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231127-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Prüfergebnis zu DS 231127 - Signalisierte Querung für den Fußverkehr auf der Friesdorfer Straße

Nummer
231127-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.03.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • An Brenigs Ziegelei Straße· Friesdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Friesdorfer Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Weststraße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Hochkreuzallee Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Elsässer Straße Straße· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Im Bendel Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Pionierstraße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Promenadenweg Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Am Stadion Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Bernkasteler Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2,8 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 231127 Signalisierte Querung für den Fußverkehr auf der Friesdorfer Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231127-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Prüfergebnis zu DS 231127 - Signalisierte Querung
für den Fußverkehr auf der Friesdorfer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Kenntnisnahme
Im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit und der Förderung des
Fußverkehrs auf der Friesdorfer Straße im Abschnitt zwischen Bernkasteler
Straße und Weststraße wurden u.a. gem. den DS 220469, DS 190099 und DS
200760 verschiedene Querungsstellen geprüft und behandelt. Es gab in der
Vergangenheit immer wieder Anträge und Anfragen zu diesem Thema.
Insbesondere die Umsetzung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) stellte sich
aufgrund der damals gültigen Richtlinien schwierig dar. Grundsätzlich haben
sich die Rahmenbedingungen zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen durch
die Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2024 und den
darauffolgenden Änderungen in der Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung geändert. Die notwendigen Querungszahlen aus den
„Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ haben
nunmehr lediglich empfehlenden Charakter, sodass eine Neubetrachtung ohne
detaillierte Verkehrszahlen möglich ist.
Aktuell gibt es zwischen den Einmündungen zur Hochkreuzallee und der
Elsässer Straße auf dem ca. 1 km langen Teilstück der Bernkasteler und
Friesdorfer Straße keine gesicherte Querungsmöglichkeit. Im Rahmen der
Prüfung wurden potenzielle Bereiche zur Verbesserung der gegebenen
Situation näher betrachtet. Dies waren die Einmündungen zur „Weststraße“ und
zu den Straßen „Im Bendel“ sowie „An Brenigs Ziegelei“, an denen ein erhöhter
Querungsbedarf vermutet wurde. Ebenso wurde die schon vorhandene
Querung vor dem alten Godesberger Stadion nach Hinweisen aus
verschiedenen Anträgen zum Thema eingehender untersucht (siehe auch DS-
Nr.: 220469).
An der Weststraße ergibt sich u.a. aufgrund der Erschließung der Wohngebiete
im Bereich Pionierstraße und der Kindertagesstätte auf der Friesdorfer Straße
ein erhöhter Querungsbedarf. Zur Herstellung eines FGÜs wäre allerdings eine
Mittelinsel notwendig. Dies ergibt sich aus der relativ hohen Kfz-
Verkehrsbelastung und der direkt angrenzenden Bushaltestelle, an der ein
Überholen beim Haltevorgang zu verhindern ist. Mit den vorhandenen
Fahrbahnbreiten von ca. 8,0m sind eine Mittelinsel und Fahrspuren in
Regelmaßen jedoch nicht möglich. Stattdessen könnte eine regelmäßig
geschaltete Lichtsignalanlage an der Kreuzung Weststraße auf Höhe der
Hausnummer 149 errichtet werden. Diese könnte ebenfalls zur Verbesserung
der Verkehrssituation für die ein- und ausfahrenden Kfz-Verkehre aus derSeite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Weststraße sowie der Pionierstraße beitragen.
Die Bevorrechtigung der Fußgängerquerung am Standort vor dem alten
Godesberger Stadion erscheint durch den Trainingsbetrieb auch von Kinder-
und Jugendteams situationsgerecht. An dieser Stelle ist schon eine, wenn auch
untermaßige, Mittelinsel vorhanden. Diese ließe sich zur Einrichtung eines
Fußgängerüberwegs nutzen (siehe Anlage). Um eine gute Erkennbarkeit und
ausreichende Sicht auf die Warteflächen des Fußverkehrs am geplanten
Standort zu gewährleisten, müssten in Fahrtrichtung Bad Godesberger
Innenstadt ca. zwei Parkplätze zugunsten der Sichtbeziehung entfallen. Die
Markierung, Beschilderung, Beleuchtung sowie die taktilen Leitelemente
müssten für einen Fußgängerüberweg angepasst werden. Die Abfolge der
Querungen am alten Godesberger Stadion und in der Nähe der Weststraße
wurde als möglich eingeschätzt.
Im Bereich „An Brenigs Ziegelei“ / "Im Bendel" wäre analog zur Situation an der
„Weststraße“ für die verkehrssichere Herstellung eines FGÜ ebenfalls eine
Mittelinsel notwendig. Aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite, den
Sichtbeziehungen im Kurvenbereich und der Haltestelle, den
Straßeneinmündungen sowie etlichen Zufahrten lässt sich beides nur schwierig
ausbilden. In Anbetracht dessen ist eine Querungsmöglichkeit durch eine
Bedarfsampel auf Höhe der Straße „An Brenings Ziegelei“ besser realisierbar.
An der Straße "An Brenigs Ziegelei" spricht die Wegebeziehung von der
Friesdorfer Straße zum Promenadenweg für eine Querungsmöglichkeit, denn
über diese Straße wird das anliegende Wohngebiet erschlossen. Die Straße
„Im Bendel“ endet als Sackgasse. Verbindungen zu den nachfolgenden
Garagenhöfen und Straßen erfolgen nur über Privatgrundstücke.
Die entstehenden Kosten betragen je lichtsignalgeregelter Querung an der
Weststraße und an der Einmündung „An Brenigs Ziegelei“ jeweils ca. 100.000
€. Dies umfasst Infrastruktur, Bordsteinabsenkungen und Haltemarkierungen.
Für die Anlage des FGÜs an der Mittelinsel am alten Godesberger Stadion
würden Kosten von ca. 25.000 € entstehen.
Aus Kostengründen sowie in Anbetracht der umliegenden Nutzungen (KiTa
sowie Trainingsbetrieb) empfiehlt die Verwaltung die prioritäre Umsetzung der
Querungen an der Weststraße und am Stadion. An der Einmündung der Straße
„Am Brenigs Ziegelei“ besteht derzeit schon ca. 50m nordwestlich, am
Knotenpunkt Bernkasteler Straße / Friesdorfer Straße, eine Mittelinsel als
ungesicherte Querungsstelle.
Grundsätzlich stehen für die Anlagen bisher keine Mittel im Haushalt zur
Verfügung. Diese müssten im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen
eingebracht werden.
Weitere Erläuterungen zu den DS 220469, DS 190099 und DS 200760:
Der Bürgerantrag zur DS 220469 hat folgende Anliegen zum Inhalt:
- Erweiterung der Tempo 30 Zone von der Bernkasteler Straße bis Friesdorfer
Straße in Höhe des Alten Godesberger Stadions
- Einrichtung einer Fußgängerquerung (speziell Zebrastreifen) auf Höhe des
Eingangs des Stadions
Hierzu hat die Verwaltung folgende Einschätzungen:
- Die Erweiterung der Tempo 30 Zone lehnt die Verwaltung mit Verweis auf DS
220469-02 ST ab. Nach Novellierung der VwV-StVO kommt eine Tempo-30Seite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Beschränkung u.a. dann in Betracht, wenn bei Tempo 50 km/h die
erforderlichen Sichtweiten nicht sichergestellt werden können. Dies ist hier nicht
der Fall.
- Mit den geprüften Querungsanlagen am Knotenpunkt Weststraße sowie auf
Höhe des Alten Godesberger Stadions können für Fußgänger und
Fußgängerinnen sichere Querungsmöglichkeiten geschaffen werden, die die
Wegebeziehungen der Nahmobilität im Bereich der Friesdorfer Straße stärken.
Aufgrund der Haushaltslage muss jedoch bezüglich der Finanzierbarkeit ein
Vorbehalt ausgesprochen werden (s.o.).
Auch die Bürgeranträge DS 190099 und DS 200760 entsprechen der
Zielsetzung, Fußgängerquerungen im besagten Abschnitt zu errichten und
können durch diese Prüfung als erledigt angesehen werden.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.12.
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Verkehrsflächen und -
anlagen, ÖPNV
1.12.07 Verkehrsplanung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 125.000 €
(100.000 €
LSA + 25.000
€ FGÜ)
5610012079000,
78.5200 (Zukunft
Radverkehr)
2027 Anmeldung in
DHH 27/28
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
125.000 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
1 Lageplan LSA und FGÜ Friesdorfer Straße (öffentlich)Seite 3 von 4
Bernkasteler Straße
Friesdorfer Straße
Im Bendel
An Brenigs Ziegelei
190
1
Weststraße
1a
Friesdorfer Straße
254
Friesdorfer Straße
Bundesstadt Bonn - Stadtplanungsamt
Zeichnungsname: Z:\61-3\Fahrradverkehr\Straßenakte\Stadtbezirk Bad Godesberg\Friesdorfer Straße\AutoCad\DWG-Dateien\230317_LP-FriesdorferStr.dwg
Datum: 17.03.2023 11:17:40
Maßstab: 1:500
Layout: LP1
Abteilung:
Projekt/Plan:
Zeichnung-Nr.
Maßstab
gesehen:
bearbeitet:
Amt 61-3
gezeichnet:
geprüft:
BUNDESSTADT BONN
STADTPLANUNGSAMT
61-3 Verkehr und Mobilität
Bonn - Bad Godesberg Nord
Lageplan Straßenquerungen Friesdorfer Straße
L. Mühlenkamp 03/2023
B. Kammerer 03/2023
1 : 500
Druckdatum: 20.03.2023Umsetzung einer Bedarfsampel
möglich, aber aus Sicht der
Verwaltung ohne PrioritätVorschlag der Verwaltung:
prioritäre Umsetzung der
Querungsstellen am Stadion
(FGÜ) und Weststraße (LSA)Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de