231127-01 AA · Änderungsantrag
Signalisierte Querung für den Fußverkehr auf der Friesdorfer Straße Antrag zur Vorlage 231127
Kerndaten
- Nummer
- 231127-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 24.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 231127-01 AA Antragsteller/in: SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Uli Barth Gabriel Kunze 24.10.2023, gez. Wenzel Signalisierte Querung für den Fußverkehr auf der Friesdorfer Straße Antrag zur Vorlage 231127 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: 1. Die Verwaltung prüft, ob auf Grundlage der vorliegenden Verkehrszählungen unter Ausschöpfung sämtlicher Auslegungsspielräume und Ausnahmeregelungen (insbesondere auch Verkehrsingenieursbesprechungen des Landes o.ä.) eine oder beide geplante Ampelanlagen durch Zebrastreifen mit (kleiner) Mittelinsel ersetzt werden können. Ist dies der Fall, werden der oder die Fußgängerüberwege realisiert. 2. Die vorhandene Mittelinsel am Alten Stadion wird um einen Zebrastreifen ergänzt. 3. Sofern die Einrichtung von Fußgängerüberwegen mit Mittelinseln an den vorgesehenen Standorten für Lichtsignalanlagen nicht möglich sein sollte, werden auf der Friesdorfer Straße [weiter wie im Beschlussvorschlag der Verwaltung]. Begründung Auf Grundlage der bisher bekannt gegebenen Zahlen lässt sich sagen, dass die Einrichtung eines Zebrastreifens mit Mittelinsel auch nach den R-FGÜ zulässig wäre. Denn bei Einrichtung einer Mittelinsel wird jede Fahrtrichtung getrennt betrachtet, sodass sich die PKW-Zahlen ungefähr halbieren. Damit läge die Friesdorfer Straße wohl in dem Bereich, in dem Fußgängerüberwege von den R-FGÜ empfohlen werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Ein Zebrastreifen ist bei einer mäßig befahrenen Straße sowohl für den Fuß- als auch den PKW-Verkehr vorzugswürdig, da für beide Gruppen durch eine Ampel unnötige Wartezeiten anfallen. Hinzu kommen die laufenden Betriebskosten einer Ampel. Der hier betroffene Abschnitt der Friesdorfer Straße ist nach dem Eindruck der SPD-Fraktion nicht so stark befahren, dass er in kurzen Abständen „verampelt“ werden müsste. Darüber hinaus bedarf auch die Querung am Alten Stadion einer Verbesserung. Dazu ist aus dem GFV heraus ein Bürgerantrag verfasst worden (DS 220469), der u.a. einen Zebrastreifen vor dem Alten Stadion im Interesse der Verkehrssicherheit der Kinder und Jugendlichen fordert. Seit Antragstellung ist es an dieser Stelle zu einem Unfall mit Personenschaden gekommen, als ein SUV ein Kind auf seinem Fahrrad erfasst und durch die Luft geschleudert hat. Dies belegt eindrücklich die Notwendigkeit von Verbesserungen an dieser schlecht einsehbaren Stelle. Da am Alten Stadion bereits eine Mittelinsel vorhanden ist, kann dort unschwer ein Zebrastreifen abmarkiert werden. Eine bessere Beleuchtung ist aufgrund der beschriebenen schlechten Sichtverhältnisse ohnehin aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich. Um den Prozess, der bereits lange läuft und durch verschiedene politische Anträge - nicht zuletzt der SPD - gefordert worden ist, nicht unnötig aufzuhalten, ist der Antrag mit einer Bedingung versehen, die der Verwaltung die beabsichtigte Einrichtung der Ampeln erlaubt, falls sich die vorzugswürdige Lösung mit Fußgängerüberwegen als nicht realisierbar herausstellt, ohne erneut Beschlüsse einholen zu müssen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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