231112-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Ergänzende Stellungnahme: Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber
Kerndaten
- Nummer
- 231112-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231112-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Ergänzende Stellungnahme: Bebauung des Geländes der ehemaligen Landwirtschaftskammer Roleber Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 09.08.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 29.08.2023 Kenntnisnahme Rat 19.09.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In Ergänzung zur Stellungnahme 231112-01 ST möchte die Verwaltung zu einzelnen Beschlusspunkten des Antrags folgende Anregungen geben: Zu 1. Die Bebauung beschränkt sich auf den abgegrenzten Bereich: Der Anger nördlich der Landwirtschaftskammer, angrenzend an den Rodeweg bleibt unbebaut und wird als öffentlich zugängliche Grünfläche erhalten. Ein Verkauf an die Stadt soll im weiteren Verfahren geprüft werden. Die Lindenallee bleibt zweireihig erhalten. (siehe Anlage) Der abgegrenzte Bereich sollte im südlichen Bereich um eine kleine Teilfläche ergänzt werden, um eine städtebaulich sinnfällige Bebauung zu ermöglichen (s. Anlage Vorschlag der Abgrenzung). Die nördliche Angerfläche sollte in den B- Plan miteinbezogen werden. Zur bestehenden Einfamilienhausbebauung sollte die entsprechend dem Bedarf notwendige Kita platziert werden; so kann durch die Kita eine aus städtebaulicher Sicht notwendige und an den Örtlichkeiten zurückhaltend angepasste bauliche Verbindung zwischen bestehender Ortslage und Neubaugebiet geschaffen werden. Die Grünfläche mit Baumbestand (Anger) zur Siebengebirgsstraße kann im B-Plan als Grünfläche festgesetzt und somit erhalten bleiben. Zu 2. Auf dem Gelände soll ein Nahversorger unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit geschaffen werden. Da seitens Sahle Wohnen in allen Gesprächen dargelegt wurde, dass bei einer Verkleinerung des Plangebietes die Errichtung eines Lebensmittelmarktes für die Entwicklung des Projektes wirtschaftlich nicht mehr tragfähig sei, ist nicht davon auszugehen, dass hierzu mit Sahle Wohnen eine Einigung erzielt werden kann. Zudem hat die Kontaktaufnahme mit den am Markt gängigen Unternehmen plausibel gezeigt, dass die Entwicklung einesSeite 1 von 6 Seite 2 Lebensmittelmarktes ohnehin sehr schwierig ist. Eine deutliche Reduzierung des Plangebietes lässt keine Tragfähigkeit mehr für einen Lebensmittelmarkt erwarten. Vorschlag: Die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit ist weiterhin zu prüfen. Zu 4. Der Anteil an Geschosswohnungsbau wird auf mindestens 80 Prozent bezogen auf die Bruttogeschossfläche erhöht. Ein Anteil von 80% Geschosswohnungsbau wird aus städtebaulicher Sicht für diese Lage am Orts- und Stadtrand und als Übergang zur freien Landschaft kritisch gesehen. Vorschlag: Ein städtebaulich dem Standort angepasster höchst möglicher Anteil an Geschosswohnungsbau wird im weiteren Verfahren geprüft. Anlage/n 1 Anlage zur ergänzenden Stellungnahme 231112-02 ST (öffentlich)Seite 2 von 6 Umgriff gem. Antrag Juni 2023 (DS-Nr. 231112)Seite 3 von 6 Überlagerung Antrag und WettbewerbsergebnisSeite 4 von 6 Vorschlag des Stadtplanungsamts zum GebietsumgriffSeite 5 von 6 Vorschlag des Stadtplanungsamts zum Gebietsumgriff Kartengrundlage: Luftbild TrueOrtho 2019 + LiegenschaftskarteSeite 6 von 6
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