231165-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bepflanzung im Baumschulwäldchen
Kerndaten
- Nummer
- 231165-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231165-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bepflanzung im Baumschulwäldchen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das Baumschulwäldchen hat umlaufend ein nahezu geschlossenes Baumdach. Somit haben weitere Baumpflanzungen hier keine Entwicklungsmöglichkeiten. Weiterhin würde das Ausheben von Baumgruben in den Wurzelschutzbereich der Bestandsbäume eingreifen, was zu einer Schwächung des vorhandenen Baumbestandes führen würde. Mit der Neugestaltung der Fläche wurden Neubaumpflanzungen durchgeführt, deren weiteres Wachstum ebenfalls zu berücksichtigen ist. Auf der zentralen Fläche wäre theoretisch noch Platz, doch wird diese Fläche zum freien Spiel durch Kinder genutzt. Dies würde durch weitere Pflanzungen eingeschränkt werden und daher seitens der Verwaltung nicht empfohlen. Während die zentralen Flächen aufgrund der intensiven Nutzung häufig ge- pflegt werden, werden die Randbereich bereits heute schon weniger gepflegt. Vor allem entlang der Haydnstraße ist dies der Fall. Hier wachsen vor allem Flockenblumen, Schafsgabe, Wilde Möhre, Wiesenkerbel, Hopfenklee und vie- les mehr an heimischen insektenfreundlichen Kräutern. Um diese heimischen Arten zu fördern, passt das Amt für Umwelt und Stadtgrün aktuell die Pflege an. Da Pflanzungen im stark von Bäumen durchwurzelten Bereich nahezu unmög- lich sind, wäre eine Initialsaat zur schnelleren Entwicklung eines kräuterreichen Saumes nur in den Randbereichen möglich. Da bereits diverse Frühjahrsblüher vor allem Tulpen und Narzissen in der Anlage gepflanzt wurden, sieht die Ver- waltung keinen weiteren Bedarf, die Fläche mit Geophyten aufzuwerten. Grundsätzlich weist die Verwaltung darauf hin, dass vor allem die Lärmminde- rungswirkung von Pflanzen eher psychologischer Natur ist, da für den Effekt eines lediglich zwei Meter hohen Lärmschutzwalls eine Pflanztiefe von ca. 30 m dichtem Laubwerk notwendig ist. Da Bäume in der Regel im unteren Bereich nicht beastet sind, kann keine lärmmindernde Wirkung für die Anlage angesetzt werden. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bür- geranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de