231140-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Freizeitanlage am Haus im Park (HiP) in Bonn-Beuel Neu-Vilich
Kerndaten
- Nummer
- 231140-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231140-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Bürgerantrag: Freizeitanlage am Haus im Park (HiP) in Bonn-Beuel Neu-Vilich Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Einhaltung der bestehenden Öffnungszeiten und Sicherstellung der Nutzungszeiten der Außenanlagen durch geeignete Maßnah- men Der Streetballanlage ist mit einer Schließanlage versehen, die aussch- ließlich zu Öffnungszeiten des Jugendzentrums geöffnet wird. Der Trä- ger Kleiner Muck e.V. setzt sich eigenverantwortlich und verantwor- tungsvoll für die Einhaltung der Regelung während der Öffnungszeiten, die außerhalb der Ferien werktags von 16 bis 21 Uhr liegen und in den Ferien zeitversetzt angeboten werden können, ein. 2. Abschaltung des Außenlichtes auf Zuwegung und Gebäude nach Schließung des HIP Durch die Verwaltung wurde die Wegebeleuchtung vom öffentlich Weg zum Gebäude aktuell ausgeschaltet. Diese wird erst in den Wintermonaten für die tägliche Nutzung wieder eingeschaltet. Damit ist die direkte Beleuchtung des Basketballplatzes nicht mehr ge- geben. Die direkte Beleuchtung am HiP-Gebäude wird weiter von den Bewegungsmeldern an den Fassaden des Altbaus und der Erweiterung eingeschaltet. Diese Leuchten beleuchten nur den unmittelbaren Nah- bereich an der Fassade und tragen auch zur Vorbeugung von Vanda- lismus an dem Gebäude bei. 3. Rückbau des Basketballkorbes und Rückbau der lärmintensiven und versiegelten Spielplatzfläche Mit der Erweiterung des Jugendzentrums HiP im Juli 2021 hat die Stadt Bonn dem Bedarf an Offener Jugendarbeit für die Zielgruppe der sechs bis 21-jährigen an diesem Standort mit einem ausreichend großen und vielfältig ausgestatten Außengelände für Spiel- und Bewegungsangebo- te entsprochen. Der Basketballkorb ist ein wichtiges Element auf dem Gelände, das Kinder und Jugendliche seit Entstehung der Einrichtung 2004 regelmäßig und gerne nutzen. Im Zuge der Erweiterung wurde derSeite 1 von 2 Seite 2 Korb und die Spielfläche in partizipativ gestalteter Planung erneuert. In der Betriebsbeschreibung des Jugendzentrums HiP sind die Akti- vitäten der Einrichtung für die Baugenehmigung werktags von 9 bis 22 Uhr beschrieben. Die Nutzungszeiten des Streetballfeldes unterliegen zudem den Auflagen eines Schallschutzgutachtens, das die Immissio- nen in Bezug auf die Nachbarschaft der Einrichtung bemessen und ein- geschätzt hat. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie lehnt aus den oben geschilder- ten Gründen den Rückbau sowohl des Basketballkorbes wie auch der dafür benötigten Spielfläche ab. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt, die Punkte 1 und 2 des Bürgerantrages durch die Stellungnahme der Verwaltung als erledigt zu betrachten und Punkt 3 des Bür- gerantrages abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de