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231106-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Übergriffe religiös extremistischer Schülergruppen

Nummer
231106-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 29.11.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Schulausschusses 30.11.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 12.12.2023 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Rates 22.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 231106 BBB-Dringlichkeitsantrag: Übergriffe religiös extremistischer Schülergruppen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231106-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Übergriffe religiös extremistischer Schülergruppen
Beratungsfolge
Rat 22.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu Ziffern 1 a) und b) und Ziffer 2)
Die Beantwortung der Fragen liegt in der originären Zuständigkeit des Landes
NRW. Die Bezirksregierung Köln wurde um eine Stellungnahme zu den Fragen
gebeten. Sobald die Antworten vorliegen, werden sie dem Rat der Stadt Bonn
zur Kenntnis gegeben.
Zu Ziffer 1 c)
Die Leiterin des Amtes für Integration und Vielfalt hat zu keinem Zeitpunkt die
fachliche Befähigung von Lehrkräften diskreditiert oder Islamkenntnisse von
Lehrer*innen gewünscht. Sie hat lediglich erklärt, in welcher Situation sich
einige muslimische Schüler*innen den Lehrer*innen überlegen fühlen. Diese
Beschreibung war nicht mit einem Vorwurf an die Lehrkräfte verbunden. Das
Amt für Integration und Vielfalt bietet seit vielen Jahren Fortbildungen,
Fachtage, Workshops an, um Lehrkräfte zu unterstützen. Vertiefte
Islamkenntnisse der Teilnehmenden wurden noch nie erwartet. Für Fragen zum
Islam sind in Schulen Islamische Religionslehrer*innen die richtigen
Ansprechpartner*innen.
Zu Ziffer 3:
Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen nach § 53 Schulgesetz
NRW (SchulG) sind Reaktionen auf Störungen der Unterrichts- und
Erziehungsarbeit der Schule und auf Gefährdungen von Personen und Sachen.
Derartige Maßnahmen können ausschließlich von der Schule bzw. der
Schulaufsichtsbehörde ergriffen werden und liegen nicht im kommunalen
Verantwortungsbereich der Stadt Bonn. Bei strafrechtsrelevantenSeite 1 von 2
Seite 2
Sachverhalten schaltet die Schule die Polizei ein.
Zeitnah nach den Sommerferien wird im Rahmen eines Runden Tisches unter
Beteiligung von Schule, Bezirksregierung, Polizei, Jugendhilfe, Amt für
Integration und Vielfalt, Schulsozialarbeit u.a. das weitere Vorgehen
abgestimmt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de