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231133-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gießkannen-Pfandstation auf dem Friedhof Bonn-Oberkassel

Nummer
231133-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231133 Bürgerantrag: Gießkannen-Pfandstation auf dem Friedhof Bonn-Oberkassel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231133-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Gießkannen-Pfandstation auf dem Friedhof Bonn-
Oberkassel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.10.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Verwaltung ist das Thema Gießkannen bekannt. Bisher wurden Seitens der
Verwaltung mit Unterstützung der Friedhofsgärtnergenossenschaft in großer
Zahl Gießkannen auf den Friedhöfen ohne Pfandsystem zur Verfügung gestellt.
Leider zeigte sich nach kurzer Zeit, dass die Zahl der Gießkannen auf dem
Friedhof deutlich abnimmt. Es liegt die Vermutung nahe, dass zumindest ein
Teil der Gießkannen nicht auf dem Friedhof verbleiben, da die Zahl der über
den Friedhof verteilten Kannen geringer als die Zahl der bereitgestellten
Kannen ist.
Der Vorschlag, Pfandsysteme auf dem Friedhof zu installieren, wurde bereits
in der Vergangenheit geprüft, aber aufgrund der Kosten verworfen.
Neben der Installation des/ der Gießkannenhalters muss jede Gießkanne mit
einem Schloß ( vergleichbar der Systeme an Einkaufswagen) ausgestattet
werden. Die Schlösser lassen sich entweder mit 1€ oder 2€ Münzen nutzen.
Der Friedhofsbesuchende benötigt also immer die jeweils passende Münze.
Nach einer ersten Recherche ist je Schloß mit Kosten in Höhe von 35-40€ zzgl.
Montage zu rechnen. Der Einkaufspreis einer 10l Kunststoffkanne liegt bei 3-5€
In der Gesamtbetrachtung ist je Gießkanne mit Kosten für die Pfandsicherung
von etwa 10fachen Warenwert auszugehen. Da Kunststoffgießkannen einem
starken Verschleiß unterworfen sind muss regelmäßig ein Ersatz (einschließlich
Umbau / Ersatz des Pfandsystems) erfolgen.
Zur Realisierung eines Pfandsystems sind sowohl Gesichtspunkte der Kosten
als auch der Nachhaltigkeit eines solchen Systems zu betrachten. Die Kosten
wären in der Kalkulation der Friedhofsgebühren zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Die Verwaltung empfiehlt den Bürgerantrag abzulehnen. Die Antragstellende
wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über
die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der
Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die
formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss
gelangt.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de