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231140-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Freizeitanlage am Haus im Park (HiP) in Bonn-Beuel Neu-Vilich

Nummer
231140-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231140 Bürgerantrag: Freizeitanlage am Haus im Park (HiP) in Bonn-Beuel Neu-Vilich

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231140-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Bürgerantrag: Freizeitanlage am Haus im Park
(HiP) in Bonn-Beuel Neu-Vilich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Einhaltung der bestehenden Öffnungszeiten und Sicherstellung
der Nutzungszeiten der Außenanlagen durch geeignete Maßnah-
men
Der Streetballanlage ist mit einer Schließanlage versehen, die aussch-
ließlich zu Öffnungszeiten des Jugendzentrums geöffnet wird. Der Trä-
ger Kleiner Muck e.V. setzt sich eigenverantwortlich und verantwor-
tungsvoll für die Einhaltung der Regelung während der Öffnungszeiten,
die außerhalb der Ferien werktags von 16 bis 21 Uhr liegen und in den
Ferien zeitversetzt angeboten werden können, ein.
2. Abschaltung des Außenlichtes auf Zuwegung und Gebäude nach
Schließung des HIP
Durch die Verwaltung wurde die Wegebeleuchtung vom öffentlich Weg
zum Gebäude aktuell ausgeschaltet.
Diese wird erst in den Wintermonaten für die tägliche Nutzung wieder
eingeschaltet.
Damit ist die direkte Beleuchtung des Basketballplatzes nicht mehr ge-
geben. Die direkte Beleuchtung am HiP-Gebäude wird weiter von den
Bewegungsmeldern an den Fassaden des Altbaus und der Erweiterung
eingeschaltet. Diese Leuchten beleuchten nur den unmittelbaren Nah-
bereich an der Fassade und tragen auch zur Vorbeugung von Vanda-
lismus an dem Gebäude bei.
3. Rückbau des Basketballkorbes und Rückbau der lärmintensiven
und versiegelten Spielplatzfläche
Mit der Erweiterung des Jugendzentrums HiP im Juli 2021 hat die Stadt
Bonn dem Bedarf an Offener Jugendarbeit für die Zielgruppe der sechs
bis 21-jährigen an diesem Standort mit einem ausreichend großen und
vielfältig ausgestatten Außengelände für Spiel- und Bewegungsangebo-
te entsprochen. Der Basketballkorb ist ein wichtiges Element auf dem
Gelände, das Kinder und Jugendliche seit Entstehung der Einrichtung
2004 regelmäßig und gerne nutzen. Im Zuge der Erweiterung wurde derSeite 1 von 2
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Korb und die Spielfläche in partizipativ gestalteter Planung erneuert.
In der Betriebsbeschreibung des Jugendzentrums HiP sind die Akti-
vitäten der Einrichtung für die Baugenehmigung werktags von 9 bis 22
Uhr beschrieben. Die Nutzungszeiten des Streetballfeldes unterliegen
zudem den Auflagen eines Schallschutzgutachtens, das die Immissio-
nen in Bezug auf die Nachbarschaft der Einrichtung bemessen und ein-
geschätzt hat.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie lehnt aus den oben geschilder-
ten Gründen den Rückbau sowohl des Basketballkorbes wie auch der
dafür benötigten Spielfläche ab.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, die Punkte 1 und 2 des Bürgerantrages durch die
Stellungnahme der Verwaltung als erledigt zu betrachten und Punkt 3 des Bür-
gerantrages abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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