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231135 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Halteverbot im Bereich Magdalenenstraße/Höhe Schuleingang

Nummer
231135
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
27.06.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.06.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 05.09.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.09.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 231135-01 ST Bürgerantrag: Halteverbot im Bereich Magdalenenstraße/Höhe Schuleingang

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
231135
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
20.06.2023
Bürgerantrag: Halteverbot im Bereich
Magdalenenstraße/Höhe Schuleingang
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.08.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Bitte erweitern Sie das vor wenigen Wochen eingeführte Halteverbot in der
Magdalenenstr. vor der MatthiasClaudius-Schule um etwa zwei Autoparkplätze
- wie im Anhang markiert, so dass die Sicht vor dem Hauptein/ausgang frei ist.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
3 Anlage (öffentlich)Seite 1 von 3
Ihr Antrag
Bitte erweitern Sie das vor wenigen Wochen eingeführte Halteverbot in der Magdalenenstr. vor der Matthias-
Claudius-Schule um etwa zwei Autoparkplätze - wie im Anhang markiert, so dass die Sicht vor dem Hauptein-
/ausgang frei ist.
Bitte führen Sie dies noch in den Sommerferien oder gleich zu Beginn des neuen Schuljahres ein.
Begründung des Antrags
Da immer noch direkt vor dem Hauptein- und Ausgang der Grundschule geparkt und gehalten werden darf,
kommt es nach wie vor zur unnötigen Gefährdung der Kinder, insbesondere der Kinder der kommenden neuen
ersten Klassen. Es sind ausreichend viele Parkplätze vorhanden - für die wenigen Eltern, die ihre Kinder mit dem
Auto bringen/abholen müssen. Um Anwohnenden entgegen zu kommen, könnten Sie das Halteverbot zeitlich
auf Mo-Fr 7-17 Uhr einschränken.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 18:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de