231142 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Änderung der Straßenreinigungsklasse Sankt-Augustinus-Straße 7 - 13
Kerndaten
- Nummer
- 231142
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 28.06.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 231142 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 27.06.2023 Bürgerantrag: Änderung der Straßenreinigungsklasse Sankt-Augustinus-Straße 7 - 13 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Beantragt wird, dass die Straßenreinigung wieder auf dem gesamten Straßen- abschnitt durchgeführt wird, wie es bis Anfang 2019 erfolgt ist. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Änderung der Straßenreinigungsklasse Sankt-Augustinus-Straße 7 - 13 Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, die Anlieger wünschen, dass die Straßenreinigung wieder auf dem gesamten Straßenabschnitt durchgeführt wird, wie es bis Anfang 2019 erfolgt ist. Bis vor einem Monat erfolgte die Straßenreinigung noch im Abschnitt der Hausnummern 11 - 13. In einem Anwtortschreiben per E-Mail durch 'sk_or_stadtsauberkeit' vom 05.05.2023 wurde unter anderem erläutert, dass sich die Reinigungsklassen hauptsächlich nach Verkehrswichtigkeit und Nutzungsfrequenz des Straßenabschnittes richten. In der Regel sei diese in Sackgassen sehr gering, da sie hier meist nur von den Anlieger*innen genutzt würden. Bei der Änderung bzw. Festlegung auf die Reinigungsklasse A0,5 wurde möglicherweise die Verkehrswichtigkeit und Nutzungsfrequenz des o. g. Straßenabschnitts falsch eingeschätzt. Obwohl es sich für Autofahrer um eine Sackgasse handelt, ist es für Fahrradfahrer, E-Scooter und Fußgänger durch den Fußweg zur Laufenbergstraße der Hauptverbindungsweg in die Godesberger Innenstadt. Bei diesen Fußgängern und allen Zweiradfahrern handelt es sich primär nicht um die direkten Anlieger, sondern um Bewohner des gesamten Viertels Godesberg- Nord. Ergänzen möchte ich die Nutzungsfrequenz auf unserem Straßenabschnitt noch um den Umstand, dass der Endabschnitt der Sackgasse ganzjährig als Müllkippe und nicht nur nach dem Spemüll in Mitleidenschaft gezogen wird, bei dem dort auch Hausrat, Altkleider und andere, nicht als Sperrmüll klassifizierte Hinterlassenschaften abgestellt werden und zwar nicht durch die unmittelbaren Anlieger, sondern aus der Laufenbergstraße und z.T. Bonner Straße. Das später dann von städtischen Mitarbeiter*innen vorgeschriebene Anbringen von Aufklebern, die auf die korrekte Entsorgung hinweisen, erreichen den Verursacher ganz sicher nicht. Es wird zum Problem der direkten Anlieger, die sich selbst und teils i.V.m. der Stadtreinigung um die Beseitung kümmern müssen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um eine Neubewertung und Anpassung der Straßenreinigungsklasse. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen - für die Anlieger des Straßenabschnitts Sankt-Augustinus-Straße 7 - 13 - Begründung des Antrags Änderung / Anpasung der Reinigungsklassen für die Straßenreinigung Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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