231151 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn-Alt Godesberg, Friedrich-Ebert-Straße 19, 21 - Erweiterungsbau der Augenklinik Az. 40138/2023
Kerndaten
- Nummer
- 231151
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 03.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 231151 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn-Alt Godesberg, Friedrich- Ebert-Straße 19, 21 - Erweiterungsbau der Augenklinik Az. 40138/2023 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung einen positiven Bau- vorbescheid erteilt hat, da sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Um- gebung nach § 34 BauGB einfügt. Begründung Beantragt ist ein positiver Vorbescheid für die Erweiterung der Augenklinik Dar- denne durch einen Neubau auf dem Grundstück Friedrich-Ebert-Str. 19, 21. Die notwendigen Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Fluchtlinienpla- nes Nr. 23/G vom 15.03.1985, sodass das Vorhaben diesbezüglich nach § 30 BauGB und im Übrigen nach § 34 BauGB entsprechend der vorhandenen Um- gebungsbebauung zu beurteilen ist. Die Umgebungsbebauung ist im vorliegen- den Fall überwiegend durch eine offene, bis zu III-geschossige Bauweise ge- kennzeichnet. Die Art der Nutzung stellt sich als Gemengelage mit gesundheit- lichen Einrichtungen, der gegenüberliegenden Stadthalle und mit Wohngebäu- den dar. Das Vorhaben war bereits Gegenstand der Sitzung des Ausschusses für Woh- nen, Planung und Bauen vom 24.08.2022. Die seinerzeitige Planung fügte sich aufgrund des geplanten Umfangs nicht in die Umgebungsbebauung ein. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 13.10.2022 rechtskräftig abgelehnt. Die jetzige Planung sieht unverändert die Errichtung eines III-geschossigen Baukörpers mit Staffelgeschoss und Flachdach vor. Sie stellt sich jedoch ins- gesamt gegenüber der vorherigen Planung, welche die Bautiefe massiv über- schritten hätte, reduziert dar. Auf den seinerzeit vorgesehenen, I-geschossigen, rückwärtigen Anbau wird verzichtet.Seite 1 von 3 Seite 2 Der geplante Verbindungsbau mit Flachdach zwischen dem Bestandsgebäude Friedrich-Ebert-Str. 23 und dem Neubau springt straßenseitig 4,50 m zurück, sodass sich ein einheitliches Gesamtbild ergibt. Die Flachdächer sollen begrünt werden. Die Gebäude Friedrich-Ebert-Str. 17 und 25 stehen unter Denkmalschutz. Für das Vorhaben ist somit ebenfalls eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde erforderlich. Nach deren Stellungnahme entstehen durch den geplanten Erwei- terungsbau, der in seiner Höhenentwicklung zwischen den Baudenkmälern und dem bereits bestehenden Anbau vermittelt, keine Beeinträchtigung der Er- scheinungsbilder dieser Denkmäler. Insgesamt bestanden gegen die reduzierte Planung grundsätzlich keine Be- denken mehr, sodass zur Wahrung von Fristen am 12.06.2023 ein positiver Bauvorbescheid erlassen wurde. Anlage/n 1 Plan Friedrich-Ebert-Str. 19, 21 (öffentlich) 2 Ansicht Friedrich-Ebert-Straße 19, 21_n,. ö. (nichtöffentlich) 3 Lageplan_Friedrich-Ebert-Straße 19, 21_n. ö. (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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