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231176-02 DA · Dringlichkeitsantrag

BBB-Dringlichkeitsantrag: Skulpturenbestand im öffentlichen Raum

Nummer
231176-02 DA
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
29.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 29.08.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 24.10.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Kulturausschusses 24.10.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 231176 Skulpturenbestand im öffentlichen Raum

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
231176-02 DA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Maas
29.08.23
BBB-Dringlichkeitsantrag: Skulpturenbestand im
öffentlichen Raum
Beratungsfolge
Kulturausschuss 29.08.2023 Empfehlung
Begründung der Dringlichkeit:
Die laut Stellungnahme der Oberbürgermeisterin jahrelang unterbliebene
Erledigung gesetzlicher Pflichtaufgaben duldet keinen weiteren Aufschub.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die gesetzlich vorgeschriebene,
aber seit Jahren unterbliebene Registrierung aller im öffentlichen Raum
aufgestellten Skulpturen (§§ 76 (4) und 91 (1) Gemeindeordnung NRW)
unverzüglich durchzuführen.
2. Sofern hierzu tatsächlich Personal fehlen sollte, sind vorhandene
Personalkapazitäten zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe unter
zeitweiligem Verzicht auf freiwillige Leistungen der Stadt freizusetzen.
3. Dem Kulturausschuss sind die entsprechenden Verzeichnisse spätestens in
seiner ersten Sitzung im Jahr 2024 vorzulegen.
Begründung
Es wird auf die genannten einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der
Gemeindeordnung NRW zum Umgang mit Vermögensgegenständen
(Skulpturen im Eigentum der Stadt Bonn) und schenkungsähnlichen
Zuwendungen (Leihgaben, deren materieller Wert 50 Euro übersteigt)
verwiesen.
Im Übrigen verkennen die Antragsteller nicht, dass die Versäumnisse
überwiegend den Amtsvorgängern der Oberbürgermeisterin zuzurechnen sind.
Dies entbindet die amtierende Oberbürgermeisterin aber nicht von ihren
gesetzlichen Pflichten. Im Übrigen verfängt die Begründung „Personalmangel“
der Oberbürgermeisterin im vorliegenden Fall nicht. Wenn Personalkapazitäten
in hoher Stundenzahl darauf verwendet werden können,
Skulpturenaufstellungen im Stadtgebiet zu organisieren, ist es nicht eingängig,
warum ein entsprechender, max. 3-5 min. dauernder Eintrag in die
bestehenden Excel Listen nicht möglich sein soll.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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