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231176 · Große Anfrage

Skulpturenbestand im öffentlichen Raum

Nummer
231176
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
04.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 29.08.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,2 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231176-01 ST Skulpturenbestand im öffentlichen Raum
  2. 231176-02 DA BBB-Dringlichkeitsantrag: Skulpturenbestand im öffentlichen Raum

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Große Anfrage
öffentlich
231176
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Frank Maas
04.07.2023
Skulpturenbestand im öffentlichen Raum
Beratungsfolge
Kulturausschuss 29.08.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie viele Kunstwerke sind im öffentlichen Raum auf der Fläche der Stadt
Bonn insgesamt aufgestellt (absolute Zahlen)?
2. Wie viele davon sind von Privatleuten oder Organisationen leihweise
überlassen und wie viele befinden sich im Eigentum der Stadt Bonn (absolute
und prozentuale Zahlen)?
3. Wie verteilen sich die auf die Frage 2 ermittelten Gesamtzahlen auf die
Stadtbezirke Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg?
4. Aus welchen Materialien bestehen die der Stadt Bonn überlassenen bzw. in
deren Eigentum befindlichen Kunstwerke (Aufschlüsselung der auf die Frage 2
ermittelten Anzahl))?
5. Für welchen Zeitraum wurden die leihweise zur Verfügung gestellten
Kunstobjekte (Aufschlüsselung der zur Frage 2 ermittelten Anzahl) der Stadt
überlassen?
Begründung
Die aktuelle Diskussion um die Genehmigung neuer Ausleihen bzw. die
Verlängerung der Leihzeiten im öffentlichen Raum schon platzierter
Kunstwerke dreht sich nur vordergründig um die Standortwahl und die
Materialbeschaffenheit der per Vertrag zur Verfügung gestellte Kunstwerke.
Unterschwellig erwecken die Stadt Bonn und die städtische Kunstkommission
unter dem Vorsitz der Oberbürgermeisterin den Eindruck, dass es ihnen nicht
um die kostenlose Präsentation künstlerischer Werke für die Bonner
Bevölkerung, sondern auch in diesem Teil des öffentlichen Lebens um eine rein
ideologisch begründete Bevormundung unserer Stadtbevölkerung geht.
Eine derartige Haltung birgt die große Gefahr, dass etwaige Stiftungsgeber
künftig sowohl die vertraglich vereinbarten Bereitstellungszeiträume auslaufen
lassen als auch darüber hinaus bei erstmaligen Objektleihen die Stadt Bonn
zugunsten weltoffener Städte nicht mehr berücksichtigen.
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Datenstand: 03.11.2026, 01:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de