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231155 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Muffendorf, Muffendorfer Hauptstraße 12 - Wohnraumerweiterung durch Anbau (EG, OG) und Errichtung eines neuen Dachgeschosses Az.: 40127/2023

Nummer
231155
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
03.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
231155
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Muffendorf, Muffendorfer
Hauptstraße 12
- Wohnraumerweiterung durch Anbau (EG, OG)
und Errichtung eines neuen Dachgeschosses
Az.: 40127/2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bau-
voranfrage abzulehnen, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungs-
planes gem. § 30 BauGB widerspricht.
Begründung
Beantragt ist ein positiver Vorbescheid für die Errichtung eines II-geschossigen,
rückwärtigen Anbaus und eines neuen Dachgeschosses des Bestandsgebäu-
des auf dem Grundstück Muffendorfer Hauptstr. 12. Der vorhandene Anbau soll
abgerissen und zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden.
Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungspla-
nes Nr. 8115-94 vom 14.10.1977, der hier ein Allgemeines Wohngebiet in II-
geschossiger, geschlossener Bauweise sowie eine GRZ von 0,4 und eine GFZ
von 0,8 ausweist. Es sind nur Sattel- oder Walmdächer mit einer Dachneigung
von 25-28° zulässig. Die überbaubare Grundstücksfläche wird straßenseitig
durch eine Baulinie und rückwärtig durch Baugrenzen festgesetzt. Weiterhin
weist der Bebauungsplan zwischen dem vorderen und rückwärtigen Baufeld
eine von Bebauung grundsätzlich freizuhaltende Hoffläche aus.
Für diesen Bereich wird derzeit eine Denkmalbereichssatzung (Muffendorf)
erstellt, die zukünftig eine Rechtsgrundlage für die Genehmigung von Bauvor-
haben darstellen soll. Schutzziel der geplanten Satzung ist die Erhaltung städ-
tebaulicher Strukturen und der historischen Bausubstanz. Die Umgebung stellt
sich mit den zahlreichen Denkmälern als sensibel dar. Der zugrundeliegende
Bebauungsplan orientiert sich an vorhandenen baulichen Strukturen.Seite 1 von 3
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Das geplante Bauvorhaben befindet sich fast vollständig außerhalb der über-
baubaren Grundstücksfläche und soll in dem Bereich der freizuhaltenden
Hoffläche umgesetzt werden. Die geplante Dachneigung mit 35° entspricht
ebenfalls nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes. Insgesamt widersprechen
die geplanten Maßnahmen in dem vorgesehenen Umfang der Eigenart des
Baugebietes und der geplanten Satzung. Die beabsichtigte Dachkonstruktion
findet sich in der Umgebung ebenfalls nicht wieder.
Das Bestandsgebäude liegt in unmittelbarer Nähe von zwei Baudenkmälern
(Muffendorfer Hauptstr. 8 und 9), sodass die Erteilung eines positiven Vorbe-
scheides zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 Denkmal-
schutzgesetz –DSchG- voraussetzt. Diese Erlaubnis wird aufgrund der geplan-
ten Veränderungen bzw. Überformung nicht in Aussicht gestellt. Durch den
Landschaftsverband Rheinland wird derzeit die Denkmaleigenschaft des Ge-
bäudes Muffendorfer Hauptstr. 12 selbst geprüft.
Das beantragte Vorhaben widerspricht aus vor genannten Gründen den Fest-
setzungen des Bebauungsplanes, sodass die Bauvoranfrage abgelehnt werden
soll.
Anlage/n
1 Flurkarte Muffendorfer Hauptstraße 12_ (öffentlich)
2 Lageplan Muffendorfer Hauptstraße 12_n. ö._ (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de