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231182-08 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Sondersteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke

Nummer
231182-08 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 13.02.2025 Kenntnisnahme
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  1. 231182 BBB-Antrag: Sondersteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231182-08 ST
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
BBB-Antrag: Sondersteuer auf
Einwegverpackungen für Speisen und Getränke
Beratungsfolge
Rat 13.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Herr Stv. Hümmrich (FDP), hat im Hauptausschuss vom 06.02.2025 zu
Protokoll um eine Einschätzung der Verwaltung bis zur Ratssitzung am
13.02.2025 gebeten, wie mit der Satzung umgegangen werden soll, welche
Zustimmung von welcher Seite benötigt wird und wie die Rahmenbedingungen
für eine solche Einführung aussehen müssen.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Bei Annahme des Änderungsantrages 231182-07 wird die Verwaltung den
Entwurf einer Einwegverpackungssteuer erarbeiten. Als Grundlage hierfür
dienen u.a. die Erkenntnisse der Stadtverwaltung Tübingen sowie die
Gesprächsergebnisse mit DEHOGA und IHK.
Die Verwaltung teilt ergänzend mit, dass eine Satzung mit der eine im Lande
NRW nicht erhobene Steuer, erstmalig oder erneut eingeführt werden soll, zu
ihrer Wirksamkeit der Genehmigung des für Kommunales zuständigen
Ministeriums und des für Finanzen zuständigen Ministeriums bedarf.
Diese Regelung greift nun bei der Verpackungssteuer, weshalb das Land einer
entsprechenden Satzung zunächst die Zustimmung erteilen muss. Ist diese
Zustimmung bei der ersten (= der schnellsten) Kommune in NRW erteilt, gilt
diese Zustimmung auch für alle anderen Kommunen, welche die Einführung
einer Verpackungssteuer planen. Sollte also eine andere Kommune dem Land
eine Verpackungssteuersatzung vor der Stadt Bonn vorlegen und wird die
entsprechende Zustimmung erteilt, müssen wir mit unserer Satzung
grundsätzlich nicht mehr ans Land herantreten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 05:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de