231171 · Beschlussvorlage
Neues Einzel-Familienzentrum Kindertageseinrichtung St. Adelheid, Am Herz-Jesu-Kloster 34, 53229 Bonn und neues Verbund-Familienzentrum St. Maria Magdalena, Am Ehrenmal 1, 53127 Bonn in der Bundesstadt Bonn zum Kindergartenjahr 2023/2024
Kerndaten
- Nummer
- 231171
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 231171 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Neues Einzel-Familienzentrum Kindertageseinrichtung St. Adelheid, Am Herz- Jesu-Kloster 34, 53229 Bonn und neues Verbund- Familienzentrum St. Maria Magdalena, Am Ehrenmal 1, 53127 Bonn in der Bundesstadt Bonn zum Kindergartenjahr 2023/2024 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 16.08.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur Weiterentwicklung zum Familienzentrum ab dem kommenden Kindergar- tenjahr (01.08.2023) wird dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleich- stellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (- MKJFGFI) folgende Einrichtung –zusätzlich zu den bereits bestehenden- benannt: • Einzel-Familienzentrum St.Adelheid Kindertagesstätte St. Adelheid, Am Herz-Jesu-Kloster 34, 53229 Bonn Träger: Sacré Coeur Orden Adelheid-Verein e. V., Am Herz-Jesu- Kloster 24, 53229 Bonn • Verbund-Familienzentrum St. Maria Magdalena Kath. Kindertagestätte St. Peter, Am Ehrenmal 1, 53127 Bonn Kath. Kindertagesstätte St. Maria Magdalena, Wiesenweg 6, 53121 Bonn Kath. Kindertagesstätte Christi Auferstehung, Herzogsfreudenweg 23a, 53125 Bonn Träger: Kath. Kirchengemeinde St. Maria Magdalena und Christi Aufer- stehung, Alfred-Bucherer-Str. 24, 53115 Bonn Begründung Mit Schreiben vom 07.03.2023 informiert das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein- Westfalen (MKJFGFI), dass die Landesregierung für das Kindergartenjahr 2023/2024 3 Kontingente zum Ausbau neuer Familienzentren zur Verfügung stellt.Seite 1 von 4 Seite 2 Seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 nimmt die Landesregierung die Vertei- lung der Kontingente an die örtlichen Jugendamtsbezirke nach einem Sozialin- dex vor, der sowohl soziale als auch demographische Bedarfslagen berücksich- tigt. Bei der Verteilung werden die Kriterien „Kinder unter sieben Jahren“ und „SGB II regelleistungsberechtigte Kinder unter sieben Jahren“ für den jeweili- gen Jugendamtsbezirk zu Grunde gelegt. Beide Kriterien werden gleich gewich- tet. Damit soll präventiv dazu beigetragen werden, Bildungs- und Armutsrisiken zu begegnen, da Familienzentren gerade auch zu benachteiligten Kindern und Familien einen guten Zugang haben. Darüber hinaus ist es Ziel dieses Indexes, wieder mehr Familienzentren auch weniger sozialbelasteten Jugendamtsbezir- ken zuzuweisen. In Anlehnung an diesen Sozialindex sind der Bundesstadt Bonn 3 Kontingente zum Ausbau neuer Familienzentren zugeteilt worden. Zusätzlich stehen der Bundesstadt Bonn aufgrund der vom MKJFGFI geneh- migten Verschiebungen aus der Kontingentzuweisung aus dem Kindergarten- jahr 2022/2023 zwei nicht in Anspruch genommene Kontingente zur Verfügung und drei weitere aus der Kontingentzuweisung aus dem Kindergartenjahr 2021/2022. Die Verschiebung aus dem Kindergartenjahr 2021/2022 in das Kin- dergartenjahr 2023/2024 erfolgt letztmalig. Darüber hinaus liegen weitere drei Bestandskontingente aufgrund einer Schließung, Nicht Re-Zertifizierung und Verbundauflösung vor. Insgesamt stehen der Bundesstadt Bonn somit 11 Kontingente zur Verfügung. Die Fördermittel der ausgewählten Kindertageseinrichtungen, die sich zu Fami- lienzentren weiterentwickeln möchten, sind bis spätestens 15.06.2023 (Aus- schlussfrist) beim Landschaftsverband Rheinland zu beantragen. Vorausset- zung für die Förderung neuer Familienzentren ist die Entscheidung des Ju- gendhilfeausschusses. In Ausnahmefällen können Beschlüsse nachgereicht werden. Dies liegt für die beiden vorliegenden Bewerbungen vor. Es liegt eine Bewerbung des Trägers Sacré Coeur Orden Adelheid-Verein e.V., Am Herz-Jesu-Kloster 24, 53229 Bonn für die Kindertageseinrichtung St. Adel- heid, Am Herz-Jesu-Kloster 34, 53229 Bonn, vor. Die Verwaltung schlägt vor, die Kindertageseinrichtung St. Adelheid, mit einem Kontingent die Weiterentwicklung zu einem Einzel-Familienzentrum zu fördern. Mit Blick auf die vom Ministerium formulierte Zielsetzung sollen Familienzentren allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benachteiligte Familien, gute Bil- dungschancen ermöglicht werden. Unabhängig davon können weitere Famili- enzentren auch in anderen Sozialräumen entstehen, um ein flächendeckendes Netz an Familienzentren aufzubauen. Die Kita St. Adelheid liegt im Stadtteil Pützchen. Es handelt sich hier um einen weniger belasteten Bezirk. Familienzentren übernehmen als Beratungs- und Bildungsstelle eine bedeutende Funktion. Ziel des Landesprogramms ist es, Eltern bei der Erziehung und in ihrem Familienleben zu unterstützen und auchSeite 2 von 4 Seite 3 zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beizutragen. Familien- zentren arbeiten in einem Netzwerk mit verschiedenen Akteuren und leisten einen Betrag zur Prävention. Daher ist es wichtig, dass wohnortnah ein engmaschiges Netz an Familienzen- tren zur Verfügung steht. Im Stadtteil Pützchen gibt es keine Familienzentren. Durch die Weiterentwicklung der Kindertagestätte zu einem Familienzentrum können mit den geplanten Angeboten wohnortnah kind- und familiengerechte Unterstützungsmaßnahmen erweitert werden. Durch die geplante Zusammen- arbeit mit dem Kath. Familienzentrum Am Ennert können Synergieeffekte er- zielt und die Angebote flächendeckend ausgebaut werden. Vor diesem Hintergrund kann die Entwicklung der Kindertagesstätte St. Adel- heid als Familien-zentrum befürwortet werden. Es liegt eine Bewerbung des Trägers Katholische Kirchengemeinde St. Maria Magdalena und Christi Auferstehung, Alfred-Bucherer-Str. 24, 53115 Bonn für die Kindertagesstätten Kath. Kindertagestätte St. Peter, Am Ehrenmal 1, 53127 Bonn Kath. Kindertagesstätte St. Maria Magdalena, Wiesenweg 6, 53121 Bonn und Kath. Kindertagesstätte Christi Auferstehung, Herzogsfreudenweg 23a, 53125 Bonn vor. Die Verwaltung schlägt vor, die o. a. Kindertageseinrichtungen, mit einem Kon- tingent, die Weiterentwicklung zu einem Verbund-Familienzentrum zu fördern. Mit Blick auf die vom Ministerium formulierte Zielsetzung sollen Familienzentren allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benachteiligte Familien, gute Bil- dungschancen ermöglicht werden. Unabhängig davon können weitere Famili- enzentren auch in anderen Sozialräumen entstehen, um ein flächendeckendes Netz an Familienzentren aufzubauen. Die Kindertageseinrichtungen liegen in den Stadtteilen Alt-Endenich, Lengsdorf und Röttgen. Es liegen hier keine Sozialräume mit größerem Unterstützungs- bedarf vor. Familienzentren übernehmen als Beratungs- und Bildungsstelle eine bedeutende Funktion. Ziel des Landesprogramms ist es, Eltern bei der Erziehung und in ihrem Familienleben zu unterstützen und auch zu einer bes- seren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beizutragen. Familienzentren arbei- ten in einem Netzwerk mit verschiedenen Akteuren und leisten einen Betrag zur Prävention. Daher ist es wichtig, dass wohnortnah ein engmaschiges Netz an Familienzen- tren auch in wenig benachteiligten Sozialräumen zur Verfügung steht. Im Stadt- teil Alt-Endenich gibt es ein Familien-zentrum. Durch die Weiterentwicklung der drei Kindertagestätten zu einem Verbund-Familienzentrum können flächende- ckend und wohnortnah familienunterstützende Maßnahmen angeboten und ausgebaut werden.Seite 3 von 4 Seite 4 Unter diesem Hintergrund wird die Weiterentwicklung zu einem Verbund- Familienzentrum befürwortet. Bei den hierfür bereitzustellenden Finanzmitteln handelt es sich um reine Lan- desgelder. Die Mehreinnahmen berechtigen zu Mehrausausgaben in gleicher Höhe. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.02 Tageseinrichtung für Kinder 1.06.02.07 Einrichtung freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 42.153,10 EUR 151000602/ 73.1000 2023/2024: 42.153,10 151000602/ 61.1000 Einzahlungen / Erträge 42.153,10 EUR 151000602/ 61.1000 Haushaltsbelastung jährlich 0,00 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de