231167 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Laubbläsernutzung im Sommer
Kerndaten
- Nummer
- 231167
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 04.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 231167 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Bürgerantrag: Laubbläsernutzung im Sommer Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 30.08.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: ich stelle den Antrag, die private und gewerbliche Laubbläsernutzung zu regle- mentieren und in den Frühlings- und Sommermonaten zu untersagen, da die Nutzung für die Umwelt sehr schädlich und die Stadtbewohner sehr gesund- heitsschädlich ist. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Betreff Laubbläsernutzung außerhalb der Laubfallzeit Ihr Antrag ich stelle den Antrag, die private und gewerbliche Laubbläsernutzung zu reglementieren und in den Frühlings- und Sommermonaten zu untersagen, da die Nutzung für die Umwelt sehr schädlich und die Stadtbewohner sehr gesundheitsschädlich ist. Zur Erläuterung: In unserer Straße zücken Bürger, ob privat, oder gewerblich, für jeden kleinsten Handgriff den Laubbläser statt einen Besen. Gerade jetzt, wo soviel Staub und Lindenblüten auf unserer Straße liegen. Hier in der Südstadt findet das täglich statt. Abgesehen von dem immensen Lärm, auch ausserhalb der gesetzlich vorgesehenen Nutzungszeiten, ist es ein extrem umwelt- und gesundheitsschädliches Gerät, u.a. siehe: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wohin-dem-laub, Auszüge hieraus: "(...) Auch am Boden und im Laub befindliche Mikroben, Pilze, Unrat und Tierkot werden durch Gartengeräte wie Laubsauger und -bläser fein in der Luft verteilt. Besonders für die Benutzer, aber auch für Umstehende ist dies gesundheitlich bedenklich. (...)", "(...) Geräte mit Häckselfunktion, wie Laubsauger oder Rasenmäher, stellen überdies eine tödliche Gefahr für kleine Gartentiere und Insekten, wie Frösche, Spinnen oder Regenwürmer, dar. (...)". Laub wird ja zur Zeit nicht weggeblasen, sondern Staub; der dann aufgewirbelt wird und in den Atemwegen landet. Gerade Allergiker leiden sehr darunter. Für die eh schon raren Bestände an Lebendorganismen in der Erde der Baumscheiben ist es außerdem tödlich. Ich hoffe, Sie können das Anliegen nachvollziehen und sehen Handlungspotenzial. Viele Grüße, Begründung des Antrags Die Nutzung von Laubbläser ist für die Umwelt sehr schädlich und für uns Bewohner sehr gesundheitsschädlich und lärmbelästigend. Dies steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 2 von 3 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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