231188 · Mitteilungsvorlage
Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2022
Kerndaten
- Nummer
- 231188
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 07.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 231188 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2022 Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 15.08.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 16.08.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit Beschluss des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610) wurde die Verwaltung erstmalig beauf- tragt, einmal jährlich über die "zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken" abgeschlossenen Geschäfte zu berichten. Um die Politik umfassend zu informieren, wurde der Bericht seitens der Verwaltung auf das gesamte städtische Zins- und Schuldenmanagement erweitert. Da die städtischen Schulden letztlich Schulden der Bonner Bürger:innen sind, dient der Bericht zudem als transparente Informationsquelle für die interessierte Öffentlichkeit. Anlage/n 1 Schuldenbericht 2022 (öffentlich)Seite 1 von 33 Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement Bundesstadt Bonn 2022 Bundesstadt Bonn Stadtkämmerei Stand: 30.06.2023Seite 2 von 33 2 Inhaltsverzeichnis Einleitung................................................................................................................................... 1 1. Aufgaben und Ziele .............................................................................................................. 2 1.1 Strategien......................................................................................................................................................... 3 1.2 Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement ........................................................................... 4 2. Liquiditätsbeschaffungswege ............................................................................................. 5 3. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen ................................................................... 6 3.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen .............................................................................................. 6 3.2 Erlasse und Richtlinien weisungsberechtigter Stellen ..................................................................... 6 3.3 Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn........................................................ 7 4. Marktrückblick ...................................................................................................................... 8 5. Leitzinsen der Europäischen Zentralbank .......................................................................... 9 6. Schuldenentwicklung und Maßnahmen .......................................................................... 10 6.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) .................... 12 6.1.1 Investiver Schuldenbestand ............................................................................................................ 12 6.1.2 Investive Kreditgeschäfte ................................................................................................................. 12 6.1.3 Investiver Schuldendienst ................................................................................................................ 15 6.1.4 Liquiditätsbindung des Investitionskreditportfolios .............................................................. 16 6.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate ....................................................................................................... 17 6.3 Liquiditätskredite ........................................................................................................................................ 21 7. Bürgschaften, Konzernfinanzierungen ............................................................................. 24 8. Fazit und Ausblick .............................................................................................................. 26 Anhang .................................................................................................................................... 27Seite 3 von 33 1 Einleitung Mit Beschluss des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610) wurde die Verwaltung erstmalig beauftragt, ein- mal jährlich über die „zur Optimierung der Zins- struktur und zur Begrenzung von Zinsänderungs- risiken“ abgeschlossenen Geschäfte zu berichten. Diese jährliche Informationspflicht wurde mit der Beschlussvorlage (DS-Nr. 1312046) aus dem Jahr 2013 aktualisiert. Um die Politik umfassend zu in- formieren, wurde der Bericht seitens der Verwal- tung auf das gesamte städtische Zins- und Schul- denmanagement erweitert. Der Schuldenbericht transportiert Daten und Fakten und zeigt Entwick- lungen für die Politik und die interessierte Öffent- lichkeit als transparente Informationsquelle auf. Der Schuldenbericht 2022 liefert einen Über- blick über die Kreditmarktschulden des Kern- haushaltes sowie der eigenbetriebsähnlichen Ein- richtung Städtisches Gebäudemanagement undStädtische Seniorenzentren. Er stellt ein Informa- tionsangebot dar, aus welchem Schlüsse für künf- tiges finanzpolitisch und strategisch motiviertes Handeln abgeleitet werden können. Die Bundesstadt Bonn bedient sich aufgrund der sensiblen Thematik des Zins- und Schuldenmana- gements einer externen professionellen Beratung. Im Zeitraum von 2020 bis 2024 wird diese Funk- tion von der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) in Kooperation mit der Sparkasse KölnBonn wahrgenommen. Die Auswertungen des Schulberichtes sind budgetbezogen, d.h. es werden die Daten aus der Finanzrechnung herangezogen. 1 Basiswert: 336.064 Einwohner*innen zum 30.06.2022 ≙ +5093 ggü. 30.06.2021 (gem. IT.NRW). Mit einer Pro-Kopf-Kreditmarktverschuldung1 von rund 6.007 EUR zum Stichtag 31.12.2022 (+276 EUR ggü. 2021) gehört die Bundesstadt Bonn zu den am höchsten verschuldeten Städten der Bundesrepublik Deutschland. Rund 2,019 Mrd. EUR sind insgesamt an Kreditmarktschulden aufgelaufen, davon etwa 668 Mio. EUR allein an Liquiditätskrediten. Letztere finanzieren damit ei- nen Anteil von ca. 40,7 % an dem für 2023 geplan- ten Haushaltsvolumen von rund 1,64 Milliarden EUR. Liquiditätskrediten steht kein Anlagevermö- gen gegenüber, sondern sie finanzieren den lau- fenden Konsum und sind insofern Gradmesser für die Gesamtfinanzsituation einer Stadt. An saldierten Zinszahlungen für Kreditmarkt- schulden fielen in 2022 insgesamt rund 22,9 Mio. EUR an. Dies entspricht (umgerechnet) saldierten Zinszahlungen in 2022 von rund 62,7 Tsd. EUR pro Tag oder (anders dargestellt) einer saldierten Zinszahlung pro Einwohner*in iHv. 68,06 EUR für das Gesamtjahr 2022. Die saldierten Zinszahlun- gen sind gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mio. EUR gestiegen. Der EZB-Einlagenzins (Zinssatz, den Geschäfts- banken für ihre Einlagen bei der EZB erhalten) no- tierte zum 31.12.2022 bei 2,00% p.a. – somit ist der seit dem 05.06.2014 negativ gewesene Einlagen- zins seit dem 21.07.2022 Geschichte.Seite 4 von 33 2 1. Aufgaben und Ziele Schuldenmanagement beschreibt die Aufgabe, den Schuldenbestand (das Schuldenportfolio) zu steuern. Risikomanagement beschreibt die Aufgabe, die im Schuldenbestand enthaltenen und aus weite- ren Geschäftsabschlüssen erwachsenden Zins- und Liquiditätsrisiken einzuschätzen und im Hin- blick auf die gesetzten Ziele möglichst risikomin- dernd zu steuern. Zinsmanagement beschreibt die Aufgabe, die Zinsbelastung aus dem bestehenden Schuldenbe- stand zu steuern. Der Vermeidung von sogenannten „Klumpenrisi- ken“ kommt eine wichtige Bedeutung zu. Die Zinsbindungsausläufe sind so auszusteuern, dass keine Belastungsspitzen in Form von Liquiditäts- beschaffungsrisiken in einzelnen Haushaltsjahren entstehen. Die Liquidität der Bundesstadt Bonn muss durchgehend sichergestellt sein. Gleiches gilt bei Auswahl und Steuerung von Til- gungsstrukturen. Auch hier sind überdurch- schnittliche Haushaltsbelastungen zu vermeiden. Ein aktives Zinsmanagement gestaltet die Belas- tungen des Kostenfaktors „Zins“ möglichst plan- bar und unabhängig von der Beschaffung der Li- quidität sowie den vorherrschenden Märkten. Um die Zinsbelastung zudem so gering wie mög- lich zu halten, ist es wichtig, nicht von einzelnen Geldgebenden und deren Konditionen abhängig zu sein. So sind stets die Zinskonditionen am brei- ten Markt abzufragen, d.h. viele Kapitalgebende an Ausschreibungen zu beteiligen und dabei stets auch mit neuen potenziellen Kapitalgebenden in Kontakt zu treten. Dadurch können Konditionsan- gebote verglichen und das wirtschaftlichste Ange- bot ausgewählt werden. Das Ziel der Reduzierung des Zinsaufwandes ist häufig gegenläufig zum Ziel der Planbarkeit von Zinsaufwand, so dass stetig an der besten Mi- schung zwischen beiden Zielen gearbeitet werden muss. Da sich mit der Ausgestaltung und der Durchfüh- rung des Zins- und Schuldenmanagements in Ab- hängigkeit der Marktgegebenheiten Zinsände- rungsrisiken und Zinsänderungschancen laufend verändern und sich damit auch das Risiko einer Zinskostenerhöhung oder die Chance zur Zinsre- duzierung verändert, kommt der systematischen Risikosteuerung eine große Bedeutung zu. Auf- gabe der Risikosteuerung ist allerdings nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine ziel- konforme und systematische Risikohandhabung. Aus den Aufgaben des Zins- und Schuldenmana- gements ergeben sich folgende Ziele: Sicherstellung der Liquidität, Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquidi- tätsrisiken, über die Jahre stetige, kalkulierbare Zinsbelas- tungen im städtischen Haushalt, Senkung der Durchschnittsverzinsung des In- vestitionskredit- und des Liquiditätskredit- portfolios im Rahmen festgelegter Strategien. Zur Erreichung dieser Ziele sind die angestrebte maximale Zinsbelastung und das damit zusam- menhängende akzeptable Risiko (Zinsänderungs- risiko) definiert und werden im jeweiligen Schul- denportfolio umgesetzt.Seite 5 von 33 3 1.1 Strategien Die bereits geschilderten Ziele des städtischen Zins- und Schuldenmanagements, nämlich die Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquiditäts- risiken, langfristige planbare Zinsbelastungen so- wie die Senkung der Durchschnittsverzinsung im städtischen Haushalt, beinhalten grundsätzliche Zielkonflikte: Eine Begrenzung des Zinsänderungs- und Liquiditätsrisikos wird am leichtesten durch eine lange Zinsbindungsfrist erreicht. Diese kann auf Dauer und im Durchschnitt zu höhe- ren Zinslasten führen und beeinträchtigt da- mit das Ziel der Senkung der Durchschnitts- verzinsung. Das Ziel, langfristig kalkulierbare und ste- tige Zinsbelastungen in den Haushalt einzu- planen, wird vorwiegend über lange Zinsbin- dungen erreicht, wodurch die Flexibilität, auf günstige Marktlagen zeitnah reagieren zu können, stark beschränkt ist. Das aktive Zins- und Schuldenmanagement zielt darauf ab, in Kenntnis dieser Zielkonflikte und un- ter Berücksichtigung der Besonderheiten als kom- munaler Schuldner zu ausgewogenen Entschei- dungen zu kommen. Dabei können sich die Prio- ritäten der verfolgten Ziele je nach Lage der An- forderungen der Märkte oder der eigenen Bedürf- nisse verschieben. Zur Umsetzung eines aktiven Zins- und Schulden- managements dienen Strategien, die in der Regel mehrere Instrumente bzw. Methoden miteinander verknüpfen und Marktgegebenheiten nutzen, z.B.: Eine Verkürzung der Zinsbindungsfristen und damit eine Reduzierung der Laufzeitenkom- ponente führt in der Regel zu einer Senkung der Durchschnittsverzinsung. Die hierdurch entstehenden Zinsänderungsrisiken können durch den Einsatz von Derivaten (bspw. durch Cap, Collar, Forward-Swap) gedeckelt oder aber bewusst in Kauf genommen werden. Im Gegensatz zu Krediten auf ESTR-Basis (Ta- gesgeld, ESTR = European Short Term Rate) enthalten die längerfristigen Geldmarktkre- dite höhere Liquiditätsaufschläge. Aus kom- munaler Sicht besteht nicht immer die Not- wendigkeit, diese erhöhten Zinssätze zu zah- len, so dass bei einer beabsichtigten Verkür- zung der Zinsbindungsfristen unter anderem der Abschluss von ESTR-Krediten bevorzugt wird. Alternativ kommt auch der Abschluss möglichst kurzfristiger Geldmarktkredite in Frage, da diese sehr geringe Liquiditätsauf- schläge enthalten. Ungleichmäßige Belastungen einzelner Haus- haltsjahre durch ein stark schwankendes Marktumfeld sind bspw. durch den Einsatz von Doppel-Swaps beherrschbar: Die Belas- tung aus hochpreisigen Krediten aus Vorperi- oden können – im Sinne der Stetigkeit – durch eine derivategestützte „Umschuldung“ auf zu- sätzliche Perioden verteilt bzw. gestreckt wer- den. Außerdem können so günstige Marktla- gen auch während der Kreditlaufzeit genutzt werden. Zukünftige Zinsanpassungen können u.a. durch Forward-Swaps vorgenommen werden, um eine aktuelle günstige Marktlage für zu- künftige Zinssicherungen auszunutzen und um ggf. vorhandene „Klumpenrisiken“ zu glät- ten. Auch langfristige (Standard-) Kreditaufnah- men sind in Zeiten historisch niedriger ZinsenSeite 6 von 33 4 sinnvoll einsetzbar. Sie erlauben zugleich so- wohl eine langfristige Zinssicherung, als auch eine langfristige Liquiditätssicherung. Beson- ders für das aufgrund rechtlicher Vorgaben traditionell nur kurz- bzw. mittelfristig finan- zierte Liquiditätskredit-Portfolio machen lang- fristige (Standard-) Kreditaufnahmen im Rah- men der rechtlichen Möglichkeiten für einen Teil des Liquiditätsportfolios durchaus Sinn. So kann vermieden werden, dass steigende Zinsen sofort und mit voller Kraft auf den zu leistenden Zinsaufwand für Liquiditätskredite wirken. Umgekehrt bedeutet dies aber auch, ggf. einen höheren Zins zu zahlen, als es die tatsächliche Marktentwicklung notwendig ge- macht hätte. Im Rahmen besonderer Finanzierungsformen wie bspw. der Platzierung von Schuldscheinen oder Anleihen können neue Finanzierungs- wege erschlossen und kann die Kontrahenten- basis erweitert werden. Durch die Kombination der unterschiedlichen In- strumente bzw. Methoden und die Ausnutzung der möglichen Bandbreiten der Laufzeiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktlage wird angestrebt, bestehende Zielkonflikte so weit wie möglich auszugleichen. 1.2 Instrumente im Zins- und Schuldenma- nagement Durch Steuerung der Zinsbindungsfristen als eine der wichtigsten Entscheidungsgrößen im Schul- denmanagement werden die Kreditaufnahmen so geplant, dass Belastungsspitzen in einzelnen Jah- ren (sog. „Klumpenrisiken“) vermieden werden. Notwendige zukünftige Prolongationen bzw. Um- schuldungen werden nach Bedarf auch schon vorab möglichst günstig verteilt. Dadurch wird vermieden, dass außergewöhnlich große Um- schuldungen unter Umständen in einer Phase ho- her Zinsen erfolgen müssen. Die jeweiligen „Klum- penrisiken“ sind zwar jederzeit auch nachträglich durch den Einsatz von Derivaten beeinflussbar, dennoch empfiehlt es sich, Zinsbindungsfristen laufend „zu glätten“ (sofern strategisch ange- bracht). Instrumente im Zins- und Schuldenma- nagement sind: Investitionskredite Liquiditätskredite Schuldscheindarlehen Anleihen (Instrument durch die Stadt noch nicht genutzt!) Strukturierte Kredite Derivate zur Zinssicherung Im Anhang werden diese Instrumente näher er- läutert.Seite 7 von 33 5 2. Liquiditätsbeschaffungswege Zur Liquiditätsbeschaffung stehen dem Zins- und Schuldenmanagement der Bundesstadt Bonn ver- schiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Förderdarlehen können insbesondere bei der KfW und der NRW.Bank aufgenommen werden. Sie werden zweckgebunden auf Antrag geneh- migt und erfordern einen Nachweis des Mittelein- satzes. Aufgrund der Subventionierung durch die Länder, den Bund oder die EU sind Förderdarle- hen zinsgünstig und werden daher durch die Stadt in Anspruch genommen. Zur Finanzierung des Gesamthaushaltes schreibt die Bundesstadt Bonn außerdem Kreditaufnah- men (einschließlich derivativer Geschäfte) im Wettbewerb aus. Die Ausschreibungen werden einem ausgewählten Bieterkreis, der stetig ange- passt wird, zur Verfügung gestellt. Im Bieterkreis befinden sich auch diverse Makler- häuser, die die Ausschreibungen wiederum ihren Kontakten bereitstellen. Ebenso nutzt die Bun- desstadt Bonn digitale Vermittlungsplattfor- men, auf denen die Ausschreibungen den dort re- gistrierten Geldgebern zugänglich gemacht wer- den. Der Bietendenkreis und die Anzahl der Angebote werden so erhöht. Bei den Kreditaufnahmen mittels Ausschreibung handelt es sich i.d.R. um bilaterale Geschäfte di- rekt zwischen der Bundesstadt Bonn als Schuldner und einem Finanzdienstleister als Gläubiger. Der Anbieter mit dem Bestgebot erhält den Zuschlag. Das Ausschreibungsverfahren wird in den jeweili- gen Dienstanordnungen geregelt. Dabei stehen Transparenz, Wettbewerbsneutralität und Wirt- schaftlichkeit im Vordergrund. Als alternatives Finanzierungsinstrument gegen- über den „normalen“ bilateralen Krediten kom- men zudem auch Schuldscheindarlehen in Be- tracht. Sowohl Schuldscheindarlehen als auch An- leihen werden im Rahmen einer Fremdplatzierung auf den Markt gebracht, d.h. ein(e) Finanzdienst- leister:in (sog. „Arrangeur:in“) vermarktet die Aus- schreibung als Schuldscheindarlehen oder als An- leihe professionell in seinem zur Verfügung ste- henden Investorenkreis. Dafür erhält die/der Ar- rangeur:in, sofern ihr/sein Angebot das wirt- schaftlichste ist und den Zuschlag erhält, eine ein- malige Platzierungsprovision. Mit der/dem Arran- geur:in kann zudem gegen Gebühr eine Zahlstel- lenvereinbarung abgeschlossen werden, sodass dieser über die gesamte Laufzeit des Finanzie- rungsinstruments die Zahlungsflüsse und Mittei- lungen zwischen Investorenkreis und Schuldner:in bündelt und verteilt. Die Einrichtung einer solchen Zahlstellenfunktion ist entweder zwingend als Teil des Angebotes oder optional. Da die Gläubi- ger*innen-Anzahl aber bereits zu Geschäftsbe- ginn oder aber während der Laufzeit durch Abtre- tungen auf ein hohes Maß ansteigen kann, ist eine solche Zahlstellenfunktion oft von Vorteil. Ein weiteres Finanzierungsinstrument, welches von der Bundesstadt Bonn bisher aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht genutzt wurde, bilden An- leihen. Die Vergabe von Anleihen erfolgt losge- löst von einer Kreditausschreibung im Wettbe- werb, nach einem vorgeschaltetem mehrwöchi- gen Vermarktungsverfahren (siehe auch Erläute- rungen im Anhang) und dient insbesondere der Diversifizierung der Kreditgebenden.Seite 8 von 33 6 3. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen Für das Zins- und Schuldenmanagement der Bun- desstadt Bonn gelten verschiedene Rechtsgrund- lagen und Rahmenbedingungen. 3.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen Grundsätzlich sind alle Normen, welche die Haus- haltswirtschaft einer Gemeinde regeln, ebenfalls Rechtsgrundlage für das jeweilige Zins- und Schuldenmanagement. Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) stellt die vorrangige for- melle Grundlage für das Zins- und Schuldenma- nagement der Bundesstadt Bonn dar. Für die Haushaltswirtschaft greifen dabei vor allem die §§ 75 bis 96 („8. Teil Haushaltswirtschaft“). § 86 GO NRW bildet die Rechtsgrundlage für die Kredit- aufnahmen der Gemeinden, § 89 GO NRW für die Aufnahme von Liquiditätskrediten. Daneben greifen indirekt weitere Gesetze und Verordnungen, die primär zur Regulierung des Fi- nanzmarktes geschaffen worden sind. Einige Ge- setze und Verordnungen des Bankwesens betref- fen daher auch das Zins- und Schuldenmanage- ment der Bundesstadt Bonn, so beispielsweise die EU-Richtlinie „MiFID“ (Markets in Financial Instru- ments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente), welche die Beratungs- und Informationspflichten sowie Haftungsfragen zwischen Bank und Kunde regelt und durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz in natio- nales Recht umgesetzt wurde. Die in EU-Recht eingebetteten Eigenkapitalrege- lungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II, Basel III, Basel IV) wirken zwar nur auf Banken und Kapitaldienstleister direkt, doch ha- ben die dort festgelegten Eigenkapitalanforde- rungen zum Teil Folgen für deren Kreditgeschäft mit Kommunen. Auf diese Regelungen muss im Rahmen des städtischen Zins- und Schuldenma- nagements reagiert werden; daraus erwachsende Risiken müssen bewertet, gesteuert und schluss- endlich minimiert werden. Vor dem Hintergrund, dass sowohl auf EU- als auch auf Bundesebene das Ziel formuliert wurde, die Finanzmarktkräfte auf Nachhaltigkeitsgrund- sätze auszurichten (Sustainable Finance), ist da- von auszugehen, dass dieses Thema in den kom- menden Jahren bei Kommunalfinanzierungen be- rücksichtigt werden muss. Auch wenn Kommunen grundsätzlich nur nachhaltig und sozial investie- ren (Daseinsfürsorge), werden entsprechende Re- gelungen zukünftig zu beachten und deren Ein- haltung im Rahmen der Taxonomie (Kriterien für klimaverträgliche Investments) zu berichten sein. Nicht zuletzt regelt auch die Haushaltssatzung der Bundesstadt Bonn als gemeindliches Ortsrecht die Rahmenbedingungen des Zins- und Schuldenma- nagements. Nicht nur die Festlegung der Haus- haltsansätze für Zins- und Tilgungsleistungen, sondern auch die Ermächtigung zur Aufnahme von Investitionskrediten oder Liquiditätskrediten erfolgt in der jeweils gültigen, vom Rat der Bun- desstadt Bonn beschlossenen Haushaltssatzung. 3.2 Erlasse und Richtlinien weisungsbe- rechtigter Stellen Die Stadt orientiert sich bei ihrem Handeln am all- gemeingültigen Recht (Gesetze, Verordnungen, Satzungen). Darüber hinaus wird das Handeln durch interne Dienst- und Handlungsanweisun- gen konkretisiert.Seite 9 von 33 7 So haben Richtlinien und Erlasse des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW und der Bezirksregierung Köln einen Weisungscharakter im Sinne einer auf- sichtsrechtlichen Weisung an nachgeordnete Stel- len (Gemeinden und Kreise). Solche Weisungen sind zwingend zu beachten. Die für das Zins- und Schuldenmanagement der Bundesstadt Bonn maßgeblichen Rahmenbedin- gungen werden insbesondere durch den Runder- lass des Ministeriums für Heimat, Kommunales und Gleichstellung des Landes NRW „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände“ geregelt (34- 48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014; zuletzt geän- dert am 04.06.2020). 3.3 Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn Die Arbeitsweise der Stadtkämmerei richtet sich nach den Dienstanordnungen/ Handlungsanwei- sungen, die Rahmenbedingungen und Verfah- rensweisen sowie Kompetenzen und Verantwor- tungsbereiche festlegen. Bei der Erarbeitung dieser Festlegungen dienten idR. die Musterdienstanweisungen des Städteta- ges als Grundlage und wurden mit dem Rech- nungsprüfungsamt und den zu beteiligenden Ämtern (Kassen- und Steueramt) auf die städti- schen Verfahrensabläufe abgestimmt. Die Dienstanordnungen werden durch die Stadt- kämmerin in Kraft gesetzt. Die „Dienstanordnung für die Neuaufnahme und die Umschuldung von Kommunalkrediten“ (aktu- ell in der Fassung v. 12.11.2019), die „Dienstan- ordnung für die Aufnahme, Abwicklung und Um- schuldung von Förderkrediten“ (aktuell in der Fas- sung v. 16.03.2021) sowie die „Dienstanordnung für die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssi- cherung sowie die Anlage von vorübergehend nicht benötigten Finanzmitteln“ und die hieraus abgeleitete „Handlungsanweisung für die Kassen- liquidität“ (aktuell in der Fassung v. 26.10.2017) le- gen in erster Linie das Verfahren, die Zuständig- keiten und die Entscheidungskompetenzen für die Aufnahme von Krediten fest. Die „Dienstanordnung für den Einsatz von deriva- tiven Finanzinstrumenten im kommunalen Zins- und Schuldenmanagement“ (aktuell in der Fas- sung v. 07.05.2015) definiert darüber hinaus An- forderungen an den Einsatz von Finanzderivaten und trifft Aussagen über das Risikomanagement und die Risikosteuerung. Zusätzlich hat sich die Bundesstadt Bonn über Gremienvorlagen nachfolgende Regeln gesetzt: Die Verwaltung wurde erstmalig mit Beschluss vom 01.07.2004 (DS-Nr. 0411040) zur Durch- führung von Zinssicherungs- und Zinsopti- mierungsgeschäften ermächtigt. Dieser Be- schluss wurde am 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610) abgeändert und zwischenzeitlich mit dem Beschluss vom 09.07.2013 (DS-Nr. 1312046) neu gefasst und ergänzt. Hiernach kann die Verwaltung maximal 30% des Ge- samtschuldenstandes aus der Investitionstä- tigkeit als ungesicherte, variable Darlehen auf- nehmen. Die politischen Gremien werden im Nachgang über die Aufnahme von Investitionskrediten als Geschäft der laufenden Verwaltung infor- miert (Zuständigkeitsordnung der Stadt Bonn).Seite 10 von 33 8 4. Marktrückblick Die Landesbank Hessen-Thüringen (beratende Bank der Stadt) beschreibt das Marktgeschehen 2022 wie folgt: „Der Ukraine-Krieg, hohe Energiekosten sowie Materialengpässe und Logistikprobleme in der In- dustrie belasteten die deutsche Wirtschaft 2022. Nur dank eines robusten Jahresbeginns wuchs das Bruttoinlandsprodukt um 1,9%. Allerdings ließ das Wachstum im Verlauf spürbar nach. Im Schluss- quartal schrumpfte die Wirtschaft sogar mit 0,5% recht deutlich. Aufgrund der stark gestiegenen Teuerung gingen die real verfügbaren Einkom- men der privaten Haushalte zurück, was wiederum den Konsum drückte. Die höheren Zinsen dämpf- ten, wenn auch verzögert, ebenfalls die Konjunk- tur. Vor allem die Bauwirtschaft erlitt einen Rück- setzer. In der Industrie reduzierten die energiein- tensiven Branchen ihre Produktion. Immerhin nahm die Beschäftigung zu, die Arbeitslosigkeit stieg lediglich wegen der Erfassung ukrainischer Flüchtlinge. Die Inflation kletterte auf langjährige Höhen, in der Spitze auf fast 9% und im Durch- schnitt von 2022 auf 6,9%. Neben den zwischen- zeitlich extrem gestiegenen Energiepreisen hatten sich auch Lebensmittel spürbar verteuert. Und selbst die Kernteuerung ohne Energie und Nah- rungsmittel stieg Ende 2022 um mehr als 5%. Die Eurozone wuchs 2022 mit 3,5% stärker als Deutschland. […] Viele Mitgliedsländer waren we- niger von der drohenden Gasknappheit betroffen als Deutschland. Die Arbeitslosenquote sank 2022 im Währungsverbund. In der Eurozone fiel die In- flation mit 8,4% sogar höher als in Deutschland aus, einzelne Länder verzeichneten Raten weit im zweistelligen Bereich. Die Erholung nach der Covid-19-Rezession hat zu globalen Engpässen geführt, die einen Inflations- schub auslösten. Hinzu kommt der Rohstoffpreis- schock nach dem Angriff auf die Ukraine. Der Preisanstieg dämpft weltweit die reale Nachfrage. Die Weltwirtschaft wuchs 2022 nur um gut 3%, weniger als halb so stark wie im Vorjahr. Die US- Wirtschaft legte um 2,1% zu. […] In China litt 2022 das Wachstum unter den Lockdowns und fiel mit 3% vergleichsweise niedrig aus. Die EZB legte angesichts der sehr hohen Inflation, wenn auch etwas verzögert, eine Kehrtwende ein. Sie stoppte die Ausweitung der Bilanzsumme und begann einen Zinserhöhungszyklus. Die Noten- bank hob bis Ende 2022 den Einlagensatz auf 2,0% und den Hauptrefinanzierungssatz auf 2,5% an. Die US-Notenbank agierte zügiger. Die Fe- deral Reserve hob ihr Zinszielband noch stärker an (4,25 – 4,50%). Die Rendite 10-jähriger Bundesan- leihen sprang infolge steigender Leitzinsen und hoher Inflation bis Ende 2022 auf über 2,5%. Der 10-jährige Swapsatz im Euroraum zog sogar noch deutlicher an und schloss das Jahr bei 3,2%. Die Rendite 10-jähriger US-Treasuries kletterte in der Spitze auf über 4% und notierte Ende 2022 knapp unterhalb der Marke. Der US-Dollar profitierte zum einen als sicherer Hafen von den geopolitischen und wirtschaftli- chen Unsicherheiten in Europa, zum anderen von den kräftigen Zinserhöhungen der Federal Re- serve. Der Euro-Dollar-Kurs rutschte zeitweise deutlich unter die Parität. Dank höherer EZB-Zin- sen erholte er sich bis Ende 2022 aber wieder bis auf 1,07.“Seite 11 von 33 9 5. Leitzinsen der Europäischen Zentralbank In der Eurozone steuert die Europäische Zentral- bank (EZB) die Märkte anhand von Leitzinsen, d.h. sie legt die Zinssätze fest, zu denen Geschäftsban- ken ihr Guthaben bei einer Zentral-/Notenbank anlegen oder aber Kapital beschaffen können. Durch Zinssenkungen wird das Wirtschaftswachs- tum gefördert, da Investitionskredite günstiger zu beschaffen sind. Das Ziel der EZB ist es, die Infla- tionsrate niedrig (Inflationsziel: 2%) und das Preis- niveau stabil zu halten.1 Die drei verschiedenen Leitzinssätze der EZB sind daher als ein finanzpo- litisches Steuerungsinstrument zu verstehen. Zins- änderungen beeinflussen mit ca. 1 Jahr Zeitver- satz Wirtschaftswachstum und Inflation. Um die hohe Inflationsrate aus 2022 zu senken, stiegen die Leitzinsen in 2022 in vier Zinsschritten um insgesamt 2,5% p.a. an. Das Bundesministerium der Finanzen2 definiert die drei EZB-Leitzinssätze wie folgt: Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsge- schäft: Dieser Zinssatz ist der wichtigste Leitzins der Europäischen Zentralbank und wird häufig als "der" Leitzins bezeichnet. Zu diesem Zinssatz wird den Geschäftsbanken Zentralbankgeld gegen no- tenbankfähige Sicherheiten ab einer Woche Lauf- zeit (Wochentender) zur Verfügung gestellt. Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazili- tät: Zu diesem Zinssatz können sich Banken kurz- fristig (über Nacht) gegen notenbankfähige Si- cherheiten Geld von der Europäischen Zentral- bank beschaffen. Da eine Geschäftsbank bei kurz- fristigem Liquiditätsbedarf nicht bereit sein wird, mehr als den Satz für die Spitzenrefinanzierungs- fazilität zu zahlen, stellt dieser Zins faktisch die obere Zinsgrenze für das Tagesgeld dar. Zinssatz für die Einlagefazilität: Zu diesem Zins- satz können Banken überschüssiges Zentralbank- guthaben bis zum nächsten Geschäftstag im Eu- rosystem anlegen. Da sich beim Geldleihen keine Bank mit einem niedrigeren Zins begnügen wird, ist die Einlagefazilität faktisch die Untergrenze des Zinses für das Tagesgeld am Geldmarkt. Zinsschritte der EZB der letzten 20 Jahre (in % p.a.)3 1 vgl. Bundesministerium der Finanzen: „Leitzinsen“, unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Ser- vice/FAQ_Glossar/Glossar/Functions/glossar.html?lv2=e8d0433e- a3aa-4d25-91d4-332fbb2218ef&lv3=bb6b1e3b-5ecd-4fd6-9189- 67b4e6d24f38#glossarbb6b1e3b-5ecd-4fd6-9189-67b4e6d24f38 (abgerufen am 15.05.2023) 2 ebenda. 3 Zinsblog Leitzinsen.info (Hrsg.), unter: http://www.leitzinsen.info/e urozone.htm (abgerufen am 25.05.2023).15.12.2022 2.50 2.00 2.75 27.10.2022 2.00 1.50 2.25 08.09.2022 1.25 0.75 1.50 21.07.2022 0.50 0.00 0.75 12.09.2019 0.00 - 0.50 0.25 10.03.2016 0.00 - 0.40 0.25 03.12.2015 0.05 - 0.30 0.30 04.09.2014 0.05 - 0.20 0.30 05.06.2014 0.15 - 0.10 0.40 07.11.2013 0.25 0.00 0.75 02.05.2013 0.50 0.00 1.00 05.07.2012 0.75 0.00 1.50 08.12.2011 1.00 0.25 1.75 03.11.2011 1.25 0.50 2.00 07.07.2011 1.50 0.75 2.25 07.04.2011 1.25 0.50 2.00 07.05.2009 1.00 0.25 1.75 02.04.2009 1.25 0.25 2.25 05.03.2009 1.50 0.50 2.50 15.01.2009 2.00 1.00 3.00 04.12.2008 2.50 2.00 3.00 06.11.2008 3.25 2.75 3.75 08.10.2008 3.75 3.25 4.25 03.07.2008 4.25 3.25 5.25 06.06.2007 4.00 3.00 5.00 08.03.2007 3.75 2.75 4.75 07.12.2006 3.50 2.50 4.50 05.10.2006 3.25 2.25 4.25 03.08.2006 3.00 2.00 4.00 08.06.2006 2.75 1.75 3.75 02.03.2006 2.50 1.50 3.50 06.12.2005 2.25 1.25 3.25 05.06.2003 2.00 1.00 3.00 06.03.2003 2.50 1.50 3.50 Datum Haupt- refin. Einlage- faz. Spitzen- refin.Seite 12 von 33 10 6. Schuldenentwicklung und Maßnahmen Schuldenentwicklung, in Mio. EUR Zum Stichtag 31.12.2022 betrug die Gesamtkre- ditmarktverschuldung der Stadt Bonn inklusive ihrer beiden eigenbetriebsähnlichen Einrichtun- gen Städtischen Gebäudemanagements (SGB) und Städtische Seniorenzentren (SZB) 2.018.846.447,78 EUR. Davon sind 105.337.500,00 EUR Refinanzierungskredite für die im Rahmen der Konzernfinanzierung an die Stadtwerke Bonn ausgegebenen Gesellschafter- darlehen. Gegenüber dem Vorjahr sind die Kredit- marktschulden um rund 122 Mio. EUR (davon 42,65 Mio. EUR Refinanzierungskredite) angestie- gen. Für den Durchschnittszinssatz gibt es unter- schiedliche Berechnungsmethoden. Das Gesamt- kreditmarktschuldenportfolio ist zum Stichtag 31.12.2022 mit 1,50% p.a. (Vorjahr: 1,19%) ver- zinst. Bezogen auf das gesamte Haushaltsjahr 2022 (Berechnungszeitraum 01.01. – 31.12.) be- trägt der Durchschnittszins 1,17% p.a. (Vorjahr: 1,25%). Durchschnittszins (p.a.) Gesamtjahr: Portfolio 2022 2021 2020 Liquiditätskredite 0,50% 0,40% 0,39% Investitionskredite Kernhaushalt 1,45% 1,65% 1,86% Investitionskredite SGB 2,43% 2,48% 2,61% Investitionskredite SZB 0,85% 0,85% 0,85% Gesamtportfolio: 1,17% 1,25% 1,39% (Berechnung: Zinsaufwand/ Nominal (bzw. Restbetrag der Periode)) Durchschnittszins (Stichtag 31.12.): Portfolio 2022 2021 2020 Liquiditätskredite 1,34% 0,45% 0,39% Investitionskredite Kernhaushalt 1,52% 1,47% 1,73% Investitionskredite SGB 2,48% 2,45% 2,61% Investitionskredite SZB 0,84% 0,84% 0,84% Gesamtportfolio: 1,50% 1,19% 1,29% (Berechnung: abgegrenzte Cashflows/ abgegrenzte Nominale (für den betrachten Zeitraum, welcher dem Monat 12/2022 entspricht) Die Bewertung der Entwicklung des Durch- schnittszinssatzes ist also abhängig von der Be- rechnungsmethode. Beim „Durchschnittszins Ge- samtjahr“ werden die in 2022 geleisteten Zinszah- lungen in Relation durch durchschnittlichen Ge- samtverschuldung des Jahres gesetzt. So haben 1.696 1.742 1.804 1.825 1.897 2.019 - 500 1.000 1.500 2.000 2.500 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Investitionskredite Liquiditätskredite Gesamtverschuldung 1.084 612 1.100 1.118 1.180 642 686 645 +46 +21 +62 621 1.276 +72 +122 1.351 668Seite 13 von 33 11 Kredite, die im 2. Halbjahr 2021 zu dato noch günstigen bzw. unter dem Durchschnitt liegenden Zinssätzen abgeschlossen worden sind, einen „verspätet“ positiven Effekt auf den Durch- schnittszins 2022, da die Zinsen dieser Kredite erst ab 2022 geleistet werden. Unter dieser Betrachtungsweise ist der Durch- schnittszins des Gesamtportfolios um 8 Basis- punkte gegenüber dem Vorjahr gesunken. Bei der zweiten Betrachtungsweise werden die abge- grenzten Zinszahlungen vom 30.11. bis zum 31.12.2022 in Relation zur Durchschnittsverzin- sung in diesem Zeitraum gesetzt, um einen stich- tagsbezogenen Durchschnittszinssatz auszuwer- ten. Bei dieser Betrachtungsweise hat sich der Durchschnittszinssatz um 31 Basispunkte gegen- über dem Vorjahr verteuert, was vor allem auf das Liquiditätskreditportfolio zurückzuführen ist. Hier wirken sich die stark gestiegenen Tagesgeldzins- sätze unmittelbar aus. Bei den Investitionskrediten wird aufgrund der breiten Streuung die Verteue- rung am Zinsmarkt erst im Laufe der Zeit merkbar werden.Seite 14 von 33 12 6.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) 6.1.1 Investiver Schuldenbestand Das investive Schuldenportfolio umfasst zum 31.12.2022 ein Volumen von insgesamt 1.351.041.703,89 EUR (+75,52 Mio. EUR ggü. dem Vorjahr). Davon weisen aus - der Kernhaushalt: 1.251.238.507,59 EUR - das SGB: 95.622.707,83 EUR - die SZB: 4.180.488,47 EUR. In den Schulden des Kernhaushaltes enthalten sind 105.337.500,00 EUR Refinanzierungskredite im Rahmen der Konzernfinanzierung Stadtwerke. Insgesamt wurden die Kredite bei 23 verschiede- nen Kontrahent:innen aufgenommen. Nachfol- gendes Diagramm zeigt die Kreditgebenden- streuung. Dargestellt sind alle Kreditgebenden ab einem Kreditvolumen von mindestens 1 Mio. EUR: Schulden je Darlehensgeber*in (Inv.kredite), in Mio. EUR Rund 43% (585 Mio. EUR) der investiven Kredit- verbindlichkeiten bestehen gegenüber dem sel- ben Kreditgebenden. Es handelt sich hierbei um ein Kreditinstitut, welches auch Förderkredite vergibt. So entfallen hier von den 585 Mio. EUR etwa 163,4 Mio. EUR auf Förderkredite. Bei einem weiteren Kreditinstitut hat die Bundesstadt Bonn Förderkredite iHv. 65,6 Mio. EUR aufgenommen, sodass das investive Schuldenportfolio insgesamt zu etwa 16,9% aus Förderkrediten besteht. Bei den übrigen Darlehensgebenden handelt es sich überwiegend um Kreditinstitute wie Sparkas- sen, Landesbanken oder Privatbanken, aber auch um Versicherungsunternehmen. Bei Letzteren werden die Investitionskredite idR. nicht direkt aufgenommen, sondern es handelt sich hier um Schuldscheindarlehen, d.h. die Verbindlichkeiten bestanden zunächst gegenüber Kreditinstituten, welche die Forderungen aus dem Vertrag dann an die entsprechenden Versicherungsunternehmen abgetreten haben. Gegenüber Versicherungsun- ternehmen belaufen sich die investiven Kreditver- bindlichkeiten auf insg. 133,4 Mio. EUR, was etwa 9,9% des investiven Schuldenportfolios ausmacht. 6.1.2 Investive Kreditgeschäfte Aus den beiden Tabellen auf den Seiten 13 und 14 sind die in 2022 getätigten investiven Kreditge- schäfte (Neuaufnahmen und Umschuldun- gen/Prolongationen) zu entnehmen. Neuaufnahmen 2022: Insgesamt wurden 18 investive Darlehen mit ei- nem Gesamtvolumen von rund 139,6 Mio. EUR finanzrechnungsrelevant aufgenommen. Davon wurden 13 Darlehen (Neuaufnahmen 02, 07 – 18) mit einem kleinteiligen Volumen von insg. rund 21,7 Mio. EUR als Förderdarlehen aufge- nommen – durch die Kombination von Förderpro- grammen zu Festzinssätzen von 2,25%, 2,65% und 46 13 55 17 19 95 71 7 11 13 104 28 66 9 31 585 18 17 76 44 25Seite 15 von 33 13 2,75% p.a., der Kredit Nr. 02 aufgrund der „Son- derförderung Flüchtlingsunterkünfte“ zu 0,32% p.a.. Außerdem wurde ein Schuldscheindarlehen (Neuaufnahmen 05) abgeschlossen. Das Kreditno- minal beläuft sich auf 25 Mio. EUR, die Verzinsung dieses Schuldscheindarlehen beträgt 2,37% p.a. für die Gesamtlaufzeit von 30 Jahren. Des Weiteren wurden vier Kommunalkredite iHv. Insgesamt 92,9 Mio. EUR neu aufgenommen, zwei davon (Nr. 03 und 06) zur Refinanzierung der Aus- gaben von Konzerndarlehen an die SWB. Letztere konnten aufgrund des Verwendungszweckes als sogenannte „Grüne Kommunalfinanzierung“ de- klariert werden. Bei beiden Refinanzierungskredi- ten wurde der Zinssatz für die Gesamtlaufzeit fest- geschrieben, im Falle des Kredites 03 iHv. 22,9 Mio. EUR zu 2,09% p.a. für 28,75 Jahre und im Falle des Kredites 06 iHv. 20 Mio. EUR zu 3,64% p.a. für 19,83 Jahre. Die anderen beiden Kommunaldar- lehen wurden für die Finanzierung des Kernhaus- haltes aufgenommen. In beiden Fällen wurde der Zinssatz für die Gesamtlaufzeit von 30 Jahren ge- sichert, wobei der Abschluss aus Februar iHv. 25 Mio. EUR zu 1,01% p.a. und der Abschluss aus Juni iHv. 25 Mio. EUR zu 2,58% p.a. erfolgte. Produktart Ausgangs- nominal in EUR Laufzeitbe- ginn Zinssatz (p.a.) Zinsbin- dung bis Zinsbin- dung in Jahren Endgetilgt am Neuaufnahme 01 Kommunalkredit 25.000.000,00 16.02.2022 1,010% 16.02.2052 30,00 16.02.2052 Neuaufnahme 02 Förderkredit 5.501.000,00 21.04.2022 0,320% 30.09.2032 10,42 30.06.2042 Neuaufnahme 03 Kommunalkredit 22.900.000,00 15.06.2022 2,090% 30.03.2051 28,75 30.03.2051 Neuaufnahme 04 Kommunalkredit 25.000.000,00 15.06.2022 2,580% 15.06.2052 30,00 15.06.2052 Neuaufnahme 05 Schuldscheindarlehen 25.000.000,00 15.06.2022 2,370% 15.06.2052 30,00 15.06.2052 Neuaufnahme 06 Kommunalkredit 20.000.000,00 31.10.2022 3,640% 30.09.2042 19,83 30.09.2042 Neuaufnahme 07 Förderkredit 1.065.000,00 22.11.2022 2,250% 31.12.2032 10,08 30.09.2052 Neuaufnahme 08 Förderkredit 1.528.000,00 22.11.2022 2,250% 31.12.2032 10,08 30.09.2052 Neuaufnahme 09 Förderkredit 1.629.000,00 22.11.2022 2,250% 31.12.2032 10,08 30.09.2052 Neuaufnahme 10 Förderkredit 2.000.000,00 22.11.2022 2,250% 31.12.2032 10,08 30.09.2052 Neuaufnahme 11 Förderkredit 1.234.000,00 22.11.2022 2,750% 31.12.2032 10,08 30.09.2052 Neuaufnahme 12 Förderkredit 843.000,00 22.11.2022 2,250% 31.12.2032 10,08 30.09.2052 Neuaufnahme 13 Förderkredit 2.000.000,00 22.11.2022 2,250% 31.12.2032 10,08 30.09.2052 Neuaufnahme 14 Förderkredit 796.000,00 22.11.2022 2,750% 31.12.2032 10,08 30.09.2052 Neuaufnahme 15 Förderkredit 1.506.000,00 22.11.2022 2,650% 31.12.2032 10,08 30.09.2052 Neuaufnahme 16 Förderkredit 1.165.000,00 22.11.2022 2,250% 31.12.2032 10,08 30.09.2052 Neuaufnahme 17 Förderkredit 1.254.000,00 22.11.2022 2,250% 31.12.2032 10,08 30.09.2052 Neuaufnahme 18 Förderkredit 1.150.000,00 22.11.2022 2,250% 31.12.2032 10,08 30.09.2052 Summe 139.571.000,00Seite 16 von 33 14 Umschuldungen/Prolongationen 2022: Mit einem Volumen von rund 161,7 Mio. EUR wurden 27 Darlehen zu ihren Zinsbindungsenden prolongiert bzw. umgeschuldet. Einige der Umschuldungen (Nr. 04 – 06, 25 – 27) erfolgte jeweils für ein halbes Jahr zu einem Fest- zins. Grund für die Geschäftsabschlüsse für ledig- lich 6 Monate ist die Problematik des negativen Referenzzinssatzes bei Payerswaps und die ge- ringe Anzahl an Angeboten für variable Kredite. Die umgeschuldeten Kredite sind allesamt mit Payerswaps verknüpft und müssen daher konnex zum Grundgeschäft sein (siehe hierzu Kapitel 6.2). Die Geschäfte 07 und 17 wurden variabel mit dem 6M-Euribor verzinst für einen mittelfristigen Zeit- raum von 2,5 bzw. 3 Jahren. Bei den übrigen Umschuldungen handelt es sich um Förderkredite, die beim jeweiligen Institut prolongiert wurden – dies seitens der Banken standardisiert für 10 Jahre. umgeschuldeter/ prolongierter Betrag in EUR Umschuldungs-/ Prolongationsda- tum Zinssatz Zinsbindung bis Zinsbindung in Jahren Umschuldung/Prolongation 01 687.012,73 15.02.2022 0,33% 15.08.2032 10,50 Umschuldung/Prolongation 02 15.661.750,00 15.02.2022 0,79% 15.02.2032 10,00 Umschuldung/Prolongation 03 15.661.750,00 15.02.2022 0,79% 15.02.2032 10,00 Umschuldung/Prolongation 04 16.275.392,52 02.03.2022 -0,400% 02.09.2022 0,50 Umschuldung/Prolongation 05 17.499.999,94 01.06.2022 -0,020% 01.12.2022 0,50 Umschuldung/Prolongation 06 10.741.783,24 15.06.2022 0,110% 15.12.2022 0,50 Umschuldung/Prolongation 07 6.898.601,83 30.06.2022 6M-Euribor (Floor 0%) + 0,08% 30.12.2024 2,50 Umschuldung/Prolongation 08 476.705,00 15.08.2022 2,060% 15.08.2032 10,00 Umschuldung/Prolongation 09 1.362.046,00 15.08.2022 2,060% 15.08.2032 10,00 Umschuldung/Prolongation 10 783.182,00 15.08.2022 2,060% 15.08.2032 10,00 Umschuldung/Prolongation 11 885.341,00 15.08.2022 2,060% 15.08.2032 10,00 Umschuldung/Prolongation 12 817.198,00 15.08.2022 2,060% 15.08.2032 10,00 Umschuldung/Prolongation 13 1.362.046,00 15.08.2022 2,060% 15.08.2032 10,00 Umschuldung/Prolongation 14 1.362.046,00 15.08.2022 2,060% 15.08.2032 10,00 Umschuldung/Prolongation 15 3.357.500,00 15.08.2022 1,750% 15.08.2032 10,00 Umschuldung/Prolongation 16 3.357.500,00 15.08.2022 1,750% 15.08.2032 10,00 Umschuldung/Prolongation 17 16.000.392,52 02.09.2022 6M-Euribor (Floor 0%) + 0,19% 02.09.2025 3,00 Umschuldung/Prolongation 18 3.064.622,00 15.11.2022 3,480% 15.11.2032 10,00 Umschuldung/Prolongation 19 817.235,00 15.11.2022 3,480% 15.11.2032 10,00 Umschuldung/Prolongation 20 1.362.046,00 15.11.2022 3,480% 15.11.2032 10,00 Umschuldung/Prolongation 21 1.362.046,00 15.11.2022 3,480% 15.11.2032 10,00 Umschuldung/Prolongation 22 484.077,00 15.11.2022 3,480% 15.11.2032 10,00 Umschuldung/Prolongation 23 1.362.046,00 15.11.2022 3,480% 15.11.2032 10,00 Umschuldung/Prolongation 24 1.004.007,00 15.11.2022 3,480% 15.11.2032 10,00 Umschuldung/Prolongation 25 17.142.857,08 01.12.2022 2,55% 01.06.2023 0,50 Umschuldung/Prolongation 26 10.541.783,24 15.12.2022 2,69% 15.06.2023 0,50 Umschuldung/Prolongation 27 11.388.295,00 29.07.2022 0,60% 30.01.2023 0,50 Summe 161.719.261,10Seite 17 von 33 15 6.1.3 Investiver Schuldendienst Der Schuldendienst (Zins + Tilgung) für Investiti- onskredite in 2022 ist gegenüber dem Vorjahr an- gestiegen um insgesamt 6,83 Mio. EUR, wobei je- doch der Gesamtbetrag an geleisteten Zinszah- lungen trotz steigender Verschuldung um 0,41 Mio. EUR leicht gesunken ist: Schuldendienst Investitionskredite, in Mio. EUR Dass die geleisteten Zinsen (saldiert) auch in 2022 trotz des stark gestiegenen Zinsumfeldes weiter rückgängig sind, ist auf die gute Streuung der Li- quiditätsbindungsausläufe und Sicherung von Zinssätzen während der Niedrigzinsphase für langfristige Zinsbindungszeiträume zurückzufüh- ren. Ebenso haben, wie auch bei der Durch- schnittsverzinsung für das Gesamtjahr, Umschul- dungen aus dem 2. Halbjahr 2021 einen „verspä- tet“ positiven Effekt. Das Tilgungsvolumen 2022 hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 7,25 Mio. EUR erhöht. Der Anstieg ist im Hinblick auf den Schuldenzuwachs konkludent. 24,61 23,34 22,31 20,60 20,19 51,21 53,47 52,76 55,72 62,97 0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 70,00 80,00 90,00 2018 2019 2020 2021 2022 Tilgungszahlungen Investitionskredite Zinszahlungen Investitonskredite saldiertSeite 18 von 33 16 6.1.4 Liquiditätsbindung des Investitionskreditportfolios Liquiditätsbindungsstruktur Investitionskredite, Stand 30.06.2023 Ziel des Schuldenmanagements der Bundesstadt Bonn ist es, dem Investitionskreditportfolio lang- fristige Kontinuität beim Schuldendienst zu ver- schaffen und Klumpen- und Liquiditätsrisiken un- bedingt zu vermeiden. Dies geschieht, indem Um- schuldungsvolumina mit einem handelbaren Vo- lumen auf mehrere Jahre gestreut werden. Dieser Zustand ist – auch aus Sicht der beratenden Bank – weiterhin gegeben und die Fälligkeiten gut ge- streut. In der Praxis erfolgt die Steuerung der Liquiditäts- bindungsausläufe durch gezielte Auswahl der Zinsbindungen bei Neugeschäften und Umschul- dungen. Zur Portfoliosteuerung wird ein Limitsystem ein- gesetzt, in dem Obergrenzen bzw. Bandbreiten für verschiedene Finanzkennzahlen definiert sind. Die Limitgrenzen werden stetig überwacht, sodass eventueller Handelsbedarf rechtzeitig erkannt werden kann. Außerdem ist die Analyse des Limit- systems stets Kernthema bei den halbjährlichen Portfoliobeiratssitzungen mit den beratenden Banken. 0 Mio. € 10 Mio. € 20 Mio. € 30 Mio. € 40 Mio. € 50 Mio. € 60 Mio. € 70 Mio. € 80 Mio. € 90 Mio. € Stadt Refinanzierung Konzernfinanzierung SGB Stadt nur Förderdarlehen Stadt ohne FörderdarlehenSeite 19 von 33 17 6.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate Derivat-Nr. Art des Derivats Vertrags- abschluss Laufzeit anfängl. Bezugs- betrag in EUR Bezugsbetrag 31.12.2022 in EUR Marktwert 31.12.2022 in EURvon bis 014 Payerswap 11.05.2007 30.12.2009 30.12.2024 10.818.261,83 6.741.815,43 - 145.057,15 027 Payerswap mit Bank- kündigungsrecht 17.09.2008 02.03.2012 30.12.2031 21.775.392,52 16.000.392,52 - 1.286.025,94 028 Forward Payerswap 25.02.2009 02.09.2031 02.03.2052 11.050.392,52 - 413.340,99 030 Forward Payerswap 25.06.2010 26.04.2024 26.04.2038 10.205.338,48 - - 355.412,55 035 Payerswap 18.02.2011 31.01.2011 29.07.2050 25.346.711,16 17.967.289,04 654.660,18 037a/b Payerswap 13.05.2011 15.06.2011 15.06.2049 15.141.783,24 10.541.783,24 - 880.572,56 040 Payerswap 08.08.2011 29.01.2012 29.07.2041 19.666.666,67 12.666.666,74 - 340.002,85 047 Payerswap 28.11.2011 01.12.2011 01.12.2046 25.000.000,00 17.142.857,08 96.566,26 047F1 Floor 14.11.2022 01.06.2022 01.12.2046 4.374.999,98 4.285.714,27 39.397,63 047F2 Floor 14.11.2022 01.06.2022 01.12.2046 13.124.999,96 12.857.142,81 202.104,90 048 Payerswap 06.12.2011 30.12.2011 30.12.2041 20.900.000,00 13.236.666,74 - 256.605,22 036 SGB Payerswap 17.05.2011 30.12.2011 30.12.2037 22.273.806,91 12.850.273,23 - 510.713,01 038 SGB Payerswap 16.05.2011 29.07.2011 30.01.2037 20.027.691,26 11.388.295,00 - 505.284,80 Summe 219.706.044,53 135.678.896,10 - 2.873.604,12 Zum Stichtag 31.12.2022 bestehen insgesamt 13 Zinssicherungsgeschäfte, elf davon in Form von Payerswaps und zwei als Floor. Von den Payerswaps sind zwei dem SGB und neun dem Kernhaushalt zugeordnet, wobei zwei der Geschäfte erst in den Jahren 2024 bzw. 2031 star- ten (Forward Payerswaps). Mitte 2013 wurde ausführlich in der Stellung- nahme (DS-Nr. 1311807ST2) im Ausschuss für Fi- nanzen und Beteiligungen über die abgeschlosse- nen derivativen Geschäfte berichtet. Neue deriva- tive Geschäfte wurden aufgrund der Marktlage seit dem Jahr 2012 nicht mehr abgeschlossen. Durch die lockere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) als Reaktion auf die Finanz- marktkrise und die Staatsschuldenkrise und der damit verbundenen Preisentwicklung war der Leitzins seit 2011 bis Juli 2022 von 1,5% auf 0% p.a. und der Einlagensatz von 0,75% auf -0,50% p.a. gesenkt worden mit entsprechenden Auswir- kungen auf die Referenzzinssätze. Dies wird in der Grafik auf der folgenden Seite deutlich. So war der 6-Monats-EURIBOR (6-Monats-Interbankensatz in der Eurozone), der als Referenzzinssatz der Stadt Bonn sowohl bei variablen Investitionskredi- ten als auch bei darauf abgeschlossenen Payer- swaps dient, seit 2011 fallend und von November 2015 bis Juni 2022 im negativen Bereich.Seite 20 von 33 18 Entwicklung des 6-Monats-Euribors seit 2010 Seit Anfang 2022 war ein rasanter Anstieg am Zinsmarkt spürbar. Im Juli 2022 leitete die EZB dann den ersten Zinsschritt nach oben ein und die Negativzinsphase wurde beendet. Bis Ende des Jahres 2022 folgten drei weitere Zinsschritte, so- dass der Leitzins zum 31.12.2022 bei 2,5% und der Einlagenzins bei 2% lag. So stieg auch der 6M-Euribor stark an auf 2,69% zum 31.12.2022. Seit dem 06.06.2022 weist dieser Referenzzinssatz somit wieder einen positiven Wert aus. Aktuell (Juli 2023) liegt der Leitzins bereits bei 4%, der Einlagenzins bei 3,5% und der 6M-Euribor bei 3,933% p.a. (Stand 27.06.2023). Bei den von der Bundesstadt Bonn abgeschlosse- nen Zinssicherungsgeschäften handelt es sich um Payerswaps. Diese bestehen aus einer Zahlerseite und eine Empfängerseite. Grundkonstellation eines „synthetischen Festzinskredites“: Payerswap + variabel verzinstes Grundgeschäft Payerswap: Auf der Zahlerseite zahlt die Stadt einen vereinbarten Festzins an den Swappartner. Auf der Empfängerseite erhält die Stadt vom Swappartner den variablen 6-Monats-EURIBOR (sofern dieser positiv ist). Variabel verzinstes Grundgeschäft: Für den bereitgestellten Kredit zahlt die Stadt den 6- Monats-EURIBOR zzgl. Marge an den Kreditgebenden. Die Payerswaps sind jeweils mit einem Grundge- schäft (= bestehender oder neu aufgenommener Investitionskredit) verknüpft, in dem die Stadt an den Darlehensgebenden den variablen 6-Monats- EURIBOR (zzgl. Marge) zahlt. -0,8% -0,7% -0,6% -0,5% -0,4% -0,3% -0,2% -0,1% 0,0% 0,1% 0,2% 0,3% 0,4% 0,5% 0,6% 0,7% 0,8% 0,9% 1,0% 1,1% 1,2% 1,3% 1,4% 1,5% 1,6% 1,7% 1,8% 1,9% 2,0% 2,1% 2,2% 2,3% 2,4% 2,5% 2,6% 2,7% 2,8% 2,9% 3,0% 3,1% 3,2% 3,3% 3,4% 3,5% 3,6% 3,7% 3,8% 3,9% Jan 10 Mai 10 Sep 10 Jan 11 Mai 11 Sep 11 Jan 12 Mai 12 Sep 12 Jan 13 Mai 13 Sep 13 Jan 14 Mai 14 Sep 14 Jan 15 Mai 15 Sep 15 Jan 16 Mai 16 Sep 16 Jan 17 Mai 17 Sep 17 Jan 18 Mai 18 Sep 18 Jan 19 Mai 19 Sep 19 Jan 20 Mai 20 Sep 20 Jan 21 Mai 21 Sep 21 Jan 22 Mai 22 Sep 22 Jan 23 Mai 23 Am 06.11.2015 unterschreitet der 6-Monats-Euribor mit -0,002% erstmals die 0%-Marke. Am 06.06.2022 übersteigt der 6- Monats-Euribor mit 0,009% erst- mals wieder die 0%-Marke.Seite 21 von 33 19 Zu den einzelnen Zahlungsterminen liegen Payerswap und Grundgeschäft dieselben Bezugs- beträge zu Grunde. Die Sicherungsfunktion dieser Konstellationen besteht dann darin, dass sich die variablen Zahlungsströme ausgleichen, d.h. dass die Stadt im Grundgeschäft den 6-Monats-EURI- BOR zahlt, ihn aber im zugehörigen Payerswap in selber Höhe zurückerhält. Unterm Strich verbleibt – bei Vorliegen eines positiven 6-Monats-EURI- BORS – der im Payerswap zu zahlende Festzins- satz sowie die Marge im Grundgeschäft. Dieses System hat – bevor die Situation negativer Zinssätze eingetreten ist – funktioniert und war ein verlässliches Instrument zur Sicherung von Zinsänderungsrisiken im Rahmen eines aktiven Schuldenmanagements. Diese Form der Zinssi- cherung wurde von vielen Kommunen genutzt und ist durch die Kommunalaufsicht erlaubt und von den Spitzenverbänden empfohlen worden. Während der Negativzinsphase hatte sich die Problematik ergeben, dass sich der 6 Monats-EU- RIBOR im Grundgeschäft und Derivat nicht mehr ausgeglichen haben. Aufgrund der nun wieder positiven Referenzzinssätze besteht diese Proble- matik nicht mehr. Problematik negativer Referenzzinssatz (6-Monats-Euribor): Dadurch, dass die Darlehensgeber*innen bei Vor- liegen eines negativen 6M-Euribors in der Praxis den Referenzzinssatz im Grundgeschäft nicht bzw. nur zur Höhe der Marge an den Kreditnehmenden weitergeben, die Swappartner in den Payerswaps jedoch gleichzeitig die volle Zahlung des negati- ven 6-Monats-EURIBOR auf der Empfängerseite fordern, ist die beabsichtigte Zinssicherungsfunk- tion durch den Ungleichlauf in diesem Falle nicht mehr gegeben und es besteht ggf. eine De- ckungsdifferenz, die zusätzlich durch den Haus- halt zu tragen ist. Um dieser zusätzlichen Belas- tung entgegenzuwirken, ist in solchen Fällen die Strategie der Stadtkämmerei bei umzuschulden- den Grundgeschäften aktuell wie folgt: Per Aus- schreibung wird zum einen der variable 6-Mo- nats-EURIBOR abgefragt. Sofern lediglich Kre- ditangebote unterbreitet werden, bei denen – so- fern eine Negativzinsphase vorliegt – der negative 6-Monats-EURIBOR nicht zu Gunsten der Stadt mit seinem vollen negativen Betrag anerkannt wird, ist ein Gleichlauf der Konditionen (Konnexi- tät) nicht realisierbar. In diesen Fällen wird auf ein rollierendes negativ verzinstes Termingeschäft (6 Monate Laufzeit) ausgewichen. Die Behandlung eines negativen Referenzzinssat- zes ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsauffas- sung der Bundesstadt Bonn, dass sie in den Payerswaps den negativen 6-Monats-EURIBOR nicht – wie von den Banken gefordert – zu leisten habe, sofern dies nicht ausdrücklich geregelt wurde, stimmte nicht mit der Rechtsauffassung der Banken überein. Daher wurden in der Vergan- genheit Verhandlungen mit den betroffenen Kre- ditinstituten geführt und außergerichtliche Eini- gungen getroffen. Die Verwaltung berichteteSeite 22 von 33 20 dazu regelmäßig im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen (zuletzt in der DS: 1811996)4. Betreffend der Payerswaps war ein Kreditinstitut jedoch zu keiner Einigung bereit, weshalb die Stadt Klage einreichte. Die Klage wurde per Urteil vom 02.06.2023 durch das Landgericht Frankfurt a. M. abgewiesen.5 Gegen dieses Urteil wurde am 28.06.2023 Berufung eingelegt. 4 Über die Risiken dieser Entwicklung hat die Verwaltung in den Be- richten über das städtische Zins- und Schuldenmanagement sowie in separaten Gremienvorlagen regelmäßig berichtet (DS-Nr. 1512070 (2014),1611819 (2015), 1710893 (2016), 1811607 (2017), 1911256 (2018),1811996 (2018), 1812973 (2018), 200860 (2019), 1911224 (2019), 191073 (2019), 200535 (2020), 210937 (2021), 211401(2021), 1811996 (2022). 5Die Stadtkämmerei bereitet hierzu derzeit eine Mitteilungsvorlage für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen vor.Seite 23 von 33 21 6.3 Liquiditätskredite Die Liquiditätskredite (Kassenkredite) belaufen sich zum Stichtag 31.12.2022 auf insgesamt 667.804.743,89 EUR und sind somit gegenüber dem 31.12. des Vorjahres um rund 46,4 Mio. EUR gestiegen. Die Zusammensetzung des Liquiditätskreditport- folios wird in der nachfolgenden Tabelle zum Stichtag 31.12.2022 im Detail dargestellt: Nominal in EUR Zinssatz (inkl. Courta- gen) Startdatum Enddatum Ursprungs- laufzeit Tagesgeld 1 196.400.000 € 2,000% 23.12.2022 02.01.2023 10 Tage Restlaufzeit ≤ 1 Jahr Tagesgeld 2 26.600.000 € 2,200% 27.12.2022 02.01.2023 6 Tage Tagesgeld 3 19.300.000 € 2,200% 29.12.2022 02.01.2023 4 Tage Tagesgeld 4 15.900.000 € 2,200% 30.12.2022 02.01.2023 3 Tage Kassenkredit 1 35.000.000 € 1,370% 25.08.2014 25.08.2023 9 Jahre Kassenkredit 2 50.000.000 € 1,215% 19.11.2014 20.11.2023 9 Jahre 343.200.000,00 € Kassenkredit 3 50.000.000 € 1,600% 15.08.2014 15.08.2024 10 Jahre RLZ > 1 ≤ 5 JahreKassenkredit 4 50.000.000 € 1,281% 16.12.2014 16.12.2024 10 Jahre Kassenkredit 5 50.000.000 € 1,240% 10.05.2022 15.05.2025 3,01 Jahre Kassenkredit 6 25.000.000 € 1,690% 19.08.2022 19.08.2027 5 Jahre Kassenkredit 7 70.000.000 € 0,985% 02.03.2017 02.03.2027 10 Jahre 245.000.000,00 € Kassenkredit 8 50.000.000 € -0,120% 12.03.2020 13.03.2028 8 Jahre Restlaufzeit > 5 Jahre Kassenkredit 9 25.000.000 € 2,220% 19.08.2022 19.08.2032 9,64 Jahre GS2020.4 152.605,42 € 0,000% 15.11.2018 15.08.2038 19,75 Jahre GS2020.5 621.701,31 € 0,000% 15.11.2018 15.08.2038 19,75 Jahre GS2020.6 449.520 € 0,000% 16.09.2019 15.08.2039 19,92 Jahre GS2020.7 881.560 € 0,000% 15.10.2019 15.08.2039 19,84 Jahre GS2020.9 178.880 € 0,000% 16.12.2019 15.11.2039 19,92 Jahre GS2020.10 316.820 € 0,000% 16.12.2019 15.07.2040 19,84 Jahre GS2020.11 1.811.820 € 0,000% 16.12.2019 15.11.2040 19,92 Jahre GS2020.13 191.837,16 € 0,000% 16.12.2019 15.11.2040 19,92 Jahre 79.604.743,89 € 667.804.743,89 €Seite 24 von 33 22 Die Tagesgelder in 2022 wurden täglich zu Zins- sätzen zwischen -0,50% und +2,20% p.a. aufge- nommen. Seit dem 14.09.2022 muss die Stadt Bonn für ihre zur stetigen Aufgabenerfüllung so- wie zur stetigen Zahlungsfähigkeit erforderlichen Tagesgelder wieder Zinsen zahlen. Das Haushaltsjahr 2022 wurde mit einem Tages- geldbedarf iHv. 111,5 Mio. EUR eröffnet. Das Ta- gesgeldvolumen bewegte sich während des kom- pletten Haushaltsjahres im Bereich zwischen 62,3 Mio. EUR und 279,7 Mio. EUR. Der Tiefstand des Tagesgeldbedarfes wurde am 22.02.2022 mit 62,3 Mio. EUR erfasst. Dem voran- gegangen war u.a. der Steuertermin des 2. Quar- tals sowie die Neuaufnahme eines Investitionskre- dites iHv. 25 Mio. EUR. Im März 2022 gab es zwei und im Juli 2022 einen Ausläufer von Termingeldern iHv. jeweils 50 Mio. EUR. Diese hatten jeweils eine Laufzeit von 1 Jahr gehabt bei Zinssätzen von 0%, -0,50% und -0,499% p.a. Die weitere Finanzierung erfolgte zu- nächst über das Tagesgeld. Am 27. April 2022 markierte der Tagesgeldbedarf seinen Höchstwert von 279,7 Mio. EUR. Im Mai 2022 wurde ein neuer Liquiditätskredit iHv. 50 Mio. EUR aufgenommen: Valuta Nominal Laufzeit Zinssatz p.a. (effektiv) 10.05.2022 50 Mio. EUR 2 Jahre 1,24% Im September 2022 lief ein vor acht Jahren zu 1,242% p.a. aufgenommener Liquiditätskredit iHv. 50 Mio. EUR aus. Im August 2022 wurden daher zwei neue Liquiditätskredite iHv. jeweils 25 Mio. EUR aufgenommen: Valuta Nominal Laufzeit Zinssatz p.a. (effektiv) 19.08.2022 25 Mio. EUR 10 Jahre 2,22% 19.08.2022 25 Mio. EUR 5 Jahre 1,69% Bis Ende des Jahres lief der Tagesgeldbedarf auf- grund zahlreicher Auszahlungen dann wieder hoch auf 258 Mio. EUR. Die Zinsbindung der Liquiditätskredite liegt zum 31.12.2022 bei rund 2,16 Jahren (Vorjahr: 2,09 Jahre). Das Liquiditätsrisiko und das Risiko erhöh- ter Aufwendungen durch plötzlich stark anstei- gende Zinsen soll durch die Strategie 50 % kurz- fristiger und 50 % langfristiger Aufnahmen in ei- nem vertretbaren Rahmen gehalten werden. Durch die Zinswende 2022 werden beim Tages- geld keine Erträge mehr erwirtschaftet, sondern auch hier entstehen nun wieder, zusätzlich zu den langfristig positiv verzinsten Krediten, Aufwen- dungen. Die Streuung des Liquiditätskreditportfolios zeigt, dass rund 80 Mio. EUR für einen Restlaufzeitraum von >= 8 Jahren gesichert sind und weitere 245 Mio. EUR für einen mittelfristigen Restlaufzeit- raum von > 1 <= 5 Jahren. Die übrigen 343,2 Mio. EUR haben eine unterjährige Restlaufzeit: Liquiditätsbindungsstruktur Liquiditätskredite, in Mio. EUR (Stand 31.12.2022) 0,00 50,00 100,00 150,00 200,00 250,00 300,00 350,00 400,00 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 --- 2032 2038 2039 2040Seite 25 von 33 23 Zum Stand 31.12.2022 sind also – bezogen auf die Restlaufzeit – ca. 51% der Liquidität bei kurzfristi- gen Laufzeiten bis zu 1 Jahr aufgenommen. Die Aufnahmen mit Restlaufzeiten zwischen 1 und 10 Jahren (Anteil: 48%) geben dem Portfolio entspre- chende Planungssicherheit. Hinzu kommt noch ein geringer Anteil (rd. 1%) Liquiditätskredite mit Restlaufzeiten von 16 – 18 Jahren. Hierbei handelt es sich um Kredite aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020. Somit ist die Liquidität zu rund 49% längerfristig gebunden. Neben der Laufzeitenstreuung sind auch Klum- penrisiken in Bezug auf die Darlehensgebenden- struktur zu vermeiden. Zum Stichtag 31.12.2022 hat die Bundesstadt Bonn daher bei insgesamt 8 verschiedenen Darlehensgeber*innen Liquiditäts- kredite aufgenommen: Schulden je Darlehensgeber:in (Liquiditätskredite), in Mio. EUR Sämtliche in 2022 zwischen dem 01. Januar und 13. September neu abgeschlossenen Tagesgelder wurden zu negativen Zinssätzen abgeschlossen. Dadurch konnten Zinserträge iHv. rd. 1,09 Mio. EUR erwirtschaftet werden. Zinszahlungen Liquiditätskredite, in Mio. EUR Die in 2022 geleisteten Zinsauszahlungen weisen gegenüber den beiden Vorjahren nun wieder ei- nen steigenden Trend auf, was aufgrund der Zin- sentwicklungen 2022, insbesondere die seit dem 14. September positiven Tagesgeldzinssätze, kon- kludent ist, da die Stadt nun keine Erträge mehr erwirtschaftet, sondern die Tages- und Termin- geldaufnahmen entsprechend zu bezahlen hat. Der Durchschnittszins des Liquiditätskreditportfo- lios lag am Stichtag 31.12.2022 bei 1,34% p.a. (Vorjahr 0,45%) und bezogen auf den Berech- nungszeitraum 01.01. bis 31.12. bei 0,50% p.a. (Vorjahr 0,40%), bei einem Festsatzanteil (Liquidi- tätskredite Ursprungslaufzeit > 1 Jahr) von 48,6% (Vorjahr 49,9%). Die Durchschnittsverzinsung hat sich somit, bezo- gen auf den Stichtag 31.12., gegenüber dem Vor- jahr um 89 Basispunkte fast verdreifacht, während der Durchschnittszins bezogen auf das Gesamt- jahr lediglich um 10 Basispunkt gestiegen ist. 196,40 50,00 70,00 85,00 25,00 125,00 4,60 111,80 4,84 4,45 3,21 3,19 3,77 -1,03 -1,40 -1,40 -1,39 -1,09 -2,00 -1,00 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 Zinseinnahmen Liquiditätskredite Zinsausgaben Liquiditätskredite 2018 2019 2020 2021 2022Seite 26 von 33 24 7. Bürgschaften, Konzernfinanzierungen Bürgschaften Zum Stichtag 31.12.2022 bürgt die Bundesstadt Bonn für Darlehen von diversen Institutionen iHv. insg. 26.632.418,26 EUR, d.h. sie übernimmt ge- genüber den jeweiligen Banken die Ausfallbürg- schaft für sämtliche Forderungen, die der Bank aus dem jeweiligen Kredit gegen die Darlehens- nehmer:in zustehen. Bei diesen Institutionen han- delt es sich überwiegend um die Stadtwerke Bonn. 1998 hatte der Rat der Bundesstadt Bonn be- schlossen, den bisherigen Eigenbetrieb Stadt- werke Bonn zum 01.01.1999 in der Rechtsform ei- ner GmbH (SWB GmbH) zu privatisieren. Da die SWB mit der Privatisierung die „Kommunalkredit- fähigkeit“ verloren und die Banken daher eine Si- cherheit einforderten, war es erforderlich gewe- sen, die bereits bestehenden Darlehen durch Aus- fallbürgschaften abzusichern. Ein von der Bundesstadt Bonn als Bürge zu de- ckender Ausfall würde dann entstehen, wenn die Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer:in durch Zahlungseinstellung, Eröffnung des Kon- kurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens oder auf sonstige Weise erwiesen ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwölf Monaten nach Fälligkeit des rückständigen Betrages. Konzernfinanzierung Mit Beschluss des Rates (DS-Nr. 1912476) wurde die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit den Stadtwerken Bonn Geschäftsfelder zu definie- ren, in denen zusätzliche Erträge erwirtschaftet werden können. Um auch Aufwandsminderungs- potenziale in den Blick zu nehmen, wurde eine Unterarbeitsgruppe zur Konzernfinanzierung ge- bildet (siehe DS-Nr. 200652 aus April 2020). Durch das Modell Konzernfinanzierung, bei dem die Stadt den Stadtwerken/Stadtwerketöchtern ein Gesellschafterdarlehen gewährt und dieses selbst bei einem Kreditinstitut refinanziert, ergibt sich aus Sicht der Arbeitsgruppe eine Win-Win-Si- tuation für Stadt und Stadtwerke als „Konzern Kommune“, welche sich durch nachstehend ge- nannte Aspekte ausdrückt: Entlastung der Kreditlinien der Stadt- werke/Stadtwerketöchter bei Kreditinstituten und damit Aufrechterhaltung der Bonität, verbesserter Informationsfluss bzgl. Investiti- onsvorhaben der Stadtwerke/Stadtwerke- töchter, Erzielung gleichwertiger Finanzierungskondi- tionen für die Stadtwerke/Stadtwerketöchter, Erzielung von Erträgen für den Kernhaushalt der Stadt in Form eines markgerechten Zins- aufschlages im Gesellschafterdarlehen. Aus der Tätigkeit der Unterarbeitsgruppe Kon- zernfinanzierung heraus hat die Bundesstadt Bonn per Ratsbeschluss am 20.09.2021 (DS-Nr. 211415) Gesellschafterdarlehen an die Stadtwerke (Kreditnehmerin: Stadtwerke / Kreditgeberin: Stadt) mit insolvenzrechtlicher Rangrücktrittsver- einbarung in Höhe von insgesamt rund 351 Mio. EUR in den Jahren 2021 – 2025 beschlossen, nach- dem bereits in 2020 eine erste Finanzierung iHv. 19 Mio. EUR erfolgt war. Zur Refinanzierung dieserSeite 27 von 33 25 Kreditausgaben nimmt die Bundesstadt Bonn in entsprechender Höhe eigene Kredite (Kreditneh- merin: Stadt / Kreditgebende: Banken) auf. Die „Weiterreichung“ an die Stadtwerke erfolgte aus beihilferechtlichen Gründen mit einem Auf- schlag, sodass die Gesellschafterdarlehen zu ei- nem marktgerechten Zinssatz verzinst sind. Der Aufschlag entspricht somit dem Ertrag, der zu Gunsten der Stadt aus der Konzernfinanzierung resultiert. In der folgenden Tabelle sind die bishe- rigen Konzernfinanzierungen mit dem zu zahlen- den Zinssatz der Stadtwerke dargestellt: Rahmendaten Gesellschafterdarlehen Kreditgeberin: Stadt Kreditnehmerin: Stadtwerke Anfangsnominal Valuta Zinsbindung Endgetilgt am Festzins (p.a.) inkl. marktgerechtes Entgelt 19.000.000,00 € 16.03.2020 15.02.2040 15.11.2047 0,910% 23.300.000,00 € 15.10.2021 15.08.2041 15.08.2041 0,639% 23.300.000,00 € 15.10.2021 15.08.2036 15.08.2041 0,875% 22.900.000,00 € 15.06.2022 30.03.2051 30.03.2051 3,090% 20.000.000,00 € 31.10.2022 30.09.2042 30.09.2042 3,760%Seite 28 von 33 26 8. Fazit und Ausblick Die Stadt steht vor der Herausforderung, dass sich Baumaterialien durch die höheren Energiepreise, Lieferengpässe und Materialknappheit stark ver- teuert haben. Laut Statistischem Bundesamt ver- teuerten sich die Preise für den Neubau von Wohngebäuden um 16,4% im Jahresdurchschnitt 2022 gegenüber dem Vorjahr.6 Die Inflation 2022 betrug im Durchschnitt 6,7% und zwang die Zentralbanken dazu, einen Zinser- höhungszyklus einzuleiten, um die Inflation wie- der unter Kontrolle zu bringen. Zinserhöhungen sind das klassische Mittel gegen Inflation. Kredite werden teurer, das Wirtschaftswachstum wird ge- bremst, die gesamtwirtschaftliche Nachfrage nimmt ab. Es wird weniger investiert und von Kon- sumenten weniger Geld ausgegeben, weil das Sparen wieder attraktiver ist. So stieg u.a. der Einlagenzins von -0,50% am 01.01.2022 im Juli 2022 auf 0,00% und im Septem- ber 2022 erstmals seit 10 Jahren wieder auf einen Wert > 0,00%, bis Ende 2022 auf zuletzt 2,00%. Im Juni 2023 liegt der Einlagenzins bereits bei 3,5%. Analog zu diesem Zinsanstieg wachsen auch die Kreditkosten, was sich in 2022 insbesondere bei den kurzfristigen Finanzierungen wie Tagesgel- dern spürbar bemerkbar macht. Für die langfristi- gen Finanzierungen gilt dies in abgeschwächter Form. Die Phase der Erwirtschaftung von Zinser- trägen bei der Tagesgeldaufnahme endete im September 2022. Der stichtagsbezogene Durchschnittszinssatz des Gesamtportfolios stieg gegenüber dem Vorjahr aufgrund der geschilderten Entwicklungen am Zinsmarkt um 0,31% gegenüber dem Vorjahr auf 6 vgl. Statistisches Bundesamt: „Baumaterialien im Jahr 2022 er- neut stark verteuert“, unter:https://www.destatis.de/DE/Presse/Pres- semitteilungen/2023/02/PD23_N006_61.html (abgerufen am 27.06.2023) 1,50% an. Damit wurde ein steigender Trend ein- geleitet, der sich in der Zukunft durch Umschul- dungen und Neuabschlüsse auf Basis der deutlich angestiegenen Zinsen fortsetzen wird. Diese Neuabschlüsse werden aufgrund der vielen durch die Stadt geplanten Maßnahmen in be- trächtlicher Höhe erfolgen, was zu einer weiter stark zunehmenden Verschuldung der Stadt füh- ren wird. Sowohl die Verwaltung als auch die Be- zirksregierung bezeichnen diese Entwicklung als „besorgniserregend“. Zwar können über Bilanzie- rungshilfen die Zinsaufwüchse bis 2026 zunächst in der Planung des Haushalts 2023/2024 ff. isoliert werden und wirken sich in der Planergebnisrech- nung nicht verschlechternd aus. Im IST müssen die aufgelaufenen Isolierungen dann aber über 50 Jahre ab dem Jahr 2026 abgeschrieben werden und damit verschlechtert dies die Ergebnisrech- nung in Höhe von 2% des isolierten Restwertes. Die Belastung ist also real, auch wenn das Problem zunächst verschoben werden kann. Die zu isolie- renden Beträge erhöhen die aufgenommenen Li- quiditätskredite der Stadt. Vor dem Hintergrund des Wegfalls der Isolie- rungsmöglichkeiten spätestens im Jahr 2027 steht der Haushalt vor der gewaltigen Herausforderung in Höhe von > 100 Mio. EUR konsolidieren zu müssen. Dieser Konsolidierungsprozess muss be- reits jetzt eingeleitet werden.Seite 29 von 33 27 Anhang Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement 1. Investitionskredite Kredite dürfen nur für Investitionen aufgenom- men werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmä- ßig wäre. Daneben dürfen Kredite zur Umschul- dung aufgenommen werden. Die daraus über- nommenen Verpflichtungen müssen mit der dau- ernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Ein- klang stehen. Investitionskredite dürfen nur bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufgenommen werden. Diese Er- mächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung. 2. Liquiditätskredite Die Gemeinde hat ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzu- stellen. Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszah- lungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquiditäts- sicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssat- zung. 3. Schuldscheindarlehen Schuldscheindarlehen sind mit „normalen“ bilate- ralen Krediten vergleichbar, lediglich das Platzie- rungsverfahren (i.d.R. Fremdplatzierung) und ein- zelne Kreditdaten (i.d.R. endfällige Tilgung) wei- chen ab. Es gibt keine Prospektpflichten, keine Ra- ting-Pflicht und auch keine Notwendigkeit einer Börsenzulassung. Das macht das Schuldscheindarlehen zu einem verhältnismäßig einfach strukturierten und für Kommunen sinnvoll einsetzbaren Finanzierungs- instrument. Für Volumina ab rd. 10 Mio. EUR und einer Stückelung für Abtretungen von i.d.R. 500 TEUR kann das Schuldscheindarlehen genutzt werden. Schuldscheindarlehen haben den Vorteil, dass sie nicht im üblichen Kontrahent(inn)enkreis für Kre- ditgeschäfte platziert werden müssen. Auf diese Weise können neue Kapitalgeber - wenn gewollt - in neuen Sektoren (bspw. Versicherungswirt- schaft und andere Kapitalsammelstellen) gewon- nen werden. 4. Anleihen Im Gegensatz zu Schuldscheindarlehen sind An- leihen i.d.R. börsennotierte Wertpapiere und wer- den hauptsächlich von institutionellen Investoren gezeichnet. Der Emissionsaufwand ist bei Anlei- hen größer als bei Schuldscheindarlehen. Anlei- hen müssen im Rahmen einer Fremdplatzierung auf den Markt gebracht werden, erfordern die Ein- haltung einzelner Kreditdaten (i.d.R. endfällige Til- gung) und ggf. die Erstellung eines Prospektes, in dem sich der Schuldner (Bundesstadt Bonn) dar- stellt (nebst unter Umständen erforderlicher ex- terner Prüfung des Prospektes und Haftung für dessen Inhalte). Für die Platzierung von Anleihen ist ein zu platzie- rendes Volumen von rd. 100 Mio. EUR, eher aber 500 Mio. EUR notwendig, wenn Großinvestoren sowie das Ausland erreicht werden sollen. Die Größenordnung von 500 Mio. EUR wird von den Marktteilnehmern als ausreichend liquide undSeite 30 von 33 28 entsprechend gut platzierbar akzeptiert. Auch lohnen sich erst ab einem größeren Volumen der umfangreiche Vorbereitungsaufwand und die höheren Platzierungskosten. Das spricht derzeit gegen die Platzierung einer (Einzel-) An- leihe, da so Klumpenrisiken bei einer Anschlussfi- nanzierung entstehen; auch könnten ggf. Um- schuldungsvolumina des betreffenden Jahres nicht ausreichend zwischen verschiedenen Gläu- bigern und Zinsbindungen gestreut werden. Die Vorbereitung und Durchführung des Platzie- rungsverfahrens für Anleihen ist trotz der Beglei- tung durch einen ausgewählten Arrangeur um- fangreicher und dauert daher länger als das Ver- fahren für Schuldscheine. Für eine schnelle und kurzfristige Umschichtung von Liquidität ist dieses Instrument daher weniger geeignet als der Einsatz von Schuldscheindarlehen. Die Anleihe ist daher gegenüber dem Instrument des Schuldscheindarlehens für einzelne Kommu- nen eher schlechter einsetzbar. Ihr Einsatz sollte am ehesten im Rahmen einer Gemeinschaftsan- leihe mit mehreren Kommunen erfolgen. Ihr Ein- satz kann sinnvoll sein, insbesondere, wenn Schuldscheindarlehen bzw. Darlehen zukünftig schwieriger platzierbar oder deutlich teurer wer- den sollten. Nach der 1. NRW Städteanleihe aus dem Jahr 2014 mit einem Volumen von 400 Mio. Euro folg- ten zahlreiche weitere Städteanleihen, die erfolg- reich am Markt platziert wurden. 5. Strukturierte Kredite Strukturierte Kredite vereinen einen klassischen Kredit mit Elementen der Derivate und lassen ne- ben der mit einem Kredit primär beabsichtigten Sicherung der Liquidität besondere Gestaltungs- spielräume zu. Ein Beispiel für strukturierte Kredite sind Kredite mit Gläubiger(innen)kündigungs- recht: Zu einem bestimmten Zeitpunkt oder wäh- rend eines bestimmten Zeitraumes hat die/der Gläubiger:in das Recht, den Kredit zu kündigen. Dafür verbilligt dieser die erste, fest fixierte Zins- periode. Damit geht dann das Risiko einher, dass der Gläubiger von seinem Kündigungsrecht Ge- brauch macht, wenn er zu diesem Zeitpunkt am Markt einen höheren Zins erzielen kann. Für einen Anschlusskredit für die entgangene Restlaufzeit des Kredites müsste die/der Schuldner:in dann ei- nen höheren Zins am Markt zahlen, hat aber in der ersten fest fixierten Zinsperiode einen verbilligten Zins gezahlt. Der Kredit mit Gläubiger(innen)kün- digungsrecht verknüpft den klassischen Kredit mit einer Option. 6. Derivate Durch Derivate lässt sich der Zins als einer der we- sentlichen Vertragsbestandteile eines Kredites von diesem abspalten und damit getrennt vom Kredit (Liquidität) steuern. Derivate sind rechtlich vom Kredit unabhängige Verträge und können daher getrennt vereinbart und aufgelöst werden; auch kommen dafür ggf. andere Kontrahenten in Frage. Kommunale Derivate dürfen allerdings nur auf ein real existierendes Grundgeschäft abge- schlossen werden (Konnexität). Sie gewähren ma- ximale Flexibilität bei Zinsentscheidungen, kön- nen Risiken am Finanzmarkt absichern und auch Zinsreduzierungen generieren. Derivate können jedoch auch Risiken erhöhen und zu Mehrkosten führen. Einer ordentlichen Risikoeinschätzung und Wirkungsanalyse sowie einer fachlich versierten Handhabe dieser Instrumente kommt daher eine besondere Bedeutung zu. In der Dienstanordnung für den Einsatz von derivativen Finanzinstrumen- ten sind die bei der Bundesstadt Bonn zulässigen Finanzderivate aufgeführt. Die gängigsten einfa- chen Derivate (sog. PlainVanilla-Derivate) werden im Folgenden dargestellt:Seite 31 von 33 29 Swap Ein Swap ist eine vertragliche Vereinbarung zweier Partner:innen für einen bestimmen Zeit- raum in Bezug auf einen bestimmten Kapitalbe- trag die darauf entfallenden Zinszahlungsströme zu tauschen. Die Vereinbarung bezieht sich nur auf den Austausch der Zinszahlungen und nicht auf das Kapital. Der Swap erlaubt beispielsweise den Tausch von einem variablen gegen einen fes- ten Zinssatz und umgekehrt. Wesentliche Ver- tragsinhalte: Nominalbetrag/Bezugsbetrag Laufzeit zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins) Dabei gibt es zwei hier beispielhaft zu nennende Konstellationen (Darstellung aus Sicht der Stadt Bonn): Payer-Swap: Stadt Bonn zahlt einen Fest- zins und erhält einen variablen Zins Receiver-Swap: Stadt Bonn zahlt einen va- riablen Zins und erhält einen Festzins Forward-Swap Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingun- gen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich auch auf den Forward-Swap zu. Der wesentliche Unterschied zum „normalen“ Swap besteht je- doch im Vertragsbeginn, denn der Forward-Swap beginnt erst in der Zukunft (bspw. in drei Jahren). Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag/Bezugsbetrag Laufzeit (in der Zukunft) (teilweise unter- teilt in Vorlaufzeit und Laufzeit) zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins) Swaption Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingun- gen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich auch auf die Swaption zu. Der Begriff „Swaption“ ist ein Kunstwort aus „Swap“ und „Option“, d.h. sie ist im Wesentlichen eine Option auf einen Swap. Der Unterschied zum „normalen“ Swap be- steht also darin, dass zu einem bestimmten zu- künftigen Zeitpunkt oder in einem bestimmten zukünftigen Zeitraum von einem bestimmten Vertragspartner gewählt werden kann, ob er den Swap wie vereinbart eingehen möchte oder nicht. Für dieses Recht muss die/der Rechteinha- ber:in/Käufer:in bei Vertragsabschluss eine Prä- mie zahlen. Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag/Bezugsbetrag Laufzeit des Swaps zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins) Ausübungszeitpunkt/Ausübungszeitraum (Optionslaufzeit) (Options-)Prämie (als Ausgleich für das Recht, den Swap nicht eingehen zu müs- sen) Cap / Floor Der Cap ist eine vertragliche Vereinbarung zwi- schen zwei Parteien über eine Zinsobergrenze. Gegen Zahlung einer Prämie garantiert die/der Cap-Verkäufer:in die Erbringung von Ausgleichs- zahlungen, falls der festgelegte (Referenz-)Zinssatz die vorher fixierte Zinsober- grenze überschreitet. Auf diese Weise kann die/der Cap-Käufer:in (bspw. die Stadt Bonn) die Vorteile niedriger Zinsen des Geldmarktes nutzen und sich zugleich gegen mögliche Zinssteigerun- gen absichern. Der Floor hingegen ist eine vertragliche Verein- barung über eine Zinsuntergrenze. Er ist das Spie- gelbild zum Cap und verpflichtet die/den Floor-Seite 32 von 33 30 Verkäufer:in die Differenz zwischen der vereinbar- ten Zinsuntergrenze und dem jeweils aktuellen gefixten Referenzzinssatz zu zahlen, falls der Re- ferenzzinssatz unterhalb der Zinsuntergrenze festgestellt wird. Die/Der Floor-Verkäufer:in (bspw. die Stadt Bonn) erhält für den Verkauf ei- nes Floors eine Prämie. Dieser Vorteil ist verbun- den mit dem Risiko, bei sinkenden Zinsen ab einer bestimmten Grenze nicht mehr an den niedrigen Zinsen zu partizipieren. Wesentliche Vertragsin- halte: Nominalbetrag/Bezugsbetrag Laufzeit Zinsobergrenze (Cap) bzw. Zinsunter- grenze (Floor) kurzfristiger Referenzzinssatz Prämie Collar Der Collar ist eine Kombination aus Cap und Floor. Bei Kauf eines Collars wird zeitgleich ein Cap gekauft und ein Floor verkauft. Die für den Cap zu erbringende Prämie wird durch die zu ver- einnahmende Prämie für den Floor gemindert. Mit Abschluss des Collars kann man sich gegen steigende Zinsen absichern und zeitgleich an sin- kenden Zinsen partizipieren, das jedoch nur bis zur vereinbarten Zinsuntergrenze. Innerhalb der durch Cap und Floor bestimmten Bandbreite kann der Zinssatz frei pendeln. Sofern die zu zah- lende Prämie für den Cap mit der zu vereinnah- menden Prämie für den Floor übereinstimmt, muss keine Zahlung geleistet werden; man spricht dann von einem „Zero-Cost-Collar“. Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag / Bezugsbetrag Laufzeit Zinsobergrenze (Cap) und Zinsunter- grenze (Floor) kurzfristiger Referenzzinssatz PrämieSeite 33 von 33
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