231164-04 AA · Änderungsantrag
SPD-Bezirksfraktion Änderungsantrag: Bürgerantrag: Einrichtung eines Gehweges im Bereich Am Burggraben Antrag zur Vorlage 231164
Kerndaten
- Nummer
- 231164-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 05.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 231164-04 AA Antragsteller/in: SPD Bezirksfraktion Bonn Sabrina Lipprandt 05.12.23 gez. Reeh-Schall SPD-Bezirksfraktion Änderungsantrag: Bürgerantrag: Einrichtung eines Gehweges im Bereich Am Burggraben Antrag zur Vorlage 231164 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, eine Verkehrsberuhigung in der Straße Am Burggraben umzusetzen. Priorität haben dabei die Bedürfnisse der Mobilität zu Fuß, insbesondere von Kindern, älteren Menschen und Familien. Die Verkehrsberuhigung kann auch auf Kosten der geplanten Fahrradstraße gehen, beispielsweise indem ein verkehrsberuhigter Bereich oder ein Shared Space eingerichtet wird. Es soll eine niveaugleiche Straßenoberfläche ohne Bordsteine entstehen. Die Umsetzung kann schrittweise erfolgen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, in den umliegenden Wohnstraßen analog zu Am Burggraben ebenfalls eine Verkehrsberuhigung umzusetzen. Hierzu gehören die Hirschgasse, die Kapellenstraße (bis Flodelingsweg) sowie die Straße Am Cöllenhof. Wegen ihrer herausragenden Bedeutung für das Radnetz, soll die Röckumstraße als Fahrradstraße erhalten bleiben. Die Verwaltung soll jedoch prüfen, wie auch hier die Situation für die Mobilität zu Fuß in Anlehnung an die anderen Straßen verbessert werden kann. Begründung Die vorgeschlagene Ausweitung des verkehrsberuhigten Gebiets hat mehrere Zielsetzungen: · Priorität Fußgänger*innen: Die Umgestaltung priorisiert die Interessen von Fußgänger*innen, insbesondere Kindern und Familien, welche die Straßen beispielsweise als Zugang zum Endenicher Park oder den Schulen nutzen. Die Straßen sollen angenehm, attraktiv und sicher sein. · Berücksichtigung Radverkehr: Die Straßen Kapellenstraße und Am Burggraben sollen so gestaltet werden, dass der Radverkehr hier sicher undSeite 1 von 2 Seite 2 mit ausreichenden Abständen zu stehenden oder fahrenden Kfz unterwegs sein kann. Die Anordnung einer Fahrradstraße ist bei beiden Straßen optional und sollte nicht zulasten der Interessen von Fußgänger*innen gehen. · Verkehrsberuhigung: Kfz-Verkehr soll in den Straßen ausschließlich als Ziel- oder Quellverkehr stattfinden. Durchgangsverkehr, wie er auf der Röckumstraße oder Am Burggraben als Schleichwegen teils stattfindet, sollte gestalterisch ausgeschlossen werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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