231193-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Optimierungsmaßnahmen im Bereich der Siegburger Straße
Kerndaten
- Nummer
- 231193-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231193-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Optimierungsmaßnahmen im Bereich der Siegburger Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich die Schaffung weiterer Tempo 30 Bereiche auf Hauptverkehrsstraßen, ist allerdings gleichzeitig an strenge bundesgesetzliche Vorschriften gebunden. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung einer Tempo 30 Zone sind auf dem beantragten Abschnitt nicht gegeben. Nach § 45 Abs. 1c StVO dürfen Tempo 30 Zonen u.a. nicht auf Landstraßen (hier L 83), Straßen mit Lichtzeichenanlagen sowie Radwegen eingerichtet werden. Auch fehlt es vorliegend mangels qualifizierter Gefahrenlage an einer Ermächtigung zur Einrichtung einer streckenbezogenen Tempo 30 Regelung. Die genannten schützenswerten Einrichtungen verfügen über keinen direkten Zugang zur Straße, sondern werden über das rückwärtige Privatgelände der Gesamtschule Beuel erschlossen. Erkenntnisse über zu hohe Verkehrslärmwerte liegen der Verwaltung nicht vor, zumal im Bereich zwischen Am Herz Jesu Kloster und der Gesamtschule Beuel keine direkt an die Siegburger Straße angeschlossene Wohnbebauung vorhanden ist. Die rückwärtigen Wohngebiete befinden sich bereits innerhalb von Tempo 30 Zonen. Wie und ob die geplanten, aber noch nicht umgesetzten, Änderungen des Straßen- und Wegegesetzes und daran anschließend der Straßenverkehrsordnung der Verwaltung bezüglich Tempo 30 mehr Möglichkeiten und Handlungsspielraum einräumen, bleibt abzuwarten. Nach den Gesetzesänderungen wird die Verwaltung aber erneut prüfen ob Tempo 30 für weitere Straßenabschnitte angeordnet werden kann. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de