231170-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP-Kleine Anfrage: Nutzung der RSE-Trasse auf der Strecke der ehemaligen Großenbuschbahn vom Bahnhof Beuel bis zum Endpunkt in Sankt-Augustin-Hangelar
Kerndaten
- Nummer
- 231170-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231170-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III FDP-Kleine Anfrage: Nutzung der RSE-Trasse auf der Strecke der ehemaligen Großenbuschbahn vom Bahnhof Beuel bis zum Endpunkt in Sankt- Augustin-Hangelar Beratungsfolge Rat Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung wurde gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist die RSE aktuell noch Pächter der Bahnstrecke der ehemaligen Großenbuschbahn in Beuel bzw. wie sieht aktuell das Pachtverhältnis aus? Die Stadt Bonn ist Eigentümerin der Strecke. Von 1995 bis einschließlich Juli 2019 bestand ein Nutzungsvertrag zwischen Stadt und RSE GmbH zur kosten- freien Überlassung der zur Bahnstrecke gehörenden Grundstücke. 2. Wer hält zurzeit das Recht bzw. die Erlaubnis, auf dieser Strecke Schienenverkehr durchzuführen? Die RSE GmbH hat derzeit noch die Betriebserlaubnis inne, welche rein formal bis zum Jahr 2060 reicht. 3. Wer kümmert sich aktuell um die Pflege und den Rückschnitt von Bäu- men, Sträuchern und dem Gleisbett auf der Strecke? Dies obliegt der RSE GmbH, da diese die Betriebserlaubnis hält und für die Streckenbefahrbarkeit Sorge zu tragen hat. 4. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis über die jährlichen Kosten für den Un- terhalt der Bahnstrecke? Die Stadt hat in einem Schreiben die RSE GmbH, um Aufschlüsselung der ge- nauen Unterhaltungskosten gebeten. Diese sollte als Grundlage für potenzielle finanzielle Unterstützungsmaßnahmen und die weitere Entscheidungsfindung dienen. Eine solche Kostenaufschlüsselung hat die Stadt seitens der RSE GmbH jedoch nicht erhalten.Seite 1 von 3 Seite 2 5. Wurde von der RSE die Stilllegung der Strecke beantragt? Die Stadt Bonn wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass die RSE GmbH das Stilllegungsverfahren der Strecke aufnehmen wird. Ein konkreter Zeitpunkt wurde nicht benannt. 6. Gibt es bei der Stadt Bonn Pläne für eine Nachnutzung der Strecke für den Personen- und Güterverkehr? Es liegen keine konkreten Planungen vor. Der VEP 2020 sieht den Streckenab- schnitt Beuel - Holzlar für den Personenverkehr vor (Maßnahme ÖV-B3 Linie 64). Eine Nutzung der Schienentrasse für den Straßenbahnverkehr im Bestand ist jedoch ohne umfassende Infrastrukturmaßnahmen nicht möglich. Eine kon- krete Planung und Realisierung einer Straßenbahnlinie kann somit erst langfris- tig erfolgen. 7. Welche Maßnahmen bzw. Anträge bei welchen Institutionen müssen durchgeführt werden, um nach einer Schließung der Strecke diese wie- der für den Schienenverkehr zu reaktivieren? Eine Genehmigung des Stilllegungsverfahrens nach § 11 AEG bedeutet, dass nur die Betriebspflicht entfällt. Es findet keine Änderung des planungsrechtli- chen Status als Bahnanlage statt. Um diesen Status aufzuheben, bedarf es einer Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 AEG (Entwidmung). Das bedeutet im Konkreten, dass nach einer reinen Stilllegung der Strecke eine Reaktivierung ebendieser nicht neu planfestgestellt werden muss. Die Reakti- vierung einer stillgelegten Strecke bedarf jedoch der Prüfung und Instandset- zung der Infrastruktur, um die Strecke wieder fahrtauglich zu machen (Gleiser- neuerungen, Ertüchtigung von Haltestellen sowie Signalisierung und Schrankenanlagen, Durchführung von Grünschnitt etc.). Daraus leiten sich u.a. der Aufwand und die Kosten ab, die für eine Reaktivie- rung anfallen. Im Falle einer Reaktivierung sind die Bezirksregierung Köln bzw. go.Rheinland als SPNV-Aufgabenträger einzubeziehen. 8. Welche Kosten schätzt die Stadt Bonn für einen Umbau der Strecke zur Nutzung als Straßenbahnlinie von Beuel Bahnhof bis Holzlar? Die damaligen Kosten im Verkehrsentwicklungsplan wurden mit 63 Mio. Euro beziffert, wovon 25 Mio. für das notwendige Kreuzungsbauwerk am Bahnhof Beuel veranschlagt werden müssen. Die restlichen 38 Mio. entfallen auf Infra- strukturausbaumaßnahmen auf der übrigen Strecke. Aufgrund der Preissteige- rungen in den letzten Jahren ist jedoch mittlerweile von höheren Kosten auszu- gehen. 9. Hat die Stadtverwaltung den Umbau der Strecke in einen Radweg ana- log der ehemaligen Bröhltalbahn in Betracht gezogen? Hierzu liegen ebenfalls noch keine konkreten Planungen vor. Der Vorschlag wurde jedoch seitens der Bürgerschaft an die Stadtverwaltung herangetragen, allerdings zu einem Zeitpunkt als noch nicht absehbar war, dass die RSE GmbH ein Stilllegungsverfahren einleiten möchte. 10. Können Fördermittel des Landes/Bundes oder der EU für einen Umbau in einen Radweg in Anspruch genommen werden? In der Vergangenheit standen im Rahmen des Radwegebauprogramms desSeite 2 von 3 Seite 3 Landes NRW Fördermittel für u.a. Radwege auf stillgelegten Bahntrassen be- reit. Die Einrichtung des Radwegs auf der Nordbahntrasse in Wuppertal wurde neben Landesmitteln auch durch EU-Mittel unterstützt. 11. Ist die Stadt Sankt Augustin an Änderungen für die Betriebsgenehmi- gung bzw. Änderungen der Streckenführung anzuhören bzw. beteiligt, zumindest für den Teil, der auf dem Gebiet der Stadt Sankt Augustin liegt? Der Stadt Sankt Augustin ist das angekündigte Stilllegungsverfahren bekannt und man ist zu diesem Thema im Austausch. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de