231200 · Mitteilungsvorlage
Rhein in Flammen 2024 bis 2026 - Interessenbekundungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 231200
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 03.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231200 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Rhein in Flammen 2024 bis 2026 - Interessenbekundungsverfahrens Beratungsfolge Rat 22.08.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 30.08.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung hat in den Beschlussvorlagen 202225, 221628 und 230223 die Beauftragung erhalten, für die Landveranstaltung zu Rhein in Flammen in den Jahren 2024 bis 2026 ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, bei dem ein*e Veranstalter*in gesucht wird, die oder der ein neues Konzept - auf eigene Kosten und eigene Verantwortung - vorlegt. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist es, den Markt zu erkunden und der Landveranstaltung durch neue Konzepte eine höhere Attraktivität zu geben. Das Interessenbekundungsverfahren wurde am 28. April 2023 im Internet (https://intranet.bonn.de/pressemitteilungen/april- 2023/interessenbekundungsverfahren-fuer-rhein-in-flammen.php) sowie in der Fachzeitschrift „Komet“ und im „Schaufenster“ veröffentlicht. Als Bewerbungsfrist war der 1. Juni 2023 angegeben, wobei die Verwaltung bei Unvollständigkeit der eingereichten Unterlagen diese bei den Bewerber*innen bis zum 17. Juni 2023 nachgefordert hat. Die Entscheidungskriterien sind im Interessenbekundungsverfahren mit der Gewichtung genannt. Die Verwaltung hat die Sprecher*innen der Fraktionen im Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit über die beiden eingegangenen und wertbaren Konzepte informiert und diesen die unterschiedlichen Veranstaltungsformate dargestellt. Am 5. Juli 2023 hat das interne Entscheidungsgremium unter Einbezug der beteiligten Fachämter die vorliegenden Formate ausführlich diskutiert und auf Umsetzbarkeit, insbesondere im Hinblick auf Veranstaltungsflächen und deren Sicherheitsrelevanz, geprüft. Es wurde dann auf der Basis der Bewertungsmatrix, soweit möglich und erkennbar, nach Attraktivitätsmerkmalen bzw. bei gleicher Attraktivität ggf. nach dem Grundsatz „bekannt und bewährt“ entschieden. Besondere Einzelkriterien im Rahmen der Attraktivität wurden besonders berücksichtigt. Beide eingereichten Konzepte stellen eine Weiterentwicklung des Veranstaltungsformates dar, steigern die Gesamtattraktivität und binden die Rheinufer stärker ein. Die Durchführung des Schiffskonvois wurde von keiner bzw. keinem Bewerber*in angestrebt.Seite 1 von 4 Seite 2 Das Konzept I bezieht sich auf die traditionelle Veranstaltungsfläche, bringt aber neue Aspekte, um die Einbindung zur Innenstadt sowie des rechtsrheinischen Ufers zu gewährleisten, mit ein: die Erweiterung der Veranstaltungsfläche mit Food-Courts entlang des Rheinufers, an denen auch das geplante Konzertschiff passieren und ggf. anlegen wird, sowie Aufenthaltsmöglichkeiten am Bonner Bogen. In der Rheinaue werden weiterhin ein Bühnenprogramm sowie Imbissstände und Kirmesattraktionen bereitstehen. Diese werden in Themenbereichen aufgestellt, die Aufenthaltsqualität soll gesteigert werden und auch das Bühnenprogramm wird an drei Tagen viele Zielgruppen ansprechen. Der Sonntag als Familientag soll stärker fokussiert werden und ein ansprechendes Bühnenprogramm und viele Mitmachangebote sollen Familien in die Rheinaue locken. Das Höhenfeuerwerk bleibt weiterhin Höhepunkt des Hauptveranstaltungstages. Um dem Nachhaltigkeitsgedanken Rechnung zu tragen, werden umweltverträglichere Varianten des Feuerwerks umgesetzt. Zudem sollen Lightshows und Illuminationen ergänzen. Die eingereichten Maßnahmen zur Umsetzung der Reinigung des Veranstaltungsgeländes, des Verkehrskonzeptes, Bühnenprogramm und Finanzierung sind zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin grob gefasst und stellen den Umsetzungswunsch des Veranstalters dar. Es ist erkennbar, dass er sich Gedanken um die geforderten Maßnahmenpakte gemacht hat und die Umsetzung seiner Planungen erscheint realistisch. Umfassende Darstellungen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht realistisch, da u. a. eine komplette Darstellung des Bühnenprogramms die Herstellung von Verbindlichkeiten mit Vertragspartner*innen bedeuten würde. Der Veranstalter signalisiert bereits mit Ideen für Attraktionen in den Folgejahren, dass Rhein in Flammen in den Folgejahren eine dynamische Entwicklung haben kann. Besonders erwähnenswert in diesem Konzept sind die folgenden Punkte: • Konzertschiff mit Anlegepunkte entlang des Rheins • Ausbau des Familientages • Vielfältige Illuminationsvorschläge und innovative Ideen, den Rheinauensee im Rahmen von Lichtshows einzubeziehen • Berücksichtigung der Vogelpopulation im Beleuchtungskonzept • Standbetreiber*innen müssen Flurkaution hinterlegen • Gastronomische Themenbereiche, die gebündelt positioniert werden • Festival App (Woov-App) • Verkauf von Tribünenplätzen zur Refinanzierung • Bewachter Fahrradparkplatz Das Konzept II sieht eine Durchführung auf der traditionellen Rhein in Flammen Fläche nicht weiter vor, sondern plant seine Umsetzung unter Einbezug dreier Veranstaltungsflächen im Stadtgebiet. Die Hauptveranstaltungsfläche mit 2 Hauptbühnen sowie dem Jahrmarktsbereich soll unterhalb des Posttower und auf der Kunstrasenfläche etabliert werden. Unter Einbezug des kompletten Rheinufers bis zur Innenstadt werden als verbindendes Element auf 1,6 Kilometern Imbiss- und AusschankständeSeite 2 von 4 Seite 3 positioniert. Der Alte Zoll, Stadtgarten sowie die Opernwiese dienen mit kleinen Bühnen als Veranstaltungsfläche in der Innenstadt. Als dritte Fläche mit Bühnenprogramm sowie Ausschank und Imbiss ist das Beueler Rheinufer in Höhe der Restauration „Bahnhöfchen“ geplant. Der Veranstaltungszeitraum ist ausgeweitet vom 30.04. bis zum 05.05.2024. Hier wäre der Veranstalter sicherlich gesprächsbereit. Das Höhenfeuerwerk ist als Abschluss der Samstagveranstaltung an der Kennedybrücke geplant. Weiterhin soll es zahlreiche kleine Feuerwerke und Illuminationen an dezentraler Stelle geben, um allen Veranstaltungsorten gerecht zu werden. Die Illumination der Kennedybrücke sowie eine Drohnenshow sind zur Steigerung der Attraktivität ebenso geplant. Die eingereichten Maßnahmen in Bezug auf die geforderten Maßnahmen zu Sanitäts- und Verkehrskonzept, Reinigung und Toilettensituation lassen ebenfalls erkennen, dass der Veranstalter sich Gedanken zu einer möglichen Umsetzung gemacht hat; er bleibt aber in vielen Punkten wage. Im Finanzierungskonzept beschreibt der Veranstalter neben seinen geplanten Kosten auch seine Forderungen an die Stadtverwaltung Bonn, um eine Umsetzung leisten zu können. Zudem sind als Einnahme 75% der Feuerwerksabgabe der T und C fest eingeplant. Besonders erwähnenswert in diesem Konzept sind die folgenden Punkte: • Veranstaltung bezieht das Rheinufer sowie Teile von zwei Stadtbezirken aktiv mit ein • Rhein in Flammen wird an den Rhein geholt • Riesenrad am Rheinufer • Dezentrale Gestaltung der Feuerwerke + zahlreiche Ideen zur Illumination des Rheinufers • Einheitliches bargeldloses Bezahlsystem • Rhein in Flammen Homepage Fazit: Beide Konzepte bieten zahlreiche und vielversprechende Aspekte, die jeweils für das eingereichte Konzept sprechen. Dies hat auch die Auswertung im Rahmen der Bewertungsmatrix gezeigt. Die gemeinsam vergebenen Kriterienpunkte weichen im Gesamtergebnis nur gering voneinander ab. Im Rahmen der Diskussion zur Umsetzung und Machbarkeit unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte sowie den gesetzlichen Vorgaben zu Lärmimmissionen und der Gesamtbelastung der in Anspruch genommenen Flächen ist das Gremium zu dem Entschluss gekommen, der bzw. dem Bewerber*in mit der geplanten Veranstaltungsfläche am traditionellen Standort in der Rheinaue (Konzept I) den Zuschlag für die Durchführung der Landveranstaltung zu erteilen. Ausschlaggebend waren zahlreiche Aspekte in der Diskussion, die das Konzept der bzw. des zweiten Bewerber*in zwar attraktiv gestalten aber schwerwiegende Hindernisse in der Umsetzung darstellen. Die Bundesstadt Bonn wird mit der bzw. dem Bewerber*in des Veranstaltungskonzeptes in der Rheinaue unter Einbezug der Rheinufer links- und rechtsrheinisch in den Austausch und die Konkretisierung gehen sowieSeite 3 von 4 Seite 4 entsprechende Verträge zur Umsetzung dieser Veranstaltung ausarbeiten. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de