231106-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Übergriffe religiös extremistischer Schülergruppen
Kerndaten
- Nummer
- 231106-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Schulausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231106-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Übergriffe religiös extremistischer Schülergruppen Beratungsfolge Rat 22.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu Ziffern 1 a) und b) und Ziffer 2) Die Beantwortung der Fragen liegt in der originären Zuständigkeit des Landes NRW. Die Bezirksregierung Köln wurde um eine Stellungnahme zu den Fragen gebeten. Sobald die Antworten vorliegen, werden sie dem Rat der Stadt Bonn zur Kenntnis gegeben. Zu Ziffer 1 c) Die Leiterin des Amtes für Integration und Vielfalt hat zu keinem Zeitpunkt die fachliche Befähigung von Lehrkräften diskreditiert oder Islamkenntnisse von Lehrer*innen gewünscht. Sie hat lediglich erklärt, in welcher Situation sich einige muslimische Schüler*innen den Lehrer*innen überlegen fühlen. Diese Beschreibung war nicht mit einem Vorwurf an die Lehrkräfte verbunden. Das Amt für Integration und Vielfalt bietet seit vielen Jahren Fortbildungen, Fachtage, Workshops an, um Lehrkräfte zu unterstützen. Vertiefte Islamkenntnisse der Teilnehmenden wurden noch nie erwartet. Für Fragen zum Islam sind in Schulen Islamische Religionslehrer*innen die richtigen Ansprechpartner*innen. Zu Ziffer 3: Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen nach § 53 Schulgesetz NRW (SchulG) sind Reaktionen auf Störungen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule und auf Gefährdungen von Personen und Sachen. Derartige Maßnahmen können ausschließlich von der Schule bzw. der Schulaufsichtsbehörde ergriffen werden und liegen nicht im kommunalen Verantwortungsbereich der Stadt Bonn. Bei strafrechtsrelevantenSeite 1 von 2 Seite 2 Sachverhalten schaltet die Schule die Polizei ein. Zeitnah nach den Sommerferien wird im Rahmen eines Runden Tisches unter Beteiligung von Schule, Bezirksregierung, Polizei, Jugendhilfe, Amt für Integration und Vielfalt, Schulsozialarbeit u.a. das weitere Vorgehen abgestimmt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de