231104 · Beschlussvorlage
Fassadenstudie Lubig Areal (Deutschherrenstraße, Lannesdorf) – Benennung von Vertreter*innen für die Teilnahme als Gäste im Preisgericht
Kerndaten
- Nummer
- 231104
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 231104 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Fassadenstudie Lubig Areal (Deutschherrenstraße, Lannesdorf) – Benennung von Vertreter*innen für die Teilnahme als Gäste im Preisgericht Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Empfehlung Rat 22.08.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Als beratende Mitglieder im Auswahlgremium der Mehrfachbeauftragung für eine Fassadenstudie Lubig Areal (Deutschherrenstraße, Lannesdorf) werden unter Berücksichtigung des § 50 (2) GO NRW folgende Personen benannt: Mitglied Auswahlgremium: 1) 2) 3) (beratend) Stellvertretung: 1) 2) 3) Begründung Anlass: Die Lubig Real Estate GmbH & Co. KG beabsichtigt auf dem ehemaligen Standort der Metallverarbeitungsfabrik Lubig ein Wohnquartier mit Einzelhandelsstandort zu errichten (siehe DS-Nr. 221871). Mit der Entwicklung wird ein positiver Beitrag zur Belebung für das Ortszentrum und der umliegenden Wohngebiete angestrebt. Des Weiteren trägt das Vorhaben dazu bei, dem erhöhten Wohnungsbedarf in der Stadt Bonn Rechnung zu tragen. Fassadenstudie: Ziel der Fassadenstudie ist es, ein ausdrucksstarkes „Gesicht“ für den Kern desSeite 1 von 2 Seite 2 Ortszentrums zu entwickeln. Zur Entwicklung einer attraktiven Fassade am prominenten Standort im Lannesdorfer Ortskern werden drei Architekturbüros aufgefordert, Lösungen zu erarbeiten. Ein Auswahlgremium, welches aus Vertreter*innen der Vorhabenträgerin, der Verwaltung und externen Fachexperten besetzt ist, wird die beste Lösung für die Gestaltung der Fassade auswählen. Das Rückfragekolloquium wird voraussichtlich Ende August 2023 terminiert, die Preisgerichtssitzung ist Mitte Oktober 2023 vorgesehen. Benennung der beratenden Mitglieder des Preisgerichts Die vom Rat der Stadt Bonn bestimmten Gäste und ihre jeweilige Vertretung werden zur Sitzung des Auswahlgremiums im Wettbewerbsverfahren eingeladen. Vom Rat sollen drei beratende Mitglieder und jeweils eine Vertretung zur Teilnahme benannt werden. Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anders bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de