231163-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Optimierung des Gehweges in der Alfred-Bucherer-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 231163-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231163-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Optimierung des Gehweges in der Alfred-Bucherer-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.10.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung schätzt die Infrastruktur in der Alfred-Bucherer-Straße zwischen Hausnummer 24 und 32 für den Fußverkehr, wie im Bürgerantrag erläutert, als unzureichend ein. Daher sollen eine bauliche Verbreiterung des Gehwegs sowie die Entfernung der Markierung des gekippten Parkens angestrebt werden. Zu a) Der Straßenquerschnitt weist vor Hausnummer 26 eine Engstelle von insgesamt 7,9 Meter auf. Derzeit ist der Gehweg mit 0,7 Meter ausgebildet. Vor diesem ist eine Sperrfläche von zusätzlichen 1,5 Metern markiert. Diese soll baulich und mit Bordsteinabsenkungen in Längsrichtung für den Fußverkehr ausgebildet werden. Eine Bordsteinabsenkung auf der anderen Seite des gemeinsamen Geh- Radweges (vor Hausnummer 24) soll zudem den Längsfußverkehr stärken (Anlage 1). Durch die Ausbildung des Gehwegs wird die Fahrbahn nicht weiter verschmälert. Dies ist aufgrund des Busbegegnungsverkehres nicht erstrebenswert. Zu b) Zwischen Hausnummer 26 und 32 sind derzeit 5 Parkstände halb auf dem Gehweg markiert, sodass dieser eine Breite von 1,0 Metern aufweist. Die Verwaltung empfiehlt diese Parkstände nicht mehr anzuordnen und abzumarkieren, sodass eine Gehwegbreite von >1,5 Metern hergestellt wird, die einen Begegnungsverkehr mit Kinderwägen, Rollstühlen etc. erleichtert. Der Entfall kommt der Busbeschleunigung entgegen, die im Begegnungsverkehr eine Fahrbahnbreite von 6,5 Metern benötigen. Dies ist sinnvoll, da schon vor Hausnummer 26 mit der Ausbildung des Gehwegs eine Engstelle mit 4,3 Metern unvermeidbar ist.Seite 1 von 6 Seite 2 Zu c) Die Sichtbeziehungen auf Menschen, die aus dem gemeinsamen Geh-und Radweg kommen ist durch ständiges illegales Gehwegparken sehr schlecht. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Aufstellung von Pollern auf einer Länge von 5 Metern auf dem 3 Meter breiten Gehwege vor dem gemeinsamen Geh- und Radweg vor. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 3 Anlage (öffentlich) 4 Anlage_1_Alfred-Bucherer-Str. (öffentlich)Seite 2 von 6 Betreff Alfred-Bucherer-Straße Ihr Antrag Bitte gestalten Sie die Alfred-Bucherer-Straße auf Höhe Hausnummer 24+26+32 so, dass auch Kinder hier sicher und ohne unnötige Hindernisse ihres Weges gehen oder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren und sich Menschen auch mit Rollstühlen ebenso frei und sicher bewegen können. Beispielsweise wie folgt: a) Führen Sie den Gehweg auch bei der Seitenstraße (zwischen Hausnummern 24 und 26) auf gleicher Höhe weiter und nutzen Sie dazu einen Schrägbordstein. Heben Sie dabei den Gehweg farblich von der Seitenstraße ab oder führen eine farbliche Markierung auf Höhe der Mauer parallel zur Straße ein. b) Bitte verbreitern Sie zugleich den Gehweg an der Straße auf Höhe der Hausnummern 26 und 32, da er zur Zeit nicht ausreichend Platz für Rollstühle oder Kinderwagen bietet. c) Markieren Sie bitte zudem auf der Alfred-Bucherer-Straße auf Höhe der Hausnummer 24, von nordwestlicher Seite kommend den Bereich rechts vor der Seitenstraße so wie es auf der anderen Seite der Seitenstraße bereits gemacht wurde." Begründung des Antrags Der Gehweg sollte genügend Platz für Rollstuhlfahrende, Kinderwagen oder Kinder auf Fahrrädern bieten (b). Für letztere ist es hier zu gefährlich "einfach" auf die Straße zu wechseln und für jüngere Kinder ohnehin nicht erlaubt. Die aktuelle Situation (a) bietet mit den zwei Bordsteinkanten - zur Seitenstraße runter und wieder rauf - unnötige Hindernisse für viele Menschen und parkende Autos direkt vor der Seitenstraße versperren unnötig die Sicht für Autofahrende und gefährden so vor allem schwächere Verkehrsteilnehmende (c). Die im Antrag genannten Vorschläge wären zudem alle leicht umzusetzen. Sehen Sie sich auch gerne dazu die von mir gemachten Fotos im Anhang an. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Weitere Datei hinzufügen PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Anlage 1 Quelle: Stadt BonnSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de