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231164-04 AA · Änderungsantrag

SPD-Bezirksfraktion Änderungsantrag: Bürgerantrag: Einrichtung eines Gehweges im Bereich Am Burggraben Antrag zur Vorlage 231164

Nummer
231164-04 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
05.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 231164 Bürgerantrag: Einrichtung eines Gehweges im Bereich Am Burggraben

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Änderungsantrag
öffentlich
231164-04 AA
Antragsteller/in:
SPD Bezirksfraktion Bonn
Sabrina Lipprandt
05.12.23 gez. Reeh-Schall
SPD-Bezirksfraktion Änderungsantrag:
Bürgerantrag: Einrichtung eines Gehweges im
Bereich Am Burggraben
Antrag zur Vorlage 231164
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verkehrsberuhigung in der Straße Am
Burggraben umzusetzen. Priorität haben dabei die Bedürfnisse der Mobilität zu
Fuß, insbesondere von Kindern, älteren Menschen und Familien. Die
Verkehrsberuhigung kann auch auf Kosten der geplanten Fahrradstraße gehen,
beispielsweise indem ein verkehrsberuhigter Bereich oder ein Shared Space
eingerichtet wird. Es soll eine niveaugleiche Straßenoberfläche ohne
Bordsteine entstehen. Die Umsetzung kann schrittweise erfolgen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, in den umliegenden
Wohnstraßen analog zu Am Burggraben ebenfalls eine Verkehrsberuhigung
umzusetzen. Hierzu gehören die Hirschgasse, die Kapellenstraße (bis
Flodelingsweg) sowie die Straße Am Cöllenhof. Wegen ihrer herausragenden
Bedeutung für das Radnetz, soll die Röckumstraße als Fahrradstraße erhalten
bleiben. Die Verwaltung soll jedoch prüfen, wie auch hier die Situation für die
Mobilität zu Fuß in Anlehnung an die anderen Straßen verbessert werden kann.
Begründung
Die vorgeschlagene Ausweitung des verkehrsberuhigten Gebiets hat mehrere
Zielsetzungen:
· Priorität Fußgänger*innen: Die Umgestaltung priorisiert die Interessen von
Fußgänger*innen, insbesondere Kindern und Familien, welche die Straßen
beispielsweise als Zugang zum Endenicher Park oder den Schulen nutzen. Die
Straßen sollen angenehm, attraktiv und sicher sein.
· Berücksichtigung Radverkehr: Die Straßen Kapellenstraße und Am
Burggraben sollen so gestaltet werden, dass der Radverkehr hier sicher undSeite 1 von 2
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mit ausreichenden Abständen zu stehenden oder fahrenden Kfz unterwegs sein
kann. Die Anordnung einer Fahrradstraße ist bei beiden Straßen optional und
sollte nicht zulasten der Interessen von Fußgänger*innen gehen.
· Verkehrsberuhigung: Kfz-Verkehr soll in den Straßen ausschließlich als Ziel-
oder Quellverkehr stattfinden. Durchgangsverkehr, wie er auf der
Röckumstraße oder Am Burggraben als Schleichwegen teils stattfindet, sollte
gestalterisch ausgeschlossen werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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