231148-01 AA · Änderungsantrag
Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Denkmalbereichssatzung "Combahnviertel" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Mitte Antrag zur Vorlage 231148
Kerndaten
- Nummer
- 231148-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 25.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231148-01 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Ulrich Gödeke Marco Rudolph Bert Moll CDU Bezirksfraktion Beuel 24.10.23 / gez. BBM Pfeiffer Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Denkmalbereichssatzung "Combahnviertel" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Mitte Antrag zur Vorlage 231148 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Anhörung Unterausschuss Denkmalschutz 08.11.2023 Empfehlung Rat 09.11.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Abwägungsvorschläge der während der Offenlage in der Zeit vom 01.02.2023 bis 01.03.2023 vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden wie folgt überarbeitet: 1. Aus der Abgrenzung des Denkmalbereiches werden im nördlichen Bereich im Sinne des nachstehenden Plans die Bereiche, die keine Baudenkmäler und erhaltenswerte Gebäude aufweisen, ausgenommen. Die Stellungnahmen St 03 Abs14, St 05 Abs. 3, St 08 Abs. 2, St 09 Abs. 1+2, St 10 Abs. 1+2, St 11 Abs. 2, St 12 Abs. 1, St 24, St 26, St 27, St 28, St 29 werden inhaltlich angepasst und ergänzt, dass eine nochmalige Überprüfung des Geltungsbereiches stattgefunden hat und die Abgrenzung des Geltungsbereiches auf den unbedingt fachlich zwingend notwendigen Zusammenhang reduziert worden ist. 2. Im Nachgang zur Aufstellung der Denkmalbereichssatzung ist den Grundstückeigentümerinnen und Eigentümern ein Gestaltungsleitfaden an die Hand zu geben, als eine verständliche, illustrierte Leitlinie zum Umgang mit den prägenden, schützenswerten Elementen des historischen Baubestandes (Fassaden, Dächer, Fenster, Türen, Eingangstreppen, Einfriedungen, Freiflächen, etc.) bei Pflege-, Erneuerungs- und Umbaumaßnahmen. Sie soll als erweiterte Information zu „häufig gestellten Fragen“ dienen, wie sie in den Einwendungen zum Ausdruck kommen. Dieser Leitfaden ist ggf. mit dem geplanten Leitfaden zur energetischen Ertüchtigung für das Combahnviertel zusammenzuführen. Die Stellungnahmen St 02 Abs5, St 03 Abs. 5, St 04 Abs. 1, St 19 und St 32Seite 1 von 3 Seite 2 werden entsprechend inhaltlich angepasst. Begründung Sehr viele Einwendungen thematisieren den Sachverhalt, dass der Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung relativ viele auch nicht erhaltenswerte Gebäude umfasse. Insbesondere die nördliche Abgrenzung entlang des Bröltalbahnweges stellt eine grafisch einfache, klare Abgrenzung dar, jedoch um den Preis, dass größere Teilbereiche ganzer Baublöcke ohne erhaltenswerte Bausubstanz in den Satzungsentwurf mit aufgenommen wurden. Durch eine Verkleinerung des Geltungsbereiches könnten über 60 Grundstücke von der Erlaubnispflicht ausgenommen werden. Damit würden für eine nicht unerhebliche Zahl von Grundstücken keine neuen bürokratischen Hürden aufgebaut und die Untere Denkmalbehörde ein Stück weit entlastet. Aus einer Reihe von Anregungen wird deutlich, dass das denkmalpflegerische Anliegen mit den offengelegten formellen Dokumenten nicht optimal vermittelt werden kann. Neben einer generellen Ablehnung gehen aus den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger auch viele Fragen hervor. Diese werden in den Abwägungsvorschlägen nur in der gebotenen Kürze behandelt. Dies ist aber keineswegs erschöpfend. Um für mehr Verständnis zu werben, ist die Kommunikation mit den Betroffenen zu verbessern. Dazu sollte auf das bewährte Mittel einer bebilderten Broschüre zurückgegriffen werden. Deshalb wird vorgeschlagen, einen illustrierten Gestaltungsleitfaden im Nachgang zur Satzungsaufstellung zu erarbeiten für die prägenden, schützenswerten Elemente des historischen Baubestandes (Fassaden, Dächer, Fenster, Türen, Eingangstreppen, Einfriedungen, Freiflächen, etc.). Er soll ergänzend oder zusammen dem geplanten Leitfaden zur energetischen Ertüchtigung für das Combahnviertel aufzeigen, welche grundsätzlichen Lösungen erlaubnisfähig sind und welche nicht. Die Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger stellt auch eine entlastende Arbeitshilfe für die Untere Denkmalbehörde dar, die einen transparenten und einheitlichen Vollzug der Satzung erleichtert. Anlage/n 1 Anlage (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de