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231112-03 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber Antrag zur Vorlage 231112

Nummer
231112-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
08.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Anhörung
  2. Sitzung des Rates 19.09.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 29.08.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 231112 Grüne/SPD/LINKE/Volt-Antrag: Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber

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Änderungsantrag
öffentlich
231112-03 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Bert Moll
Torben Leskien
08.08.2023 gez. Pfeiffer
CDU-Änderungsantrag: Bebauung des Geländes
der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber
Antrag zur Vorlage 231112
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
29.08.2023 Empfehlung
Rat 19.09.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Antrag der Koalition zur Aufhebung der bestehenden Beschlüsse wird
abgelehnt. Die Verwaltung wird beauftragt die bestehenden Beschlüsse (u.a.
DS 1911147) weiter umzusetzen.
Begründung
Die Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer in
Roleber ist ein wichtiges Projekt für die Schaffung neuen Wohnraums, sowie
dringend benötigter Infrastrukturmaßnahmen in diesem Ortsteil. Hierzu sind
bereits eine Vielzahl von Beschlüssen gefasst worden und es liegen
Ergebnisse aus dem Architektenwettbewerb vor.
Viele der hier geforderten Einzelpunkte, (Ziffer 2,3,5,7,8,9) sind bereits durch
Beschlüsse in den Prozess eingebracht worden oder ergeben sich aus den
Ergebnissen dieses Wettbewerbs. Dies sind insbesondere die Forderung nach
einem Nahversorger, KiTa, Buswendeschleife, Quartiersgarage und
Quartierszentrum.
Eine Erhöhung des Anteils des Geschosswohnungsbaus auf 80 % (Ziffer 4)
lehnen wir klar ab, da somit, die von allen Beteiligten geforderte Integration in
die Bestandsbebauung gefährdet ist.
Bei der Forderung nach gefördertem Wohnungsbau (Ziffer 6), sind die vom
Investor selbst vorgeschlagenen Größen, 30 % im ersten und 20 % im zweiten
Förderweg anzuwenden, um hier möglichst viele Personengruppen
entsprechenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Die geforderten ökologischen Standards (Ziffer 10, 11, 13) beschreibenSeite 1 von 2
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lediglich Grundätze, welche jeder neuen Bebauung in der Stadt Bonn zu
Grunde liegen und sind hier obsolet.
Ein zu kleinteiliger Anforderungskatalog, wie die Forderung nach
Regenwasserzisternen, genaue Anordnung der Gebäude und der Haustechnik,
(Ziffer 11,12) engen die Möglichkeiten zur Umsetzung zu sehr ein und sollten
erst im weiteren Prozess abgestimmt werden.
Eine Einschränkung des bebaubaren Gebietes, sollte analog zu den
Protokollnotizen im Wettbewerbsverfahren mit Augenmaß erfolgen. So ist auch
aus unserer Sicht der Anger zwischen Siebengebirgsstraße und „Allee“
freizuhalten. Auch die Abstandflächen zum FFH-Gebiet sollten, wie bereits
gefordert, vergrößert werden. Jedoch kann eine zu starre Ausrichtung an den
bisherigen Grenzen im Gebiet, eine mögliche Erschließung zu sehr
einschränken.
Insbesondere muss der Dialog mit dem Investor wieder aufgenommen werden,
um hier mit der Umsetzung weiter voranzuschreiten und einen Stillstand zu
verhindern.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de