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231159-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP-Änderungsantrag: Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien – Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der Buslinie 612 Antrag zur Vorlage 231159

Nummer
231159-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.01.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231159 Beschleunigung der Bus- und Bahnlinien – Umsetzung von Maßnahmen auf dem Weg der Buslinie 612

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231159-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
FDP-Änderungsantrag: Beschleunigung der Bus-
und Bahnlinien – Umsetzung von Maßnahmen auf
dem Weg der Buslinie 612
Antrag zur Vorlage 231159
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.01.2024 Kenntnisnahme
Rat 01.02.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In Abstimmung mit der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH nimmt die Verwaltung
zu einigen Punkten des Änderungsantrages der FDP wie folgt Stellung:
Zu Unterpunkt 2:
Wenn Unterpunkt 3 gestrichen würde, ergäbe sich eine andere Situation,
sodass der Nicht-Entfall des einen Parkplatzes vor Hausnummer 12 nicht ganz
so kritisch gesehen wird. Da der Wegfall von Unterpunkt 3 seitens SWB und
Stadt nicht begrüßt wird (radentscheidkonformer Gehweg), wird auch der
Wegfall der 4 Parkplätze seitens der Verwaltung als notwendig betrachtet, um
eine geeignete Begegnungsmöglichkeit für die Linienbusse zu schaffen.
Zu Unterpunkt 3:
Die Beschlusspunkte aus den jeweiligen Vorlagen zur ÖPNV-Beschleunigung
werden gemeinsam mit der SWBV und der Verwaltung erarbeitet. Dazu werden
zum einen von Seiten der SWBV linienscharfe Maßnahmenlisten erstellt, in
denen auch die Rückmeldungen des Fahrpersonals aufgenommen werden.
Zum anderen werden im Anschluss Busbefahrungen mit SWBV und
Verwaltung durchgeführt um die vorgeschlagenen Maßnahmen auf
Umsetzbarkeit zu überprüfen.
Im Rahmen einer solchen Befahrung werden auch weitere Maßnahmen, die
nicht hauptsächlich der ÖPNV-Beschleunigung dienen, von Seiten der
Verwaltung erörtert. Auf der Annaberger Straße wird aufgrund des gekippten
Parkens auf dem Gehweg ein Ziel des Radentscheides, Gehwegbreiten von
mindestens 1,50 m herzustellen, nicht erreicht.
Die vorgegebene Regelbreite laut RASt 6.1.61 beträgt 2,5 Meter. Die
Verwaltung versucht sich diesem Ziel wo möglich zu nähern. Zudem soll im
Rahmen des Verkehrsmanagement laut E-Klima 2022 (3.1) folgende
Priorisierung beachtet werden:Seite 1 von 3
Seite 2
"Priorisierung der Verkehrsteilsysteme in der Reihenfolge Fußverkehr –
Radverkehr – ÖV – fließender MIV – ruhender Verkehr (priorisierende
Verkehrsplanung, priorisierender Straßenentwurf und priorisierendes
Verkehrsmanagement)."
Daher wurde in Abstimmung mit der SWBV ein Abschnitt auf der Annaberger
Straße ermittelt, an dem die Ziele des Radentscheides umgesetzt werden
können ohne den Busverkehr erheblich einzuschränken. Um der Maßgabe
hinsichtlich der Gehwegbreite aus dem Radentscheid Rechnung zu tragen, wird
die Verlegung der Parkstände in diesem Bereich in Abstimmung mit der SWB
weiterhin seitens der Verwaltung empfohlen.
Zu Unterpunkt 4:
Die Haltestelle „Klufterplatz“ in Fahrtrichtung Dottendorf ist bereits barrierefrei
ausgebaut und liegt aufgrund von Fördermitteln noch in der Zweckbindung.
Unabhängig hiervon ist eine östliche Verlegung nicht ohne weiteres möglich, da
die Haltestelle dann in einer Kurve liegt, eine geradlinige spaltfreie
Anfahrbarkeit für den barrierefreien Ein- und Ausstieg somit nicht gegeben ist
und sich die Abstände zum Zebrasteifen und Kreuzungsbereich verkürzen
würden. Die Verwaltung befürwortet nach wie vor den Entfall eines Parkplatzes
Unterpunkt 5a
Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung prüfen, ob die Verkehrsführung
an der Kreuzung angepasst werden kann.
Zu Unterpunkt 5b:
Die Zusammenlegung der Haltestellen „Wurzerstraße“ und „Elsässer Straße“
wird die Verwaltung im Zuge des barrierefreien Ausbaus prüfen, für Fahrgäste
aus dem Bereich „Wörthstraße“ und Umsteiger zur Stadtbahn am HP
„Wurzerstraße“ würden sich jedoch die Fußwege um mindestens 100m
verlängern.
Zu Unterpunkt 6:
An der Haltestelle Johanneskirche in Fahrtrichtung Mehlem kommt es zu
Behinderungen durch hier unmittelbar vor der Haltestelle parkende Fahrzeuge,
welche in die Fahrbahn hineinragen. Dadurch kann der Bus die barrierefrei
ausgebaute Haltestelle nicht ordentlich anfahren, wodurch es zu
Verzögerungen kommen kann. Ebenso wird der Fahrgastwechsel erschwert, da
die Türen im Heckbereich nicht bündig an die Haltestelle anschließen.
Bei den als Parkraum genutzten Flächen handelt es sich nicht um reguläre
Parkplätze, auch erkennbar an dem nicht abgesenkten Bordstein, sondern um
Flächen des Fußwegs/Haltestellenbereichs.
Fahrradbügel können an dieser Stelle dazu beitragen, das regelwidrige Parken
zu unterbinden und bieten darüber hinaus eine gute Mobilitätsverknüpfung mit
der Haltestelle. Zusätzlich ist der Haltestellenbereich so besser einsehbar, was
auch der Sicherheit der von Schüler*innen stark frequentierten Haltestelle dient.
Die Verwaltung befürwortet nach wie vor die Verdeutlichung der bestehenden
Parkregeln.
Zu Unterpunkt 7:Seite 2 von 3
Seite 3
Die Haltestelle „Lannesdorf Mitte“ in Fahrtrichtung stadteinwärts ist bereits
barrierefrei ausgebaut und liegt aufgrund von Fördermitteln noch in der
Zweckbindung. Unabhängig hiervon ist eine Verlängerung an dieser Stelle nicht
möglich, da im Anschluss der Haltestelle eine Einfahrt liegt. Durch eine
Verlegung in Richtung Norden würde die Haltestelle, zum Nachteil der
Fahrgäste, zu sehr vom Ortskern abrücken. Eine Verlegung der Haltestelle wird
aus Sicht der Verwaltung nicht befürwortet.
Zu Unterpunkt 9:
Aufgrund der Sperrfläche vor dem Kreisverkehr im Haltestellenbereich „Mehlem
Fähre“ ist der Bus gezwungen rechtzeitig nach rechts zu schwenken, um an der
Endhaltestelle „Mehlem Fähre“ halten zu können. Bei Gelenkbussen entsteht
hierbei häufig die Situation, dass das Heck in den Straßenraum hereinragt und
die hinteren Türen von der Bordsteinkante wegrücken. Durch den Entfall des
Parkplatzes könnte dem entgegengewirkt werden. Die Verwaltung befürwortet
weiterhin den Entfall der Parkplätze.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de