← Vorlagen

231105 · Antrag

Koalitionsantrag: Satzung für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

Nummer
231105
Art
Antrag
Veröffentlicht
16.06.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 16.06.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.08.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 16.08.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 55,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 231105-02 N-Vorlage zur Satzung für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hier: 1. Satzung zur Änderung der Satzung für das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn
  2. 231105-01 ST Koalitionsantrag: Satzung für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.520 Zeichen)
Antrag
öffentlich
231105
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Anja Lamodke
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dörthe Ewald
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Julia Schenkel
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Beate Saul
Koalitionsantrag: Satzung für den Ausschuss für
Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 16.08.2023 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie wird beauftragt eine neue, zeitgemäße
Satzung für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorzulegen.
Dabei soll unter anderem berücksichtigt werden, dass beispielsweise
Vertretungen der Behindertengemeinschaft,
der Arbeitsgemeinschaften nach §78 oder andere wichtiger Akteurinnen als
beratende Mitglieder am Ausschuss teilnehmen können.
Begründung
Der Jugendhilfeausschuss stellt in der Kommunalen Ausschusslandschaft eine
Besonderheit dar und ist Teil des Jugendamtes. Die Expertise aller in der
Jugendhilfe aktiven Akteurinnen sollte selbstverständlich genutzt werden. Die
Zusammensetzung entspricht nicht mehr den gesellschaftlichen
Gegebenheiten.
Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört auch die Umsetzung der
Maßnahmen des Behindertenpolitischen Teilhabeplans. Insbesondere die
Behindertengemeinschaft kann hier einen relevanten Beitrag leisten. Da die
Behinderten Gemeinschaft bereits in andere Gremien als beratendes Mitglied
aufgenommen wurde, sollte die Mitberatung auch im Ausschuss für Kinder,
Jugend und Familie erfolgen.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de