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231203 · Große Anfrage

FDP u. a. Große Anfrage: Patenschaften für Springbrunnen und Wasserspiele

Nummer
231203
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
10.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 29.08.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231203-01 ST Patenschaften für Springbrunnen und Wasserspiele
  2. 231203-02 ST FDP u. a. Große Anfrage: Patenschaften für Springbrunnen und Wasserspiele
  3. 231203-03 ST FDP u. a. Große Anfrage: Patenschaften für Springbrunnen und Wasserspiele

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Große Anfrage
öffentlich
231203
Fragesteller/in:
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Petra Nöhring
Wolfgang Heedt
Jutta O. Lechner
10.07.2023 gez. Wenzel
FDP u. a. Große Anfrage: Patenschaften für
Springbrunnen und Wasserspiele
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
29.08.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
In Ihrem Newsletter für den Stadtbezirk Bad Godesberg vom 5. Juli regt die
Stadtverwaltung Patenschaften für Brunnen und Wasserspiele in alle
Stadtbezirken an. Sinn der Patenschaft soll sein Geldspenden einzusammeln
für Wasser- und Stromverbrauch. Hierzu mögen die Verwaltung folgende
Fragen beantworten:
1. Wieviel der im Newsletter erwähnten 100 Brunnen und Wasserspiele
befinden sich in den Stadtbezirken? Bitte namentliche/ortsspezifische
Aufzählung.
2. Welchen Wasserverbrauch in Litern/Jahr und Stromverbrauch in
kWh/Jahr sind je Brunnen und Wasserspiel bekannt?
3. Welche der Brunnen und Wasserspiele sind aktuell in Betrieb,
betriebsbereit und nicht in Betrieb, nicht betriebsbereit?
4. Aus welchen Gründen sind nicht in Betrieb befindliche Anlagen nicht in
Betrieb?
5. Der Begriff der Patenschaft suggeriert, dass sich Spender gezielt
einzelne Wasserspiele und Brunnen für ihre Spende aussuchen
können. Wie und mit welchem Aufwand werden Spendengelder
einzelnen Anlagen zugebucht und verwaltet und wie verhält es sich mit
Spenden für nicht betriebsbereite Anlagen?
6. Welchen Inbetriebnahmeplan hat die Verwaltung für betriebsbereite,
jedoch nicht in Betrieb befindliche Anlangen?
7. Welche Instandsetzungsplan hat die Verwaltung für nicht
betriebsbereite Anlagen?
8. Warum ruft die Verwaltung überhaupt zu der Spendenaktion auf? Sind
im Doppelhaushalt 2023/2024 keine auskömmlichen Mittel für den
Betrieb der Anlagen vorhanden?
9. Warum gibt es überhaupt nicht in Betrieb befindliche bzw. nicht
betriebsbereite Anlagen, wo doch der Klimaplan die Bedeutung von
Wasser im öffentlichen Raum zu Kühlungszwecken hervorhebt?Seite 1 von 2
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Begründung
Der Ansatz der Verwaltung erscheint absurd angesichts der vielen nicht
betriebsbereiten bzw. nicht in Betrieb befindlichen Wasserspiele und Brunnen
in den Stadtbezirken. Es ist geradezu ein Offenbarungseid, dass die
Verwaltung offensichtlich nicht auskömmliche Mittel im Doppelhaushalt
2023/2024 für Brunnen und Wasserspiele eingeplant zu haben scheint, wo sie
dies auf Grundlage des Klimaplans und der kühlenden Wirkung von Wasser im
öffentlichen Raum als ihre vordringliche Aufgabe und Leistung betrachten
müsste.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de