231155 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Muffendorf, Muffendorfer Hauptstraße 12 - Wohnraumerweiterung durch Anbau (EG, OG) und Errichtung eines neuen Dachgeschosses Az.: 40127/2023
Kerndaten
- Nummer
- 231155
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 231155 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Muffendorf, Muffendorfer Hauptstraße 12 - Wohnraumerweiterung durch Anbau (EG, OG) und Errichtung eines neuen Dachgeschosses Az.: 40127/2023 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bau- voranfrage abzulehnen, da das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungs- planes gem. § 30 BauGB widerspricht. Begründung Beantragt ist ein positiver Vorbescheid für die Errichtung eines II-geschossigen, rückwärtigen Anbaus und eines neuen Dachgeschosses des Bestandsgebäu- des auf dem Grundstück Muffendorfer Hauptstr. 12. Der vorhandene Anbau soll abgerissen und zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungspla- nes Nr. 8115-94 vom 14.10.1977, der hier ein Allgemeines Wohngebiet in II- geschossiger, geschlossener Bauweise sowie eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,8 ausweist. Es sind nur Sattel- oder Walmdächer mit einer Dachneigung von 25-28° zulässig. Die überbaubare Grundstücksfläche wird straßenseitig durch eine Baulinie und rückwärtig durch Baugrenzen festgesetzt. Weiterhin weist der Bebauungsplan zwischen dem vorderen und rückwärtigen Baufeld eine von Bebauung grundsätzlich freizuhaltende Hoffläche aus. Für diesen Bereich wird derzeit eine Denkmalbereichssatzung (Muffendorf) erstellt, die zukünftig eine Rechtsgrundlage für die Genehmigung von Bauvor- haben darstellen soll. Schutzziel der geplanten Satzung ist die Erhaltung städ- tebaulicher Strukturen und der historischen Bausubstanz. Die Umgebung stellt sich mit den zahlreichen Denkmälern als sensibel dar. Der zugrundeliegende Bebauungsplan orientiert sich an vorhandenen baulichen Strukturen.Seite 1 von 3 Seite 2 Das geplante Bauvorhaben befindet sich fast vollständig außerhalb der über- baubaren Grundstücksfläche und soll in dem Bereich der freizuhaltenden Hoffläche umgesetzt werden. Die geplante Dachneigung mit 35° entspricht ebenfalls nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes. Insgesamt widersprechen die geplanten Maßnahmen in dem vorgesehenen Umfang der Eigenart des Baugebietes und der geplanten Satzung. Die beabsichtigte Dachkonstruktion findet sich in der Umgebung ebenfalls nicht wieder. Das Bestandsgebäude liegt in unmittelbarer Nähe von zwei Baudenkmälern (Muffendorfer Hauptstr. 8 und 9), sodass die Erteilung eines positiven Vorbe- scheides zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 Denkmal- schutzgesetz –DSchG- voraussetzt. Diese Erlaubnis wird aufgrund der geplan- ten Veränderungen bzw. Überformung nicht in Aussicht gestellt. Durch den Landschaftsverband Rheinland wird derzeit die Denkmaleigenschaft des Ge- bäudes Muffendorfer Hauptstr. 12 selbst geprüft. Das beantragte Vorhaben widerspricht aus vor genannten Gründen den Fest- setzungen des Bebauungsplanes, sodass die Bauvoranfrage abgelehnt werden soll. Anlage/n 1 Flurkarte Muffendorfer Hauptstraße 12_ (öffentlich) 2 Lageplan Muffendorfer Hauptstraße 12_n. ö._ (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de