231125-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich der Julius-Leber-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 231125-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231125-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich der Julius-Leber-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 16.01.2024 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: zu 1. Die Verwaltung kann den geschilderten Querungsbedarf bestätigen und befürwortet daher die Optimierung der Querungssituation für den Fußverkehr im Umfeld des zentralen Einzelhandelsstandorts. Vor dem Hintergrund der Förderung des Umweltverbunds sollte insbesondere das Umfeld alltäglicher Ziele dessen Anforderungen entsprechen. Es sollte daher eine möglichst direkte Verbindung zwischen dem Fuß- und Radweg aus dem Finkenquartier und dem Einzelhandelsstandort angestrebt werden. Im Zuge der verkehrsrechtlichen Prüfung wurde eine Verkehrszählung durchgeführt, die in der Spitzenstunde (15:45 - 16:45 Uhr) ein Fußgängeraufkommen von 62 querenden Menschen und eine Kfz Belastung von 664 Kfz/h aufweist. Zur Prüfung eines Fußgänger-überwegs wird laut R- FGÜ 2001 2.3. bei Ausbildung einer Mittelinsel nur die stärker belastete Kfz- Spur einbezogen. Dies wären in dem Zeitraum 366 Kfz. Aus diesem Grund schließt sich die Verwaltung den Vorschlag an, einen Fußgängerüberweg auf der Julius-Leber-Straße einzurichten. Wie vom Antragsteller gefordert verkürzt sich durch die Ausbildung einer Mittelinsel zum Schutz der Fußgänger:innen die Querungsdistanz über die 14 Meter breite Straße auf je 3,5 Meter und es bleiben pro Fahrtrichtung diese 3,5 Meter (gemäß RASt 06 6.1.8.2) Fahrbahnbreite vorhanden. Der vorhandene Radstreifen muss in diesem Zuge im Verlauf der Mittelinsel unterbrochen werden. Die breite Mittelinsel, macht den FGÜ für alle Verkehrsteinehmer:innen deutlicher und wirkt zusätzlich verkehrsberuhigend. Im Kreuzungsbereich bestünde ggf. durch etwaige Missachtung der Sperrfläche beim Rechtsabbiegen die Gefahr, dass der motorisierte mit dem radfahrenden Verkehr kollidiert. Aus diesem Grund sollte die Sperrfläche mit baulichen Elementen (Bischofsmützen o.ä.) versehen werden. Die Verwaltung präferiert den Standort unterhalb der Kreuzung „Auf dem Kirchbüchel“, etwas abseits des Stichwegs, der das LIDL-Gelände erschließt, um die Verkehrssicherheit für Menschen, die zügig aus dem Stichweg kommen, zu erhöhen. Zudem sind hier die Sichtbeziehungen auf den FGÜ am besten. Eine gesicherte Querungsstelle für den Fußverkehr existiert an den angrenzenden Knotenpunkten aktuell nicht. Daher würde die Schaffung einesSeite 1 von 3 Seite 2 FGÜs eine besondere Stärkung des Fußverkehrs erzielen. Bei Annahme des Antrags ist die besondere Ausleuchtung des Fußgängerüberwegs sowie die Ausbildung der Mittelinsel im weiteren Planungsprozess noch abzustimmen. Darüber hinaus müssen der Polizei alle Verkehrseinrichtungen zur finalen Abstimmung vorgelegt werden. zu 2. Um die innerorts geltende Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren, sieht die Straßenverkehrsordnung strenge Tatbestandsvoraussetzungen vor, die für die Verwaltung maßgeblich sind. So darf eine entsprechende Beschilderung nur dann angeordnet werden, wenn gem. § 45 der StVO aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. In dem genannten Bereich liegt Polizei und Verwaltung bisher keine Unfallhäufungsstelle als Hauptindikator einer Geschwindigkeits-reduzierung vor. Darüber hinaus bestehen keine Erkenntnisse, die Rückschlüsse auf eine konkrete Gefahrenlage zuließen. Unmittelbar an der Strecke befinden sich keine schützenswerten Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten oder Grundschulen). Insgesamt betrachtet besteht wegen örtlicher Verhältnisse keine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Im Zusammenhang des vom Antragsteller erwähnten Lärmschutzes müssen die durch den Straßenverkehr verursachten Schallpegel in Augenschein genommen werden. Die Verwaltung wird daher Berechnungen des Straßenverkehrslärm durchführen lassen, um die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 zu prüfen. Die Verwaltung nimmt die Schilderung des Antragstellers ernst. Daher wird die Verwaltung den Bürgerantrag zum Anlass nehmen, die Polizei um Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen im thematisierten Streckenabschnitt zu bitten. Weiterhin kann die Verwaltung eine Seitenradarmessung durchführen, um das Geschwindigkeitsniveau zu ermitteln und dadurch abhängig vom Ergebnis die Befugnis für eigene Geschwindigkeitskontrollen zu erhalten. Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung zugestimmt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n 1 FGÜ Julius Leber Str (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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