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231188 · Mitteilungsvorlage

Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2022

Nummer
231188
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
07.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 16.08.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 15.08.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
231188
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Bericht über das städtische Zins- und
Schuldenmanagement 2022
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 15.08.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
16.08.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit Beschluss des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom
11.10.2007 (DS-Nr. 0712610) wurde die Verwaltung erstmalig beauf-
tragt, einmal jährlich über die "zur Optimierung der Zinsstruktur und zur
Begrenzung von Zinsänderungsrisiken" abgeschlossenen Geschäfte zu
berichten.
Um die Politik umfassend zu informieren, wurde der Bericht seitens der
Verwaltung auf das gesamte städtische Zins- und Schuldenmanagement
erweitert.
Da die städtischen Schulden letztlich Schulden der Bonner Bürger:innen
sind, dient der Bericht zudem als transparente Informationsquelle für die
interessierte Öffentlichkeit.
Anlage/n
1 Schuldenbericht 2022 (öffentlich)Seite 1 von 33
Bericht über das städtische
Zins- und Schuldenmanagement
Bundesstadt Bonn
2022
Bundesstadt Bonn
Stadtkämmerei
Stand: 30.06.2023Seite 2 von 33
2
Inhaltsverzeichnis
Einleitung................................................................................................................................... 1
1. Aufgaben und Ziele .............................................................................................................. 2
1.1 Strategien......................................................................................................................................................... 3
1.2 Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement ........................................................................... 4
2. Liquiditätsbeschaffungswege ............................................................................................. 5
3. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen ................................................................... 6
3.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen .............................................................................................. 6
3.2 Erlasse und Richtlinien weisungsberechtigter Stellen ..................................................................... 6
3.3 Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn........................................................ 7
4. Marktrückblick ...................................................................................................................... 8
5. Leitzinsen der Europäischen Zentralbank .......................................................................... 9
6. Schuldenentwicklung und Maßnahmen .......................................................................... 10
6.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) .................... 12
6.1.1 Investiver Schuldenbestand ............................................................................................................ 12
6.1.2 Investive Kreditgeschäfte ................................................................................................................. 12
6.1.3 Investiver Schuldendienst ................................................................................................................ 15
6.1.4 Liquiditätsbindung des Investitionskreditportfolios .............................................................. 16
6.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate ....................................................................................................... 17
6.3 Liquiditätskredite ........................................................................................................................................ 21
7. Bürgschaften, Konzernfinanzierungen ............................................................................. 24
8. Fazit und Ausblick .............................................................................................................. 26
Anhang .................................................................................................................................... 27Seite 3 von 33
1
Einleitung
Mit Beschluss des Ausschusses für Finanzen und
Beteiligungen vom 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610)
wurde die Verwaltung erstmalig beauftragt, ein-
mal jährlich über die „zur Optimierung der Zins-
struktur und zur Begrenzung von Zinsänderungs-
risiken“ abgeschlossenen Geschäfte zu berichten.
Diese jährliche Informationspflicht wurde mit der
Beschlussvorlage (DS-Nr. 1312046) aus dem Jahr
2013 aktualisiert. Um die Politik umfassend zu in-
formieren, wurde der Bericht seitens der Verwal-
tung auf das gesamte städtische Zins- und Schul-
denmanagement erweitert. Der Schuldenbericht
transportiert Daten und Fakten und zeigt Entwick-
lungen für die Politik und die interessierte Öffent-
lichkeit als transparente Informationsquelle auf.
Der Schuldenbericht 2022 liefert einen Über-
blick über die Kreditmarktschulden des Kern-
haushaltes sowie der eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtung
Städtisches Gebäudemanagement undStädtische Seniorenzentren. Er stellt ein Informa-
tionsangebot dar, aus welchem Schlüsse für künf-
tiges finanzpolitisch und strategisch motiviertes
Handeln abgeleitet werden können.
Die Bundesstadt Bonn bedient sich aufgrund der
sensiblen Thematik des Zins- und Schuldenmana-
gements einer externen professionellen Beratung.
Im Zeitraum von 2020 bis 2024 wird diese Funk-
tion von der Landesbank Hessen-Thüringen
(Helaba) in Kooperation mit der Sparkasse
KölnBonn wahrgenommen.
Die Auswertungen des Schulberichtes sind
budgetbezogen, d.h. es werden die Daten aus der
Finanzrechnung herangezogen.
1 Basiswert: 336.064 Einwohner*innen zum 30.06.2022
≙ +5093 ggü. 30.06.2021 (gem. IT.NRW).
Mit einer Pro-Kopf-Kreditmarktverschuldung1 von
rund 6.007 EUR zum Stichtag 31.12.2022
(+276 EUR ggü. 2021) gehört die Bundesstadt
Bonn zu den am höchsten verschuldeten Städten
der Bundesrepublik Deutschland. Rund 2,019
Mrd. EUR sind insgesamt an Kreditmarktschulden
aufgelaufen, davon etwa 668 Mio. EUR allein an
Liquiditätskrediten. Letztere finanzieren damit ei-
nen Anteil von ca. 40,7 % an dem für 2023 geplan-
ten Haushaltsvolumen von rund 1,64 Milliarden
EUR. Liquiditätskrediten steht kein Anlagevermö-
gen gegenüber, sondern sie finanzieren den lau-
fenden Konsum und sind insofern Gradmesser für
die Gesamtfinanzsituation einer Stadt.
An saldierten Zinszahlungen für Kreditmarkt-
schulden fielen in 2022 insgesamt rund 22,9 Mio.
EUR an. Dies entspricht (umgerechnet) saldierten
Zinszahlungen in 2022 von rund 62,7 Tsd. EUR pro
Tag oder (anders dargestellt) einer saldierten
Zinszahlung pro Einwohner*in iHv. 68,06 EUR für
das Gesamtjahr 2022. Die saldierten Zinszahlun-
gen sind gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mio.
EUR gestiegen.
Der EZB-Einlagenzins (Zinssatz, den Geschäfts-
banken für ihre Einlagen bei der EZB erhalten) no-
tierte zum 31.12.2022 bei 2,00% p.a. – somit ist der
seit dem 05.06.2014 negativ gewesene Einlagen-
zins seit dem 21.07.2022 Geschichte.Seite 4 von 33
2
1. Aufgaben und Ziele
Schuldenmanagement beschreibt die Aufgabe,
den Schuldenbestand (das Schuldenportfolio) zu
steuern.
Risikomanagement beschreibt die Aufgabe, die
im Schuldenbestand enthaltenen und aus weite-
ren Geschäftsabschlüssen erwachsenden Zins-
und Liquiditätsrisiken einzuschätzen und im Hin-
blick auf die gesetzten Ziele möglichst risikomin-
dernd zu steuern.
Zinsmanagement beschreibt die Aufgabe, die
Zinsbelastung aus dem bestehenden Schuldenbe-
stand zu steuern.
Der Vermeidung von sogenannten „Klumpenrisi-
ken“ kommt eine wichtige Bedeutung zu. Die
Zinsbindungsausläufe sind so auszusteuern, dass
keine Belastungsspitzen in Form von Liquiditäts-
beschaffungsrisiken in einzelnen Haushaltsjahren
entstehen. Die Liquidität der Bundesstadt Bonn
muss durchgehend sichergestellt sein.
Gleiches gilt bei Auswahl und Steuerung von Til-
gungsstrukturen. Auch hier sind überdurch-
schnittliche Haushaltsbelastungen zu vermeiden.
Ein aktives Zinsmanagement gestaltet die Belas-
tungen des Kostenfaktors „Zins“ möglichst plan-
bar und unabhängig von der Beschaffung der Li-
quidität sowie den vorherrschenden Märkten.
Um die Zinsbelastung zudem so gering wie mög-
lich zu halten, ist es wichtig, nicht von einzelnen
Geldgebenden und deren Konditionen abhängig
zu sein. So sind stets die Zinskonditionen am brei-
ten Markt abzufragen, d.h. viele Kapitalgebende
an Ausschreibungen zu beteiligen und dabei stets
auch mit neuen potenziellen Kapitalgebenden in
Kontakt zu treten. Dadurch können Konditionsan-
gebote verglichen und das wirtschaftlichste Ange-
bot ausgewählt werden.
Das Ziel der Reduzierung des Zinsaufwandes ist
häufig gegenläufig zum Ziel der Planbarkeit von
Zinsaufwand, so dass stetig an der besten Mi-
schung zwischen beiden Zielen gearbeitet werden
muss.
Da sich mit der Ausgestaltung und der Durchfüh-
rung des Zins- und Schuldenmanagements in Ab-
hängigkeit der Marktgegebenheiten Zinsände-
rungsrisiken und Zinsänderungschancen laufend
verändern und sich damit auch das Risiko einer
Zinskostenerhöhung oder die Chance zur Zinsre-
duzierung verändert, kommt der systematischen
Risikosteuerung eine große Bedeutung zu. Auf-
gabe der Risikosteuerung ist allerdings nicht die
vollständige Risikovermeidung, sondern eine ziel-
konforme und systematische Risikohandhabung.
Aus den Aufgaben des Zins- und Schuldenmana-
gements ergeben sich folgende Ziele:
 Sicherstellung der Liquidität,
 Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquidi-
tätsrisiken,
 über die Jahre stetige, kalkulierbare Zinsbelas-
tungen im städtischen Haushalt,
 Senkung der Durchschnittsverzinsung des In-
vestitionskredit- und des Liquiditätskredit-
portfolios im Rahmen festgelegter Strategien.
Zur Erreichung dieser Ziele sind die angestrebte
maximale Zinsbelastung und das damit zusam-
menhängende akzeptable Risiko (Zinsänderungs-
risiko) definiert und werden im jeweiligen Schul-
denportfolio umgesetzt.Seite 5 von 33
3
1.1 Strategien
Die bereits geschilderten Ziele des städtischen
Zins- und Schuldenmanagements, nämlich die
Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquiditäts-
risiken, langfristige planbare Zinsbelastungen so-
wie die Senkung der Durchschnittsverzinsung im
städtischen Haushalt, beinhalten grundsätzliche
Zielkonflikte:
 Eine Begrenzung des Zinsänderungs- und
Liquiditätsrisikos wird am leichtesten durch
eine lange Zinsbindungsfrist erreicht. Diese
kann auf Dauer und im Durchschnitt zu höhe-
ren Zinslasten führen und beeinträchtigt da-
mit das Ziel der Senkung der Durchschnitts-
verzinsung.
 Das Ziel, langfristig kalkulierbare und ste-
tige Zinsbelastungen in den Haushalt einzu-
planen, wird vorwiegend über lange Zinsbin-
dungen erreicht, wodurch die Flexibilität, auf
günstige Marktlagen zeitnah reagieren zu
können, stark beschränkt ist.
Das aktive Zins- und Schuldenmanagement zielt
darauf ab, in Kenntnis dieser Zielkonflikte und un-
ter Berücksichtigung der Besonderheiten als kom-
munaler Schuldner zu ausgewogenen Entschei-
dungen zu kommen. Dabei können sich die Prio-
ritäten der verfolgten Ziele je nach Lage der An-
forderungen der Märkte oder der eigenen Bedürf-
nisse verschieben.
Zur Umsetzung eines aktiven Zins- und Schulden-
managements dienen Strategien, die in der Regel
mehrere Instrumente bzw. Methoden miteinander
verknüpfen und Marktgegebenheiten nutzen, z.B.:
 Eine Verkürzung der Zinsbindungsfristen und
damit eine Reduzierung der Laufzeitenkom-
ponente führt in der Regel zu einer Senkung
der Durchschnittsverzinsung. Die hierdurch
entstehenden Zinsänderungsrisiken können
durch den Einsatz von Derivaten (bspw. durch
Cap, Collar, Forward-Swap) gedeckelt oder
aber bewusst in Kauf genommen werden.
 Im Gegensatz zu Krediten auf ESTR-Basis (Ta-
gesgeld, ESTR = European Short Term Rate)
enthalten die längerfristigen Geldmarktkre-
dite höhere Liquiditätsaufschläge. Aus kom-
munaler Sicht besteht nicht immer die Not-
wendigkeit, diese erhöhten Zinssätze zu zah-
len, so dass bei einer beabsichtigten Verkür-
zung der Zinsbindungsfristen unter anderem
der Abschluss von ESTR-Krediten bevorzugt
wird. Alternativ kommt auch der Abschluss
möglichst kurzfristiger Geldmarktkredite in
Frage, da diese sehr geringe Liquiditätsauf-
schläge enthalten.
 Ungleichmäßige Belastungen einzelner Haus-
haltsjahre durch ein stark schwankendes
Marktumfeld sind bspw. durch den Einsatz
von Doppel-Swaps beherrschbar: Die Belas-
tung aus hochpreisigen Krediten aus Vorperi-
oden können – im Sinne der Stetigkeit – durch
eine derivategestützte „Umschuldung“ auf zu-
sätzliche Perioden verteilt bzw. gestreckt wer-
den. Außerdem können so günstige Marktla-
gen auch während der Kreditlaufzeit genutzt
werden.
 Zukünftige Zinsanpassungen können u.a.
durch Forward-Swaps vorgenommen werden,
um eine aktuelle günstige Marktlage für zu-
künftige Zinssicherungen auszunutzen und
um ggf. vorhandene „Klumpenrisiken“ zu glät-
ten.
 Auch langfristige (Standard-) Kreditaufnah-
men sind in Zeiten historisch niedriger ZinsenSeite 6 von 33
4
sinnvoll einsetzbar. Sie erlauben zugleich so-
wohl eine langfristige Zinssicherung, als auch
eine langfristige Liquiditätssicherung. Beson-
ders für das aufgrund rechtlicher Vorgaben
traditionell nur kurz- bzw. mittelfristig finan-
zierte Liquiditätskredit-Portfolio machen lang-
fristige (Standard-) Kreditaufnahmen im Rah-
men der rechtlichen Möglichkeiten für einen
Teil des Liquiditätsportfolios durchaus Sinn.
So kann vermieden werden, dass steigende
Zinsen sofort und mit voller Kraft auf den zu
leistenden Zinsaufwand für Liquiditätskredite
wirken. Umgekehrt bedeutet dies aber auch,
ggf. einen höheren Zins zu zahlen, als es die
tatsächliche Marktentwicklung notwendig ge-
macht hätte.
 Im Rahmen besonderer Finanzierungsformen
wie bspw. der Platzierung von Schuldscheinen
oder Anleihen können neue Finanzierungs-
wege erschlossen und kann die Kontrahenten-
basis erweitert werden.
Durch die Kombination der unterschiedlichen In-
strumente bzw. Methoden und die Ausnutzung
der möglichen Bandbreiten der Laufzeiten unter
Berücksichtigung der jeweiligen Marktlage wird
angestrebt, bestehende Zielkonflikte so weit wie
möglich auszugleichen.
1.2 Instrumente im Zins- und Schuldenma-
nagement
Durch Steuerung der Zinsbindungsfristen als eine
der wichtigsten Entscheidungsgrößen im Schul-
denmanagement werden die Kreditaufnahmen so
geplant, dass Belastungsspitzen in einzelnen Jah-
ren (sog. „Klumpenrisiken“) vermieden werden.
Notwendige zukünftige Prolongationen bzw. Um-
schuldungen werden nach Bedarf auch schon
vorab möglichst günstig verteilt. Dadurch wird
vermieden, dass außergewöhnlich große Um-
schuldungen unter Umständen in einer Phase ho-
her Zinsen erfolgen müssen. Die jeweiligen „Klum-
penrisiken“ sind zwar jederzeit auch nachträglich
durch den Einsatz von Derivaten beeinflussbar,
dennoch empfiehlt es sich, Zinsbindungsfristen
laufend „zu glätten“ (sofern strategisch ange-
bracht). Instrumente im Zins- und Schuldenma-
nagement sind:
 Investitionskredite
 Liquiditätskredite
 Schuldscheindarlehen
 Anleihen (Instrument durch die Stadt noch
nicht genutzt!)
 Strukturierte Kredite
 Derivate zur Zinssicherung
Im Anhang werden diese Instrumente näher er-
läutert.Seite 7 von 33
5
2. Liquiditätsbeschaffungswege
Zur Liquiditätsbeschaffung stehen dem Zins- und
Schuldenmanagement der Bundesstadt Bonn ver-
schiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Förderdarlehen können insbesondere bei der
KfW und der NRW.Bank aufgenommen werden.
Sie werden zweckgebunden auf Antrag geneh-
migt und erfordern einen Nachweis des Mittelein-
satzes. Aufgrund der Subventionierung durch die
Länder, den Bund oder die EU sind Förderdarle-
hen zinsgünstig und werden daher durch die
Stadt in Anspruch genommen.
Zur Finanzierung des Gesamthaushaltes schreibt
die Bundesstadt Bonn außerdem Kreditaufnah-
men (einschließlich derivativer Geschäfte) im
Wettbewerb aus. Die Ausschreibungen werden
einem ausgewählten Bieterkreis, der stetig ange-
passt wird, zur Verfügung gestellt.
Im Bieterkreis befinden sich auch diverse Makler-
häuser, die die Ausschreibungen wiederum ihren
Kontakten bereitstellen. Ebenso nutzt die Bun-
desstadt Bonn digitale Vermittlungsplattfor-
men, auf denen die Ausschreibungen den dort re-
gistrierten Geldgebern zugänglich gemacht wer-
den.
Der Bietendenkreis und die Anzahl der Angebote
werden so erhöht.
Bei den Kreditaufnahmen mittels Ausschreibung
handelt es sich i.d.R. um bilaterale Geschäfte di-
rekt zwischen der Bundesstadt Bonn als Schuldner
und einem Finanzdienstleister als Gläubiger. Der
Anbieter mit dem Bestgebot erhält den Zuschlag.
Das Ausschreibungsverfahren wird in den jeweili-
gen Dienstanordnungen geregelt. Dabei stehen
Transparenz, Wettbewerbsneutralität und Wirt-
schaftlichkeit im Vordergrund.
Als alternatives Finanzierungsinstrument gegen-
über den „normalen“ bilateralen Krediten kom-
men zudem auch Schuldscheindarlehen in Be-
tracht. Sowohl Schuldscheindarlehen als auch An-
leihen werden im Rahmen einer Fremdplatzierung
auf den Markt gebracht, d.h. ein(e) Finanzdienst-
leister:in (sog. „Arrangeur:in“) vermarktet die Aus-
schreibung als Schuldscheindarlehen oder als An-
leihe professionell in seinem zur Verfügung ste-
henden Investorenkreis. Dafür erhält die/der Ar-
rangeur:in, sofern ihr/sein Angebot das wirt-
schaftlichste ist und den Zuschlag erhält, eine ein-
malige Platzierungsprovision. Mit der/dem Arran-
geur:in kann zudem gegen Gebühr eine Zahlstel-
lenvereinbarung abgeschlossen werden, sodass
dieser über die gesamte Laufzeit des Finanzie-
rungsinstruments die Zahlungsflüsse und Mittei-
lungen zwischen Investorenkreis und Schuldner:in
bündelt und verteilt. Die Einrichtung einer solchen
Zahlstellenfunktion ist entweder zwingend als Teil
des Angebotes oder optional. Da die Gläubi-
ger*innen-Anzahl aber bereits zu Geschäftsbe-
ginn oder aber während der Laufzeit durch Abtre-
tungen auf ein hohes Maß ansteigen kann, ist eine
solche Zahlstellenfunktion oft von Vorteil.
Ein weiteres Finanzierungsinstrument, welches
von der Bundesstadt Bonn bisher aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit nicht genutzt wurde, bilden An-
leihen. Die Vergabe von Anleihen erfolgt losge-
löst von einer Kreditausschreibung im Wettbe-
werb, nach einem vorgeschaltetem mehrwöchi-
gen Vermarktungsverfahren (siehe auch Erläute-
rungen im Anhang) und dient insbesondere der
Diversifizierung der Kreditgebenden.Seite 8 von 33
6
3. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen
Für das Zins- und Schuldenmanagement der Bun-
desstadt Bonn gelten verschiedene Rechtsgrund-
lagen und Rahmenbedingungen.
3.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen
Grundsätzlich sind alle Normen, welche die Haus-
haltswirtschaft einer Gemeinde regeln, ebenfalls
Rechtsgrundlage für das jeweilige Zins- und
Schuldenmanagement.
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) stellt die vorrangige for-
melle Grundlage für das Zins- und Schuldenma-
nagement der Bundesstadt Bonn dar. Für die
Haushaltswirtschaft greifen dabei vor allem die §§
75 bis 96 („8. Teil Haushaltswirtschaft“). § 86 GO
NRW bildet die Rechtsgrundlage für die Kredit-
aufnahmen der Gemeinden, § 89 GO NRW für die
Aufnahme von Liquiditätskrediten.
Daneben greifen indirekt weitere Gesetze und
Verordnungen, die primär zur Regulierung des Fi-
nanzmarktes geschaffen worden sind. Einige Ge-
setze und Verordnungen des Bankwesens betref-
fen daher auch das Zins- und Schuldenmanage-
ment der Bundesstadt Bonn, so beispielsweise die
EU-Richtlinie „MiFID“ (Markets in Financial Instru-
ments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte
für Finanzinstrumente), welche die Beratungs-
und Informationspflichten sowie Haftungsfragen
zwischen Bank und Kunde regelt und durch das
Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz in natio-
nales Recht umgesetzt wurde.
Die in EU-Recht eingebetteten Eigenkapitalrege-
lungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht
(Basel II, Basel III, Basel IV) wirken zwar nur auf
Banken und Kapitaldienstleister direkt, doch ha-
ben die dort festgelegten Eigenkapitalanforde-
rungen zum Teil Folgen für deren Kreditgeschäft
mit Kommunen. Auf diese Regelungen muss im
Rahmen des städtischen Zins- und Schuldenma-
nagements reagiert werden; daraus erwachsende
Risiken müssen bewertet, gesteuert und schluss-
endlich minimiert werden.
Vor dem Hintergrund, dass sowohl auf EU- als
auch auf Bundesebene das Ziel formuliert wurde,
die Finanzmarktkräfte auf Nachhaltigkeitsgrund-
sätze auszurichten (Sustainable Finance), ist da-
von auszugehen, dass dieses Thema in den kom-
menden Jahren bei Kommunalfinanzierungen be-
rücksichtigt werden muss. Auch wenn Kommunen
grundsätzlich nur nachhaltig und sozial investie-
ren (Daseinsfürsorge), werden entsprechende Re-
gelungen zukünftig zu beachten und deren Ein-
haltung im Rahmen der Taxonomie (Kriterien für
klimaverträgliche Investments) zu berichten sein.
Nicht zuletzt regelt auch die Haushaltssatzung der
Bundesstadt Bonn als gemeindliches Ortsrecht die
Rahmenbedingungen des Zins- und Schuldenma-
nagements. Nicht nur die Festlegung der Haus-
haltsansätze für Zins- und Tilgungsleistungen,
sondern auch die Ermächtigung zur Aufnahme
von Investitionskrediten oder Liquiditätskrediten
erfolgt in der jeweils gültigen, vom Rat der Bun-
desstadt Bonn beschlossenen Haushaltssatzung.
3.2 Erlasse und Richtlinien weisungsbe-
rechtigter Stellen
Die Stadt orientiert sich bei ihrem Handeln am all-
gemeingültigen Recht (Gesetze, Verordnungen,
Satzungen). Darüber hinaus wird das Handeln
durch interne Dienst- und Handlungsanweisun-
gen konkretisiert.Seite 9 von 33
7
So haben Richtlinien und Erlasse des Ministeriums
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes NRW und der Bezirksregierung Köln
einen Weisungscharakter im Sinne einer auf-
sichtsrechtlichen Weisung an nachgeordnete Stel-
len (Gemeinden und Kreise). Solche Weisungen
sind zwingend zu beachten.
Die für das Zins- und Schuldenmanagement der
Bundesstadt Bonn maßgeblichen Rahmenbedin-
gungen werden insbesondere durch den Runder-
lass des Ministeriums für Heimat, Kommunales
und Gleichstellung des Landes NRW „Kredite und
kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden
und Gemeindeverbände“ geregelt (34-
48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014; zuletzt geän-
dert am 04.06.2020).
3.3 Dienstanordnungen und Richtlinien
der Bundesstadt Bonn
Die Arbeitsweise der Stadtkämmerei richtet sich
nach den Dienstanordnungen/ Handlungsanwei-
sungen, die Rahmenbedingungen und Verfah-
rensweisen sowie Kompetenzen und Verantwor-
tungsbereiche festlegen.
Bei der Erarbeitung dieser Festlegungen dienten
idR. die Musterdienstanweisungen des Städteta-
ges als Grundlage und wurden mit dem Rech-
nungsprüfungsamt und den zu beteiligenden
Ämtern (Kassen- und Steueramt) auf die städti-
schen Verfahrensabläufe abgestimmt.
Die Dienstanordnungen werden durch die Stadt-
kämmerin in Kraft gesetzt.
Die „Dienstanordnung für die Neuaufnahme und
die Umschuldung von Kommunalkrediten“ (aktu-
ell in der Fassung v. 12.11.2019), die „Dienstan-
ordnung für die Aufnahme, Abwicklung und Um-
schuldung von Förderkrediten“ (aktuell in der Fas-
sung v. 16.03.2021) sowie die „Dienstanordnung
für die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssi-
cherung sowie die Anlage von vorübergehend
nicht benötigten Finanzmitteln“ und die hieraus
abgeleitete „Handlungsanweisung für die Kassen-
liquidität“ (aktuell in der Fassung v. 26.10.2017) le-
gen in erster Linie das Verfahren, die Zuständig-
keiten und die Entscheidungskompetenzen für die
Aufnahme von Krediten fest.
Die „Dienstanordnung für den Einsatz von deriva-
tiven Finanzinstrumenten im kommunalen Zins-
und Schuldenmanagement“ (aktuell in der Fas-
sung v. 07.05.2015) definiert darüber hinaus An-
forderungen an den Einsatz von Finanzderivaten
und trifft Aussagen über das Risikomanagement
und die Risikosteuerung.
Zusätzlich hat sich die Bundesstadt Bonn über
Gremienvorlagen nachfolgende Regeln gesetzt:
 Die Verwaltung wurde erstmalig mit Beschluss
vom 01.07.2004 (DS-Nr. 0411040) zur Durch-
führung von Zinssicherungs- und Zinsopti-
mierungsgeschäften ermächtigt. Dieser Be-
schluss wurde am 11.10.2007 (DS-Nr.
0712610) abgeändert und zwischenzeitlich
mit dem Beschluss vom 09.07.2013 (DS-Nr.
1312046) neu gefasst und ergänzt. Hiernach
kann die Verwaltung maximal 30% des Ge-
samtschuldenstandes aus der Investitionstä-
tigkeit als ungesicherte, variable Darlehen auf-
nehmen.
 Die politischen Gremien werden im Nachgang
über die Aufnahme von Investitionskrediten
als Geschäft der laufenden Verwaltung infor-
miert (Zuständigkeitsordnung der Stadt
Bonn).Seite 10 von 33
8
4. Marktrückblick
Die Landesbank Hessen-Thüringen (beratende
Bank der Stadt) beschreibt das Marktgeschehen
2022 wie folgt:
„Der Ukraine-Krieg, hohe Energiekosten sowie
Materialengpässe und Logistikprobleme in der In-
dustrie belasteten die deutsche Wirtschaft 2022.
Nur dank eines robusten Jahresbeginns wuchs das
Bruttoinlandsprodukt um 1,9%. Allerdings ließ das
Wachstum im Verlauf spürbar nach. Im Schluss-
quartal schrumpfte die Wirtschaft sogar mit 0,5%
recht deutlich. Aufgrund der stark gestiegenen
Teuerung gingen die real verfügbaren Einkom-
men der privaten Haushalte zurück, was wiederum
den Konsum drückte. Die höheren Zinsen dämpf-
ten, wenn auch verzögert, ebenfalls die Konjunk-
tur. Vor allem die Bauwirtschaft erlitt einen Rück-
setzer. In der Industrie reduzierten die energiein-
tensiven Branchen ihre Produktion. Immerhin
nahm die Beschäftigung zu, die Arbeitslosigkeit
stieg lediglich wegen der Erfassung ukrainischer
Flüchtlinge. Die Inflation kletterte auf langjährige
Höhen, in der Spitze auf fast 9% und im Durch-
schnitt von 2022 auf 6,9%. Neben den zwischen-
zeitlich extrem gestiegenen Energiepreisen hatten
sich auch Lebensmittel spürbar verteuert. Und
selbst die Kernteuerung ohne Energie und Nah-
rungsmittel stieg Ende 2022 um mehr als 5%.
Die Eurozone wuchs 2022 mit 3,5% stärker als
Deutschland. […] Viele Mitgliedsländer waren we-
niger von der drohenden Gasknappheit betroffen
als Deutschland. Die Arbeitslosenquote sank 2022
im Währungsverbund. In der Eurozone fiel die In-
flation mit 8,4% sogar höher als in Deutschland
aus, einzelne Länder verzeichneten Raten weit im
zweistelligen Bereich.
Die Erholung nach der Covid-19-Rezession hat zu
globalen Engpässen geführt, die einen Inflations-
schub auslösten. Hinzu kommt der Rohstoffpreis-
schock nach dem Angriff auf die Ukraine. Der
Preisanstieg dämpft weltweit die reale Nachfrage.
Die Weltwirtschaft wuchs 2022 nur um gut 3%,
weniger als halb so stark wie im Vorjahr. Die US-
Wirtschaft legte um 2,1% zu. […] In China litt 2022
das Wachstum unter den Lockdowns und fiel mit
3% vergleichsweise niedrig aus.
Die EZB legte angesichts der sehr hohen Inflation,
wenn auch etwas verzögert, eine Kehrtwende ein.
Sie stoppte die Ausweitung der Bilanzsumme und
begann einen Zinserhöhungszyklus. Die Noten-
bank hob bis Ende 2022 den Einlagensatz auf
2,0% und den Hauptrefinanzierungssatz auf 2,5%
an. Die US-Notenbank agierte zügiger. Die Fe-
deral Reserve hob ihr Zinszielband noch stärker an
(4,25 – 4,50%). Die Rendite 10-jähriger Bundesan-
leihen sprang infolge steigender Leitzinsen und
hoher Inflation bis Ende 2022 auf über 2,5%. Der
10-jährige Swapsatz im Euroraum zog sogar noch
deutlicher an und schloss das Jahr bei 3,2%. Die
Rendite 10-jähriger US-Treasuries kletterte in der
Spitze auf über 4% und notierte Ende 2022 knapp
unterhalb der Marke.
Der US-Dollar profitierte zum einen als sicherer
Hafen von den geopolitischen und wirtschaftli-
chen Unsicherheiten in Europa, zum anderen von
den kräftigen Zinserhöhungen der Federal Re-
serve. Der Euro-Dollar-Kurs rutschte zeitweise
deutlich unter die Parität. Dank höherer EZB-Zin-
sen erholte er sich bis Ende 2022 aber wieder bis
auf 1,07.“Seite 11 von 33
9
5. Leitzinsen der Europäischen Zentralbank
In der Eurozone steuert die Europäische Zentral-
bank (EZB) die Märkte anhand von Leitzinsen, d.h.
sie legt die Zinssätze fest, zu denen Geschäftsban-
ken ihr Guthaben bei einer Zentral-/Notenbank
anlegen oder aber Kapital beschaffen können.
Durch Zinssenkungen wird das Wirtschaftswachs-
tum gefördert, da Investitionskredite günstiger zu
beschaffen sind. Das Ziel der EZB ist es, die Infla-
tionsrate niedrig (Inflationsziel: 2%) und das Preis-
niveau stabil zu halten.1 Die drei verschiedenen
Leitzinssätze der EZB sind daher als ein finanzpo-
litisches Steuerungsinstrument zu verstehen. Zins-
änderungen beeinflussen mit ca. 1 Jahr Zeitver-
satz Wirtschaftswachstum und Inflation. Um die
hohe Inflationsrate aus 2022 zu senken, stiegen
die Leitzinsen in 2022 in vier Zinsschritten um
insgesamt 2,5% p.a. an. Das Bundesministerium
der Finanzen2 definiert die drei EZB-Leitzinssätze
wie folgt:
Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsge-
schäft: Dieser Zinssatz ist der wichtigste Leitzins
der Europäischen Zentralbank und wird häufig als
"der" Leitzins bezeichnet. Zu diesem Zinssatz wird
den Geschäftsbanken Zentralbankgeld gegen no-
tenbankfähige Sicherheiten ab einer Woche Lauf-
zeit (Wochentender) zur Verfügung gestellt.
Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazili-
tät: Zu diesem Zinssatz können sich Banken kurz-
fristig (über Nacht) gegen notenbankfähige Si-
cherheiten Geld von der Europäischen Zentral-
bank beschaffen. Da eine Geschäftsbank bei kurz-
fristigem Liquiditätsbedarf nicht bereit sein wird,
mehr als den Satz für die Spitzenrefinanzierungs-
fazilität zu zahlen, stellt dieser Zins faktisch die
obere Zinsgrenze für das Tagesgeld dar.
Zinssatz für die Einlagefazilität: Zu diesem Zins-
satz können Banken überschüssiges Zentralbank-
guthaben bis zum nächsten Geschäftstag im Eu-
rosystem anlegen. Da sich beim Geldleihen keine
Bank mit einem niedrigeren Zins begnügen wird,
ist die Einlagefazilität faktisch die Untergrenze des
Zinses für das Tagesgeld am Geldmarkt.
Zinsschritte der EZB der letzten 20 Jahre (in % p.a.)3
1 vgl. Bundesministerium der Finanzen: „Leitzinsen“, unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Ser-
vice/FAQ_Glossar/Glossar/Functions/glossar.html?lv2=e8d0433e-
a3aa-4d25-91d4-332fbb2218ef&lv3=bb6b1e3b-5ecd-4fd6-9189-
67b4e6d24f38#glossarbb6b1e3b-5ecd-4fd6-9189-67b4e6d24f38
(abgerufen am 15.05.2023)
2 ebenda.
3 Zinsblog Leitzinsen.info (Hrsg.), unter:
http://www.leitzinsen.info/e
urozone.htm (abgerufen am 25.05.2023).15.12.2022 2.50 2.00 2.75
27.10.2022 2.00 1.50 2.25
08.09.2022 1.25 0.75 1.50
21.07.2022 0.50 0.00 0.75
12.09.2019 0.00 - 0.50 0.25
10.03.2016 0.00 - 0.40 0.25
03.12.2015 0.05 - 0.30 0.30
04.09.2014 0.05 - 0.20 0.30
05.06.2014 0.15 - 0.10 0.40
07.11.2013 0.25 0.00 0.75
02.05.2013 0.50 0.00 1.00
05.07.2012 0.75 0.00 1.50
08.12.2011 1.00 0.25 1.75
03.11.2011 1.25 0.50 2.00
07.07.2011 1.50 0.75 2.25
07.04.2011 1.25 0.50 2.00
07.05.2009 1.00 0.25 1.75
02.04.2009 1.25 0.25 2.25
05.03.2009 1.50 0.50 2.50
15.01.2009 2.00 1.00 3.00
04.12.2008 2.50 2.00 3.00
06.11.2008 3.25 2.75 3.75
08.10.2008 3.75 3.25 4.25
03.07.2008 4.25 3.25 5.25
06.06.2007 4.00 3.00 5.00
08.03.2007 3.75 2.75 4.75
07.12.2006 3.50 2.50 4.50
05.10.2006 3.25 2.25 4.25
03.08.2006 3.00 2.00 4.00
08.06.2006 2.75 1.75 3.75
02.03.2006 2.50 1.50 3.50
06.12.2005 2.25 1.25 3.25
05.06.2003 2.00 1.00 3.00
06.03.2003 2.50 1.50 3.50
Datum Haupt-
refin.
Einlage-
faz.
Spitzen-
refin.Seite 12 von 33
10
6. Schuldenentwicklung und Maßnahmen
Schuldenentwicklung, in Mio. EUR
Zum Stichtag 31.12.2022 betrug die Gesamtkre-
ditmarktverschuldung der Stadt Bonn inklusive
ihrer beiden eigenbetriebsähnlichen Einrichtun-
gen Städtischen Gebäudemanagements (SGB)
und Städtische Seniorenzentren (SZB)
2.018.846.447,78 EUR. Davon sind
105.337.500,00 EUR Refinanzierungskredite für
die im Rahmen der Konzernfinanzierung an die
Stadtwerke Bonn ausgegebenen Gesellschafter-
darlehen. Gegenüber dem Vorjahr sind die Kredit-
marktschulden um rund 122 Mio. EUR (davon
42,65 Mio. EUR Refinanzierungskredite) angestie-
gen.
Für den Durchschnittszinssatz gibt es unter-
schiedliche Berechnungsmethoden. Das Gesamt-
kreditmarktschuldenportfolio ist zum Stichtag
31.12.2022 mit 1,50% p.a. (Vorjahr: 1,19%) ver-
zinst. Bezogen auf das gesamte Haushaltsjahr
2022 (Berechnungszeitraum 01.01. – 31.12.) be-
trägt der Durchschnittszins 1,17% p.a. (Vorjahr:
1,25%).
Durchschnittszins (p.a.) Gesamtjahr:
Portfolio 2022
2021 2020
Liquiditätskredite 0,50%
0,40% 0,39%
Investitionskredite
Kernhaushalt 1,45%
1,65% 1,86%
Investitionskredite SGB 2,43%
2,48% 2,61%
Investitionskredite SZB 0,85%
0,85% 0,85%
Gesamtportfolio: 1,17%
1,25% 1,39%
(Berechnung: Zinsaufwand/ Nominal (bzw. Restbetrag der Periode))
Durchschnittszins (Stichtag 31.12.):
Portfolio 2022
2021 2020
Liquiditätskredite 1,34%
0,45% 0,39%
Investitionskredite
Kernhaushalt 1,52%
1,47% 1,73%
Investitionskredite SGB 2,48%
2,45% 2,61%
Investitionskredite SZB 0,84%
0,84% 0,84%
Gesamtportfolio: 1,50%
1,19% 1,29%
(Berechnung: abgegrenzte Cashflows/ abgegrenzte Nominale (für den betrachten
Zeitraum, welcher dem Monat 12/2022 entspricht)
Die Bewertung der Entwicklung des Durch-
schnittszinssatzes ist also abhängig von der Be-
rechnungsmethode. Beim „Durchschnittszins Ge-
samtjahr“ werden die in 2022 geleisteten Zinszah-
lungen in Relation durch durchschnittlichen Ge-
samtverschuldung des Jahres gesetzt. So haben
1.696 1.742 1.804 1.825 1.897 2.019
-
500
1.000
1.500
2.000
2.500
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Investitionskredite Liquiditätskredite Gesamtverschuldung
1.084
612
1.100
1.118
1.180
642
686
645
+46
+21
+62
621
1.276
+72 +122
1.351
668Seite 13 von 33
11
Kredite, die im 2. Halbjahr 2021 zu dato noch
günstigen bzw. unter dem Durchschnitt liegenden
Zinssätzen abgeschlossen worden sind, einen
„verspätet“ positiven Effekt auf den Durch-
schnittszins 2022, da die Zinsen dieser Kredite erst
ab 2022 geleistet werden.
Unter dieser Betrachtungsweise ist der Durch-
schnittszins des Gesamtportfolios um 8 Basis-
punkte gegenüber dem Vorjahr gesunken. Bei der
zweiten Betrachtungsweise werden die abge-
grenzten Zinszahlungen vom 30.11. bis zum
31.12.2022 in Relation zur Durchschnittsverzin-
sung in diesem Zeitraum gesetzt, um einen stich-
tagsbezogenen Durchschnittszinssatz auszuwer-
ten. Bei dieser Betrachtungsweise hat sich der
Durchschnittszinssatz um 31 Basispunkte gegen-
über dem Vorjahr verteuert, was vor allem auf das
Liquiditätskreditportfolio zurückzuführen ist. Hier
wirken sich die stark gestiegenen Tagesgeldzins-
sätze unmittelbar aus. Bei den Investitionskrediten
wird aufgrund der breiten Streuung die Verteue-
rung am Zinsmarkt erst im Laufe der Zeit merkbar
werden.Seite 14 von 33
12
6.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen)
6.1.1 Investiver Schuldenbestand
Das investive Schuldenportfolio umfasst zum
31.12.2022 ein Volumen von insgesamt
1.351.041.703,89 EUR (+75,52 Mio. EUR ggü.
dem Vorjahr). Davon weisen aus
- der Kernhaushalt: 1.251.238.507,59 EUR
- das SGB: 95.622.707,83 EUR
- die SZB: 4.180.488,47 EUR.
In den Schulden des Kernhaushaltes enthalten
sind 105.337.500,00 EUR Refinanzierungskredite
im Rahmen der Konzernfinanzierung Stadtwerke.
Insgesamt wurden die Kredite bei 23 verschiede-
nen Kontrahent:innen aufgenommen. Nachfol-
gendes Diagramm zeigt die Kreditgebenden-
streuung. Dargestellt sind alle Kreditgebenden ab
einem Kreditvolumen von mindestens 1 Mio. EUR:
Schulden je Darlehensgeber*in (Inv.kredite), in Mio. EUR
Rund 43% (585 Mio. EUR) der investiven Kredit-
verbindlichkeiten bestehen gegenüber dem sel-
ben Kreditgebenden. Es handelt sich hierbei um
ein Kreditinstitut, welches auch Förderkredite
vergibt. So entfallen hier von den 585 Mio. EUR
etwa 163,4 Mio. EUR auf Förderkredite. Bei einem
weiteren Kreditinstitut hat die Bundesstadt Bonn
Förderkredite iHv. 65,6 Mio. EUR aufgenommen,
sodass das investive Schuldenportfolio insgesamt
zu etwa 16,9% aus Förderkrediten besteht.
Bei den übrigen Darlehensgebenden handelt es
sich überwiegend um Kreditinstitute wie Sparkas-
sen, Landesbanken oder Privatbanken, aber auch
um Versicherungsunternehmen. Bei Letzteren
werden die Investitionskredite idR. nicht direkt
aufgenommen, sondern es handelt sich hier um
Schuldscheindarlehen, d.h. die Verbindlichkeiten
bestanden zunächst gegenüber Kreditinstituten,
welche die Forderungen aus dem Vertrag dann an
die entsprechenden Versicherungsunternehmen
abgetreten haben. Gegenüber Versicherungsun-
ternehmen belaufen sich die investiven Kreditver-
bindlichkeiten auf insg. 133,4 Mio. EUR, was etwa
9,9% des investiven Schuldenportfolios ausmacht.
6.1.2 Investive Kreditgeschäfte
Aus den beiden Tabellen auf den Seiten 13 und 14
sind die in 2022 getätigten investiven Kreditge-
schäfte (Neuaufnahmen und Umschuldun-
gen/Prolongationen) zu entnehmen.
Neuaufnahmen 2022:
Insgesamt wurden 18 investive Darlehen mit ei-
nem Gesamtvolumen von rund 139,6 Mio. EUR
finanzrechnungsrelevant aufgenommen.
Davon wurden 13 Darlehen (Neuaufnahmen 02,
07 – 18) mit einem kleinteiligen Volumen von insg.
rund 21,7 Mio. EUR als Förderdarlehen aufge-
nommen – durch die Kombination von Förderpro-
grammen zu Festzinssätzen von 2,25%, 2,65% und
46
13 55
17
19
95
71
7 11
13
104
28
66
9
31
585
18
17 76
44
25Seite 15 von 33
13
2,75% p.a., der Kredit Nr. 02 aufgrund der „Son-
derförderung Flüchtlingsunterkünfte“ zu 0,32%
p.a..
Außerdem wurde ein Schuldscheindarlehen
(Neuaufnahmen 05) abgeschlossen. Das Kreditno-
minal beläuft sich auf 25 Mio. EUR, die Verzinsung
dieses Schuldscheindarlehen beträgt 2,37% p.a.
für die Gesamtlaufzeit von 30 Jahren.
Des Weiteren wurden vier Kommunalkredite iHv.
Insgesamt 92,9 Mio. EUR neu aufgenommen, zwei
davon (Nr. 03 und 06) zur Refinanzierung der Aus-
gaben von Konzerndarlehen an die SWB. Letztere
konnten aufgrund des Verwendungszweckes als
sogenannte „Grüne Kommunalfinanzierung“ de-
klariert werden. Bei beiden Refinanzierungskredi-
ten wurde der Zinssatz für die Gesamtlaufzeit fest-
geschrieben, im Falle des Kredites 03 iHv. 22,9
Mio. EUR zu 2,09% p.a. für 28,75 Jahre und im Falle
des Kredites 06 iHv. 20 Mio. EUR zu 3,64% p.a. für
19,83 Jahre. Die anderen beiden Kommunaldar-
lehen wurden für die Finanzierung des Kernhaus-
haltes aufgenommen. In beiden Fällen wurde der
Zinssatz für die Gesamtlaufzeit von 30 Jahren ge-
sichert, wobei der Abschluss aus Februar iHv. 25
Mio. EUR zu 1,01% p.a. und der Abschluss aus Juni
iHv. 25 Mio. EUR zu 2,58% p.a. erfolgte.
Produktart
Ausgangs-
nominal
in EUR
Laufzeitbe-
ginn
Zinssatz
(p.a.)
Zinsbin-
dung
bis
Zinsbin-
dung
in Jahren
Endgetilgt
am
Neuaufnahme 01 Kommunalkredit 25.000.000,00 16.02.2022 1,010% 16.02.2052 30,00 16.02.2052
Neuaufnahme 02 Förderkredit 5.501.000,00 21.04.2022 0,320% 30.09.2032 10,42 30.06.2042
Neuaufnahme 03 Kommunalkredit 22.900.000,00 15.06.2022 2,090% 30.03.2051 28,75 30.03.2051
Neuaufnahme 04 Kommunalkredit 25.000.000,00 15.06.2022 2,580% 15.06.2052 30,00 15.06.2052
Neuaufnahme 05 Schuldscheindarlehen 25.000.000,00 15.06.2022 2,370% 15.06.2052 30,00 15.06.2052
Neuaufnahme 06 Kommunalkredit 20.000.000,00 31.10.2022 3,640% 30.09.2042 19,83 30.09.2042
Neuaufnahme 07 Förderkredit 1.065.000,00 22.11.2022 2,250% 31.12.2032 10,08 30.09.2052
Neuaufnahme 08 Förderkredit 1.528.000,00 22.11.2022 2,250% 31.12.2032 10,08 30.09.2052
Neuaufnahme 09 Förderkredit 1.629.000,00 22.11.2022 2,250% 31.12.2032 10,08 30.09.2052
Neuaufnahme 10 Förderkredit 2.000.000,00 22.11.2022 2,250% 31.12.2032 10,08 30.09.2052
Neuaufnahme 11 Förderkredit 1.234.000,00 22.11.2022 2,750% 31.12.2032 10,08 30.09.2052
Neuaufnahme 12 Förderkredit 843.000,00 22.11.2022 2,250% 31.12.2032 10,08 30.09.2052
Neuaufnahme 13 Förderkredit 2.000.000,00 22.11.2022 2,250% 31.12.2032 10,08 30.09.2052
Neuaufnahme 14 Förderkredit 796.000,00 22.11.2022 2,750% 31.12.2032 10,08 30.09.2052
Neuaufnahme 15 Förderkredit 1.506.000,00 22.11.2022 2,650% 31.12.2032 10,08 30.09.2052
Neuaufnahme 16 Förderkredit 1.165.000,00 22.11.2022 2,250% 31.12.2032 10,08 30.09.2052
Neuaufnahme 17 Förderkredit 1.254.000,00 22.11.2022 2,250% 31.12.2032 10,08 30.09.2052
Neuaufnahme 18 Förderkredit 1.150.000,00 22.11.2022 2,250% 31.12.2032 10,08 30.09.2052
Summe 139.571.000,00Seite 16 von 33
14
Umschuldungen/Prolongationen 2022:
Mit einem Volumen von rund 161,7 Mio. EUR
wurden 27 Darlehen zu ihren Zinsbindungsenden
prolongiert bzw. umgeschuldet.
Einige der Umschuldungen (Nr. 04 – 06, 25 – 27)
erfolgte jeweils für ein halbes Jahr zu einem Fest-
zins. Grund für die Geschäftsabschlüsse für ledig-
lich 6 Monate ist die Problematik des negativen
Referenzzinssatzes bei Payerswaps und die ge-
ringe Anzahl an Angeboten für variable Kredite.
Die umgeschuldeten Kredite sind allesamt mit
Payerswaps verknüpft und müssen daher konnex
zum Grundgeschäft sein (siehe hierzu Kapitel 6.2).
Die Geschäfte 07 und 17 wurden variabel mit dem
6M-Euribor verzinst für einen mittelfristigen Zeit-
raum von 2,5 bzw. 3 Jahren.
Bei den übrigen Umschuldungen handelt es sich
um Förderkredite, die beim jeweiligen Institut
prolongiert wurden – dies seitens der Banken
standardisiert für 10 Jahre.
umgeschuldeter/
prolongierter Betrag
in EUR
Umschuldungs-/
Prolongationsda-
tum
Zinssatz Zinsbindung
bis
Zinsbindung
in Jahren
Umschuldung/Prolongation 01 687.012,73 15.02.2022 0,33% 15.08.2032 10,50
Umschuldung/Prolongation 02 15.661.750,00 15.02.2022 0,79% 15.02.2032 10,00
Umschuldung/Prolongation 03 15.661.750,00 15.02.2022 0,79% 15.02.2032 10,00
Umschuldung/Prolongation 04 16.275.392,52 02.03.2022 -0,400% 02.09.2022 0,50
Umschuldung/Prolongation 05 17.499.999,94 01.06.2022 -0,020% 01.12.2022 0,50
Umschuldung/Prolongation 06 10.741.783,24 15.06.2022 0,110% 15.12.2022 0,50
Umschuldung/Prolongation 07 6.898.601,83 30.06.2022 6M-Euribor (Floor 0%) +
0,08% 30.12.2024 2,50
Umschuldung/Prolongation 08 476.705,00 15.08.2022 2,060% 15.08.2032 10,00
Umschuldung/Prolongation 09 1.362.046,00 15.08.2022 2,060% 15.08.2032 10,00
Umschuldung/Prolongation 10 783.182,00 15.08.2022 2,060% 15.08.2032 10,00
Umschuldung/Prolongation 11 885.341,00 15.08.2022 2,060% 15.08.2032 10,00
Umschuldung/Prolongation 12 817.198,00 15.08.2022 2,060% 15.08.2032 10,00
Umschuldung/Prolongation 13 1.362.046,00 15.08.2022 2,060% 15.08.2032 10,00
Umschuldung/Prolongation 14 1.362.046,00 15.08.2022 2,060% 15.08.2032 10,00
Umschuldung/Prolongation 15 3.357.500,00 15.08.2022 1,750% 15.08.2032 10,00
Umschuldung/Prolongation 16 3.357.500,00 15.08.2022 1,750% 15.08.2032 10,00
Umschuldung/Prolongation 17 16.000.392,52 02.09.2022 6M-Euribor (Floor 0%) +
0,19% 02.09.2025 3,00
Umschuldung/Prolongation 18 3.064.622,00 15.11.2022 3,480% 15.11.2032 10,00
Umschuldung/Prolongation 19 817.235,00 15.11.2022 3,480% 15.11.2032 10,00
Umschuldung/Prolongation 20 1.362.046,00 15.11.2022 3,480% 15.11.2032 10,00
Umschuldung/Prolongation 21 1.362.046,00 15.11.2022 3,480% 15.11.2032 10,00
Umschuldung/Prolongation 22 484.077,00 15.11.2022 3,480% 15.11.2032 10,00
Umschuldung/Prolongation 23 1.362.046,00 15.11.2022 3,480% 15.11.2032 10,00
Umschuldung/Prolongation 24 1.004.007,00 15.11.2022 3,480% 15.11.2032 10,00
Umschuldung/Prolongation 25 17.142.857,08 01.12.2022 2,55% 01.06.2023 0,50
Umschuldung/Prolongation 26 10.541.783,24 15.12.2022 2,69% 15.06.2023 0,50
Umschuldung/Prolongation 27 11.388.295,00 29.07.2022 0,60% 30.01.2023 0,50
Summe 161.719.261,10Seite 17 von 33
15
6.1.3 Investiver Schuldendienst
Der Schuldendienst (Zins + Tilgung) für Investiti-
onskredite in 2022 ist gegenüber dem Vorjahr an-
gestiegen um insgesamt 6,83 Mio. EUR, wobei je-
doch der Gesamtbetrag an geleisteten Zinszah-
lungen trotz steigender Verschuldung um 0,41
Mio. EUR leicht gesunken ist:
Schuldendienst Investitionskredite, in Mio. EUR
Dass die geleisteten Zinsen (saldiert) auch in 2022
trotz des stark gestiegenen Zinsumfeldes weiter
rückgängig sind, ist auf die gute Streuung der Li-
quiditätsbindungsausläufe und Sicherung von
Zinssätzen während der Niedrigzinsphase für
langfristige Zinsbindungszeiträume zurückzufüh-
ren. Ebenso haben, wie auch bei der Durch-
schnittsverzinsung für das Gesamtjahr, Umschul-
dungen aus dem 2. Halbjahr 2021 einen „verspä-
tet“ positiven Effekt.
Das Tilgungsvolumen 2022 hat sich gegenüber
dem Vorjahr um rund 7,25 Mio. EUR erhöht. Der
Anstieg ist im Hinblick auf den Schuldenzuwachs
konkludent.
24,61 23,34 22,31 20,60 20,19
51,21 53,47 52,76 55,72 62,97
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
60,00
70,00
80,00
90,00
2018 2019 2020 2021 2022
Tilgungszahlungen Investitionskredite
Zinszahlungen Investitonskredite saldiertSeite 18 von 33
16
6.1.4 Liquiditätsbindung des Investitionskreditportfolios
Liquiditätsbindungsstruktur Investitionskredite, Stand 30.06.2023
Ziel des Schuldenmanagements der Bundesstadt
Bonn ist es, dem Investitionskreditportfolio lang-
fristige Kontinuität beim Schuldendienst zu ver-
schaffen und Klumpen- und Liquiditätsrisiken un-
bedingt zu vermeiden. Dies geschieht, indem Um-
schuldungsvolumina mit einem handelbaren Vo-
lumen auf mehrere Jahre gestreut werden. Dieser
Zustand ist – auch aus Sicht der beratenden Bank
– weiterhin gegeben und die Fälligkeiten gut ge-
streut.
In der Praxis erfolgt die Steuerung der Liquiditäts-
bindungsausläufe durch gezielte Auswahl der
Zinsbindungen bei Neugeschäften und Umschul-
dungen.
Zur Portfoliosteuerung wird ein Limitsystem ein-
gesetzt, in dem Obergrenzen bzw. Bandbreiten für
verschiedene Finanzkennzahlen definiert sind. Die
Limitgrenzen werden stetig überwacht, sodass
eventueller Handelsbedarf rechtzeitig erkannt
werden kann. Außerdem ist die Analyse des Limit-
systems stets Kernthema bei den halbjährlichen
Portfoliobeiratssitzungen mit den beratenden
Banken.
0 Mio. €
10 Mio. €
20 Mio. €
30 Mio. €
40 Mio. €
50 Mio. €
60 Mio. €
70 Mio. €
80 Mio. €
90 Mio. € Stadt
Refinanzierung Konzernfinanzierung
SGB
Stadt
nur Förderdarlehen
Stadt
ohne FörderdarlehenSeite 19 von 33
17
6.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate
Derivat-Nr. Art des Derivats Vertrags-
abschluss
Laufzeit anfängl. Bezugs-
betrag
in EUR
Bezugsbetrag
31.12.2022
in EUR
Marktwert
31.12.2022
in EURvon bis
014 Payerswap 11.05.2007 30.12.2009 30.12.2024 10.818.261,83 6.741.815,43 - 145.057,15
027 Payerswap mit Bank-
kündigungsrecht 17.09.2008 02.03.2012 30.12.2031 21.775.392,52 16.000.392,52 - 1.286.025,94
028 Forward Payerswap 25.02.2009 02.09.2031 02.03.2052 11.050.392,52 - 413.340,99
030 Forward Payerswap 25.06.2010 26.04.2024 26.04.2038 10.205.338,48 - - 355.412,55
035 Payerswap 18.02.2011 31.01.2011 29.07.2050 25.346.711,16 17.967.289,04 654.660,18
037a/b Payerswap 13.05.2011 15.06.2011 15.06.2049 15.141.783,24 10.541.783,24 - 880.572,56
040 Payerswap 08.08.2011 29.01.2012 29.07.2041 19.666.666,67 12.666.666,74 - 340.002,85
047 Payerswap 28.11.2011 01.12.2011 01.12.2046 25.000.000,00 17.142.857,08 96.566,26
047F1 Floor 14.11.2022 01.06.2022 01.12.2046 4.374.999,98 4.285.714,27 39.397,63
047F2 Floor 14.11.2022 01.06.2022 01.12.2046 13.124.999,96 12.857.142,81 202.104,90
048 Payerswap 06.12.2011 30.12.2011 30.12.2041 20.900.000,00 13.236.666,74 - 256.605,22
036 SGB Payerswap 17.05.2011 30.12.2011 30.12.2037 22.273.806,91 12.850.273,23 - 510.713,01
038 SGB Payerswap 16.05.2011 29.07.2011 30.01.2037 20.027.691,26 11.388.295,00 - 505.284,80
Summe 219.706.044,53 135.678.896,10 - 2.873.604,12
Zum Stichtag 31.12.2022 bestehen insgesamt 13
Zinssicherungsgeschäfte, elf davon in Form von
Payerswaps und zwei als Floor.
Von den Payerswaps sind zwei dem SGB und neun
dem Kernhaushalt zugeordnet, wobei zwei der
Geschäfte erst in den Jahren 2024 bzw. 2031 star-
ten (Forward Payerswaps).
Mitte 2013 wurde ausführlich in der Stellung-
nahme (DS-Nr. 1311807ST2) im Ausschuss für Fi-
nanzen und Beteiligungen über die abgeschlosse-
nen derivativen Geschäfte berichtet. Neue deriva-
tive Geschäfte wurden aufgrund der Marktlage
seit dem Jahr 2012 nicht mehr abgeschlossen.
Durch die lockere Geldpolitik der Europäischen
Zentralbank (EZB) als Reaktion auf die Finanz-
marktkrise und die Staatsschuldenkrise und der
damit verbundenen Preisentwicklung war der
Leitzins seit 2011 bis Juli 2022 von 1,5% auf 0%
p.a. und der Einlagensatz von 0,75% auf -0,50%
p.a. gesenkt worden mit entsprechenden Auswir-
kungen auf die Referenzzinssätze. Dies wird in der
Grafik auf der folgenden Seite deutlich. So war der
6-Monats-EURIBOR (6-Monats-Interbankensatz
in der Eurozone), der als Referenzzinssatz der
Stadt Bonn sowohl bei variablen Investitionskredi-
ten als auch bei darauf abgeschlossenen Payer-
swaps dient, seit 2011 fallend und von November
2015 bis Juni 2022 im negativen Bereich.Seite 20 von 33
18
Entwicklung des 6-Monats-Euribors seit 2010
Seit Anfang 2022 war ein rasanter Anstieg am
Zinsmarkt spürbar. Im Juli 2022 leitete die EZB
dann den ersten Zinsschritt nach oben ein und die
Negativzinsphase wurde beendet. Bis Ende des
Jahres 2022 folgten drei weitere Zinsschritte, so-
dass der Leitzins zum 31.12.2022 bei 2,5% und der
Einlagenzins bei 2% lag.
So stieg auch der 6M-Euribor stark an auf 2,69%
zum 31.12.2022. Seit dem 06.06.2022 weist dieser
Referenzzinssatz somit wieder einen positiven
Wert aus.
Aktuell (Juli 2023) liegt der Leitzins bereits bei 4%,
der Einlagenzins bei 3,5% und der 6M-Euribor bei
3,933% p.a. (Stand 27.06.2023).
Bei den von der Bundesstadt Bonn abgeschlosse-
nen Zinssicherungsgeschäften handelt es sich um
Payerswaps. Diese bestehen aus einer Zahlerseite
und eine Empfängerseite.
Grundkonstellation eines
„synthetischen Festzinskredites“:
Payerswap + variabel verzinstes Grundgeschäft
Payerswap:
Auf der Zahlerseite zahlt die Stadt einen vereinbarten
Festzins an den Swappartner.
Auf der Empfängerseite erhält die Stadt vom
Swappartner den variablen 6-Monats-EURIBOR
(sofern dieser positiv ist).
Variabel verzinstes Grundgeschäft:
Für den bereitgestellten Kredit zahlt die Stadt den 6-
Monats-EURIBOR zzgl. Marge an den Kreditgebenden.
Die Payerswaps sind jeweils mit einem Grundge-
schäft (= bestehender oder neu aufgenommener
Investitionskredit) verknüpft, in dem die Stadt an
den Darlehensgebenden den variablen 6-Monats-
EURIBOR (zzgl. Marge) zahlt.
-0,8%
-0,7%
-0,6%
-0,5%
-0,4%
-0,3%
-0,2%
-0,1%
0,0%
0,1%
0,2%
0,3%
0,4%
0,5%
0,6%
0,7%
0,8%
0,9%
1,0%
1,1%
1,2%
1,3%
1,4%
1,5%
1,6%
1,7%
1,8%
1,9%
2,0%
2,1%
2,2%
2,3%
2,4%
2,5%
2,6%
2,7%
2,8%
2,9%
3,0%
3,1%
3,2%
3,3%
3,4%
3,5%
3,6%
3,7%
3,8%
3,9%
Jan 10
Mai 10
Sep 10
Jan 11
Mai 11
Sep 11
Jan 12
Mai 12
Sep 12
Jan 13
Mai 13
Sep 13
Jan 14
Mai 14
Sep 14
Jan 15
Mai 15
Sep 15
Jan 16
Mai 16
Sep 16
Jan 17
Mai 17
Sep 17
Jan 18
Mai 18
Sep 18
Jan 19
Mai 19
Sep 19
Jan 20
Mai 20
Sep 20
Jan 21
Mai 21
Sep 21
Jan 22
Mai 22
Sep 22
Jan 23
Mai 23
Am 06.11.2015 unterschreitet der
6-Monats-Euribor mit -0,002%
erstmals die 0%-Marke.
Am 06.06.2022 übersteigt der 6-
Monats-Euribor mit 0,009% erst-
mals wieder die 0%-Marke.Seite 21 von 33
19
Zu den einzelnen Zahlungsterminen liegen
Payerswap und Grundgeschäft dieselben Bezugs-
beträge zu Grunde. Die Sicherungsfunktion dieser
Konstellationen besteht dann darin, dass sich die
variablen Zahlungsströme ausgleichen, d.h. dass
die Stadt im Grundgeschäft den 6-Monats-EURI-
BOR zahlt, ihn aber im zugehörigen Payerswap in
selber Höhe zurückerhält. Unterm Strich verbleibt
– bei Vorliegen eines positiven 6-Monats-EURI-
BORS – der im Payerswap zu zahlende Festzins-
satz sowie die Marge im Grundgeschäft.
Dieses System hat – bevor die Situation negativer
Zinssätze eingetreten ist – funktioniert und war
ein verlässliches Instrument zur Sicherung von
Zinsänderungsrisiken im Rahmen eines aktiven
Schuldenmanagements. Diese Form der Zinssi-
cherung wurde von vielen Kommunen genutzt
und ist durch die Kommunalaufsicht erlaubt und
von den Spitzenverbänden empfohlen worden.
Während der Negativzinsphase hatte sich die
Problematik ergeben, dass sich der 6 Monats-EU-
RIBOR im Grundgeschäft und Derivat nicht mehr
ausgeglichen haben. Aufgrund der nun wieder
positiven Referenzzinssätze besteht diese Proble-
matik nicht mehr.
Problematik negativer Referenzzinssatz
(6-Monats-Euribor):
Dadurch, dass die Darlehensgeber*innen bei Vor-
liegen eines negativen 6M-Euribors in der Praxis
den Referenzzinssatz im Grundgeschäft nicht bzw.
nur zur Höhe der Marge an den Kreditnehmenden
weitergeben, die Swappartner in den Payerswaps
jedoch gleichzeitig die volle Zahlung des negati-
ven 6-Monats-EURIBOR auf der Empfängerseite
fordern, ist die beabsichtigte Zinssicherungsfunk-
tion durch den Ungleichlauf in diesem Falle nicht
mehr gegeben und es besteht ggf. eine De-
ckungsdifferenz, die zusätzlich durch den Haus-
halt zu tragen ist. Um dieser zusätzlichen Belas-
tung entgegenzuwirken, ist in solchen Fällen die
Strategie der Stadtkämmerei bei umzuschulden-
den Grundgeschäften aktuell wie folgt: Per Aus-
schreibung wird zum einen der variable 6-Mo-
nats-EURIBOR abgefragt. Sofern lediglich Kre-
ditangebote unterbreitet werden, bei denen – so-
fern eine Negativzinsphase vorliegt – der negative
6-Monats-EURIBOR nicht zu Gunsten der Stadt
mit seinem vollen negativen Betrag anerkannt
wird, ist ein Gleichlauf der Konditionen (Konnexi-
tät) nicht realisierbar. In diesen Fällen wird auf ein
rollierendes negativ verzinstes Termingeschäft (6
Monate Laufzeit) ausgewichen.
Die Behandlung eines negativen Referenzzinssat-
zes ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsauffas-
sung der Bundesstadt Bonn, dass sie in den
Payerswaps den negativen 6-Monats-EURIBOR
nicht – wie von den Banken gefordert – zu leisten
habe, sofern dies nicht ausdrücklich geregelt
wurde, stimmte nicht mit der Rechtsauffassung
der Banken überein. Daher wurden in der Vergan-
genheit Verhandlungen mit den betroffenen Kre-
ditinstituten geführt und außergerichtliche Eini-
gungen getroffen. Die Verwaltung berichteteSeite 22 von 33
20
dazu regelmäßig im Ausschuss für Finanzen und
Beteiligungen (zuletzt in der DS: 1811996)4.
Betreffend der Payerswaps war ein Kreditinstitut
jedoch zu keiner Einigung bereit, weshalb die
Stadt Klage einreichte. Die Klage wurde per Urteil
vom 02.06.2023 durch das Landgericht Frankfurt
a. M. abgewiesen.5 Gegen dieses Urteil wurde am
28.06.2023 Berufung eingelegt.
4 Über die Risiken dieser Entwicklung hat die Verwaltung in den Be-
richten über das städtische Zins- und Schuldenmanagement sowie
in separaten Gremienvorlagen regelmäßig berichtet (DS-Nr.
1512070 (2014),1611819 (2015), 1710893 (2016), 1811607 (2017),
1911256 (2018),1811996 (2018), 1812973 (2018), 200860 (2019),
1911224 (2019), 191073 (2019), 200535 (2020), 210937 (2021),
211401(2021), 1811996 (2022).
5Die Stadtkämmerei bereitet hierzu derzeit eine Mitteilungsvorlage
für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen vor.Seite 23 von 33
21
6.3 Liquiditätskredite
Die Liquiditätskredite (Kassenkredite) belaufen
sich zum Stichtag 31.12.2022 auf insgesamt
667.804.743,89 EUR und sind somit gegenüber
dem 31.12. des Vorjahres um rund 46,4 Mio. EUR
gestiegen.
Die Zusammensetzung des Liquiditätskreditport-
folios wird in der nachfolgenden Tabelle zum
Stichtag 31.12.2022 im Detail dargestellt:
Nominal
in EUR
Zinssatz
(inkl.
Courta-
gen)
Startdatum Enddatum Ursprungs-
laufzeit
Tagesgeld 1 196.400.000 € 2,000% 23.12.2022 02.01.2023 10 Tage
Restlaufzeit
≤ 1 Jahr
Tagesgeld 2 26.600.000 € 2,200% 27.12.2022 02.01.2023 6 Tage
Tagesgeld 3 19.300.000 € 2,200% 29.12.2022 02.01.2023 4 Tage
Tagesgeld 4 15.900.000 € 2,200% 30.12.2022 02.01.2023 3 Tage
Kassenkredit 1 35.000.000 € 1,370% 25.08.2014 25.08.2023 9 Jahre
Kassenkredit 2 50.000.000 € 1,215% 19.11.2014 20.11.2023 9 Jahre
343.200.000,00 €
Kassenkredit 3 50.000.000 € 1,600% 15.08.2014 15.08.2024 10 Jahre
RLZ
> 1 ≤ 5 JahreKassenkredit 4 50.000.000 € 1,281% 16.12.2014 16.12.2024 10 Jahre
Kassenkredit 5 50.000.000 € 1,240% 10.05.2022 15.05.2025 3,01 Jahre
Kassenkredit 6 25.000.000 € 1,690% 19.08.2022 19.08.2027 5 Jahre
Kassenkredit 7 70.000.000 € 0,985% 02.03.2017 02.03.2027 10 Jahre
245.000.000,00 €
Kassenkredit 8 50.000.000 € -0,120% 12.03.2020 13.03.2028 8 Jahre
Restlaufzeit
> 5 Jahre
Kassenkredit 9 25.000.000 € 2,220% 19.08.2022 19.08.2032 9,64 Jahre
GS2020.4 152.605,42 € 0,000% 15.11.2018 15.08.2038 19,75 Jahre
GS2020.5 621.701,31 € 0,000% 15.11.2018 15.08.2038 19,75 Jahre
GS2020.6 449.520 € 0,000% 16.09.2019 15.08.2039 19,92 Jahre
GS2020.7 881.560 € 0,000% 15.10.2019 15.08.2039 19,84 Jahre
GS2020.9 178.880 € 0,000% 16.12.2019 15.11.2039 19,92 Jahre
GS2020.10 316.820 € 0,000% 16.12.2019 15.07.2040 19,84 Jahre
GS2020.11 1.811.820 € 0,000% 16.12.2019 15.11.2040 19,92 Jahre
GS2020.13 191.837,16 € 0,000% 16.12.2019 15.11.2040 19,92 Jahre
79.604.743,89 €
667.804.743,89 €Seite 24 von 33
22
Die Tagesgelder in 2022 wurden täglich zu Zins-
sätzen zwischen -0,50% und +2,20% p.a. aufge-
nommen. Seit dem 14.09.2022 muss die Stadt
Bonn für ihre zur stetigen Aufgabenerfüllung so-
wie zur stetigen Zahlungsfähigkeit erforderlichen
Tagesgelder wieder Zinsen zahlen.
Das Haushaltsjahr 2022 wurde mit einem Tages-
geldbedarf iHv. 111,5 Mio. EUR eröffnet. Das Ta-
gesgeldvolumen bewegte sich während des kom-
pletten Haushaltsjahres im Bereich zwischen 62,3
Mio. EUR und 279,7 Mio. EUR.
Der Tiefstand des Tagesgeldbedarfes wurde am
22.02.2022 mit 62,3 Mio. EUR erfasst. Dem voran-
gegangen war u.a. der Steuertermin des 2. Quar-
tals sowie die Neuaufnahme eines Investitionskre-
dites iHv. 25 Mio. EUR.
Im März 2022 gab es zwei und im Juli 2022 einen
Ausläufer von Termingeldern iHv. jeweils 50 Mio.
EUR. Diese hatten jeweils eine Laufzeit von 1 Jahr
gehabt bei Zinssätzen von 0%, -0,50% und
-0,499% p.a. Die weitere Finanzierung erfolgte zu-
nächst über das Tagesgeld.
Am 27. April 2022 markierte der Tagesgeldbedarf
seinen Höchstwert von 279,7 Mio. EUR.
Im Mai 2022 wurde ein neuer Liquiditätskredit iHv.
50 Mio. EUR aufgenommen:
Valuta Nominal Laufzeit
Zinssatz
p.a.
(effektiv)
10.05.2022 50 Mio. EUR 2 Jahre 1,24%
Im September 2022 lief ein vor acht Jahren zu
1,242% p.a. aufgenommener Liquiditätskredit iHv.
50 Mio. EUR aus. Im August 2022 wurden daher
zwei neue Liquiditätskredite iHv. jeweils 25 Mio.
EUR aufgenommen:
Valuta Nominal Laufzeit
Zinssatz
p.a.
(effektiv)
19.08.2022 25 Mio. EUR 10 Jahre 2,22%
19.08.2022 25 Mio. EUR 5 Jahre 1,69%
Bis Ende des Jahres lief der Tagesgeldbedarf auf-
grund zahlreicher Auszahlungen dann wieder
hoch auf 258 Mio. EUR.
Die Zinsbindung der Liquiditätskredite liegt zum
31.12.2022 bei rund 2,16 Jahren (Vorjahr: 2,09
Jahre). Das Liquiditätsrisiko und das Risiko erhöh-
ter Aufwendungen durch plötzlich stark anstei-
gende Zinsen soll durch die Strategie 50 % kurz-
fristiger und 50 % langfristiger Aufnahmen in ei-
nem vertretbaren Rahmen gehalten werden.
Durch die Zinswende 2022 werden beim Tages-
geld keine Erträge mehr erwirtschaftet, sondern
auch hier entstehen nun wieder, zusätzlich zu den
langfristig positiv verzinsten Krediten, Aufwen-
dungen.
Die Streuung des Liquiditätskreditportfolios zeigt,
dass rund 80 Mio. EUR für einen Restlaufzeitraum
von >= 8 Jahren gesichert sind und weitere 245
Mio. EUR für einen mittelfristigen Restlaufzeit-
raum von > 1 <= 5 Jahren. Die übrigen 343,2 Mio.
EUR haben eine unterjährige Restlaufzeit:
Liquiditätsbindungsstruktur Liquiditätskredite,
in Mio. EUR (Stand 31.12.2022)
0,00
50,00
100,00
150,00
200,00
250,00
300,00
350,00
400,00
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
---
2032
2038
2039
2040Seite 25 von 33
23
Zum Stand 31.12.2022 sind also – bezogen auf die
Restlaufzeit – ca. 51% der Liquidität bei kurzfristi-
gen Laufzeiten bis zu 1 Jahr aufgenommen. Die
Aufnahmen mit Restlaufzeiten zwischen 1 und 10
Jahren (Anteil: 48%) geben dem Portfolio entspre-
chende Planungssicherheit. Hinzu kommt noch
ein geringer Anteil (rd. 1%) Liquiditätskredite mit
Restlaufzeiten von 16 – 18 Jahren. Hierbei handelt
es sich um Kredite aus dem Förderprogramm
Gute Schule 2020. Somit ist die Liquidität zu rund
49% längerfristig gebunden.
Neben der Laufzeitenstreuung sind auch Klum-
penrisiken in Bezug auf die Darlehensgebenden-
struktur zu vermeiden. Zum Stichtag 31.12.2022
hat die Bundesstadt Bonn daher bei insgesamt 8
verschiedenen Darlehensgeber*innen Liquiditäts-
kredite aufgenommen:
Schulden je Darlehensgeber:in (Liquiditätskredite),
in Mio. EUR
Sämtliche in 2022 zwischen dem 01. Januar und
13. September neu abgeschlossenen Tagesgelder
wurden zu negativen Zinssätzen abgeschlossen.
Dadurch konnten Zinserträge iHv. rd. 1,09 Mio.
EUR erwirtschaftet werden.
Zinszahlungen Liquiditätskredite, in Mio. EUR
Die in 2022 geleisteten Zinsauszahlungen weisen
gegenüber den beiden Vorjahren nun wieder ei-
nen steigenden Trend auf, was aufgrund der Zin-
sentwicklungen 2022, insbesondere die seit dem
14. September positiven Tagesgeldzinssätze, kon-
kludent ist, da die Stadt nun keine Erträge mehr
erwirtschaftet, sondern die Tages- und Termin-
geldaufnahmen entsprechend zu bezahlen hat.
Der Durchschnittszins des Liquiditätskreditportfo-
lios lag am Stichtag 31.12.2022 bei 1,34% p.a.
(Vorjahr 0,45%) und bezogen auf den Berech-
nungszeitraum 01.01. bis 31.12. bei 0,50% p.a.
(Vorjahr 0,40%), bei einem Festsatzanteil (Liquidi-
tätskredite Ursprungslaufzeit > 1 Jahr) von 48,6%
(Vorjahr 49,9%).
Die Durchschnittsverzinsung hat sich somit, bezo-
gen auf den Stichtag 31.12., gegenüber dem Vor-
jahr um 89 Basispunkte fast verdreifacht, während
der Durchschnittszins bezogen auf das Gesamt-
jahr lediglich um 10 Basispunkt gestiegen ist.
196,40
50,00
70,00
85,00
25,00
125,00
4,60
111,80
4,84 4,45
3,21 3,19 3,77
-1,03 -1,40 -1,40 -1,39 -1,09
-2,00
-1,00
0,00
1,00
2,00
3,00
4,00
5,00
6,00
Zinseinnahmen Liquiditätskredite
Zinsausgaben Liquiditätskredite
2018 2019 2020 2021 2022Seite 26 von 33
24
7. Bürgschaften, Konzernfinanzierungen
Bürgschaften
Zum Stichtag 31.12.2022 bürgt die Bundesstadt
Bonn für Darlehen von diversen Institutionen iHv.
insg. 26.632.418,26 EUR, d.h. sie übernimmt ge-
genüber den jeweiligen Banken die Ausfallbürg-
schaft für sämtliche Forderungen, die der Bank
aus dem jeweiligen Kredit gegen die Darlehens-
nehmer:in zustehen. Bei diesen Institutionen han-
delt es sich überwiegend um die Stadtwerke Bonn.
1998 hatte der Rat der Bundesstadt Bonn be-
schlossen, den bisherigen Eigenbetrieb Stadt-
werke Bonn zum 01.01.1999 in der Rechtsform ei-
ner GmbH (SWB GmbH) zu privatisieren. Da die
SWB mit der Privatisierung die „Kommunalkredit-
fähigkeit“ verloren und die Banken daher eine Si-
cherheit einforderten, war es erforderlich gewe-
sen, die bereits bestehenden Darlehen durch Aus-
fallbürgschaften abzusichern.
Ein von der Bundesstadt Bonn als Bürge zu de-
ckender Ausfall würde dann entstehen, wenn die
Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer:in
durch Zahlungseinstellung, Eröffnung des Kon-
kurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens oder
auf sonstige Weise erwiesen ist, spätestens jedoch
nach Ablauf von zwölf Monaten nach Fälligkeit
des rückständigen Betrages.
Konzernfinanzierung
Mit Beschluss des Rates (DS-Nr. 1912476) wurde
die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit
den Stadtwerken Bonn Geschäftsfelder zu definie-
ren, in denen zusätzliche Erträge erwirtschaftet
werden können. Um auch Aufwandsminderungs-
potenziale in den Blick zu nehmen, wurde eine
Unterarbeitsgruppe zur Konzernfinanzierung ge-
bildet (siehe DS-Nr. 200652 aus April 2020).
Durch das Modell Konzernfinanzierung, bei dem
die Stadt den Stadtwerken/Stadtwerketöchtern
ein Gesellschafterdarlehen gewährt und dieses
selbst bei einem Kreditinstitut refinanziert, ergibt
sich aus Sicht der Arbeitsgruppe eine Win-Win-Si-
tuation für Stadt und Stadtwerke als „Konzern
Kommune“, welche sich durch nachstehend ge-
nannte Aspekte ausdrückt:
 Entlastung der Kreditlinien der Stadt-
werke/Stadtwerketöchter bei Kreditinstituten
und damit Aufrechterhaltung der Bonität,
 verbesserter Informationsfluss bzgl. Investiti-
onsvorhaben der Stadtwerke/Stadtwerke-
töchter,
 Erzielung gleichwertiger Finanzierungskondi-
tionen für die Stadtwerke/Stadtwerketöchter,
 Erzielung von Erträgen für den Kernhaushalt
der Stadt in Form eines markgerechten Zins-
aufschlages im Gesellschafterdarlehen.
Aus der Tätigkeit der Unterarbeitsgruppe Kon-
zernfinanzierung heraus hat die Bundesstadt
Bonn per Ratsbeschluss am 20.09.2021 (DS-Nr.
211415) Gesellschafterdarlehen an die Stadtwerke
(Kreditnehmerin: Stadtwerke / Kreditgeberin:
Stadt) mit insolvenzrechtlicher Rangrücktrittsver-
einbarung in Höhe von insgesamt rund 351 Mio.
EUR in den Jahren 2021 – 2025 beschlossen, nach-
dem bereits in 2020 eine erste Finanzierung iHv.
19 Mio. EUR erfolgt war. Zur Refinanzierung dieserSeite 27 von 33
25
Kreditausgaben nimmt die Bundesstadt Bonn in
entsprechender Höhe eigene Kredite (Kreditneh-
merin: Stadt / Kreditgebende: Banken) auf.
Die „Weiterreichung“ an die Stadtwerke erfolgte
aus beihilferechtlichen Gründen mit einem Auf-
schlag, sodass die Gesellschafterdarlehen zu ei-
nem marktgerechten Zinssatz verzinst sind. Der
Aufschlag entspricht somit dem Ertrag, der zu
Gunsten der Stadt aus der Konzernfinanzierung
resultiert. In der folgenden Tabelle sind die bishe-
rigen Konzernfinanzierungen mit dem zu zahlen-
den Zinssatz der Stadtwerke dargestellt:
Rahmendaten
Gesellschafterdarlehen
Kreditgeberin: Stadt
Kreditnehmerin: Stadtwerke
Anfangsnominal Valuta Zinsbindung Endgetilgt am
Festzins (p.a.)
inkl.
marktgerechtes Entgelt
19.000.000,00 € 16.03.2020 15.02.2040 15.11.2047 0,910%
23.300.000,00 € 15.10.2021 15.08.2041 15.08.2041 0,639%
23.300.000,00 € 15.10.2021 15.08.2036 15.08.2041 0,875%
22.900.000,00 € 15.06.2022 30.03.2051 30.03.2051 3,090%
20.000.000,00 € 31.10.2022 30.09.2042 30.09.2042 3,760%Seite 28 von 33
26
8. Fazit und Ausblick
Die Stadt steht vor der Herausforderung, dass sich
Baumaterialien durch die höheren Energiepreise,
Lieferengpässe und Materialknappheit stark ver-
teuert haben. Laut Statistischem Bundesamt ver-
teuerten sich die Preise für den Neubau von
Wohngebäuden um 16,4% im Jahresdurchschnitt
2022 gegenüber dem Vorjahr.6
Die Inflation 2022 betrug im Durchschnitt 6,7%
und zwang die Zentralbanken dazu, einen Zinser-
höhungszyklus einzuleiten, um die Inflation wie-
der unter Kontrolle zu bringen. Zinserhöhungen
sind das klassische Mittel gegen Inflation. Kredite
werden teurer, das Wirtschaftswachstum wird ge-
bremst, die gesamtwirtschaftliche Nachfrage
nimmt ab. Es wird weniger investiert und von Kon-
sumenten weniger Geld ausgegeben, weil das
Sparen wieder attraktiver ist.
So stieg u.a. der Einlagenzins von -0,50% am
01.01.2022 im Juli 2022 auf 0,00% und im Septem-
ber 2022 erstmals seit 10 Jahren wieder auf einen
Wert > 0,00%, bis Ende 2022 auf zuletzt 2,00%. Im
Juni 2023 liegt der Einlagenzins bereits bei 3,5%.
Analog zu diesem Zinsanstieg wachsen auch die
Kreditkosten, was sich in 2022 insbesondere bei
den kurzfristigen Finanzierungen wie Tagesgel-
dern spürbar bemerkbar macht. Für die langfristi-
gen Finanzierungen gilt dies in abgeschwächter
Form. Die Phase der Erwirtschaftung von Zinser-
trägen bei der Tagesgeldaufnahme endete im
September 2022.
Der stichtagsbezogene Durchschnittszinssatz des
Gesamtportfolios stieg gegenüber dem Vorjahr
aufgrund der geschilderten Entwicklungen am
Zinsmarkt um 0,31% gegenüber dem Vorjahr auf
6 vgl. Statistisches Bundesamt: „Baumaterialien im Jahr 2022 er-
neut stark verteuert“, unter:https://www.destatis.de/DE/Presse/Pres-
semitteilungen/2023/02/PD23_N006_61.html (abgerufen am
27.06.2023)
1,50% an. Damit wurde ein steigender Trend ein-
geleitet, der sich in der Zukunft durch Umschul-
dungen und Neuabschlüsse auf Basis der deutlich
angestiegenen Zinsen fortsetzen wird.
Diese Neuabschlüsse werden aufgrund der vielen
durch die Stadt geplanten Maßnahmen in be-
trächtlicher Höhe erfolgen, was zu einer weiter
stark zunehmenden Verschuldung der Stadt füh-
ren wird. Sowohl die Verwaltung als auch die Be-
zirksregierung bezeichnen diese Entwicklung als
„besorgniserregend“. Zwar können über Bilanzie-
rungshilfen die Zinsaufwüchse bis 2026 zunächst
in der Planung des Haushalts 2023/2024 ff. isoliert
werden und wirken sich in der Planergebnisrech-
nung nicht verschlechternd aus. Im IST müssen die
aufgelaufenen Isolierungen dann aber über 50
Jahre ab dem Jahr 2026 abgeschrieben werden
und damit verschlechtert dies die Ergebnisrech-
nung in Höhe von 2% des isolierten Restwertes.
Die Belastung ist also real, auch wenn das Problem
zunächst verschoben werden kann. Die zu isolie-
renden Beträge erhöhen die aufgenommenen Li-
quiditätskredite der Stadt.
Vor dem Hintergrund des Wegfalls der Isolie-
rungsmöglichkeiten spätestens im Jahr 2027 steht
der Haushalt vor der gewaltigen Herausforderung
in Höhe von > 100 Mio. EUR konsolidieren zu
müssen. Dieser Konsolidierungsprozess muss be-
reits jetzt eingeleitet werden.Seite 29 von 33
27
Anhang
Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement
1. Investitionskredite
Kredite dürfen nur für Investitionen aufgenom-
men werden, wenn eine andere Finanzierung
nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmä-
ßig wäre. Daneben dürfen Kredite zur Umschul-
dung aufgenommen werden. Die daraus über-
nommenen Verpflichtungen müssen mit der dau-
ernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Ein-
klang stehen. Investitionskredite dürfen nur bis zu
dem in der Haushaltssatzung festgesetzten
Höchstbetrag aufgenommen werden. Diese Er-
mächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis
zum Erlass der neuen Haushaltssatzung.
2. Liquiditätskredite
Die Gemeinde hat ihre Zahlungsfähigkeit durch
eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzu-
stellen. Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszah-
lungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquiditäts-
sicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung
festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit
dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr
hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssat-
zung.
3. Schuldscheindarlehen
Schuldscheindarlehen sind mit „normalen“ bilate-
ralen Krediten vergleichbar, lediglich das Platzie-
rungsverfahren (i.d.R. Fremdplatzierung) und ein-
zelne Kreditdaten (i.d.R. endfällige Tilgung) wei-
chen ab. Es gibt keine Prospektpflichten, keine Ra-
ting-Pflicht und auch keine Notwendigkeit einer
Börsenzulassung.
Das macht das Schuldscheindarlehen zu einem
verhältnismäßig einfach strukturierten und für
Kommunen sinnvoll einsetzbaren Finanzierungs-
instrument. Für Volumina ab rd. 10 Mio. EUR und
einer Stückelung für Abtretungen von i.d.R. 500
TEUR kann das Schuldscheindarlehen genutzt
werden.
Schuldscheindarlehen haben den Vorteil, dass sie
nicht im üblichen Kontrahent(inn)enkreis für Kre-
ditgeschäfte platziert werden müssen. Auf diese
Weise können neue Kapitalgeber - wenn gewollt
- in neuen Sektoren (bspw. Versicherungswirt-
schaft und andere Kapitalsammelstellen) gewon-
nen werden.
4. Anleihen
Im Gegensatz zu Schuldscheindarlehen sind An-
leihen i.d.R. börsennotierte Wertpapiere und wer-
den hauptsächlich von institutionellen Investoren
gezeichnet. Der Emissionsaufwand ist bei Anlei-
hen größer als bei Schuldscheindarlehen. Anlei-
hen müssen im Rahmen einer Fremdplatzierung
auf den Markt gebracht werden, erfordern die Ein-
haltung einzelner Kreditdaten (i.d.R. endfällige Til-
gung) und ggf. die Erstellung eines Prospektes, in
dem sich der Schuldner (Bundesstadt Bonn) dar-
stellt (nebst unter Umständen erforderlicher ex-
terner Prüfung des Prospektes und Haftung für
dessen Inhalte).
Für die Platzierung von Anleihen ist ein zu platzie-
rendes Volumen von rd. 100 Mio. EUR, eher aber
500 Mio. EUR notwendig, wenn Großinvestoren
sowie das Ausland erreicht werden sollen. Die
Größenordnung von 500 Mio. EUR wird von den
Marktteilnehmern als ausreichend liquide undSeite 30 von 33
28
entsprechend gut platzierbar akzeptiert. Auch
lohnen sich erst ab einem größeren Volumen der
umfangreiche Vorbereitungsaufwand
und die höheren Platzierungskosten. Das spricht
derzeit gegen die Platzierung einer (Einzel-) An-
leihe, da so Klumpenrisiken bei einer Anschlussfi-
nanzierung entstehen; auch könnten ggf. Um-
schuldungsvolumina des betreffenden Jahres
nicht ausreichend zwischen verschiedenen Gläu-
bigern und Zinsbindungen gestreut werden.
Die Vorbereitung und Durchführung des Platzie-
rungsverfahrens für Anleihen ist trotz der Beglei-
tung durch einen ausgewählten Arrangeur um-
fangreicher und dauert daher länger als das Ver-
fahren für Schuldscheine. Für eine schnelle und
kurzfristige Umschichtung von Liquidität ist dieses
Instrument daher weniger geeignet als der Einsatz
von Schuldscheindarlehen.
Die Anleihe ist daher gegenüber dem Instrument
des Schuldscheindarlehens für einzelne Kommu-
nen eher schlechter einsetzbar. Ihr Einsatz sollte
am ehesten im Rahmen einer Gemeinschaftsan-
leihe mit mehreren Kommunen erfolgen. Ihr Ein-
satz kann sinnvoll sein, insbesondere, wenn
Schuldscheindarlehen bzw. Darlehen zukünftig
schwieriger platzierbar oder deutlich teurer wer-
den sollten.
Nach der 1. NRW Städteanleihe aus dem Jahr
2014 mit einem Volumen von 400 Mio. Euro folg-
ten zahlreiche weitere Städteanleihen, die erfolg-
reich am Markt platziert wurden.
5. Strukturierte Kredite
Strukturierte Kredite vereinen einen klassischen
Kredit mit Elementen der Derivate und lassen ne-
ben der mit einem Kredit primär beabsichtigten
Sicherung der Liquidität besondere Gestaltungs-
spielräume zu. Ein Beispiel für strukturierte Kredite
sind Kredite mit Gläubiger(innen)kündigungs-
recht: Zu einem bestimmten Zeitpunkt oder wäh-
rend eines bestimmten Zeitraumes hat die/der
Gläubiger:in das Recht, den Kredit zu kündigen.
Dafür verbilligt dieser die erste, fest fixierte Zins-
periode. Damit geht dann das Risiko einher, dass
der Gläubiger von seinem Kündigungsrecht Ge-
brauch macht, wenn er zu diesem Zeitpunkt am
Markt einen höheren Zins erzielen kann. Für einen
Anschlusskredit für die entgangene Restlaufzeit
des Kredites müsste die/der Schuldner:in dann ei-
nen höheren Zins am Markt zahlen, hat aber in der
ersten fest fixierten Zinsperiode einen verbilligten
Zins gezahlt. Der Kredit mit Gläubiger(innen)kün-
digungsrecht verknüpft den klassischen Kredit mit
einer Option.
6. Derivate
Durch Derivate lässt sich der Zins als einer der we-
sentlichen Vertragsbestandteile eines Kredites
von diesem abspalten und damit getrennt vom
Kredit (Liquidität) steuern. Derivate sind rechtlich
vom Kredit unabhängige Verträge und können
daher getrennt vereinbart und aufgelöst werden;
auch kommen dafür ggf. andere Kontrahenten in
Frage. Kommunale Derivate dürfen allerdings nur
auf ein real existierendes Grundgeschäft abge-
schlossen werden (Konnexität). Sie gewähren ma-
ximale Flexibilität bei Zinsentscheidungen, kön-
nen Risiken am Finanzmarkt absichern und auch
Zinsreduzierungen generieren. Derivate können
jedoch auch Risiken erhöhen und zu Mehrkosten
führen. Einer ordentlichen Risikoeinschätzung und
Wirkungsanalyse sowie einer fachlich versierten
Handhabe dieser Instrumente kommt daher eine
besondere Bedeutung zu. In der Dienstanordnung
für den Einsatz von derivativen Finanzinstrumen-
ten sind die bei der Bundesstadt Bonn zulässigen
Finanzderivate aufgeführt. Die gängigsten einfa-
chen Derivate (sog. PlainVanilla-Derivate) werden
im Folgenden dargestellt:Seite 31 von 33
29
Swap
Ein Swap ist eine vertragliche Vereinbarung
zweier Partner:innen für einen bestimmen Zeit-
raum in Bezug auf einen bestimmten Kapitalbe-
trag die darauf entfallenden Zinszahlungsströme
zu tauschen. Die Vereinbarung bezieht sich nur
auf den Austausch der Zinszahlungen und nicht
auf das Kapital. Der Swap erlaubt beispielsweise
den Tausch von einem variablen gegen einen fes-
ten Zinssatz und umgekehrt. Wesentliche Ver-
tragsinhalte:
 Nominalbetrag/Bezugsbetrag
 Laufzeit
 zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B.
variabler Zins gegen festen Zins)
Dabei gibt es zwei hier beispielhaft zu nennende
Konstellationen (Darstellung aus Sicht der Stadt
Bonn):
 Payer-Swap: Stadt Bonn zahlt einen Fest-
zins und erhält einen variablen Zins
 Receiver-Swap: Stadt Bonn zahlt einen va-
riablen Zins und erhält einen Festzins
Forward-Swap
Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingun-
gen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich
auch auf den Forward-Swap zu. Der wesentliche
Unterschied zum „normalen“ Swap besteht je-
doch im Vertragsbeginn, denn der Forward-Swap
beginnt erst in der Zukunft (bspw. in drei Jahren).
Wesentliche Vertragsinhalte:
 Nominalbetrag/Bezugsbetrag
 Laufzeit (in der Zukunft) (teilweise unter-
teilt in Vorlaufzeit und Laufzeit)
 zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B.
variabler Zins gegen festen Zins)
Swaption
Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingun-
gen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich
auch auf die Swaption zu. Der Begriff „Swaption“
ist ein Kunstwort aus „Swap“ und „Option“, d.h.
sie ist im Wesentlichen eine Option auf einen
Swap. Der Unterschied zum „normalen“ Swap be-
steht also darin, dass zu einem bestimmten zu-
künftigen Zeitpunkt oder in einem bestimmten
zukünftigen Zeitraum von einem bestimmten
Vertragspartner gewählt werden kann, ob er den
Swap wie vereinbart eingehen möchte oder nicht.
Für dieses Recht muss die/der Rechteinha-
ber:in/Käufer:in bei Vertragsabschluss eine Prä-
mie zahlen. Wesentliche Vertragsinhalte:
 Nominalbetrag/Bezugsbetrag
 Laufzeit des Swaps
 zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B.
variabler Zins gegen festen Zins)
 Ausübungszeitpunkt/Ausübungszeitraum
(Optionslaufzeit)
 (Options-)Prämie (als Ausgleich für das
Recht, den Swap nicht eingehen zu müs-
sen)
Cap / Floor
Der Cap ist eine vertragliche Vereinbarung zwi-
schen zwei Parteien über eine Zinsobergrenze.
Gegen Zahlung einer Prämie garantiert die/der
Cap-Verkäufer:in die Erbringung von Ausgleichs-
zahlungen, falls der festgelegte
(Referenz-)Zinssatz die vorher fixierte Zinsober-
grenze überschreitet. Auf diese Weise kann
die/der Cap-Käufer:in (bspw. die Stadt Bonn) die
Vorteile niedriger Zinsen des Geldmarktes nutzen
und sich zugleich gegen mögliche Zinssteigerun-
gen absichern.
Der Floor hingegen ist eine vertragliche Verein-
barung über eine Zinsuntergrenze. Er ist das Spie-
gelbild zum Cap und verpflichtet die/den Floor-Seite 32 von 33
30
Verkäufer:in die Differenz zwischen der vereinbar-
ten Zinsuntergrenze und dem jeweils aktuellen
gefixten Referenzzinssatz zu zahlen, falls der Re-
ferenzzinssatz unterhalb der Zinsuntergrenze
festgestellt wird. Die/Der Floor-Verkäufer:in
(bspw. die Stadt Bonn) erhält für den Verkauf ei-
nes Floors eine Prämie. Dieser Vorteil ist verbun-
den mit dem Risiko, bei sinkenden Zinsen ab einer
bestimmten Grenze nicht mehr an den niedrigen
Zinsen zu partizipieren. Wesentliche Vertragsin-
halte:
 Nominalbetrag/Bezugsbetrag
 Laufzeit
 Zinsobergrenze (Cap) bzw. Zinsunter-
grenze (Floor)
 kurzfristiger Referenzzinssatz
 Prämie
Collar
Der Collar ist eine Kombination aus Cap und
Floor. Bei Kauf eines Collars wird zeitgleich ein
Cap gekauft und ein Floor verkauft. Die für den
Cap zu erbringende Prämie wird durch die zu ver-
einnahmende Prämie für den Floor gemindert.
Mit Abschluss des Collars kann man sich gegen
steigende Zinsen absichern und zeitgleich an sin-
kenden Zinsen partizipieren, das jedoch nur bis
zur vereinbarten Zinsuntergrenze. Innerhalb der
durch Cap und Floor bestimmten Bandbreite
kann der Zinssatz frei pendeln. Sofern die zu zah-
lende Prämie für den Cap mit der zu vereinnah-
menden Prämie für den Floor übereinstimmt,
muss keine Zahlung geleistet werden; man spricht
dann von einem „Zero-Cost-Collar“. Wesentliche
Vertragsinhalte:
 Nominalbetrag / Bezugsbetrag
 Laufzeit
 Zinsobergrenze (Cap) und Zinsunter-
grenze (Floor)
 kurzfristiger Referenzzinssatz
 PrämieSeite 33 von 33

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Datenstand: 03.11.2026, 01:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de