231097-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Umgang mit Grünflächen
Kerndaten
- Nummer
- 231097-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231097-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Umgang mit Grünflächen Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 29.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Frage 1: „Was unternimmt das zuständige Grünflächenamt, um die Grünflächen auf Trockenheit in den Sommermonaten vorzubereiten?“ Antwort: Bei Neuanlage sowie Weiterentwicklung von Grünflächen werden regelmäßig klimawandelresiliente Pflanzen und Kulturformen gewählt. Ergänzend wurde in den letzten Jahren der Fuhrpark mit großen Wasserfässern ausgerüstet. Damit können dort, wo eine Wässerung sinnvoll und notwendig, wie bei Jungbäumen bis zum zehnten Standjahr nach der Pflanzung, ausreichende Wassergaben sichergestellt werden. Nähere Informationen zum Wässern von Straßenbäumen gibt die Homepage der Bundesstadt Bonn. Dies betrifft nicht nur die Wahl der Arten und Sorten neugepflanzter Bäume, bei der die Frage der Klimawandelresilienz eine sehr große Rolle spielt. Es kommen auch vermehrt artenreiche Stauden zum Einsatz, die mit ihrem Blütenreichtum vielen Insekten Nahrung bieten. Diese Staudenflächen ersetzen häufig die pflege- und wasserintensiven Wechselflorpflanzungen. Nähere Informationen zu den Staudenbeeten gibt die Homepage der Bundesstadt Bonn. Kurzgeschnittene Rasenflächen wurden an vielen Stellen zu Wiesenflächen umgewandelt, die dem Klimawandel besser standhalten können. Dabei muss aber nicht nur auf das Gesamtbild einer Anlage, sondern insbesondere auf die jeweilige Nutzung der Fläche z. B. zum Lagern oder Spielen geachtet werden. Frage 2: „Weshalb wurden im Bonner Stadtgebiet an verschiedenen Stellen – wie z.B. dem Gudenauer Weg (vgl. Fotos) - die Grünflächen derart zurückgeschnitten, dass der Boden blank gelegt wird und austrocknet? Wie verträgt sich diese Maßnahme mit dem Anspruch auf „Schwammstadt“ und Biodiversität?“Seite 1 von 3 Seite 2 Antwort: Bei den Flächen handelt es sich um Ruderal- und Rasenflächen im Verkehrsgrün, welche sich in der Pflegevergabe befinden. Es handelt sich um einen klassischen Pflegemangel, welcher bei dem mit den Arbeiten beauftragten Unternehmen bereits angezeigt wurde. Solche Fehler passieren leider trotz klarer Einweisung und ständiger Überwachung. Es ist Ziel des Amtes für Umwelt und Stadtgrün die Rasenflächen im Verkehrsgrün nach und nach vollständig in Blühstreifen umzuwandeln. Um solche Flächen fachgerecht pflegen zu können, bedarf es jedoch anderer Geräte als diese, die in den Gartenmeisterbezirken und den Ausführungsfirmen derzeit vorhanden sind. Daher ist die Neuanschaffung eines Geräteträgers mit Ausleger, Messerbalken und Aufnahme geplant. Dieser soll zur multifunktionalen Nutzung ebenfalls mit Wasserfass und Gießarm ausgestattet werden können. Die Neuanschaffung wird aktuell in einer Größenordnung von ca. 0,5 Mio. € geschätzt. Es wird geprüft, in wie weit eine solche Beschaffung biodiversitätsfördernder Technik im Rahmen angekündigter Förderprogramme möglich ist. Frage 3: „Wann und wie sollte im Sinne der Biodiversität die Mahd der Wiesen, die als Ausgleichsflächen fungieren, erfolgen?“ Antwort: Eine solche Mahd ist abhängig von der jeweiligen Vegetationsentwicklung. Diese ist wiederum abhängig von Wetter (Temperatur und Niederschlag) und den Bodenverhältnissen am jeweiligen Standort. Im Allgemeinen wird eine biodiversitätsfördernde Mahd im Juni und im Oktober empfohlen. Je nach örtlicher Situation können bei größeren Wiesenflächen bis zu 10 % der Wiesenflächen für den Insektenrückzug, sowie Larvenentwicklung stehen gelassen werden. Aufgrund von Klimaveränderung kann es in einigen Jahren notwendig sein, den Schnittzeitpunkt in den Mai zu verlegen. Als Faustformel kann für den ersten Schnitt gesagt werden, dass dieser zur Zeit der Margeritenblüte erfolgen soll. Für einzelne Ausgleichflächen können individuelle Pflegemaßnahmen in Abhängigkeit von dem Entwicklungsziel festgelegt sein. So gibt es Flächen, welche nur einmal im Jahr Ende Juli gemäht werden. Frage 4: „Warum wurde in Röttgen die Ausgleichsfläche für die Siedlung „am Hölder“ bereits in der ersten Junihälfte gemäht, obwohl empfohlen wird, dass zum Schutz der Bodenbrüter erst nach Ende Juli gemäht werden sollte? Auch konnte dort keine Mosaikmahd zum Schutz für Insekten und andere Lebewesen beobachtet werden. Antwort: Diese Fläche wird zweimal jährlich nach zuvor beschriebenen Prinzip gemäht. Dieses Jahr wurde entgegen der Ausschreibung und Pläne, in welchem konkret die nicht zu mähenden Bereiche eingezeichnet sind,Seite 2 von 3 Seite 3 mehrere Flächen im gesamten Stadtgebiet vollständig gemäht, worauf die Verwaltung die Arbeiten sofort stoppen ließ. Aktuell finden Gespräche mit dem ausführenden Unternehmen statt. Die Arbeiten wurden inzwischen wieder aufgenommen. Die Verwaltung wird solche Vorkommnisse in den kommenden Vergabeverfahren berücksichtigen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de