigentum Deutsche Bahn AGSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de