231090-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP Große Anfrage:Statusbericht zum Katastrophen- und Bevölkerungsschutz in der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 231090-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 231090-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I FDP Große Anfrage:Statusbericht zum Katastrophen- und Bevölkerungsschutz in der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 29.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1: Ziel ist es, zum Schutz der Bevölkerung bei Großeinsatzlagen und Katastro- phen vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten. Der Kata- strophenschutz baut dabei auf der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung auf. Zu 2: Auf Seiten der Verwaltung ist der Bereich Katastrophenschutz als Abteilung 37- 4 innerhalb des Amtes Feuerwehr und Rettungsdienst angesiedelt. Mit perso- nellem Aufwuchs (siehe DS 221682) soll die Abteilung in drei Sachgebiete mit den Schwerpunkten - Zivilschutz und Logistik, - Katastrophenschutzplanung und Großveranstaltungen sowie - operativer Katastrophenschutz, Ausbildung und Übungen gegliedert werden. Die Abteilung 37-4 nimmt im Wesentlichen Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörde nach BHKG NRW wahr. In anderen Berei- chen, wie beispielsweise der Abteilung Technik, der Verwaltung oder der Leit- stelle werden ebenfalls anteilig Aufgaben für den Katastrophenschutz erfüllt. Als operative Einheiten stehen die Einsatzkräfte der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr, der Bonner Hilfsorganisationen sowie des Technischen Hilfswerks zur Verfügung. Die Bonner Einheiten sind seitens des Amtes Feuerwehr und Rettungsdienst sowohl in die örtliche Katastrophenschutzplanung eingebunden als auch im Rahmen der Landeskatastrophenschutzkonzepte der vorgeplanten überörtlichen Hilfe bzw. behörden-/organisationseigenen Planungen wie bei- spielsweise die Fachgruppen des THW für den Zivilschutz des Bundes. Die Finanzierung des Katastrophenschutzes erfolgt zunächst eigenständig über kommunale oder organisationseigene Mittel. Darüber hinaus existieren Förde-Seite 1 von 4 Seite 2 rungen des Landes und des Bundes für bestimmte Einheiten oder Ressourcen in Form von Pauschalzuweisungen oder Einzelerstattungen (bspw. Erstattung für Fahrzeugstellplätze, Pauschalen für Katastrophenschutzeinheiten, Kreis- pauschale) oder auch Konjunkturprogrammen (zuletzt Sirenenausbau). Zur Finanzierung des Katastrophenschutzes hatte die Verwaltung auch im Beirat für den Ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz am 24.05.2022 berichtet (siehe hierzu im Protokoll die Anlage zu Top 8.1). Zu 3: Katastrophenschutzpläne oder Teile dieser werden wiederkehrend überarbeitet und aktualisiert. Anlässe hierfür sind neben regelmäßig wiederkehrenden Ak- tualisierungen (Wiedervorlagen) auch die Veränderungen und Neuerungen von Grundlagen, Voraussetzungen oder Situationen (Bsp. Aktualisierung des Kata- strophenschutzplans „Warnung“ wegen Einführung Cell-Broadcast) oder die Aktualität und Brisanz von Situationen und Ereignissen. Der vorgesehene Stel- lenaufwuchs im Katastrophenschutz (siehe DS 221682) soll auch dazu beitra- gen, die wiederkehrende Fortschreibung und Aktualisierung von Katastrophen- schutzplänen zukünftig verlässlicher sicherstellen zu können. Zu 4: Risikoanalysen werden im Rahmen der Planungen von Maßnahmen bei Großeinsatzlagen und Katastrophen grundsätzlich durchgeführt. Hierbei wer- den Szenarien zugrunde gelegt und anhand derer die Auswirkungen abge- schätzt, für welche anschließend konkrete Maßnahmen geplant werden. Die Bewertung von Risiken (Häufigkeit und Schadensausmaß) erfolgt hierbei quali- tativ bzw. semiquantitativ mit dem Ergebnis von Priorisierungen der Bearbei- tung. Zu 5: Die Risikoanalysen folgen derselben Systematik wie die Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Es erfolgt grundsätzlich die Beschreibung/Annahme eines Szenarios, wobei angenom- mene Parameter, wie z. B. Zeitdauer oder Intensität je nach Szenario variabel sein können. Teilweise sind Referenzszenarien auch vorgegeben, z. B. durch Erlasslage oder Abstimmungen mit anderen Gebietskörperschaften oder Behörden. Analog zu den Methoden des BBK erfolgt darauf folgend die Be- trachtung von zu erwartenden Schäden und Bewältigungsmöglichkeiten bzw. - kapazitäten. Die Detailtiefe der Betrachtung erfolgt dabei ebenfalls szenarienabhängig un- terschiedlich, jedoch ressourcenbedingt grundsätzlich deutlich weniger umfang- reich und detailliert als in den Methoden des BBK dargestellt. Auch hier soll der geplante Stellenaufwuchs im Bereich Katastrophenschutz dazu beitragen, Pla- nungen zukünftig detaillierter durchführen zu können. Zu 6: Grundsätzlich ist der Katastrophenschutz der Stadt Bonn mit allen zur Unter- stützung benötigten Institutionen und Hilfsorganisationen in Form etablierter Anforderungs- und Meldewege verbunden. Die Einbindung der operativen Bon-Seite 2 von 4 Seite 3 ner Einheiten und Ressourcen erfolgt hierbei direkt über die Leitstelle Bonn. Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe können darüber hinaus aus dem Rhein-Sieg- Kreis über die dortige Leitstelle Ressourcen angefordert werden. Über das In- nenministerium NRW können Einheiten der etablierten Katastrophenschutz- konzepte aus Nordrhein-Westfalen und andere Ressourcen, auch anderer Bundesländer, des Bundes bis hin zu den Teilnehmerstatten des Europäischen Katastrophenschutzverfahrens angefordert werden. Die Anforderungswege gehen dabei immer von den jeweiligen Leitstellen an die Meldeköpfe der Be- zirksregierungen bzw. des Innenministeriums NRW, welche permanent auf un- terschiedlichen Wegen erreichbar sind. Zu 7: Brüche in Meldeketten sind immer denkbar, allerdings unwahrscheinlich, da in Bonn etablierte und einheitliche Kommunikations- und Führungsstrukturen exis- tieren und die Meldewege nach außen klar geregelt sind und auf unterschiedli- chen Wegen (Email, Telefon, Fax, Satellitenkommunikation) erfolgen können. Zu 8: Die Bonner Kliniken sind auf Grundlage des BHKG NRW sowie des KHGG NRW verpflichtet Einsatz- und Alarmpläne aufzustellen, abzustimmen und zu erproben. Zu 9: Die Bundeswehr ist über das Kreisverbindungskommando Bonn eingebunden und steht mit der Feuerwehr Bonn in regelmäßigem Austausch. Zu 10: Im Rahmen der Katastrophenschutzplanungen tauschen sich die Unteren Ka- tastrophenschutzbehörden des Regierungsbezirks Köln regelmäßig in einem Arbeitskreis aus. Für Abwehrmaßnahmen bei Großschadensereignissen kön- nen über die Leitstelle Bonn spezialisierte oder benachbarte und überörtliche Einheiten angefordert werden. Zu 11: Übungen finden in Bonn sowohl behörden- bzw. organisationsintern als auch - übergreifend statt. Die Szenarien sind wechselnd, vergangene Übungen kon- zentrierten sich z. B. auf den Aufbau des mobilen Hochwasserschutzes in Beu- el, das Krisenmanagement bei Stromausfall/Cyberangriff, Vegetationsbrand- bekämpfung und den Massenanfall von Verletzten. Zu 12: Dem Netzwerk gehören Behörden und Organisationen (wie Feuerwehr, Rotes Kreuz, MHD, THW) aber auch Unternehmen und Einrichtungen (wie Telekom oder UKB) an, welche eine Relevanz für den Bonner Katastrophenschutz besit- zen. Finanzielle Verflechtungen existieren keine. Erfahrungsaustausche finden regelmäßig in Form von Besprechungen und Sitzungen von ArbeitsgruppenSeite 3 von 4 Seite 4 oder zum informellen Austausch statt. Der Mehrwert für die Netzwerkpartner ist, Themen des Katastrophenschutzes ganzheitlicher und mit erweiterten Perspek- tiven zu betrachten und Kontakte zu knüpfen, welche bei aktuellen und zukünf- tigen Herausforderungen hilfreich sind. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de