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231091-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP Große Anfrage: Planungs- und Realisierungsstand bei Quartiergaragen

Nummer
231091-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.07.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 29.08.2023 Kenntnisnahme
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  1. 231091 FDP Große Anfrage: Planungs- und Realisierungsstand bei Quartiergaragen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
231091-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
FDP Große Anfrage: Planungs- und
Realisierungsstand bei Quartiergaragen
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Planung und Realisierung von Quartiersgaragen kann einen wichtigen
Baustein zur Verlagerung von Parkvorgängen vom öffentlichen Straßenraum in
private Garagen darstellen. Im Zuge der gesamtstädtischen Parkraumstrategie
(vgl. DS 212060, Ziff. 1g) wurde die Umsetzung / Realisierung von
Quartiersgaragen daher als grundsätzliches Planungsziel aufgenommen.
Gleichzeitig sind entsprechende Vorhaben insbesondere in bereits stark
verdichteten Stadtteilen sehr schwer zu realisieren und benötigen entsprechend
unbebaute Grundstücke bzw. Quartiere, die perspektivisch (z.B. durch einen
Abbruch der Bestandsbebauung) einer städtebaulichen Neustrukturierung
unterliegen sollen. Geeignete Flächen stehen zum aktuellen Zeitpunkt kaum
zur Verfügung.
Dementsprechend sind insbesondere in den innerstädtischen Bereichen, in
denen Parkraumkonzepte ausgearbeitet werden, zurzeit keine neuen
Quartiersgaragen in Planung. In diesen Quartieren sind vielmehr alternative
Lösungsansätze zu verfolgen, z.B. die Schaffung zusätzlicher Angebote in
bestehenden Parkhäusern oder Tiefgaragen oder die Freigabe größerer
Parkplätze (u.a. von Supermärkten) für Anwohner*innen. Ein entsprechender
Auftrag an die Verwaltung wurde im Frühjahr 2023 bereits beschlossen (sh. DS
222019).
In Bezug auf die Freigabe von privaten Stellplatzanlagen sind im Vorfeld
vertiefende Prüfungen, z.B. zum Thema Lärmschutz erforderlich, da
insbesondere bei Supermarktparkplätzen in der Regel Betriebszeiten in den
Baugenehmigungen festgesetzt werden. Ergänzend dazu befindet sich die
Verwaltung in einem intensiven Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen
aus NRW, um dort gesammelte Erkenntnisse oder Erfahrungen in den eigenen
Planungen berücksichtigen zu können.
Wie viele Quartiersgaragen sind derzeit in Planung oder Realisierung, in
welchem Stadtbezirk, mit welcher Stellplatzkapazität, mit welchem
Eröffnungstermin, zu welchen Realisierungskosten?
Zum aktuellen Zeitpunkt befinden sich drei Quartiersgaragen imSeite 1 von 2
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Zusammenhang mit Bebauungsplanverfahren in der Planungsphase.
- B-Plan Grootestraße in Bonn-Dransdorf
- B-Plan Innovationsdreieck in Bonn-Weststadt
- B-Plan urban.dot in Bonn-Dottendorf
Die in den Quartiersgaragen vorgesehenen Stellplatzkapazitäten decken nur
den jeweiligen durch das Vorhaben selbst ausgelösten Stellplatzbedarf, dienen
aber nicht dem Ersatz bestehender öffentlicher Stellplätze.
Lediglich für die geplante Quartiersgarage im Innovationsdreieck kann die
Stellplatzkapazität bereits konkreter angegeben werden. Auf Basis erster
Planungen wird die Stellplatzkapazität bei ca. 360 Stellplätzen liegen (vgl. DS
211557, Anlage 1, S. 8). Im Zuge des weiteren Planungsprozesses wird die
endgültige Stellplatzanzahl noch genauer quantifiziert. Konkrete
Eröffnungstermine können aufgrund der laufenden Bebauungsplanverfahren
allerdings noch nicht benannt werden. Ebenso liegen der Verwaltung bisher
keine Angaben zu den Realisierungskosten vor.
Im Zuge von relevanten Bebauungsplanverfahren wird die Errichtung von
Quartiersgaragen inzwischen grundsätzlich mit geprüft, so bspw. für die
Neuaufstellung der B-Pläne Im Rosenfeld oder Kölnstraße/Schlesienstraße.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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