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231125-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich der Julius-Leber-Straße

Nummer
231125-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.01.2024 Kenntnisnahme
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  1. 231125 Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich der Julius-Leber-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231125-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im
Bereich der Julius-Leber-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 16.01.2024 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
zu 1.
Die Verwaltung kann den geschilderten Querungsbedarf bestätigen und
befürwortet daher die Optimierung der Querungssituation für den Fußverkehr
im Umfeld des zentralen Einzelhandelsstandorts. Vor dem Hintergrund der
Förderung des Umweltverbunds sollte insbesondere das Umfeld alltäglicher
Ziele dessen Anforderungen entsprechen. Es sollte daher eine möglichst
direkte Verbindung zwischen dem Fuß- und Radweg aus dem Finkenquartier
und dem Einzelhandelsstandort angestrebt werden.
Im Zuge der verkehrsrechtlichen Prüfung wurde eine Verkehrszählung
durchgeführt, die in der Spitzenstunde (15:45 - 16:45 Uhr) ein
Fußgängeraufkommen von 62 querenden Menschen und eine Kfz Belastung
von 664 Kfz/h aufweist. Zur Prüfung eines Fußgänger-überwegs wird laut R-
FGÜ 2001 2.3. bei Ausbildung einer Mittelinsel nur die stärker belastete Kfz-
Spur einbezogen. Dies wären in dem Zeitraum 366 Kfz. Aus diesem Grund
schließt sich die Verwaltung den Vorschlag an, einen Fußgängerüberweg auf
der Julius-Leber-Straße einzurichten. Wie vom Antragsteller gefordert verkürzt
sich durch die Ausbildung einer Mittelinsel zum Schutz der Fußgänger:innen
die Querungsdistanz über die 14 Meter breite Straße auf je 3,5 Meter und es
bleiben pro Fahrtrichtung diese 3,5 Meter (gemäß RASt 06 6.1.8.2)
Fahrbahnbreite vorhanden.
Der vorhandene Radstreifen muss in diesem Zuge im Verlauf der Mittelinsel
unterbrochen werden. Die breite Mittelinsel, macht den FGÜ für alle
Verkehrsteinehmer:innen deutlicher und wirkt zusätzlich verkehrsberuhigend.
Im Kreuzungsbereich bestünde ggf. durch etwaige Missachtung der Sperrfläche
beim Rechtsabbiegen die Gefahr, dass der motorisierte mit dem radfahrenden
Verkehr kollidiert. Aus diesem Grund sollte die Sperrfläche mit baulichen
Elementen (Bischofsmützen o.ä.) versehen werden.
Die Verwaltung präferiert den Standort unterhalb der Kreuzung „Auf dem
Kirchbüchel“, etwas abseits des Stichwegs, der das LIDL-Gelände erschließt,
um die Verkehrssicherheit für Menschen, die zügig aus dem Stichweg kommen,
zu erhöhen. Zudem sind hier die Sichtbeziehungen auf den FGÜ am besten.
Eine gesicherte Querungsstelle für den Fußverkehr existiert an den
angrenzenden Knotenpunkten aktuell nicht. Daher würde die Schaffung einesSeite 1 von 3
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FGÜs eine besondere Stärkung des Fußverkehrs erzielen.
Bei Annahme des Antrags ist die besondere Ausleuchtung des
Fußgängerüberwegs sowie die Ausbildung der Mittelinsel im weiteren
Planungsprozess noch abzustimmen. Darüber hinaus müssen der Polizei alle
Verkehrseinrichtungen zur finalen Abstimmung vorgelegt werden.
zu 2.
Um die innerorts geltende Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu
reduzieren, sieht die Straßenverkehrsordnung strenge
Tatbestandsvoraussetzungen vor, die für die Verwaltung maßgeblich sind. So
darf eine entsprechende Beschilderung nur dann angeordnet werden, wenn
gem. § 45 der StVO aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine
Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung
erheblich übersteigt.
In dem genannten Bereich liegt Polizei und Verwaltung bisher keine
Unfallhäufungsstelle als Hauptindikator einer Geschwindigkeits-reduzierung
vor. Darüber hinaus bestehen keine Erkenntnisse, die Rückschlüsse auf eine
konkrete Gefahrenlage zuließen. Unmittelbar an der Strecke befinden sich
keine schützenswerten Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten oder
Grundschulen). Insgesamt betrachtet besteht wegen örtlicher Verhältnisse
keine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich
übersteigt.
Im Zusammenhang des vom Antragsteller erwähnten Lärmschutzes müssen
die durch den Straßenverkehr verursachten Schallpegel in Augenschein
genommen werden. Die Verwaltung wird daher Berechnungen des
Straßenverkehrslärm durchführen lassen, um die Möglichkeit einer
Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 zu prüfen.
Die Verwaltung nimmt die Schilderung des Antragstellers ernst. Daher wird die
Verwaltung den Bürgerantrag zum Anlass nehmen, die Polizei um
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen im thematisierten
Streckenabschnitt zu bitten. Weiterhin kann die Verwaltung eine
Seitenradarmessung durchführen, um das Geschwindigkeitsniveau zu ermitteln
und dadurch abhängig vom Ergebnis die Befugnis für eigene
Geschwindigkeitskontrollen zu erhalten.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung
zugestimmt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
1 FGÜ Julius Leber Str (öffentlich)Seite 2 von 3
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