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231104 · Beschlussvorlage

Fassadenstudie Lubig Areal (Deutschherrenstraße, Lannesdorf) – Benennung von Vertreter*innen für die Teilnahme als Gäste im Preisgericht

Nummer
231104
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Anhörung
  2. Sitzung des Rates 22.08.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
231104
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Fassadenstudie Lubig Areal (Deutschherrenstraße,
Lannesdorf) – Benennung von Vertreter*innen für
die Teilnahme als Gäste im Preisgericht
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Empfehlung
Rat 22.08.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Als beratende Mitglieder im Auswahlgremium der Mehrfachbeauftragung für
eine Fassadenstudie Lubig Areal (Deutschherrenstraße, Lannesdorf) werden
unter Berücksichtigung des § 50 (2) GO NRW folgende Personen benannt:
Mitglied Auswahlgremium:
1)
2)
3)
(beratend) Stellvertretung:
1)
2)
3)
Begründung
Anlass:
Die Lubig Real Estate GmbH & Co. KG beabsichtigt auf dem ehemaligen
Standort der Metallverarbeitungsfabrik Lubig ein Wohnquartier mit
Einzelhandelsstandort zu errichten (siehe DS-Nr. 221871). Mit der Entwicklung
wird ein positiver Beitrag zur Belebung für das Ortszentrum und der
umliegenden Wohngebiete angestrebt. Des Weiteren trägt das Vorhaben dazu
bei, dem erhöhten Wohnungsbedarf in der Stadt Bonn Rechnung zu tragen.
Fassadenstudie:
Ziel der Fassadenstudie ist es, ein ausdrucksstarkes „Gesicht“ für den Kern desSeite 1 von 2
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Ortszentrums zu entwickeln.
Zur Entwicklung einer attraktiven Fassade am prominenten Standort im
Lannesdorfer Ortskern werden drei Architekturbüros aufgefordert, Lösungen zu
erarbeiten. Ein Auswahlgremium, welches aus Vertreter*innen der
Vorhabenträgerin, der Verwaltung und externen Fachexperten besetzt ist, wird
die beste Lösung für die Gestaltung der Fassade auswählen.
Das Rückfragekolloquium wird voraussichtlich Ende August 2023 terminiert, die
Preisgerichtssitzung ist Mitte Oktober 2023 vorgesehen.
Benennung der beratenden Mitglieder des Preisgerichts
Die vom Rat der Stadt Bonn bestimmten Gäste und ihre jeweilige Vertretung
werden zur Sitzung des Auswahlgremiums im Wettbewerbsverfahren
eingeladen. Vom Rat sollen drei beratende Mitglieder und jeweils eine
Vertretung zur Teilnahme benannt werden.
Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW:
„Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn niemand
widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln,
vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der
gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen.
Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den
Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine
engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten
Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 17:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de