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231096-02 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag der Koalition - Abwasserbeseitigungskonzept - Fortschreibung zum 01.01.2024 Antrag zur Vorlage 231096

Nummer
231096-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
19.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 231096 Abwasserbeseitigungskonzept - Fortschreibung zum 01.01.2024

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Änderungsantrag
öffentlich
231096-02 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Friederike Dietsch
Dr. Christian Möller
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Niklas Hausemann
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dr. Dominik Maxein
Änderungsantrag der Koalition -
Abwasserbeseitigungskonzept - Fortschreibung
zum 01.01.2024
Antrag zur Vorlage 231096
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
19.10.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für 2024 für den Zeitraum 2024-
2029 wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:
(a) Die Schwammstadt soll im Hinblick auf die Klimawandelfolgenanpassung
als Zielsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ergänzt werden.
(b) Das „Niederschlagswasserbeseitigungskonzept“ (NBK) wird auf der
Grundlage des Schwammstadtkonzepts (vgl. DS-Nr. 211387; 230255)
konkretisiert und fortgeschrieben. Im Fokus stehen hier Gelegenheitsfenster
durch etwaige Baustellen für Kanalsanierungen für die Integration von
Schwammstadtmaßnahmen. Das NBK ist in regelmäßigen Abständen,
mindestens aber jährlich, in Abstimmung zwischen dem Tiefbauamt und dem
Amt für Umwelt und Stadtgrün fortzuschreiben.
(c) Bei grundlegenden Kanalerneuerungen ist unter der Voraussetzung der
Machbarkeit (insbesondere aufgrund des Verschmutzungsgrades des
Niederschlagswassers) eine ortsnahe Versickerung herzustellen bzw. sind die
angeschlossenen Flächen von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln.
(d) Zudem soll die Zielsetzung, verschiedene Baumaßnahmen an einer Stelle
zu bündeln, um die Zahl der Baustellen zu verringern, mit hoher Priorität
verfolgt werden. Zudem soll flächendeckend geprüft werden, ob die
Bestandsmarkierung wieder aufgebracht wird oder die Markierungen zugunsten
der Optimierung der verkehrlichen Situation angepasst wird.Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Die Abkopplung von Flächen, die nach Sammlung des Niederschlagswassers
als Abwasser in die bestehende Mischwasserkanalisation einleiten, ist ein
zentrales Ziel der Herstellung der Schwammstadt und muss daher gemäß der
Vorgaben des Landesrechts für die Erstellung eines
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK; vgl. insbesondere Runderlass
MUNLV vom 08.08.2008) auch im ABK entsprechend berücksichtigt werden.
Entsprechende Maßnahmen werden aktuell für das Schwammstadtkonzept
unter der Federführung des Amtes für Umwelt und Stadtgrün erarbeitet und
sollen vom Tiefbauamt realisiert werden.
Das ABK verfolgt vordringlich die Zielsetzung, das Kanalnetz zu erhalten und
an ggf. geänderte Bedingungen anzupassen. Dazu gehört im Sinne des LWG
auch eine Anpassung an den Klimawandel und seine Folgen. Etwaige daraus
resultierende Baustellen, für welche der Straßenbelag grundlegend erneuert
werden muss, stellen Gelegenheitsfenster für eine flächendeckende
Verwirklichung der Schwammstadt sowie ein Überdenken der verkehrlichen
Situation dar. Diese Synergien sollen ausgeschöpft werden. Zudem sollen nach
Möglichkeit weitere Baumaßnahmen in einer Baustelle kombiniert werden, um
die Belastungen für die Bürger*innen zu minimieren. Dies schließt alle
Baumaßnahmen des Konzerns Stadt ein.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de