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231182-05 · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Antrag: Sondersteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke

Nummer
231182-05
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.12.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 06.02.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 13.02.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 30.01.2025 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 04.02.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231182 BBB-Antrag: Sondersteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231182-05
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
BBB-Antrag: Sondersteuer auf
Einwegverpackungen für Speisen und Getränke
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
30.01.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
04.02.2025 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 06.02.2025 Kenntnisnahme
Rat 13.02.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Mit den 231182-03 ST und 231182-04 ST nahm die Verwaltung Stellung zum
BBB-Antrag und legte den aktuellen Sachstand, für eine mögliche Einführung
einer Sondersteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke dar.
Der Einwegverpackungsmüll könnte gemäß den Erfahrungen aus Tübingen
nachhaltig reduziert werden. Zudem könnte voraussichtlich mehr Anreiz und die
Akzeptanz für Mehrwegverpackung forciert werden. Durch die Einführung ist
mit zusätzlichen Steuereinnahmen in derzeit nicht prognostizierbarer Höhe auf
diesem Gebiet zu rechnen.
Allerdings hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD) mit einem Schreiben aus Mai 2024
keine Genehmigung einer vergleichbaren nordrhein-westfälischen Satzung in
Aussicht gestellt, solange das Bundesverfassungsgericht noch keine
Entscheidung über die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit der Tübinger
Satzung getroffen hat.
Vor diesem Hintergrund erübrigen sich für sämtliche Kommunen in NRW zum
jetzigen Zeitpunkt die Überlegungen zur Einführung einer solchen Steuer.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

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Datenstand: 02.11.2026, 22:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de