231184-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum SPD-Bezirksfraktion-Antrag: Stand der Prüfung eines Fußgängerüberwegs in Tannenbusch
Kerndaten
- Nummer
- 231184-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Landsberger Straße Hauptort
- Magdeburger Straße
- Tannenbusch
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231184-03 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zum SPD-Bezirksfraktion-Antrag: Stand der Prüfung eines Fußgängerüberwegs in Tannenbusch Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung wird gebeten, über den aktuellen Sachstand bezüglich der Prüfung eines Fußgängerüberweges zwischen Landsberger Straße und Magdeburger Straße in Tannenbusch zu berichten. Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Zum Zeitpunkt des Beschlusses war die Novellierung der Regelwerke (u.a. Straßenverkehrsordnung) noch nicht erfolgt. Die Prüfung unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung ergab, dass die gemäß Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) erforderlichen Fußgängerquerungen (mind. 50 Fg / Spitzenstunde) nicht erreicht wurden. Somit war die Einrichtung eines FGÜ nicht zulässig. Ergänzend dazu hat die Verwaltung jedoch die Errichtung einer Mittelinsel zur erleichterten Querung der Straße skizzenhaft geprüft. Sowohl westlich als auch östlich der Kreuzung wäre die Errichtung einer Mittelinsel unter Inanspruchnahme von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum grundsätzlich möglich. Westlich der Einmündung könnte eine Mittelinsel in ca. 20m Entfernung zu Lasten von ca. 8 Parkplätzen (je vier pro Seite) errichtet werden (sh. Anlage 1). In östlicher Richtung müsste die Mittelinsel in ca. 30-35m Entfernung von der Einmündung errichtet werden. Dafür müssten ca. 6 Parkplätze entfallen (sh. Anlage 2). Eine vertiefende Planung dieser Querungshilfen ist jedoch bisher nicht erfolgt. Nach Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) können FGÜ ohne gesonderte Begründung auch außerhalb der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (RFGÜ 2001) geltenden Einsatzgrenzen der Verkehrsstärken angeordnet werden. Auf eine Verkehrszählung kann somit verzichtet werden, obgleich eine Solche im Rahmen der Prüfung nach wie vor sinnvoll sein kann. Allerdings müsste ein FGÜ ebenfalls von der Kreuzung abgerückt geplant werden und würde einen Parkplatzentfall auslösen.Seite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Überdies erarbeitet die Verwaltung zurzeit einen Prozess zur Priorisierung und Umsetzung von FGÜs, um die begrenzten finanziellen Ressourcen sachgerecht einsetzen zu können. Gemäß den darin definierten Kriterien würde dieser Standort in einer vergleichsweise niedrigen Prioritätenstufe einzuordnen sein. Fazit: Aus fachlicher Sicht wird ein Querungsbedarf an der Kreuzung Oppelner Straße / Magdeburger Straße / Landsberger Straße zwar nicht ausgeschlossen, jedoch ist dieser nicht in der höchsten Priorität einzustufen. Des Weiteren befindet sich in westlicher Richtung in ca. 110m Entfernung bereits eine sichere Querungsstelle an der bestehenden Lichtsignalanlage. Abschließend wäre eine vertiefende Planung erforderlich, um eine endgültige Aussage zur Umsetzbarkeit und den dafür erforderlichen Kosten treffen zu können. Die Verwaltung schlägt daher vor, die gewünschte Querungsstelle in der geplanten Prioritätenliste für FGÜ einzustufen und perspektivisch im Rahmen der Abarbeitung der Prioritätenliste umzusetzen. Eine vertiefende Betrachtung der Mittelinseln entfällt. Über die Prioritätenliste sowie den Umsetzungsstand sind jährliche Mitteilungen seitens der Verwaltung beabsichtigt. Anlage/n 1 Variante 1 - Querungsmöglichkeit im Bereich Landsberger Straße (öffentlich) 2 Variante 2 - Querungsmöglichkeit im Bereich Landsberger Straße (öffentlich)Seite 2 von 4 2523,63 3,50 2,50 3,50 Entfall von ca. 8 Parkmöglichkeiten 4,00 1 : 200 BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab : : : :gesehen bearbeitet Amt 61-3 gezeichnet geprüft 61-3 Stadtverkehr Querungsmöglichkeit im Bereich Landsberger Straße - Magdeburger Straße Variante 1 Weber Amling 04/2026 04/2026Seite 3 von 4 2523,63 4,00 3,50 2,50 3,50 8,30 Entfall von ca. 6 Parkmöglichkeiten 1 : 200 BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab : : : :gesehen bearbeitet Amt 61-3 gezeichnet geprüft 61-3 Stadtverkehr Querungsmöglichkeit im Bereich Landsberger Straße - Magdeburger Straße Variante 2 Weber Amling 04/2026 04/2026Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de