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231097-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Umgang mit Grünflächen

Nummer
231097-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 29.08.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231097 BBB-Anfrage: Umgang mit Grünflächen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231097-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Umgang mit Grünflächen
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
29.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Frage 1:
„Was unternimmt das zuständige Grünflächenamt, um die Grünflächen
auf Trockenheit in den Sommermonaten vorzubereiten?“
Antwort:
Bei Neuanlage sowie Weiterentwicklung von Grünflächen werden
regelmäßig klimawandelresiliente Pflanzen und Kulturformen gewählt.
Ergänzend wurde in den letzten Jahren der Fuhrpark mit großen
Wasserfässern ausgerüstet. Damit können dort, wo eine Wässerung
sinnvoll und notwendig, wie bei Jungbäumen bis zum zehnten Standjahr
nach der Pflanzung, ausreichende Wassergaben sichergestellt werden.
Nähere Informationen zum Wässern von Straßenbäumen gibt die
Homepage der Bundesstadt Bonn. Dies betrifft nicht nur die Wahl der
Arten und Sorten neugepflanzter Bäume, bei der die Frage der
Klimawandelresilienz eine sehr große Rolle spielt. Es kommen auch
vermehrt artenreiche Stauden zum Einsatz, die mit ihrem
Blütenreichtum vielen Insekten Nahrung bieten. Diese Staudenflächen
ersetzen häufig die pflege- und wasserintensiven
Wechselflorpflanzungen. Nähere Informationen zu den Staudenbeeten
gibt die Homepage der Bundesstadt Bonn. Kurzgeschnittene
Rasenflächen wurden an vielen Stellen zu Wiesenflächen umgewandelt,
die dem Klimawandel besser standhalten können. Dabei muss aber
nicht nur auf das Gesamtbild einer Anlage, sondern insbesondere auf
die jeweilige Nutzung der Fläche z. B. zum Lagern oder Spielen
geachtet werden.
Frage 2:
„Weshalb wurden im Bonner Stadtgebiet an verschiedenen Stellen –
wie z.B. dem Gudenauer Weg (vgl. Fotos) - die Grünflächen derart
zurückgeschnitten, dass der Boden blank gelegt wird und austrocknet?
Wie verträgt sich diese Maßnahme mit dem Anspruch auf
„Schwammstadt“ und Biodiversität?“Seite 1 von 3
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Antwort:
Bei den Flächen handelt es sich um Ruderal- und Rasenflächen im
Verkehrsgrün, welche sich in der Pflegevergabe befinden. Es handelt
sich um einen klassischen Pflegemangel, welcher bei dem mit den
Arbeiten beauftragten Unternehmen bereits angezeigt wurde. Solche
Fehler passieren leider trotz klarer Einweisung und ständiger
Überwachung. Es ist Ziel des Amtes für Umwelt und Stadtgrün die
Rasenflächen im Verkehrsgrün nach und nach vollständig in
Blühstreifen umzuwandeln. Um solche Flächen fachgerecht pflegen zu
können, bedarf es jedoch anderer Geräte als diese, die in den
Gartenmeisterbezirken und den Ausführungsfirmen derzeit vorhanden
sind. Daher ist die Neuanschaffung eines Geräteträgers mit Ausleger,
Messerbalken und Aufnahme geplant. Dieser soll zur multifunktionalen
Nutzung ebenfalls mit Wasserfass und Gießarm ausgestattet werden
können. Die Neuanschaffung wird aktuell in einer Größenordnung von
ca. 0,5 Mio. € geschätzt. Es wird geprüft, in wie weit eine solche
Beschaffung biodiversitätsfördernder Technik im Rahmen
angekündigter Förderprogramme möglich ist.
Frage 3:
„Wann und wie sollte im Sinne der Biodiversität die Mahd der Wiesen,
die als Ausgleichsflächen fungieren, erfolgen?“
Antwort:
Eine solche Mahd ist abhängig von der jeweiligen
Vegetationsentwicklung. Diese ist wiederum abhängig von Wetter
(Temperatur und Niederschlag) und den Bodenverhältnissen am
jeweiligen Standort. Im Allgemeinen wird eine biodiversitätsfördernde
Mahd im Juni und im Oktober empfohlen. Je nach örtlicher Situation
können bei größeren Wiesenflächen bis zu 10 % der Wiesenflächen für
den Insektenrückzug, sowie Larvenentwicklung stehen gelassen
werden. Aufgrund von Klimaveränderung kann es in einigen Jahren
notwendig sein, den Schnittzeitpunkt in den Mai zu verlegen. Als
Faustformel kann für den ersten Schnitt gesagt werden, dass dieser zur
Zeit der Margeritenblüte erfolgen soll. Für einzelne Ausgleichflächen
können individuelle Pflegemaßnahmen in Abhängigkeit von dem
Entwicklungsziel festgelegt sein. So gibt es Flächen, welche nur einmal
im Jahr Ende Juli gemäht werden.
Frage 4:
„Warum wurde in Röttgen die Ausgleichsfläche für die Siedlung „am
Hölder“ bereits in der ersten Junihälfte gemäht, obwohl empfohlen wird,
dass zum Schutz der Bodenbrüter erst nach Ende Juli gemäht werden
sollte? Auch konnte dort keine Mosaikmahd zum Schutz für Insekten
und andere Lebewesen beobachtet werden.
Antwort:
Diese Fläche wird zweimal jährlich nach zuvor beschriebenen Prinzip
gemäht. Dieses Jahr wurde entgegen der Ausschreibung und Pläne, in
welchem konkret die nicht zu mähenden Bereiche eingezeichnet sind,Seite 2 von 3
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mehrere Flächen im gesamten Stadtgebiet vollständig gemäht, worauf
die Verwaltung die Arbeiten sofort stoppen ließ. Aktuell finden
Gespräche mit dem ausführenden Unternehmen statt. Die Arbeiten
wurden inzwischen wieder aufgenommen. Die Verwaltung wird solche
Vorkommnisse in den kommenden Vergabeverfahren berücksichtigen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 06:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de