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231199 · Mitteilungsvorlage

Hintergründe für die aktuell positiven Effekte im Bereich der Gewerbesteuer

Nummer
231199
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
10.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 16.08.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231199
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
21 Kassen- und Steueramt
Dezernat:
Dez. II
Hintergründe für die aktuell positiven Effekte im
Bereich der Gewerbesteuer
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
16.08.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Unter Bezugnahme auf den Ratsnewletter zum II. Quartal 2023 und die
Fragestellung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe vom 07.06.2023 erläutert die Verwaltung wunschgemäß die
momentan positive Entwicklung im Bereich der Gewerbesteuer.
Die aktuell erfreuliche Ertragslage im Bereich der Gewerbesteuer resultiert im
Wesentlichen aus einem einzelnen Veranlagungsvorgang.
Hier erreichte die Verwaltung ein Zerlegungsmessbescheid für das
Veranlagungsjahr 2020, welcher allein für dieses Jahr zu einer
Steuernachforderung in Höhe von rund 9,7 Mio. EUR führte.
Nach Rücksprache mit der Finanzverwaltung sollten auch die
Gewerbesteuervorauszahlungen für die Jahre 2022 und 2023 entsprechend
angepasst werden, so dass sich aus diesem nicht vorhersehbaren
Einzelzerlegungsmessbescheid eine Gesamtnachforderung in Höhe von knapp
29,2 Mio. EUR ergab, welche mit Bescheid vom 11.05.2023 veranlagt wurde.
Derartige Einzelfälle, die sowohl zugunsten als auch zulasten der Bundesstadt
Bonn ausfallen können, sind im Bereich der Gewerbesteuer nicht vorhersehbar.
Ebenso zeigt die Erfahrung, dass in derartigen Einzelfällen nicht mit Sicherheit
davon ausgegangen werden kann, dass derartige Steuernachforderungen
dauerhaft Bestand haben. Auch wenn die Verwaltung aktuell vorliegend keinen
Hinweis darauf hat, ist nicht ausgeschlossen, wenn seitens der
Finanzverwaltung in absehbarer Zeit in dem betreffenden Einzelfall eine
wesentliche Korrektur des Grundlagenbescheides zuungunsten der
Bundesstadt Bonn vorgenommen würde.
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Datenstand: 03.11.2026, 04:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de