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231200 · Mitteilungsvorlage

Rhein in Flammen 2024 bis 2026 - Interessenbekundungsverfahrens

Nummer
231200
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
03.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 30.08.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 22.08.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231200
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Rhein in Flammen 2024 bis 2026 -
Interessenbekundungsverfahrens
Beratungsfolge
Rat 22.08.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
30.08.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung hat in den Beschlussvorlagen 202225, 221628 und 230223 die
Beauftragung erhalten, für die Landveranstaltung zu Rhein in Flammen in den
Jahren 2024 bis 2026 ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, bei
dem ein*e Veranstalter*in gesucht wird, die oder der ein neues Konzept - auf
eigene Kosten und eigene Verantwortung - vorlegt. Ziel des
Interessenbekundungsverfahrens ist es, den Markt zu erkunden und der
Landveranstaltung durch neue Konzepte eine höhere Attraktivität zu geben.
Das Interessenbekundungsverfahren wurde am 28. April 2023 im Internet
(https://intranet.bonn.de/pressemitteilungen/april-
2023/interessenbekundungsverfahren-fuer-rhein-in-flammen.php) sowie in der
Fachzeitschrift „Komet“ und im „Schaufenster“ veröffentlicht.
Als Bewerbungsfrist war der 1. Juni 2023 angegeben, wobei die Verwaltung bei
Unvollständigkeit der eingereichten Unterlagen diese bei den Bewerber*innen
bis zum 17. Juni 2023 nachgefordert hat. Die Entscheidungskriterien sind im
Interessenbekundungsverfahren mit der Gewichtung genannt. Die Verwaltung
hat die Sprecher*innen der Fraktionen im Ausschuss für Europa,
Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit über die beiden
eingegangenen und wertbaren Konzepte informiert und diesen die
unterschiedlichen Veranstaltungsformate dargestellt. Am 5. Juli 2023 hat das
interne Entscheidungsgremium unter Einbezug der beteiligten Fachämter die
vorliegenden Formate ausführlich diskutiert und auf Umsetzbarkeit,
insbesondere im Hinblick auf Veranstaltungsflächen und deren
Sicherheitsrelevanz, geprüft. Es wurde dann auf der Basis der
Bewertungsmatrix, soweit möglich und erkennbar, nach Attraktivitätsmerkmalen
bzw. bei gleicher Attraktivität ggf. nach dem Grundsatz „bekannt und bewährt“
entschieden. Besondere Einzelkriterien im Rahmen der Attraktivität wurden
besonders berücksichtigt. Beide eingereichten Konzepte stellen eine
Weiterentwicklung des Veranstaltungsformates dar, steigern die
Gesamtattraktivität und binden die Rheinufer stärker ein. Die Durchführung des
Schiffskonvois wurde von keiner bzw. keinem Bewerber*in angestrebt.Seite 1 von 4
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Das Konzept I bezieht sich auf die traditionelle Veranstaltungsfläche, bringt
aber neue Aspekte, um die Einbindung zur Innenstadt sowie des
rechtsrheinischen Ufers zu gewährleisten, mit ein: die Erweiterung der
Veranstaltungsfläche mit Food-Courts entlang des Rheinufers, an denen auch
das geplante Konzertschiff passieren und ggf. anlegen wird, sowie
Aufenthaltsmöglichkeiten am Bonner Bogen.
In der Rheinaue werden weiterhin ein Bühnenprogramm sowie Imbissstände
und Kirmesattraktionen bereitstehen. Diese werden in Themenbereichen
aufgestellt, die Aufenthaltsqualität soll gesteigert werden und auch das
Bühnenprogramm wird an drei Tagen viele Zielgruppen ansprechen. Der
Sonntag als Familientag soll stärker fokussiert werden und ein ansprechendes
Bühnenprogramm und viele Mitmachangebote sollen Familien in die Rheinaue
locken.
Das Höhenfeuerwerk bleibt weiterhin Höhepunkt des
Hauptveranstaltungstages. Um dem Nachhaltigkeitsgedanken Rechnung zu
tragen, werden umweltverträglichere Varianten des Feuerwerks umgesetzt.
Zudem sollen Lightshows und Illuminationen ergänzen.
Die eingereichten Maßnahmen zur Umsetzung der Reinigung des
Veranstaltungsgeländes, des Verkehrskonzeptes, Bühnenprogramm und
Finanzierung sind zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin grob gefasst und stellen den
Umsetzungswunsch des Veranstalters dar. Es ist erkennbar, dass er sich
Gedanken um die geforderten Maßnahmenpakte gemacht hat und die
Umsetzung seiner Planungen erscheint realistisch.
Umfassende Darstellungen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht realistisch, da
u. a. eine komplette Darstellung des Bühnenprogramms die Herstellung von
Verbindlichkeiten mit Vertragspartner*innen bedeuten würde.
Der Veranstalter signalisiert bereits mit Ideen für Attraktionen in den
Folgejahren, dass Rhein in Flammen in den Folgejahren eine dynamische
Entwicklung haben kann.
Besonders erwähnenswert in diesem Konzept sind die folgenden Punkte:
• Konzertschiff mit Anlegepunkte entlang des Rheins
• Ausbau des Familientages
• Vielfältige Illuminationsvorschläge und innovative Ideen, den
Rheinauensee im Rahmen von Lichtshows einzubeziehen
• Berücksichtigung der Vogelpopulation im Beleuchtungskonzept
• Standbetreiber*innen müssen Flurkaution hinterlegen
• Gastronomische Themenbereiche, die gebündelt positioniert werden
• Festival App (Woov-App)
• Verkauf von Tribünenplätzen zur Refinanzierung
• Bewachter Fahrradparkplatz
Das Konzept II sieht eine Durchführung auf der traditionellen Rhein in
Flammen Fläche nicht weiter vor, sondern plant seine Umsetzung unter
Einbezug dreier Veranstaltungsflächen im Stadtgebiet. Die
Hauptveranstaltungsfläche mit 2 Hauptbühnen sowie dem Jahrmarktsbereich
soll unterhalb des Posttower und auf der Kunstrasenfläche etabliert werden.
Unter Einbezug des kompletten Rheinufers bis zur Innenstadt werden als
verbindendes Element auf 1,6 Kilometern Imbiss- und AusschankständeSeite 2 von 4
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positioniert. Der Alte Zoll, Stadtgarten sowie die Opernwiese dienen mit kleinen
Bühnen als Veranstaltungsfläche in der Innenstadt. Als dritte Fläche mit
Bühnenprogramm sowie Ausschank und Imbiss ist das Beueler Rheinufer in
Höhe der Restauration „Bahnhöfchen“ geplant. Der Veranstaltungszeitraum ist
ausgeweitet vom 30.04. bis zum 05.05.2024. Hier wäre der
Veranstalter sicherlich gesprächsbereit.
Das Höhenfeuerwerk ist als Abschluss der Samstagveranstaltung an der
Kennedybrücke geplant. Weiterhin soll es zahlreiche kleine Feuerwerke und
Illuminationen an dezentraler Stelle geben, um allen Veranstaltungsorten
gerecht zu werden. Die Illumination der Kennedybrücke sowie eine
Drohnenshow sind zur Steigerung der Attraktivität ebenso geplant.
Die eingereichten Maßnahmen in Bezug auf die geforderten Maßnahmen zu
Sanitäts- und Verkehrskonzept, Reinigung und Toilettensituation lassen
ebenfalls erkennen, dass der Veranstalter sich Gedanken zu einer möglichen
Umsetzung gemacht hat; er bleibt aber in vielen Punkten wage. Im
Finanzierungskonzept beschreibt der Veranstalter neben seinen geplanten
Kosten auch seine Forderungen an die Stadtverwaltung Bonn, um eine
Umsetzung leisten zu können. Zudem sind als Einnahme 75% der
Feuerwerksabgabe der T und C fest eingeplant.
Besonders erwähnenswert in diesem Konzept sind die folgenden Punkte:
• Veranstaltung bezieht das Rheinufer sowie Teile von zwei Stadtbezirken
aktiv mit ein
• Rhein in Flammen wird an den Rhein geholt
• Riesenrad am Rheinufer
• Dezentrale Gestaltung der Feuerwerke + zahlreiche Ideen zur
Illumination des Rheinufers
• Einheitliches bargeldloses Bezahlsystem
• Rhein in Flammen Homepage
Fazit:
Beide Konzepte bieten zahlreiche und vielversprechende Aspekte, die jeweils
für das eingereichte Konzept sprechen. Dies hat auch die Auswertung im
Rahmen der Bewertungsmatrix gezeigt. Die gemeinsam vergebenen
Kriterienpunkte weichen im Gesamtergebnis nur gering voneinander ab.
Im Rahmen der Diskussion zur Umsetzung und Machbarkeit unter
Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte sowie den gesetzlichen
Vorgaben zu Lärmimmissionen und der Gesamtbelastung der in Anspruch
genommenen Flächen ist das Gremium zu dem Entschluss gekommen, der
bzw. dem Bewerber*in mit der geplanten Veranstaltungsfläche am traditionellen
Standort in der Rheinaue (Konzept I) den Zuschlag für die Durchführung der
Landveranstaltung zu erteilen. Ausschlaggebend waren zahlreiche Aspekte in
der Diskussion, die das Konzept der bzw. des zweiten Bewerber*in zwar
attraktiv gestalten aber schwerwiegende Hindernisse in der Umsetzung
darstellen.
Die Bundesstadt Bonn wird mit der bzw. dem Bewerber*in des
Veranstaltungskonzeptes in der Rheinaue unter Einbezug der Rheinufer links-
und rechtsrheinisch in den Austausch und die Konkretisierung gehen sowieSeite 3 von 4
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entsprechende Verträge zur Umsetzung dieser Veranstaltung ausarbeiten.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de