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231164-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung eines Gehweges im Bereich Am Burggraben

Nummer
231164-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231164 Bürgerantrag: Einrichtung eines Gehweges im Bereich Am Burggraben

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231164-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Einrichtung eines Gehweges im
Bereich Am Burggraben
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bürgerantrag zielt auf eine Verbesserung des Fußverkehrs und die
Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Am Burggraben ab. Im Zuge der
beschlossenen Umgestaltung der Straße zur Fahrradstraße wird angeregt zu
prüfen, ob und wie Gehwege hergestellt bzw. aufgeweitet werden können. Dies
betrifft insbesondere den Abschnitt zwischen Pastoratsgasse und Am
Cöllenhof.
Von der Pastoratsgasse aus kommend steht eine Verkehrsfläche von lediglich
6 m, im Weiteren von 7,5 m, zur Verfügung. Dies reicht nicht aus, um eine
Fahrradstraße von 4 m (besser 4,5 m) und zwei Gehwege von mindestens 1,5
m (besser 2,5 m) herzustellen. Zudem befinden sich im unmittelbaren Umfeld
zwei Schulen, sodass viele Schüler*innen sowohl zu Fuß als auch mit dem
Fahrrad den Abschnitt passieren. Die Straße Am Burggraben ist hier nur aus
Richtung Röckumstraße für den Kfz-Verkehr freigegeben. Anlieger auf beiden
Seiten der Straße verhindern die Option nur auf einer Seite einen Gehweg zu
errichten.
Im Zuge dieser Vorprüfung sieht die Verwaltung vorbehaltlich die Einrichtung
eines verkehrsberuhigten Bereiches als Lösung vor. Auf Basis des aktuellen
Netzmodellfalls kann auf dem Straßenabschnitt Am Burggraben ein
berechneter DTV-Wert von 3.015 Kfz angenommen werden. Die Obergrenze
für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches liegt bei 4.000 Kfz pro
Tag. Teile des Abschnitts sind derzeit schon niveaugleich ausgebaut und
wirken gestalterisch verkehrsberuhigend. Durch die Einrichtung eines
verkehrsberuhigten Bereiches wird die Geschwindigkeit in der Engstelle
deutlich reduziert, sodass die Sicherheit für zu Fuß Gehende / Schüler*innen
erhöht wird (Bild 1). Um die Akzeptanz zu erhöhen könnte die Gestaltung der
Endenicher Straße fortgeführt werden (Bild 2).Seite 1 von 3
Seite 2
Ein verkehrsberuhigter Bereich würde auch die Geschwindigkeiten des
Radverkehrs in diesem Abschnitt senken, was dem Ziel einer Fahrradstraße
entgegenstände. Zudem müsste ein niveaugleicher Ausbau erfolgen. Eine erste
Einschätzung sieht die Fahrbahndecke in einem guten Zustand, sodass ein
Umbau oder eine grundhafte Erneuerung in kommenden Jahren nicht
anstände.
Um die Defizite für den Fußverkehr aufzulösen prüft die Verwaltung, bei
Annahme des Antrags, die Optionen eines Straßenumbaus.
Anlage/n
1 Anlage_1 (öffentlich)Seite 2 von 3
Anlage 1 Am Burggraben
Bild 1
Bild 2Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de