231096-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Abwasserbeseitigungskonzept - Fortschreibung zum 01.01.2024
Kerndaten
- Nummer
- 231096-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.105 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231096-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Abwasserbeseitigungskonzept - Fortschreibung zum 01.01.2024 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Kenntnisnahme Rat 09.11.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda hat in seiner Sitzung am 29.08.2023 die Vorlage mit der Maßgabe vertagt, eine ausführliche Stellungnahme abzugeben, inwieweit das Konzept der Schwammstadt im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) berücksichtigt wird. Hierzu wird Folgendes mitgeteilt: Das Konzept der Schwammstadt ist in erster Linie eine Aufgabe, die unter Aspekten des Städtebaus zu bearbeiten ist. Dazu ist eine ganzheitliche Betrachtung der vorhandenen städtebaulichen Situation erforderlich. Die innerhalb der Stadtverwaltung für die Schwammstadt koordinierte Einheit ist im Amt für Umwelt und Stadtgrün angesiedelt. Aktuell wird unter Einbezug aller Fachämter eine Grundkonzeption entwickelt. Diese bietet nach Fertigstellung zahlreiche Anhaltspunkte für die weiteren Maßnahmen in der Gesamtstadt. Die Kanalisation bzw. sich aus der Sanierung ergebende Tiefbauarbeiten stehen nur teilweise in Abhängigkeit des Schwammstadtkonzepts. Sie bilden nur einen kleinen Baustein, der im Gesamtkontext zu sehen ist. In Zukunft – insbesondere nach Fertigstellung eines Schwammstadtkonzeptes– sind die Umsetzungen solcher Maßnahmen denkbar. Maßnahmen mit Bezug auf das Konzept der Schwammstadt können in Zukunft über die jährliche Jahresmeldung zum Stichtag 31.3. an die Bezirksregierung nachgemeldet werden. Um einzelne Maßnahmen im Tiefbauamt vorab umzusetzen, steht aktuell für alle Leistungsphasen kein Personal zur Verfügung. Der Fokus bei der Bearbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABKs) liegt auf der Umsetzung der Mindestanforderungen der Bezirksregierung. Es geht im Wesentlichen darum, schadhafte Kanäle zu sanieren, hydraulische Situationen zu verbessern oder Sonderbauwerke und Pumpstationen zu ertüchtigen oder gemäß dem Stand der Technik zu sanieren. Der weitaus größte Teil dieser Maßnahmen bietet keine Potenziale, um Aspekte derSeite 1 von 2 Seite 2 Schwammstadt umzusetzen, da der wesentliche Teil der Maßnahmen eine Reparatur oder Renovierung im Altbestand vorsieht. Bei Maßnahmen in offener Bauweise sind Anpassungen an der Oberfläche denkbar, die ggf. auch einen Einfluss auf den Kanalbau haben. Dies wird sich dann an dem zukünftigen, städtischen Schwammstadtkonzept orientieren, wenn zuvor gemeinsam mit den zuständigen Facheinheiten Standards und Zuständigkeiten definiert worden sind. Das in Aufstellung befindliche Konzept der Schwammstadt ist daher im aktuell vorliegenden ABK nicht namentlich benannt. Die jeweils federführenden Stellen in der Verwaltung arbeiten eng zusammen, sodass mögliche Synergien künftig genutzt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de