231112-03 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber Antrag zur Vorlage 231112
Kerndaten
- Nummer
- 231112-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 08.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 231112-03 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bert Moll Torben Leskien 08.08.2023 gez. Pfeiffer CDU-Änderungsantrag: Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber Antrag zur Vorlage 231112 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 29.08.2023 Empfehlung Rat 19.09.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Antrag der Koalition zur Aufhebung der bestehenden Beschlüsse wird abgelehnt. Die Verwaltung wird beauftragt die bestehenden Beschlüsse (u.a. DS 1911147) weiter umzusetzen. Begründung Die Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer in Roleber ist ein wichtiges Projekt für die Schaffung neuen Wohnraums, sowie dringend benötigter Infrastrukturmaßnahmen in diesem Ortsteil. Hierzu sind bereits eine Vielzahl von Beschlüssen gefasst worden und es liegen Ergebnisse aus dem Architektenwettbewerb vor. Viele der hier geforderten Einzelpunkte, (Ziffer 2,3,5,7,8,9) sind bereits durch Beschlüsse in den Prozess eingebracht worden oder ergeben sich aus den Ergebnissen dieses Wettbewerbs. Dies sind insbesondere die Forderung nach einem Nahversorger, KiTa, Buswendeschleife, Quartiersgarage und Quartierszentrum. Eine Erhöhung des Anteils des Geschosswohnungsbaus auf 80 % (Ziffer 4) lehnen wir klar ab, da somit, die von allen Beteiligten geforderte Integration in die Bestandsbebauung gefährdet ist. Bei der Forderung nach gefördertem Wohnungsbau (Ziffer 6), sind die vom Investor selbst vorgeschlagenen Größen, 30 % im ersten und 20 % im zweiten Förderweg anzuwenden, um hier möglichst viele Personengruppen entsprechenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die geforderten ökologischen Standards (Ziffer 10, 11, 13) beschreibenSeite 1 von 2 Seite 2 lediglich Grundätze, welche jeder neuen Bebauung in der Stadt Bonn zu Grunde liegen und sind hier obsolet. Ein zu kleinteiliger Anforderungskatalog, wie die Forderung nach Regenwasserzisternen, genaue Anordnung der Gebäude und der Haustechnik, (Ziffer 11,12) engen die Möglichkeiten zur Umsetzung zu sehr ein und sollten erst im weiteren Prozess abgestimmt werden. Eine Einschränkung des bebaubaren Gebietes, sollte analog zu den Protokollnotizen im Wettbewerbsverfahren mit Augenmaß erfolgen. So ist auch aus unserer Sicht der Anger zwischen Siebengebirgsstraße und „Allee“ freizuhalten. Auch die Abstandflächen zum FFH-Gebiet sollten, wie bereits gefordert, vergrößert werden. Jedoch kann eine zu starre Ausrichtung an den bisherigen Grenzen im Gebiet, eine mögliche Erschließung zu sehr einschränken. Insbesondere muss der Dialog mit dem Investor wieder aufgenommen werden, um hier mit der Umsetzung weiter voranzuschreiten und einen Stillstand zu verhindern. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de