231133-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Gießkannen-Pfandstation auf dem Friedhof Bonn-Oberkassel
Kerndaten
- Nummer
- 231133-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231133-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Gießkannen-Pfandstation auf dem Friedhof Bonn- Oberkassel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Verwaltung ist das Thema Gießkannen bekannt. Bisher wurden Seitens der Verwaltung mit Unterstützung der Friedhofsgärtnergenossenschaft in großer Zahl Gießkannen auf den Friedhöfen ohne Pfandsystem zur Verfügung gestellt. Leider zeigte sich nach kurzer Zeit, dass die Zahl der Gießkannen auf dem Friedhof deutlich abnimmt. Es liegt die Vermutung nahe, dass zumindest ein Teil der Gießkannen nicht auf dem Friedhof verbleiben, da die Zahl der über den Friedhof verteilten Kannen geringer als die Zahl der bereitgestellten Kannen ist. Der Vorschlag, Pfandsysteme auf dem Friedhof zu installieren, wurde bereits in der Vergangenheit geprüft, aber aufgrund der Kosten verworfen. Neben der Installation des/ der Gießkannenhalters muss jede Gießkanne mit einem Schloß ( vergleichbar der Systeme an Einkaufswagen) ausgestattet werden. Die Schlösser lassen sich entweder mit 1€ oder 2€ Münzen nutzen. Der Friedhofsbesuchende benötigt also immer die jeweils passende Münze. Nach einer ersten Recherche ist je Schloß mit Kosten in Höhe von 35-40€ zzgl. Montage zu rechnen. Der Einkaufspreis einer 10l Kunststoffkanne liegt bei 3-5€ In der Gesamtbetrachtung ist je Gießkanne mit Kosten für die Pfandsicherung von etwa 10fachen Warenwert auszugehen. Da Kunststoffgießkannen einem starken Verschleiß unterworfen sind muss regelmäßig ein Ersatz (einschließlich Umbau / Ersatz des Pfandsystems) erfolgen. Zur Realisierung eines Pfandsystems sind sowohl Gesichtspunkte der Kosten als auch der Nachhaltigkeit eines solchen Systems zu betrachten. Die Kosten wären in der Kalkulation der Friedhofsgebühren zu berücksichtigen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Die Verwaltung empfiehlt den Bürgerantrag abzulehnen. Die Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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