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231193-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Optimierungsmaßnahmen im Bereich der Siegburger Straße

Nummer
231193-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231193 Bürgerantrag: Optimierungsmaßnahmen im Bereich der Siegburger Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231193-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Optimierungsmaßnahmen im Bereich der
Siegburger Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich die Schaffung weiterer Tempo 30
Bereiche auf Hauptverkehrsstraßen, ist allerdings gleichzeitig an strenge
bundesgesetzliche Vorschriften gebunden.
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung einer Tempo 30 Zone sind auf
dem beantragten Abschnitt nicht gegeben. Nach § 45 Abs. 1c StVO dürfen
Tempo 30 Zonen u.a. nicht auf Landstraßen (hier L 83), Straßen mit
Lichtzeichenanlagen sowie Radwegen eingerichtet werden.
Auch fehlt es vorliegend mangels qualifizierter Gefahrenlage an einer
Ermächtigung zur Einrichtung einer streckenbezogenen Tempo 30 Regelung.
Die genannten schützenswerten Einrichtungen verfügen über keinen direkten
Zugang zur Straße, sondern werden über das rückwärtige Privatgelände der
Gesamtschule Beuel erschlossen. Erkenntnisse über zu hohe
Verkehrslärmwerte liegen der Verwaltung nicht vor, zumal im Bereich zwischen
Am Herz Jesu Kloster und der Gesamtschule Beuel keine direkt an die
Siegburger Straße angeschlossene Wohnbebauung vorhanden ist. Die
rückwärtigen Wohngebiete befinden sich bereits innerhalb von Tempo 30
Zonen.
Wie und ob die geplanten, aber noch nicht umgesetzten, Änderungen des
Straßen- und Wegegesetzes und daran anschließend der
Straßenverkehrsordnung der Verwaltung bezüglich Tempo 30 mehr
Möglichkeiten und Handlungsspielraum einräumen, bleibt abzuwarten. Nach
den Gesetzesänderungen wird die Verwaltung aber erneut prüfen ob Tempo 30
für weitere Straßenabschnitte angeordnet werden kann.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de