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231195 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Ippendorf, Im Eichholz - Errichtung eines Wohnhauses Az.: 10903/2022

Nummer
231195
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
231195
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Ippendorf, Im Eichholz
- Errichtung eines Wohnhauses
Az.: 10903/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, einen
positiven Vorbescheid für das Vorhaben zu erteilen.
Begründung
Das Vorhabengrundstück liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Beabsich-
tigt ist die Errichtung eines Wohnhauses.
Die Errichtung eines Wohnhauses stellt kein nach § 35 Abs. 1 BauGB privile-
giertes Vorhaben dar. Dementsprechend kommt eine Zulassung im Einzelfall
nach § 35 Abs. 2 BauGB u. a. nur dann in Betracht, wenn keine öffentlichen
Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.
Der für das Vorhabengrundstück geltende Flächennutzungsplan weist die ent-
sprechende Fläche als Wohnbaufläche aus.
Das Grundstück grenzt an den Geltungsbereich des Landschaftsplanes Kotten-
forst (Landschaftsschutzgebiet „Freiräume um Lengsdorf, Ippendorf und Ve-
nusberg“), wobei das Vorhaben 9 m von der entsprechenden Grundstücks-
grenze abrückt und Belange des Landschaftsschutzes somit grundsätzlich nicht
tangiert werden. Um Beeinträchtigungen der geschützten Bereiche auch
während der Ausführung des Bauvorhabens zu vermeiden, würden in einer
Baugenehmigung entsprechende Auflagen gemacht (z. B. bzgl. Baustelleinrich-
tungsflächen).
Durch seine Lage im planerischen Außenbereich würde das beantragte Vorha-
ben einen naturschutzrechtlichen Eingriff nach § 13 BNatSchG darstellen. Hier-
für kann jedoch bei Ergreifung von geeigneten Kompensations- und Minimie-
rungsmaßnahmen eine Genehmigung seitens der Unteren Naturschutzbehörde
erteilt werden (§ 17 Abs. 3 BNatschG). Für eine solche Genehmigung ist dem
Bauantrag ein landschaftspflegerischer Begleitplan beizufügen, welcher Kom-
pensations- und Minimierungsmaßnahmen darstellt.Seite 1 von 3
Seite 2
Die geplante Bebauung ist in ihrem Maß mit umliegenden Wohngebäuden ver-
gleichbar. Weiterhin verbleiben genügend Freiflächen auf dem Vorhabengrund-
stück, so dass dem Grundsatz der größtmöglichen Schonung des Außenbe-
reichs (§ 35 Abs. 5 S. 1 BauGB) entsprochen wird.
Es ist daher beabsichtigt, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden.
Anlage/n
1 Lageplan Im Eichholz (öffentlich)
2 Lageplan Im Eichholz_n. ö._ (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de