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231165-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bepflanzung im Baumschulwäldchen

Nummer
231165-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231165 Bürgerantrag: Bepflanzung im Baumschulwäldchen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231165-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Bepflanzung im Baumschulwäldchen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das Baumschulwäldchen hat umlaufend ein nahezu geschlossenes Baumdach.
Somit haben weitere Baumpflanzungen hier keine Entwicklungsmöglichkeiten.
Weiterhin würde das Ausheben von Baumgruben in den Wurzelschutzbereich
der Bestandsbäume eingreifen, was zu einer Schwächung des vorhandenen
Baumbestandes führen würde.
Mit der Neugestaltung der Fläche wurden Neubaumpflanzungen durchgeführt,
deren weiteres Wachstum ebenfalls zu berücksichtigen ist. Auf der zentralen
Fläche wäre theoretisch noch Platz, doch wird diese Fläche zum freien Spiel
durch Kinder genutzt. Dies würde durch weitere Pflanzungen eingeschränkt
werden und daher seitens der Verwaltung nicht empfohlen.
Während die zentralen Flächen aufgrund der intensiven Nutzung häufig ge-
pflegt werden, werden die Randbereich bereits heute schon weniger gepflegt.
Vor allem entlang der Haydnstraße ist dies der Fall. Hier wachsen vor allem
Flockenblumen, Schafsgabe, Wilde Möhre, Wiesenkerbel, Hopfenklee und vie-
les mehr an heimischen insektenfreundlichen Kräutern. Um diese heimischen
Arten zu fördern, passt das Amt für Umwelt und Stadtgrün aktuell die Pflege an.
Da Pflanzungen im stark von Bäumen durchwurzelten Bereich nahezu unmög-
lich sind, wäre eine Initialsaat zur schnelleren Entwicklung eines kräuterreichen
Saumes nur in den Randbereichen möglich. Da bereits diverse Frühjahrsblüher
vor allem Tulpen und Narzissen in der Anlage gepflanzt wurden, sieht die Ver-
waltung keinen weiteren Bedarf, die Fläche mit Geophyten aufzuwerten.
Grundsätzlich weist die Verwaltung darauf hin, dass vor allem die Lärmminde-
rungswirkung von Pflanzen eher psychologischer Natur ist, da für den Effekt
eines lediglich zwei Meter hohen Lärmschutzwalls eine Pflanztiefe von ca. 30 m
dichtem Laubwerk notwendig ist. Da Bäume in der Regel im unteren Bereich
nicht beastet sind, kann keine lärmmindernde Wirkung für die Anlage angesetzt
werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bür-
geranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de