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231167 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Laubbläsernutzung im Sommer

Nummer
231167
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
04.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 04.07.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 30.08.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.08.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 77,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231167-01 ST Laubbläsernutzung im Sommer

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
231167
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Bürgerantrag: Laubbläsernutzung im Sommer
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
30.08.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
ich stelle den Antrag, die private und gewerbliche Laubbläsernutzung zu regle-
mentieren und in den Frühlings- und Sommermonaten zu untersagen, da die
Nutzung für die Umwelt sehr schädlich und die Stadtbewohner sehr gesund-
heitsschädlich ist.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 2
Betreff
Laubbläsernutzung außerhalb der Laubfallzeit
Ihr Antrag
ich stelle den Antrag, die private und gewerbliche Laubbläsernutzung zu reglementieren und in den Frühlings-
und Sommermonaten zu untersagen, da die Nutzung für die Umwelt sehr schädlich und die Stadtbewohner sehr
gesundheitsschädlich ist.
Zur Erläuterung:
In unserer Straße zücken Bürger, ob privat, oder gewerblich, für jeden kleinsten Handgriff den Laubbläser statt
einen Besen. Gerade jetzt, wo soviel Staub und Lindenblüten auf unserer Straße liegen. Hier in der Südstadt
findet das täglich statt.
Abgesehen von dem immensen Lärm, auch ausserhalb der gesetzlich vorgesehenen Nutzungszeiten, ist es ein
extrem umwelt- und gesundheitsschädliches Gerät, u.a. siehe:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/wohin-dem-laub, Auszüge hieraus:
"(...) Auch am Boden und im Laub befindliche Mikroben, Pilze, Unrat und Tierkot werden durch Gartengeräte wie
Laubsauger und -bläser fein in der Luft verteilt. Besonders für die Benutzer, aber auch für Umstehende ist dies
gesundheitlich bedenklich. (...)",
"(...) Geräte mit Häckselfunktion, wie Laubsauger oder Rasenmäher, stellen überdies eine tödliche Gefahr für
kleine Gartentiere und Insekten, wie Frösche, Spinnen oder Regenwürmer, dar. (...)".
Laub wird ja zur Zeit nicht weggeblasen, sondern Staub; der dann aufgewirbelt wird und in den Atemwegen
landet. Gerade Allergiker leiden sehr darunter. Für die eh schon raren Bestände an Lebendorganismen in der
Erde der Baumscheiben ist es außerdem tödlich.
Ich hoffe, Sie können das Anliegen nachvollziehen und sehen Handlungspotenzial.
Viele Grüße,
Begründung des Antrags
Die Nutzung von Laubbläser ist für die Umwelt sehr schädlich und für uns Bewohner sehr gesundheitsschädlich
und lärmbelästigend. Dies steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Seite 2 von 3
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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