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231184-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum SPD-Bezirksfraktion-Antrag: Stand der Prüfung eines Fußgängerüberwegs in Tannenbusch

Nummer
231184-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Landsberger Straße Straße· Tannenbusch, Bonn Hauptort
  • Magdeburger Straße Straße· Tannenbusch, Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231184 SPD-Antrag: Prüfung eines Fußgängerübergangs in Tannenbusch

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231184-03 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum SPD-Bezirksfraktion-Antrag:
Stand der Prüfung eines Fußgängerüberwegs in
Tannenbusch
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 19.05.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wird gebeten, über den aktuellen Sachstand bezüglich der
Prüfung eines Fußgängerüberweges zwischen Landsberger Straße und
Magdeburger Straße in Tannenbusch zu berichten.
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Zum Zeitpunkt des Beschlusses war die Novellierung der Regelwerke (u.a.
Straßenverkehrsordnung) noch nicht erfolgt. Die Prüfung unter
Berücksichtigung der Verkehrsbelastung ergab, dass die gemäß Richtlinie für
die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) für die
Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) erforderlichen
Fußgängerquerungen (mind. 50 Fg / Spitzenstunde) nicht erreicht wurden.
Somit war die Einrichtung eines FGÜ nicht zulässig.
Ergänzend dazu hat die Verwaltung jedoch die Errichtung einer Mittelinsel zur
erleichterten Querung der Straße skizzenhaft geprüft. Sowohl westlich als auch
östlich der Kreuzung wäre die Errichtung einer Mittelinsel unter
Inanspruchnahme von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum grundsätzlich
möglich.
Westlich der Einmündung könnte eine Mittelinsel in ca. 20m Entfernung zu
Lasten von ca. 8 Parkplätzen (je vier pro Seite) errichtet werden (sh. Anlage 1).
In östlicher Richtung müsste die Mittelinsel in ca. 30-35m Entfernung von der
Einmündung errichtet werden. Dafür müssten ca. 6 Parkplätze entfallen (sh.
Anlage 2).
Eine vertiefende Planung dieser Querungshilfen ist jedoch bisher nicht erfolgt.
Nach Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) können FGÜ ohne
gesonderte Begründung auch außerhalb der Richtlinie für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (RFGÜ 2001) geltenden
Einsatzgrenzen der Verkehrsstärken angeordnet werden. Auf eine
Verkehrszählung kann somit verzichtet werden, obgleich eine Solche im
Rahmen der Prüfung nach wie vor sinnvoll sein kann. Allerdings müsste ein
FGÜ ebenfalls von der Kreuzung abgerückt geplant werden und würde einen
Parkplatzentfall auslösen.Seite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Überdies erarbeitet die Verwaltung zurzeit einen Prozess zur Priorisierung und
Umsetzung von FGÜs, um die begrenzten finanziellen Ressourcen sachgerecht
einsetzen zu können.
Gemäß den darin definierten Kriterien würde dieser Standort in einer
vergleichsweise niedrigen Prioritätenstufe einzuordnen sein.
Fazit:
Aus fachlicher Sicht wird ein Querungsbedarf an der Kreuzung Oppelner
Straße / Magdeburger Straße / Landsberger Straße zwar nicht ausgeschlossen,
jedoch ist dieser nicht in der höchsten Priorität einzustufen. Des Weiteren
befindet sich in westlicher Richtung in ca. 110m Entfernung bereits eine sichere
Querungsstelle an der bestehenden Lichtsignalanlage.
Abschließend wäre eine vertiefende Planung erforderlich, um eine endgültige
Aussage zur Umsetzbarkeit und den dafür erforderlichen Kosten treffen zu
können.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die gewünschte Querungsstelle in der
geplanten Prioritätenliste für FGÜ einzustufen und perspektivisch im Rahmen
der Abarbeitung der Prioritätenliste umzusetzen. Eine vertiefende Betrachtung
der Mittelinseln entfällt. Über die Prioritätenliste sowie den Umsetzungsstand
sind jährliche Mitteilungen seitens der Verwaltung beabsichtigt.
Anlage/n
1 Variante 1 - Querungsmöglichkeit im Bereich Landsberger Straße (öffentlich)
2 Variante 2 - Querungsmöglichkeit im Bereich Landsberger Straße (öffentlich)Seite 2 von 4
2523,63
3,50
2,50
3,50
Entfall von ca. 8 Parkmöglichkeiten
4,00
1 : 200
BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
:
:
:
:gesehen
bearbeitet
Amt 61-3
gezeichnet
geprüft
61-3 Stadtverkehr
Querungsmöglichkeit im Bereich
Landsberger Straße - Magdeburger Straße
Variante 1
Weber
Amling
04/2026
04/2026Seite 3 von 4
2523,63
4,00
3,50
2,50
3,50
8,30
Entfall von ca. 6 Parkmöglichkeiten
1 : 200
BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
:
:
:
:gesehen
bearbeitet
Amt 61-3
gezeichnet
geprüft
61-3 Stadtverkehr
Querungsmöglichkeit im Bereich
Landsberger Straße - Magdeburger Straße
Variante 2
Weber
Amling
04/2026
04/2026Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 03:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de