231143 · Beschlussvorlage
19. Änderung des Bonner Taxitarifs
Kerndaten
- Nummer
- 231143
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 231143 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I 19. Änderung des Bonner Taxitarifs Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Empfehlung Rat 22.08.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die 19. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn zugelassenen Taxis – Bonner Taxitarif - vom 19. Juli 1976 (Amtsblatt der Stadt Bonn S. 401) wird in der beigefügten Fassung beschlossen (Anlage 1) Begründung Der Rat der Stadt Bonn hatte zuletzt in seiner Sitzung am 20.03.2018 beschlossen, dass künftige Erhöhungen des Bonner Taxitarifs an die Tariferhöhungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) angepasst werden sollen. Der Tarif des VRS wurde im Jahr 2023 um durchschnittlich 5,44 % angehoben. Die Taxi Bonn eG beantragte mit Schreiben vom 09.05.2023 (Anlage 2) ebenfalls eine durchschnittliche Anpassung des Bonner Taxitarifs um 5,44 %, welcher die Verwaltung zustimmt. Die einzelnen Tarifänderungen sind der Anlage 3 zu entnehmen. Die im Anhörungsverfahren zum Taxigewerbe zu beteiligenden Stellen haben keine Einwände gegen eine Erhöhung erhoben. Anlage/n 1 Anlage1 (öffentlich) 2 Anlage2 _geschwärzt (öffentlich) 3 Anlage3 (öffentlich)Seite 1 von 7 19. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn zugelassenen Taxis - Bonner Taxitarif - Vom Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21. März 1961 in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl I. S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl I. 2023 Nr. 56) in Verbindung mit § 4 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf den Gebieten des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs und Eisenbahnwesens (ZustVO-ÖSPV-EW) vom 25. Juni 2015 (GV.NRW: S. 504/SGV.NRW 92) folgende Verordnung beschlossen: Artikel I Die Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn zugelassenen Taxis – Bonner Taxitarif – vom 19. Juli 1976 (Amtsblatt der Stadt Bonn S. 401), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. September 2022 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 431), wird wie folgt geändert: 1. § 2 Abs. 1 a- c) erhält folgende Fassung: „(1) Als Beförderungsentgelte für Pflichtfahrten werden festgesetzt: a) Ein Grundpreis von 3,60 EUR einschließlich der ersten Wegstrecke von 28,57 m oder der ersten Wartezeit von 11,39 Sekunden. b) Bis zum 1. Km für jede weitere Wegstrecke von 28,57 m 0,10 EUR (Fahrpreis für den 1. Km 3,50 EUR), ab dem 2. Km an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr für jede weitere Wegstrecke von 47,39 m 0,10 EUR (Fahrpreis ab dem 2. Km an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 2,11 EUR/km) Ab dem 2. Km an Werktagen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen, für jede weitere Wegstrecke von 45,25 m 0,10 EUR (Fahrpreis ab dem 2. Km an Werktagen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr 2,21 EUR/km) c) Für Wartezeiten: ab der 1. Minute Wartezeit für jede Wartezeit von 11,39 Sekunden 0,10 EUR (31,60 EUR je Stunde) Nach jedem Anfahren bzw. bei Fortsetzung der Fahrt nach einem Halt beginnt die Wartezeit bei 0 Sekunden zu laufen.“Seite 2 von 7 Artikel II Diese Verordnung tritt vier Wochen nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Für den Zeitraum von 2 Wochen nach Inkrafttreten dieser Verordnung gilt eine Übergangsfrist, innerhalb derer Taxis, deren Fahrpreisanzeiger noch nicht für den Tarif nach § 2 Abs. 1 umgestellt sind, Fahrten nach dem Taxitarif in der Fassung der 18. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn zugelassenen Taxis – Bonner Taxitarif –abrechnen dürfen.Seite 3 von 7 Seite 4 von 7 Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Prozentuale Steigerung des Taxitarifs Beantragt Aktuell Prozent Grundpreis 3,60 EUR 3,40 EUR 5,88 % 1. Km 3,50 EUR 3,35 EUR 4,48 % Ab dem 2. Km und jeder weitere km 2,11 EUR 2,00 EUR 5,50 % Ab dem 2. Km und jeder weitere km Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 2,21 EUR 2,10 EUR 5,24 % Ab der 1. Minute Wartezeit (0,50/min) 31,60EUR/Std. 30,00 EUR 5,33 % Vergebliche Anfahrt 7,20 EUR 6,80 EUR 5,88 % Alle Preise inklusive MwSt.Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de