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231128 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens für den Winterdienst, 2 Jahre, Winterperiode 2023/2024 und 2024/2025

Nummer
231128
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
11.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 16.08.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
231128
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens für den
Winterdienst, 2 Jahre, Winterperiode 2023/2024
und 2024/2025
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
16.08.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der
Bundesstadt Bonn für den Winterdienst 2023-2025 wird zugestimmt.
Begründung
Gemäß § 9 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NRW i.V.m. § 1 Abs. 2
Straßenreinigungsgesetz NRW und §§ 1 Abs. II ff Straßenreinigungssatzung
sowie der hierzu in der Vergangenheit ergangenen Rechtsprechung ist die
Bundesstadt Bonn als Grundstückseigentümerin für die Sicherung ihrer
Anliegerpflichten eigenständig verantwortlich. Die Aufgaben z.B. der
Schrittwegreinigung und des Winterdienstes obliegen daher den Fachämtern,
die bilanziell für die an öffentlichen Schrittwege angrenzenden Grundstücke
zuständig sind.
Hierzu zählen neben dem Städtischen Gebäudemanagement, das Amt für
Wirtschaftsförderung, das Sport- und Bäderamt und dem Amt für Umwelt und
Stadtgrün auch die Stabsstelle Konferenzzentrum Beethovenhalle.
Nach Absprache zwischen diesen Fachämtern wird die Ausschreibung der
Leistungen zentral durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün durchgeführt. Die
Rechnungslegung erfolgt für die beteiligten Fachämter separat. Die
ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung durch die zu beauftragenden Dritten wird
durch die entsprechenden Fachämter stichprobenartig überprüft.
Für die Ermittlung der Schätzkosten wurde von fünf Monaten (November,
Dezember, Januar, Februar und März) sowie zehn Einsätzen pro Monat
ausgegangen. Daraus ergeben sich 50 geschätzte Einsätze pro Wintersaison.
Die Kosten wurden aufgrund vergangener Ausschreibungen ermittelt.
Die Kosten (netto) teilen sich schätzungsweise auf die beteiligten Fachämter
aufgrund der zu räumenden/streuenden laufenden Kilometer folgendermaßenSeite 1 von 2
Seite 2
auf (insgesamt ca. 95 km):
Amt für Wirtschaftsförderung ca. 10km, ca. 189.500 €
Sport- und Bäderamt: ca. 9,5km, ca. 180.000 €
Städtische Gebäudemanagement: ca. 18km, ca. 341.000 €
Amt für Umwelt und Stadtgrün: ca. 57km ca. 1.080.000€
Stabsstelle Konferenz-
zentrum/Beethovenhalle: ca. 0,5km ca. 9.500 EUR
Vergabeart
öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2023-2713 VOB x UVgO VgV 2023 bis 2025 2.142.000€
Brutto (1.8
00.000€/netto)
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.13.01
1.13.03
1.01.28
1.08.01
1.08.03
1.15.08
Öffentliches Grün
Friedhöfe
Wirtschaftsplan SGB
Liegenschaftsmanagement
Sportanlagen
Bäder
Beethovenhalle
524160
524160
524160
524160
524160
524160
680010
6890002
2301282
5212000
5231000
5232000
9015083
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de