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231148-01 AA · Änderungsantrag

Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Denkmalbereichssatzung "Combahnviertel" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Mitte Antrag zur Vorlage 231148

Nummer
231148-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
25.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 28.02.2024 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Anhörung
  3. Sitzung des Rates 01.02.2024 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 14.02.2024 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 231148 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Denkmalbereichssatzung "Combahnviertel" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Mitte

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Änderungsantrag
öffentlich
231148-01 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Ulrich Gödeke
Marco Rudolph
Bert Moll
CDU Bezirksfraktion Beuel
24.10.23 / gez. BBM Pfeiffer
Abwägungs- und Satzungsbeschluss der
Denkmalbereichssatzung "Combahnviertel" im
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Mitte
Antrag zur Vorlage 231148
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Anhörung
Unterausschuss Denkmalschutz 08.11.2023 Empfehlung
Rat 09.11.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Abwägungsvorschläge der während der Offenlage in der Zeit vom
01.02.2023 bis 01.03.2023 vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden
wie folgt überarbeitet:
1. Aus der Abgrenzung des Denkmalbereiches werden im nördlichen Bereich
im Sinne des nachstehenden Plans die Bereiche, die keine Baudenkmäler und
erhaltenswerte Gebäude aufweisen, ausgenommen.
Die Stellungnahmen St 03 Abs14, St 05 Abs. 3, St 08 Abs. 2, St 09 Abs. 1+2,
St 10 Abs. 1+2, St 11 Abs. 2, St 12 Abs. 1, St 24, St 26, St 27, St 28, St 29
werden inhaltlich angepasst und ergänzt, dass eine nochmalige Überprüfung
des Geltungsbereiches stattgefunden hat und die Abgrenzung des
Geltungsbereiches auf den unbedingt fachlich zwingend notwendigen
Zusammenhang reduziert worden ist.
2. Im Nachgang zur Aufstellung der Denkmalbereichssatzung ist den
Grundstückeigentümerinnen und Eigentümern ein Gestaltungsleitfaden an die
Hand zu geben, als eine verständliche, illustrierte Leitlinie zum Umgang mit den
prägenden, schützenswerten Elementen des historischen Baubestandes
(Fassaden, Dächer, Fenster, Türen, Eingangstreppen, Einfriedungen,
Freiflächen, etc.) bei Pflege-, Erneuerungs- und Umbaumaßnahmen. Sie soll
als erweiterte Information zu „häufig gestellten Fragen“ dienen, wie sie in den
Einwendungen zum Ausdruck kommen. Dieser Leitfaden ist ggf. mit dem
geplanten Leitfaden zur energetischen Ertüchtigung für das Combahnviertel
zusammenzuführen.
Die Stellungnahmen St 02 Abs5, St 03 Abs. 5, St 04 Abs. 1, St 19 und St 32Seite 1 von 3
Seite 2
werden entsprechend inhaltlich angepasst.
Begründung
Sehr viele Einwendungen thematisieren den Sachverhalt, dass der
Geltungsbereich der Denkmalbereichssatzung relativ viele auch nicht
erhaltenswerte Gebäude umfasse.
Insbesondere die nördliche Abgrenzung entlang des Bröltalbahnweges stellt
eine grafisch einfache, klare Abgrenzung dar, jedoch um den Preis, dass
größere Teilbereiche ganzer Baublöcke ohne erhaltenswerte Bausubstanz in
den Satzungsentwurf mit aufgenommen wurden.
Durch eine Verkleinerung des Geltungsbereiches könnten über 60 Grundstücke
von der Erlaubnispflicht ausgenommen werden. Damit würden für eine nicht
unerhebliche Zahl von Grundstücken keine neuen bürokratischen Hürden
aufgebaut und die Untere Denkmalbehörde ein Stück weit entlastet.
Aus einer Reihe von Anregungen wird deutlich, dass das denkmalpflegerische
Anliegen mit den offengelegten formellen Dokumenten nicht optimal vermittelt
werden kann. Neben einer generellen Ablehnung gehen aus den
Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger auch viele Fragen hervor.
Diese werden in den Abwägungsvorschlägen nur in der gebotenen Kürze
behandelt. Dies ist aber keineswegs erschöpfend. Um für mehr Verständnis zu
werben, ist die Kommunikation mit den Betroffenen zu verbessern. Dazu sollte
auf das bewährte Mittel einer bebilderten Broschüre zurückgegriffen werden.
Deshalb wird vorgeschlagen, einen illustrierten Gestaltungsleitfaden im
Nachgang zur Satzungsaufstellung zu erarbeiten für die prägenden,
schützenswerten Elemente des historischen Baubestandes (Fassaden, Dächer,
Fenster, Türen, Eingangstreppen, Einfriedungen, Freiflächen, etc.).
Er soll ergänzend oder zusammen dem geplanten Leitfaden zur energetischen
Ertüchtigung für das Combahnviertel aufzeigen, welche grundsätzlichen
Lösungen erlaubnisfähig sind und welche nicht. Die Hilfe für die Bürgerinnen
und Bürger stellt auch eine entlastende Arbeitshilfe für die Untere
Denkmalbehörde dar, die einen transparenten und einheitlichen Vollzug der
Satzung erleichtert.
Anlage/n
1 Anlage (öffentlich)Seite 2 von 3
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