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231171 · Beschlussvorlage

Neues Einzel-Familienzentrum Kindertageseinrichtung St. Adelheid, Am Herz-Jesu-Kloster 34, 53229 Bonn und neues Verbund-Familienzentrum St. Maria Magdalena, Am Ehrenmal 1, 53127 Bonn in der Bundesstadt Bonn zum Kindergartenjahr 2023/2024

Nummer
231171
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 16.08.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
231171
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Neues Einzel-Familienzentrum
Kindertageseinrichtung St. Adelheid, Am Herz-
Jesu-Kloster 34, 53229 Bonn und neues Verbund-
Familienzentrum St. Maria Magdalena, Am
Ehrenmal 1, 53127 Bonn in der Bundesstadt Bonn
zum Kindergartenjahr 2023/2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 16.08.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zur Weiterentwicklung zum Familienzentrum ab dem kommenden Kindergar-
tenjahr (01.08.2023) wird dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleich-
stellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (- MKJFGFI)
folgende Einrichtung –zusätzlich zu den bereits bestehenden- benannt:
• Einzel-Familienzentrum St.Adelheid
Kindertagesstätte St. Adelheid, Am Herz-Jesu-Kloster 34, 53229 Bonn
Träger: Sacré Coeur Orden Adelheid-Verein e. V., Am Herz-Jesu-
Kloster 24, 53229 Bonn
• Verbund-Familienzentrum St. Maria Magdalena
Kath. Kindertagestätte St. Peter, Am Ehrenmal 1, 53127 Bonn
Kath. Kindertagesstätte St. Maria Magdalena, Wiesenweg 6, 53121
Bonn
Kath. Kindertagesstätte Christi Auferstehung, Herzogsfreudenweg 23a,
53125 Bonn
Träger: Kath. Kirchengemeinde St. Maria Magdalena und Christi Aufer-
stehung, Alfred-Bucherer-Str. 24, 53115 Bonn
Begründung
Mit Schreiben vom 07.03.2023 informiert das Ministerium für Familie, Kinder,
Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-
Westfalen (MKJFGFI), dass die Landesregierung für das Kindergartenjahr
2023/2024 3 Kontingente zum Ausbau neuer Familienzentren zur Verfügung
stellt.Seite 1 von 4
Seite 2
Seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 nimmt die Landesregierung die Vertei-
lung der Kontingente an die örtlichen Jugendamtsbezirke nach einem Sozialin-
dex vor, der sowohl soziale als auch demographische Bedarfslagen berücksich-
tigt. Bei der Verteilung werden die Kriterien „Kinder unter sieben Jahren“ und
„SGB II regelleistungsberechtigte Kinder unter sieben Jahren“ für den jeweili-
gen Jugendamtsbezirk zu Grunde gelegt. Beide Kriterien werden gleich gewich-
tet. Damit soll präventiv dazu beigetragen werden, Bildungs- und Armutsrisiken
zu begegnen, da Familienzentren gerade auch zu benachteiligten Kindern und
Familien einen guten Zugang haben. Darüber hinaus ist es Ziel dieses Indexes,
wieder mehr Familienzentren auch weniger sozialbelasteten Jugendamtsbezir-
ken zuzuweisen.
In Anlehnung an diesen Sozialindex sind der Bundesstadt Bonn 3 Kontingente
zum Ausbau neuer Familienzentren zugeteilt worden.
Zusätzlich stehen der Bundesstadt Bonn aufgrund der vom MKJFGFI geneh-
migten Verschiebungen aus der Kontingentzuweisung aus dem Kindergarten-
jahr 2022/2023 zwei nicht in Anspruch genommene Kontingente zur Verfügung
und drei weitere aus der Kontingentzuweisung aus dem Kindergartenjahr
2021/2022. Die Verschiebung aus dem Kindergartenjahr 2021/2022 in das Kin-
dergartenjahr 2023/2024 erfolgt letztmalig.
Darüber hinaus liegen weitere drei Bestandskontingente aufgrund einer
Schließung, Nicht Re-Zertifizierung und Verbundauflösung vor.
Insgesamt stehen der Bundesstadt Bonn somit 11 Kontingente zur Verfügung.
Die Fördermittel der ausgewählten Kindertageseinrichtungen, die sich zu Fami-
lienzentren weiterentwickeln möchten, sind bis spätestens 15.06.2023 (Aus-
schlussfrist) beim Landschaftsverband Rheinland zu beantragen. Vorausset-
zung für die Förderung neuer Familienzentren ist die Entscheidung des Ju-
gendhilfeausschusses.
In Ausnahmefällen können Beschlüsse nachgereicht werden. Dies liegt für die
beiden vorliegenden Bewerbungen vor.
Es liegt eine Bewerbung des Trägers Sacré Coeur Orden Adelheid-Verein e.V.,
Am Herz-Jesu-Kloster 24, 53229 Bonn für die Kindertageseinrichtung St. Adel-
heid, Am Herz-Jesu-Kloster 34, 53229 Bonn, vor.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kindertageseinrichtung St. Adelheid, mit einem
Kontingent die Weiterentwicklung zu einem Einzel-Familienzentrum zu fördern.
Mit Blick auf die vom Ministerium formulierte Zielsetzung sollen Familienzentren
allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benachteiligte Familien, gute Bil-
dungschancen ermöglicht werden. Unabhängig davon können weitere Famili-
enzentren auch in anderen Sozialräumen entstehen, um ein flächendeckendes
Netz an Familienzentren aufzubauen.
Die Kita St. Adelheid liegt im Stadtteil Pützchen. Es handelt sich hier um einen
weniger belasteten Bezirk. Familienzentren übernehmen als Beratungs- und
Bildungsstelle eine bedeutende Funktion. Ziel des Landesprogramms ist es,
Eltern bei der Erziehung und in ihrem Familienleben zu unterstützen und auchSeite 2 von 4
Seite 3
zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beizutragen. Familien-
zentren arbeiten in einem Netzwerk mit verschiedenen Akteuren und leisten
einen Betrag zur Prävention.
Daher ist es wichtig, dass wohnortnah ein engmaschiges Netz an Familienzen-
tren zur Verfügung steht. Im Stadtteil Pützchen gibt es keine Familienzentren.
Durch die Weiterentwicklung der Kindertagestätte zu einem Familienzentrum
können mit den geplanten Angeboten wohnortnah kind- und familiengerechte
Unterstützungsmaßnahmen erweitert werden. Durch die geplante Zusammen-
arbeit mit dem Kath. Familienzentrum Am Ennert können Synergieeffekte er-
zielt und die Angebote flächendeckend ausgebaut werden.
Vor diesem Hintergrund kann die Entwicklung der Kindertagesstätte St. Adel-
heid als Familien-zentrum befürwortet werden.
Es liegt eine Bewerbung des Trägers Katholische Kirchengemeinde St. Maria
Magdalena und Christi Auferstehung, Alfred-Bucherer-Str. 24, 53115 Bonn für
die Kindertagesstätten
Kath. Kindertagestätte St. Peter, Am Ehrenmal 1, 53127 Bonn
Kath. Kindertagesstätte St. Maria Magdalena, Wiesenweg 6, 53121 Bonn und
Kath. Kindertagesstätte Christi Auferstehung, Herzogsfreudenweg 23a, 53125
Bonn
vor.
Die Verwaltung schlägt vor, die o. a. Kindertageseinrichtungen, mit einem Kon-
tingent, die Weiterentwicklung zu einem Verbund-Familienzentrum zu fördern.
Mit Blick auf die vom Ministerium formulierte Zielsetzung sollen Familienzentren
allen Eltern und Kindern, insbesondere aber benachteiligte Familien, gute Bil-
dungschancen ermöglicht werden. Unabhängig davon können weitere Famili-
enzentren auch in anderen Sozialräumen entstehen, um ein flächendeckendes
Netz an Familienzentren aufzubauen.
Die Kindertageseinrichtungen liegen in den Stadtteilen Alt-Endenich, Lengsdorf
und Röttgen. Es liegen hier keine Sozialräume mit größerem Unterstützungs-
bedarf vor. Familienzentren übernehmen als Beratungs- und Bildungsstelle
eine bedeutende Funktion. Ziel des Landesprogramms ist es, Eltern bei der
Erziehung und in ihrem Familienleben zu unterstützen und auch zu einer bes-
seren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beizutragen. Familienzentren arbei-
ten in einem Netzwerk mit verschiedenen Akteuren und leisten einen Betrag zur
Prävention.
Daher ist es wichtig, dass wohnortnah ein engmaschiges Netz an Familienzen-
tren auch in wenig benachteiligten Sozialräumen zur Verfügung steht. Im Stadt-
teil Alt-Endenich gibt es ein Familien-zentrum. Durch die Weiterentwicklung der
drei Kindertagestätten zu einem Verbund-Familienzentrum können flächende-
ckend und wohnortnah familienunterstützende Maßnahmen angeboten und
ausgebaut werden.Seite 3 von 4
Seite 4
Unter diesem Hintergrund wird die Weiterentwicklung zu einem Verbund-
Familienzentrum befürwortet.
Bei den hierfür bereitzustellenden Finanzmitteln handelt es sich um reine Lan-
desgelder. Die Mehreinnahmen berechtigen zu Mehrausausgaben in gleicher
Höhe.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtung für
Kinder
1.06.02.07 Einrichtung freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
42.153,10 EUR 151000602/
73.1000
2023/2024:
42.153,10
151000602/
61.1000
Einzahlungen /
Erträge
42.153,10 EUR 151000602/
61.1000
Haushaltsbelastung
jährlich
0,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 02:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de