231159-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien – Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der Buslinie 612
Kerndaten
- Nummer
- 231159-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Annaberger Straße
- Im Bachele
- Klufterplatz
- Loki-Schmidt-Platz
- Friesdorf
- Dottendorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231159-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien – Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der Buslinie 612 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Anhörung Rat 12.12.2024 Entscheidung Stellungnahme der Verwaltung Die Beschlussvorlage zur Beschleunigung der Buslinie 612 wurde im November 2023 in der BV Bad Godesberg mit der Maßgabe vertagt, vor der weiteren Beratung einen Ortstermin in der Annaberger Straße mit der Bezirksvertretung Bad Godesberg durchzuführen. Dieser Ortstermin hat am 25.04.2024 stattgefunden. Nach diesem Ortstermin werden die ursprünglichen Beschlusspunkte 2 und 4 wie nachfolgend beschrieben umgeändert. Die übrigen Beschlusspunkte (ursprünglich Beschlusspunkte 1, 3 und 5-10) sind weiterhin Bestandteil der Beschlussvorlage. Beschlusspunkt 2 - Einrichtung und Markierung von Halteverbotbereichen im Kurvenbereich Annaberger Straße / Im Bachele (Bezirk Bad Godesberg, Friesdorf) Auf der Annaberger Straße kommt es im Kurvenbereich zur Straße Im Bachele aufgrund der parkenden Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu Behinderungen im Begegnungsverkehr. Durch die Einrichtung und Markierung von Halteverbotbereichen können für den Busverkehr Begegnungsmöglichkeiten geschaffen werden. Außerdem werden dadurch die Sichtbeziehungen verbessert, sodass Hindernisse frühzeitig erkannt werden können. Die Verwaltung hat außerdem, wie im Ortstermin besprochen, die Markierung einer Leitlinie im Kurvenbereich geprüft. Aufgrund der dort geltenden Tempo 30 Regelung, ist eine Markierung von Leitlinien im Kurvenbereich nicht zulässig (vgl. § 45 Abs. 1c S. 3 StVO). (Details siehe Lageplan) Beschlusspunkt 4 - Markierung von 1 Parkplatz auf der Annaberger Straße vor der Bushaltestelle „Klufterplatz“ in Fahrtrichtung Dottendorf (Bezirk Bad Godesberg, Friesdorf)Seite 1 von 3 Seite 2 An der Haltestelle „Klufterplatz“ kommt es in Fahrtrichtung Loki-Schmidt-Platz zu Problemen bei der barrierefreien Anfahrbarkeit der Bushaltestelle aufgrund von parkenden Fahrzeugen im Bereich der Bushaltestelle. Damit die Haltestelle barrierefrei genutzt werden kann, wird ein Parkplatz vor der Haltestelle so markiert, dass es nicht zu Problemen mit den ausfahrenden Bussen kommt. (Details siehe Lageplan) Anlage/n 1 Beschleunigung der Bus und Bahnlinien_Annaberger Strasse (öffentlich)Seite 2 von 3 Verschieben der "Auf-Kipp-Parkplätze" um 20 cm auf die Fahrbahn Entfall von ca. 4 Parkplätzen Markierung eines Stellplatzes um den Abfahrtsbereich für den Busverkehr freizuhalten BUNDESSTADT BONN STADTPLANUNGSAMT Abteilung: Projekt/Plan: Zeichnung-Nr. Maßstab : : : :gesehen bearbeitet Amt 61-3 gezeichnet geändert 61-3 Stadtverkehr Annaberger Straße Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien Düster 08/2024 Amling 08/2024 1 : 250 Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der Buslinie 612Seite 3 von 3
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