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231182-06 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Sondersteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke

Nummer
231182-06 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.01.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Hauptausschusses 06.02.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 13.02.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 30.01.2025 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231182 BBB-Antrag: Sondersteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231182-06 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
BBB-Antrag: Sondersteuer auf
Einwegverpackungen für Speisen und Getränke
Beratungsfolge
Rat 13.02.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.02.2025 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 06.02.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
30.01.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verpackungssteuer in
Tübingen am 22.01.2025 gebilligt. Die bestehende Klage wurde
abgewiesen. „Sie sei mit dem Grundgesetz vereinbar“, so die Richterinnen und
Richter in Karlsruhe.
Die Stadtverwaltung Bonn wird aufgrund dessen eine aktualisierte Vorlage den
Gremien zur Beratung bereitstellen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de